Abt Cölestin Müller von Schmerikon (1825 – 1846)
Abtbuch-Eintrag
Cölestin Müller von Schmerikon (1825 bis 1846). Der spätere Abt Cölestin Müller wurde den 28. Dezember 1772 als Jakob Josef Müller den Eheleuten Jakob Josef Müller und Maria Anna Scherzinger in Schmerikon geboren. Er kam frühe an die Klosterschule in Einsiedeln und meldete sich kaum 16 Jahre alt als Novize. Am 25. April 1790 legte er als Fr. Cölestin die hl. Gelübde ab. Durch Nuntius Gravina empfing er den 17. Mai die Subdiakonats- und am 13. September 1795 die Diakonatsweihe. Der gleiche erteilte ihm am 11. September 1796 in Luzern die hl. Priesterweihe. Am St. Michaelsfeste feierte er sein erstes hl. Meßopfer.
Kaum ein Jahr war es alsdann P. Cölestin vergönnt, an der Klosterschule zu wirken, als er mit seinen Mitbrüdern ins Exil wandern mußte. Auch er wandte sich in den verhängnisvollen Maitagen des Jahres 1798 nach dem Vorarlberg und fand im Dominikanerkloster St. Peter in Bludenz gastfreundliche Aufnahme. Im November dieses Jahres aber mußte er weiter. Mit vier andern Mitbrüdern ging er nach Bayern, kam zunächst nach den Klöstern Kempten, Ottobeuren, Wessobrunn, um schließlich im Benediktinerstift Benediktbeuren zu bleiben. Doch schon am 15. Dezember mußte er allein weiters ziehen, weil in Benediktbeuren für so viele kein Platz war. Er wandte sich über München, Freising und Landshut nach dem Stifte Aspach, wo er sehr gut aufgehoben war. Durch den Bischof von Passau erhielt er am 31. Dezember 1799 die Erlaubnis zur Ausübung der Seelsorge; ein Zeichen, daß sich P. Cölestin auf diesem Gebiete nützlich zu machen suchte. Von seinen spätem Wanderungen wissen wir leider nur wenig; sicher ist, daß ihn sein Weg auch einmal nach Wien führte, denn über die Merkwürdigkeiten, die er dort sah, finden sich noch Aufzeichnungen vor. Auch aus den noch erhaltenen Predigten können wir ersehen, daß er an verschiedenen Orten, so in Pratz (Vorarlberg) (1798), in St. Gerold (1799), in Münchheim, in Unterbayern (1800), in Aspach (1800-01), in Wichmerting (1801) das Wort Gottes verkündete. Es ist dieses Fehlen näherer Nachrichten umso merkwürdiger, als gerade P. Cölestin später auf Ersuchen des Abtes Konrad seine «Beiträge zur Klostergeschichte von 1798-1818» geschrieben hat.
P. Cölestin kehrte noch im Frühjahr 1803 nach Einsiedeln zurück, um hier als Unterpfarrer zu wirken. Seine Mitbrüder wählten ihn den 7. Oktober 1803 in die Kommission, die den Plan einer neuen Klosterordnung aufstellen sollte. Als man anfangs 1804 die kleine Klosterschule wieder eröffnete, setzte Abt Konrad ihr zunächst P. Anselm Zeiger vor; aber schon im Herbst 1804 trat P. Cölestin an seine Stelle. Damit kam P. Cölestin auf einen Posten, der ihm sehr zusagte. Mit andern Patres entwarf er im Auftrage des Abtes einen Plan über die Art und Weise, wie man sich im Stifte «durch eine ausgedehntere Erziehungs- und Lehranstalt gemeinnütziger machen könnte» (Kapitelsakten). Ein erstes Streben des neuen Vorstehers der Schule ging darauf, die bestehenden Schulräumlichkeiten zu vergrößern. Der Abt stellte ihm einige zweifelhafte Kapitalbriefe in der March und im Gasterlande zur Verfügung, die P. Cölestin flüssig zu machen verstand. So erhielt er die nötigen Mittel, um wenigstens einen Anfang machen zu können; gar mancher Plan kam nicht oder erst viel später zur Ausführung. Bereits 1806 konnte er auch das kleine Schultheater, das er persönlich leitete, eröffnen. Aber nicht nur äußerlich wollte der junge Schulmann seine Anstalt heben, sondern er legte ganz besonderes Gewicht auf die sittliche Bildung der ihm anvertrauten Jugend. In den gleichen Aufzeichnungen, in denen er uns vom äußern Wachstum der Schule berichtet, hat er auch seine erzieherischen Grundsätze festgelegt. Ein Hauptaugenmerk galt dem Religionsunterricht und der Lektüre der Zöglinge. Von Prügelstrafe wollte er schon nichts wissen. Auch der «physischen Bildung», wie er sie nannte, widmete er seine Aufmerksamkeit und hielt es für eine wichtige Aufgabe des Präfesten, sich um die Gesundheit seiner Zöglinge zu kümmern. In der wissenschaftlichen Ausbildung sah er ein Hauptziel darin, tüchtige Lateiner heranzubilden. Für den Rhetorikunterricht gab er selber 1811 ein kleines Lehrbuch heraus. P. Cölestin verdient, wie P. Gall Morel schreibt, der eigentliche Gründer der Stiftsschule genannt zu werden. «Das Gymnasium bewahrte im Ganzen lange noch die Form, welche ihm Cölestin gegeben hatte. Aus demselben ist mancher tüchtige Mann hervorgegangen.»
Wie ein Blitzstrahl traf da den eifrigen Jugenderzieher am 5. Januar 1811 der Befehl des Abtes, den Posten eines Oberpfarrers von Einsiedeln anzutreten. Am Neujahrstage war P. Isidor Moser, der langjährige, beliebte Oberpfarrer zurückgetreten. P. Cölestin konnte geordnetes Erbe übernehmen, das er treu weiter hütete. Für seine spätere Stellung war die Verwaltung dieses Postens insofern sehr wichtig, als er da mit Land und Leuten in enge Berührung kam und die Verhältnisse in Einsiedeln sehr gut kennen lernte. Ähnlich wie an der Schule, so hat er auch hier eine Art Pflichtenheft angelegt und sich Notizen über seine Amtsführung aufgezeichnet. Gegen Mißbräuche trat er sehr entschieden auf. Vor allem wandte er sich auch als Seelsorger der Schule zu; er sorgte für die Beschaffung guter, zweckdienlicher Unterrichtsbücher.
Schon 1815 fand indessen die Tätigkeit als Pfarrer ihr Ende. Für den am 18. Dezember dieses Jahres verstorbenen P. Hieronymus Rigert sandte ihn Abt Konrad als Statthalter nach Sonnenberg. Mit dieser Herrschaft war auch die in Gachnang verbunden, sodaß es keine leichte Aufgabe war, zwei so große Besitzungen, die ziemlich auseinanderlagen, zugleich zu verwalten. Dazu kam das Hungerjahr 1817, das auch an ihn große Anforderungen stellte. Bei allen Verwaltungssorgen vergaß er die Studien nicht. Auf das Reformationsjubiläum 1819, sowie auf die Jahrhundertfeier des sogen. Ittingersturmes ließ er kleine Schriftchen erscheinen. Für die Kinder der ersten Klasse gab er 1824 ein ABC-Büchlein heraus. Seine geschickte Verwaltung, von der heute noch seine Rechnungsbücher Zeugnis ablegen, war es hauptsächlich, die nach dem Tode Abt Konrads den am 18. April 1825 zu einer Neuwahl versammelten Kapitularen den Gedanken nahelegte, P. Cölestin zu dessen Nachfolger zu wählen. Abt Ambros Bloch von Muri präsidierte die Wahl, an der 48 Patres und 11 Fratres teilnahmen. Schon im ersten Wahlgang wurde P. Cölestin zum Abte erkoren. Mit großer Freude wurde überall die Kunde davon aufgenommen. Am 27. Juni erfolgte durch Leo XII. in einem öffentlichen Consistorium die Bestätigung der Wahl; in einem eigenen Breve drückte der Papst dem Neugewählten sein besonderes Wohlwollen aus und verlieh ihm das Recht, an gewissen Tagen den päpstlichen Segen erteilen zu dürfen. Der neue Abt war zunächst entschlossen, der großen Auslagen wegen die feierliche Benediktion nicht in Einsiedeln sich erteilen zu lassen. Auf Vorstellungen des Kapitels hin entschied er sich aber dann doch für Einsiedeln. Am 21. August erteilte ihm Fürstbischof Karl Rudolf von Buol-Schauenstein von Chur, unter Assistenz der Äbte von Rheinau und Pfäfers, die feierliche Benediktion. Abt Plazidus Pfister von Pfäfers hielt dabei die Festpredigt.
Abt Cölestin übernahm von seinem Vorgänger ein schweres Erbe. Die Zeit der Restauration ging ihrem Ende entgegen. Allüberall machten sich neue Strömungen geltend, welche sich der in der voraufgehenden Zeit eingeschlagenen Rückkehr zu den alten, vorrevolutionären Verhältnissen entgegenstemmten. Man wollte das einmal Errungene nicht mehr preisgeben und daher stießen die Geister immer heftiger auf einander. Ein Vorspiel dazu bildete die Besteuerungsfrage des Klosters, die noch im letzten Regierungsjahre des Abtes Konrad angeschnitten worden war. Es geschah dies, wie wir sahen, im Zusammenhang mit der Schulfrage in Schwyz. Während letztere eigentlich erledigt war, trat die Steuerfrage nun in den Vordergrund. Schon als die Schwyzer 1825 am Pfingstdienstag nach Einsiedeln kamen, benützte Abt Cölestin die Gelegenheit, um sich mit den führenden Männern, insbesondere mit Statthalter Aufdermaur zu besprechen. Die Verhandlungen gestalteten sich aber sehr schwierig, trotzdem der Abt, um gute Stimmung zu machen, 2000 fl. an die Kosten der bevorstehenden eidgenössischen Waffeninspektion und für die 14 Schützengesellschaften, nach altem Brauch, 10 Louisdor gab. Das Stift sollte nach Antrag der Kommission inskünftig gemäß der Fünfzehnerakte besteuert werden und diesbezüglich dem Bezirk March gleichgestellt sein. Überdies aber hätte es für die Schulen in Schwyz jährlich 700 Gulden oder dann eine einmalige Abfindung von 14,000 fl. zu leisten und dazu noch dem alten Lande jährlich eine näher zu bestimmende Summe oder auch da ein einmaliges größeres Kapital zu erlegen. Das schien aber dem Abte zu viel und er beantragte, er wolle dem Kanton an Kapitalien eine einmalige Summe von 30,000 Münzgulden geben; bei Erhebung der Kantonssteuer aber solle das Stift dem Bezirk Einsiedeln gleichgestellt werden, der bei einer ganzen Steuer 800, bei einer halben 400 Louisdor zu zahlen hatte. Da das alte Land bei diesem Geschäfte immer noch eine Sonderstellung (als ehemaliger Schirmvogt) einnehmen wollte, waren damit die äußeren Bezirke nicht einverstanden und es setzte in der Folge heftige Kämpfe in dieser Frage ab. Auf den 27. Oktober wurde eigens der Kantonsrat zur Behandlung derselben einberufen. Abt Cölestin legte in einer Eingabe seine Ansicht ausführlich dar. Aber er entschloß sich auch, persönlich nach Schwyz zu gehen und die Sache des Klosters zu vertreten. In Begleitung von zwei Patres begab er sich daselbst in den Kantonsrat und vertrat mit viel Geschick seine Interessen. Ein Antrag auf Aufrechterhaltung des Conveniums wurde abgelehnt und eine Kommission bestellt, die mit dem Abte verhandeln sollte, was sogleich geschah. Wohl oder übel mußte der Abt schließlich sich mit dem Antrag dieser Kommission, der auch vom Rate angenommen wurde, einverstanden erklären, wonach das Stift fürderhin 200 Louisdor entrichten mußte, wovon die eine Hälfte dem ganzen Kanton, die andere dem alten Lande zufallen sollte. So oft eine Kantonssteuer erhoben wurde, sollte man überdies noch diese gleich dem Bezirke Einsiedeln entrichten.
Mit Abt Konrad war der letzte «Pensionär» von St. Gerold gestorben. Zugleich sollte 1825 der mit Österreich s. Z. geschlossene Pachtvertrag ablaufen. Es handelte sich zunächst um die grundsätzliche Seite der Frage, ob man zu St. Gerold überhaupt die alten Beziehungen aufrecht erhalten und mit Zeit und Gelegenheit darauf trachten wollte, diesen uralten Besitz wieder zurückzuerwerben oder nicht. Die im Vorarlberg weilenden Patres waren eher für Aufgabe resp.für Nichtwiedererneuerung des Pachtvertrages. Aber im Kapitel, das am 19. April 1825 in dieser Frage gehalten wurde, entschied man sich doch für die Wiedererneuerung, denn St. Gerold kam doch in erster Linie als Zufluchtsstätte in Frage. Damit war für die spätern Verhandlungen der Weg gewiesen.
Eine andere Frage, die Abt Konrad lebhaft beschäftigt hatte, war die der Rückgewinnung des sogen. Wienerkapitals. Man erhielt gleich in den ersten Tagen nach Cölestins Wahl über Luzern die Meldung, daß man in Wien das Zurechtbestehen jener Forderung anerkannt hätte; aber wie man näher zusah, lagen die Dinge noch in weiter Ferne. Dem Stifte wurden von mehreren Seiten Anerbieten gemacht, gegen Entschädigung ihm in den Wiederbesitz der Gelder zu verhelfen. Nach längern Verhandlungen kam am 9. Februar 1827 mit dem Bankhaus Ehinger & Co. in Basel, Heinrich Meyer in Brugg und Dr. Römer in Stuttgart ein Vertrag zustande. Dr. Römer sollte sich in Wien für die Wiedergewinnung persönlich einsetzen. Aber auch jetzt waren noch gewaltige Schwierigkeiten zu überwinden. Erst anfangs 1828 hatte man eine offizielle Anerkennung der Schuld in den Händen, aber nun galt es, die Zahlungsmodalitäten zu regeln. Auch dies erforderte noch jahrelange Arbeit. Nur der zähen Ausdauer von Dr. Römer ist es zu verdanken, daß man endlich an ein Ziel gelangte. Im Frühjahr 1829 erhielt man zunächst die rückständigen Zinsen ausbezahlt, allerdings statt 118,000 fl. bekam man nur 46,038 fl., wovon ein Drittel dem Kloster zufiel. Die Umschreibung der Obligationen erforderte weitere lange Verhandlungen. Erst am 26. Mai 1832 war Dr. Römer im freien Besitz derselben. Ihr Wert belief sich auf 94,825 fl., wovon dem Stift Zweidrittel, also 63,216 fl. zufielen. Insgesamt hatte man also von den s. Z. dem Kaiserhaus geliehenen 300,000 fl. samt den seit ca. 1805 ausstehenden Zinsen 78,562 fl. erhalten. Aber man mußte in diesen Zeiten froh sein, wenigstens soviel wieder zu erhalten. Ein ähnliches Schicksal hatte ein Anleihen von 20,000 fl., das man zur Zeit des Exils dem Grafen Fugger von Pappenheim gemacht hatte. Dieser machte Bankrott und in l6jährigem Prozeß suchte das Stift seine Forderungen geltend zu machen. Schließlich erhielt man noch 800 fl., wovon aber die seit 1821 erlaufenen Prozeßkosten abzuziehen waren, sodaß man noch 300 fl. in den Händen hatte. Brachte man die vor 1821 ausgelegten Kosten in Anschlag, so blieb weniger als nichts. Die Schuldforderung an den Erzbischof von Paris, die 6000 Louisdor betrug, trat man um 1000 Thaler an die beim Wienergeschäft beteiligten Herren Fischer und Zehnder ab. Von den 1784 dem Fürsten von Schwarzenberg geliehenen 50,000 fl. gelang es, wenigstens wieder die regelmäßigen Zinsen zu erhalten.
Diese Sorgen traten aber alle in den Hintergrund vor andern großen Fragen, die einer Lösung harrten. Zunächst war es in Einsiedeln der Allmeindhandel, wobei es sich um die Ausscheidung zwischen öffentlichen und privaten Rechten handelte, die bisher eng miteinander verquickt waren. Gemeinsam mit dem Kloster nutzten die Bewohner von Einsiedeln die Allmeinden, die sogen. Dreizertheilten Güter, so geheißen, weil daran auch der Vogt ein Mitspracherecht hatte, wenn es zu Streitigkeiten zwischen den eigentlichen Nutznießern kam. Solche Streitigkeiten waren im Laufe der Zeit nicht selten gewesen, noch unter Abt Konrad hatte es solche abgesetzt, die durch den Vertrag vom 1. Dezember 1816 beigelegt worden waren. Dadurch war Mitbesitz und Verwaltung geregelt worden. Aber gerade bei der Verwaltung der Allmeinden kam es zu verschiedenen Reibereien, indem mehrfach die Rechte des Klosters nicht respektiert wurden. Das Bestreben gewisser Kreise ging immer mehr darauf aus, das Kloster zunächst aus seinem Mitnutzungsrecht zu verdrängen. Man wollte darum eine neue Grenzlinie in Bezug auf die beidseitigen Rechte ziehen. Eine eigene Kommission wurde am 8. Mai 1827 vom Rate der Waldstatt bestellt. Diese legte in der Folge ihre Auffassung dar, die darauf ausging, dem Kloster das Mitnutzungsrecht abzusprechen, indem man die Einkünfte als nur dem Land gehörend bezeichnete. Schon bisher hatte man dies faktisch so gehalten, aber das Recht des Klosters auf die Mitnutzung war doch vorgelegen. Und auf dieses Recht wollte man von Seite des Stiftes nicht verzichten. Die Verhandlungen gestalteten sich sehr schwierig und wurden mit wachsender Leidenschaftlichkeit geführt. Am 18. August 1828 erschien Abt Cölestin sogar selber an der Landsgemeinde, um die Rechte des ihm anvertrauten Stiftes zu verteidigen. Immer mehr kam man zur Ansicht, daß ein friedlicher Ausgleich nicht zu erreichen sei. So entschloß man sich beiderseits im Herbst 1828, die Sache vor Landammann und Rat von Schwyz zu bringen. Dieser bestellte einen Ausschuß, der die Frage untersuchen sollte. Unterm 30. Oktober erschien ein Vermittlungsvorschlag im Druck, mit dem sich das Stift, obgleich er ihm neue Opfer auferlegte, einverstanden erklärte. Die Gemeinde aber suchte eine Entscheidung hinauszuziehen. Die Erregung und Erbitterung steigerten sich immer mehr. Schließlich lehnte eine Landsgemeinde vom 23. November den Antrag der Schiedsrichter ab. Die Frage sollte nun vor den Kantonsrat kommen, der nochmals eine Kommission von 18 Mitgliedern einsetzte, um einen friedlichen Ausgleich herbeizuführen. Neue Untersuchungen folgten. Am 10. Februar 1829 fand die entscheidende Sitzung des Kantonsrates statt, die zunächst das Miteigentums-, Mitverwaltungs- und Mitnutzungsrecht des Klosters feierlich anerkannte, dann aber festsetzte, daß eine eigene Behörde, die vom Kloster und Dorf gestellt werde und die von der Bezirksbehörde vollständig unabhängig sein soll, die Verwaltung führe. Für deren Geschäftsführung wurden weitere Bestimmungen gegeben. Ebenso wurde die Verteilung des Nutzens bestimmt, der in erster Linie für die Instandhaltung der Allmeindgüter zu verwenden war. Freilich eine ganz klare Lage schuf dieser Spruch nicht. Kein Wunder darum, daß auch keiner der beiden Teile damit recht zufrieden war. Vor allem fehlte es in gewissen Kreisen der Dorfbewohner am ehrlichen Willen zum Frieden, da man nicht das erreicht hatte, was man wollte. Es setzte darum auch in der Folge immer wieder Mißhelligkeiten ab. Man suchte indessen auf anderm Wege zum Ziele zu kommen und schlug eine völlige Scheidung und Trennung der Verwaltung vor. Da der Kantonsrat mehrfach beschloß, daß es beim Entscheid vom 10. Februar 1829 zu verbleiben habe, so schlug man von Seite der Waldstatt vor, die Sache vor ein privates Schiedsgericht zu bringen. Wohl wurden von beiden Seiten die Mittler ernannt, aber das Geschäft zog sich in die Länge. Endlich wurden die beidseitigen Vorschläge einer Landsgemeinde vom 7. Mai 1830 vorgelegt. Der Antrag des Klosters wurde abgelehnt und beschlossen, für den Fall, daß das Stift nicht auf die Vorschläge des Bezirkes eingehe, solle alles vor die Kantonslandsgemeinde am 9. Mai gebracht werden.
Wirklich kam nun die Sache vor die Kantonslandsgemeinde, zu der sich sehr viele Leute, auch aus andern Kantonen, eingefunden hatten. Die Mittler legten ihren Standpunkt dar. Zu einem Entscheid kam man aber auch da nicht. Es sollten noch weitere Mittler beigezogen werden. Falls man auch dann nicht zu einem Ziele käme, so hatte eine neue Kantonslandsgemeinde zu entscheiden. Auf dies wollte man es aber von Seite des Stiftes nicht mehr ankommen lassen, denn dort entschied unter den obwaltenden Verhältnissen weit mehr die Leidenschaft als das Recht. Die Mittler traten erneut zusammen und einigten sich am 3. Juni auf ein neues Projekt, das die vollständige Ausscheidung des Klosters vorsah. Die dreizertheilten Güter gingen ganz an die Gemeinde über, während das Stift den sogen. Gästlingsberg (Altenberg) überkam; in weitern Punkten wurden die übrigen Beziehungen geregelt. Das Stift zog dem gegenüber aber vor, es beim Kantonsratsbeschluß vom 10. Februar 1829 verbleiben zu lassen. Doch davon wollte die Gemeinde nichts wissen. Diese entschied sich für völlige Trennung und erreichte auch am 16. Juni vom Kantonsrat die Genehmigung ihres Beschlusses. Am 29. Juni 1830 nahm man auch von Seite des Stiftes, unter dem Drucke der Verhältnisse, diesen Vergleich an, der das Stift so ziemlich um alle seine Rechte, die es bisher auf Besitz, Verwaltung und Nutzung dieser Güter gehabt hatte, brachte. Aber auch das Wenige, das man ihm noch gelassen, sollte ihm bald genommen werden. Man mutete sogar dem Abte zu, an die erlaufenen Kosten 200 Louisdor zu erlegen, was er aber entschieden verweigerte. Die Steuerfrage gegenüber dem Bezirk war in dem neuen Übereinkommen offen gelassen. Schon am 13. Oktober 1830 stellte man an das Stift die Forderung, jährlich eine Steuer zu entrichten. Dabei ist zu beachten, daß man damals auch in der Gemeinde noch keine festen Steuern kannte. Der Abt erklärte sich bereit, einen freiwilligen Beitrag zu geben, weigerte sich aber, sich zu einer Steuer zu verpflichten, da für eine solche die gesetzlichen Handhaben fehlten. Man bestellte 1831 eine eigene Kommission, die die «zurückgebliebenen Anstände» bereinigen sollte. Aber andere Dinge traten damals in den Vordergrund des allgemeinen Interesses, und diese Angelegenheiten blieben liegen bis 1835. In diesem Jahre wurde eine Neuregelung der Genossengüter vorgenommen. Viele waren mit der bisherigen Verwaltung durch den Bezirksrat unzufrieden und so kam es zu einer Ausscheidung von Bezirks- und Genossenvermögen. Die Genossame erhielt in der Folge privatrechtlichen Charakter; der Nutzen der Güter floß nicht mehr dem Gemeinwesen, sondern den Genossen zu. Daher gingen von selbst die Mittel, die für die Öffentlichkeit zur Verfügung stunden, zurück. Steuern wurden umso unvermeidlicher, als gerade in den voraufgehenden großen Kämpfen der Kantonstrennung (s. u.) der Gemeinde große Lasten erwachsen waren. In erster Linie sollte das Kloster beigezogen werden, das s. Z. umso eher in die Abtretung der Genossengüter eingewilligt hatte, als man hoffte, dadurch dem Lande finanziell zu helfen. Man erklärte sich von Seite des Klosters bereit, auf Forderungen von ca. 15,000 Pfund zu verzichten, um dem Lande aufzuhelfen, vorausgesetzt, daß man dann Hand bieten würde zu einer friedlichen Lösung der Steuerfrage. Aber dies schien kaum möglich, die Leidenschaften waren immer noch zu sehr erhitzt. Der Rat lehnte die Vorschläge des Klosters ab. Man zitierte das Stift vor den Friedensrichter und da eine Vermittlung nicht zustande kam, sollte der Handel vor das sogen. Präsidentengericht kommen. Der Abt suchte aber einen neuen Prozeß zu verhüten und eine friedliche Lösung zu finden. Bei den hochgespannten Ansprüchen der Gemeinde war dies aber schwierig, auch konnte man sich über das steuerpflichtige Vermögen und das was als Stiftungsgut frei sein sollte, kaum einigen. Schließlich mußte das Stift dem Frieden zulieb einlenken und die Vorschläge des Dorfes annehmen. Am 22. Januar 1837 kam ein Vergleich zustande. Darin mußte das Stift den sogen. Gästlinsberg wieder abtreten, der mit den Genossengütern vereinigt wurde. Dem Kloster wurde ein Miteigentum am Gesamtvermögen der Genossame im Sinne des 1564 abgeschlossenen Vertrages zugestanden; faktisch hatte man nun gar nichts mehr in den Händen. Auch andere Rechte mußten preisgegeben werden. Aus den Genossengütern werden dem Bezirk jährlich 10,000 Gulden an die auf 18,000 Gulden veranschlagten Ausgaben zugeführt. Wird die Summe von 18,000 fl. überschritten, so trägt das Stift einen Drittel der Mehrausgabe. Das Stift verzichtet ferner auf eine Forderung von 11,767 Gulden und leistet an die gegenwärtigen Rückstände des Bezirks 3000 Pfund.
Damit war endlich die Frage der Dreizertheilten Güter wie die der Besteuerung zum Abschluß gekommen. Eine Lösung dieser Fragen war nicht zu umgehen gewesen, aber über die Art und Weise, wie diese erfolgte, kann man jedenfalls verschiedener Auffassung sein.
Mit dem Allmeindhandel wurde auch die Frage der Rechtsverhältnisse in Reichenburg verquickt. Das beidseitige Verhältnis war dort im Verein mit den Kantonsbehörden am 13. März 1817 geregelt worden. Hier regten sich um 1830 Elemente, die eine Lostrennung von Einsiedeln anstrebten. Man beschloß am 31. Mai 1830, die Frage vor den Kantonsrat zu bringen, wurde aber dort abgewiesen, da man auch das Kloster hören wollte. Abt Cölestin erklärte, daß er keinen besondern Wert auf die Aufrechterhaltung der gegenwärtigen Zustände lege, aber darauf bestehen müsse, daß eine Loslösung in rechtlichen Formen vor sich gehe. Unterdessen kam die Trennungsbewegung im Kanton Schwyz in Fluß. Die Reichenburger schlugen sich auf Seite der äußern Bezirke, die, wie wir sehen werden, dem Stifte feindselig gegenüberstanden. Damit war auch faktisch die Trennung von Einsiedeln vollzogen und als später die Wiedervereinigung kam, blieb Reichenburg eine selbständige Gemeinde, die dem Bezirk March zugeteilt wurde.
Das Schicksalsjahr 1830 brachte für den Kanton Schwyz sehr unruhvolle Zeiten. Das alte Land Schwyz hatte im Laufe der Restaurationszeit gesucht, seine alte Stellung gegenüber den neuen Bezirken, den frühern Untertanen, geltend zu machen. Das rief großer Mißstimmung. Dazu kamen noch besondere Klagen in den einzelnen Gebieten. In Einsiedeln hatte vor allem der Allmeindstreit, wobei Schwyz doch mehr zum Kloster stand, mitgeholfen, die Entfremdung zu vergrößern. Man drängte immer mehr auf eine neue Verfassung hin. In Schwyz wollte man davon aber nichts wissen und lenkte erst ein, als es zu spät war. Im sogen. Memorial, das 11 Punkte umfaßte, stellten die Bezirke die Richtlinien für eine neue Verfassung auf. In Einsiedeln beschloß eine Landsgemeinde vom 30. November 1830, diese anzunehmen. Als Schwyz nicht einlenkte, stellte man Ende Februar eine provisorische Landesregierung für das äußere Land auf. Am 9. März 1831 versammelte sich in Lachen erstmals der äußere Landrat und am 26. Juni fand in Einsiedeln die erste allgemeine Landsgemeinde statt. Die Tagsatzung suchte zu vermitteln, auch Schwyz lenkte ein, aber es war zu spät. Am 26. April erschien die neue Staatsverfassung. Neue Vermittlungsversuche der Tagsatzung folgten, auch Zürich bemühte sich darum. Schließlich mußte die Tagsatzung am 22. April 1833 die gegenwärtigen Verhältnisse im Kanton anerkennen, was mit großen Festlichkeiten begangen wurde. Aber die Ernüchterung kam bald.
Das Kloster befand sich in einer sehr schwierigen Lage. Einerseits war es mit dem alten Lande seit Jahrhunderten aufs engste verknüpft und sah in ihm immer noch seinen Schirmherrn, dem es gerade in den voraufgehenden Kämpfen viel zu verdanken hatte. Anderseits aber lag es selbst im Gebiete des äußern Landes. Man suchte darum eine möglichst neutrale Haltung einzunehmen; aber eine solche war auf die Dauer nicht möglich. In Schwyz forderte man, daß das Kloster das Salz, wie bisher, von dort beziehe. Außerschwyz aber verlangte, daß man es vom «Provisorium», wie man die Verhältnisse zunächst benannte, nehme. Man suchte daher, ohne Salz auszukommen. Die Klosterkirche wurde für Gemeindeversammlungen und Landsgemeinden benützt, ohne daß man das Kloster darum begrüßte. Als es am 19. August 1831 hieß, die Schwyzer wollten Einsiedeln überfallen, ließ man das Kloster bewachen, weniger zu dessen Schutz, als um zu verhindern, daß man etwas flüchte. Am 21. August verlangte man sogar die Aushingabe der Kirchen- und Turmschlüssel, was man aber verweigerte. Wieder wurde das Kloster bewacht. Unglücklicherweise fiel in diese Zeit gerade ein Prozeß, in dem man einen vom Kloster 1813 geschlossenen Vertrag mit den Erben eines Thomas Fuchs angriff. Es handelte sich dabei aber vor allem darum, das Kloster vor die außerschwyzerischen Gerichte zu zwingen. Da man den Spruch des Bezirksgerichtes nicht anerkennen konnte, appellierte man von Seite des Klosters nach Schwyz. Die Bezirksbehörden aber erklärten, daß sie die Akten nur an das Appellationsgericht in Lachen ausfolgen würden. Schwyz wandte sich an die Tagsatzung, um dem Kloster Ruhe zu verschaffen und diese erklärte, daß der Handel bis zur Erledigung der Trennungsangelegenheit zu ruhen hätte. In Lachen aber kümmerte man sich um diesen Entscheid nicht und fällte dort am 9. Juli 1832 ein gegen das Kloster lautendes Urteil. Das Kloster aber weigerte sich zu zahlen, weshalb man von Seite des Bezirks zur Pfändung schritt, woraus neue Zwistigkeiten erwuchsen.
Vor allem gab die Besteuerungsfrage zu reden. Man verlangte für das Jahr 1831 vorläufig 100 Louisdor. Das Stift aber erklärte, für dieses Jahr bereits die Steuer nach Schwyz entrichtet zu haben. Die Frage kam schließlich vor die Tagsatzung, die die neue Regierung ernst verwarnen ließ, etwas gegen das Stift zu unternehmen.
Von Schwyz aus suchte man die zwischen den führenden Männern im äußern Land immer mehr sich geltend machende Uneinigkeit zu mehren und auszunützen. Dem Abt selber wurde vorgeworfen, er hätte eine Schrift zur Versöhnung herausgegeben, was jedoch auf Unwahrheit beruhte. Freilich mit der neuen Verfassung, die im Frühjahr 1832 erschien, konnte man sich nicht befreunden. Schon die Bestimmung des dritten Artikels, daß die «christkatholische Religion» die Staatsreligion sein solle, erregte wegen ihrer Fassung viel Bedenken. Die Klöster wurden der Staatsaufsicht unterstellt. Außerschweizerische Novizen durften nur mit Erlaubnis des Kantonsrates aufgenommen werden; bei außerkantonalen galt das Gegenrecht. Die Klöster werden dem verfassungsmäßigen Richter unterstellt. Das Gesetz setzt die ordentlichen wie außerordentlichen Beiträge an den Staat fest. Außerdem sind die Klöster zur Bezirkssteuer verhalten und haben am Orte ihrer Niederlassung Beiträge an die Bezirkslasten und öffentlichen Anstalten zu leisten. Sie unterstehen der Ortspolizei. Ankauf von Gütern und Kapitalien ist ihnen untersagt. In Bezug auf Handel und Gewerbe sind sie auf den Hausbedarf und die Erzeugnisse ihrer Güter beschränkt. Der dreifache Rat hat die oberste Aufsicht über die Klöster.
In Bezug auf den Religionsartikel hatte man sich von Chur Weisung geholt und unterrichtete dementsprechend von der Kanzel aus das Volk über seine allgemeinen Pflichten in dieser Angelegenheit, ohne sich auf die Politik einzulassen. Aber gerade das hatte die heftigsten Anfeindungen zur Folge. Ende 1832 forderte man erneut, daß das Stift das Salz nur vom Provisorium beziehe und diesem eine Steuer von 200 Louisdor entrichte. Das Stift hatte aber die Steuer wie bisher nach Schwyz entrichtet. Darum wurden nun die Einkünfte in der March mit Beschlag belegt. Trotz dieser feindseligen Haltung bemühte man sich von Seite des Stiftes, die streitenden Parteien zu versöhnen. Zürich, Vorort geworden, nahm in dieser Angelegenheit ebenfalls die Hilfe des Abtes in Anspruch. Im Stift sollte am 5. Februar 1833 eine Konferenz stattfinden, aber die neue Regierung wollte nichts davon wissen. Als dann die Anerkennung der Trennung durch die Tagsatzung erfolgte, fanden auch in Einsiedeln Festlichkeiten statt. Auf den 28. April wurde ein Dankgottesdienst angesetzt, den abzuhalten man sich weigerte, da von Seite des Bischofs nichts bestimmt worden sei. So unterblieb, zum großen Ärger der Behörden, in der Stiftskirche jede Dankesfeier. Dafür wurde im Dorf umso mehr gefeiert und gegen das Kloster losgezogen. Als dann von Chur die Erlaubnis eintraf, eine solche Feier abzuhalten, setzte man sie auf den 12. Mai an. Sie unterblieb aber in der Folge, denn das Interesse an der Trennung schwand zusehends. Immer mehr machte sich besonders unter der Bevölkerung von Einsiedeln das Verlangen nach einer Wiederaussöhnung geltend. Da gaben die Vorgänge in Küßnacht Ende Juli 1833 den Dingen eine andere Wendung. Eine eidgenössische Intervention mit bewaffneter Macht wurde unvermeidlich, denn im ganzen Lande Schwyz griff man zu den Waffen. Aus der March kamen ungefähr 200 Bewaffnete nach Einsiedeln, um zunächst am Kloster ihren Mut zu kühlen. Nur mit Mühe gelang es, sie zurückzuhalten. Man mußte im Kloster froh sein, daß am 4. August die Zürcher einrückten und Ordnung schufen. Dem Kloster wurden 208 Mann zugeteilt, die dann aber auf Kosten des Stiftes im Dorfe Aufnahme fanden. Ein unglücklicher Zufall machte am 6. August viel von sich reden. Zürcher halfen beim Vesperläuten mit; da löste sich im Turm, wo kurz zuvor eine Glocke heruntergelassen worden war, ein Balken los und traf einen Soldaten so unglücklich, daß er bald darauf starb. Nun hieß es in der Schweizer Presse, das Kloster hätte eine Falle gestellt. Die Untersuchung ergab freilich die vollständige Haltlosigkeit dieser Behauptungen, aber den Feinden war der Vorfall doch sehr willkommen. Infolge Tagsatzungsbeschluß vom 6. August wurde der ganze Kanton militärisch besetzt. Einsiedeln erhielt neue Truppen, wovon dem Stifte stets eine Anzahl zugewiesen wurden. Unter dem Druck der eidgenössischen Besatzung wurde die Wiedervereinigung in die Wege geleitet. Es kam der sogen. Grundvertrag vom 28. August zustande, auf dessen Grundlage eine neue Verfassung ausgearbeitet wurde, die am 11. Oktober 1833 angenommen wurde. Am 14. Oktober fand wieder die erste gemeinsame Landsgemeinde am Rothenthurm statt, an der die Verfassung beschworen und die Behörden neu bestellt wurden.
Die neue Verfassung unterstellte die Klöster in jeder Beziehung dem Staate, ihre Verhältnisse zu Kanton und Bezirk, sowie die Art und Weise der Aufsicht sollte erst noch durch Gesetz näher bestimmt werden. Ankauf, Erwerb und Erpachtung von Liegenschaften war ihnen verboten. Novizen, die nicht Schweizer sind, haben eine Gebühr an den Kanton zu entrichten. Handel und Gewerbe beschränkt sich auf den eigenen Betrieb. Am Ort ihrer Niederlassung haben die Klöster die Bezirkssteuern zu entrichten. Der Große Rat setzt die ordentlichen und außerordentlichen Beiträge an den Staat fest. Die Klöster sind den Verfügungen der Ortspolizei unterstellt. Im großen ganzen hat man die Bestimmungen der Verfassung von Außerschwyz also übernommen.
Das Kloster sollte nicht so rasch zur Ruhe kommen. Noch in ihren letzten Tagen hatte die provisorische Regierung am 27. September beschlossen, daß das Kloster 400 Louisdor als Steuer zu entrichten hätte. Man weigerte sich begreiflicherweise, diese zu bezahlen. Daher ließen die Behörden in mehreren Ställen des Klosters Vieh und Heubestand im Werte von 542 Louisdor abschätzen. Der Abt wandte sich persönlich an Zürich, erhielt aber den Bescheid, daß man sich in die innern Verhältnisse eines Kantons nicht einmischen wolle. Auch Schwyz setzte sich für das Kloster ein. Es half wenig. Das Kloster mußte sich verpflichten, 250 Louisdor und die Kosten für die Pfändung, 4 Louisdor, zu zahlen, kam aber schließlich dann doch ungeschoren davon.
Noch war der sogen. Fuchsische Prozeß nicht erledigt. Das Kloster rief das Kantons-Appellationsgericht an, das auf den 21. November 1834 die Schlußsentenz fällen sollte. Da es schon vorher in Zwischenfragen zu Gunsten des Klosters entschieden hatte, wollte es die Gegenpartei nicht auf einen richterlichen Entscheid ankommen lassen und lenkte ein. Durch Vergleich vom 24. Oktober wurde die Gegenpartei, die auf ihre Ansprüche verzichten mußte, abgefunden.
Durch die neue Kantonsverfassung war die nähere Regelung der Beziehungen zwischen Kanton und Bezirk und dem Kloster vorbehalten worden. Vorab war die Steuerfrage endgültig zu erledigen. Am 4. April 1834 ernannte darum der Große Rat (wie der Kantonsrat damals hieß) dafür eine eigene Kommission. Schließlich beschloß der Rat, daß bis zum Erlaß eines neuen Steuergesetzes der Beitrag des Klosters zu 200 Louisdor festgesetzt sein solle.
Die politischen Leidenschaften sollten aber im Kantone nicht so bald zur Ruhe kommen. Das Jahr 1838 brachte den sogen. Horn- und Klauenhandel. Die einen, die Besitzer von Kleinvieh (daher Klauen geheißen) oder auch solche, die überhaupt kein Vieh hatten, sahen sich in der Nutzung der Allmeindgüter gegenüber den Großviehbesitzern (Hornmänner) benachteiligt. Verschiedene Vergleichsvorschläge fanden keine Beachtung. Der Handel wurde bald zu einem politischen Streit, zumal da die liberale Partei, die in den Wirren von 1831-33 sich den Sieg zuschrieb, wieder aus ihrer Stellung verdrängt worden war. Die Hornpartei wurde bald mit der konservativen identisiert, während die Klauenpartei die unzufriedenen Elemente um sich scharte. An der berühmten Landsgemeinde vom 6. Mai 1838 in Rothenthurm stießen die beiden Parteien aufeinander. Wenn es auch keine Tote gab, so doch einige Hundert Verletzte. Die Landsgemeinde selber mußte unverrichteter Dinge auseinandergehen. In Einsiedeln setzte es am Abend des Tages eine regelrechte Prügelei zwischen beiden Parteien ab, an der auch Klosterknechte beteiligt waren. Im Kloster wurden eine große Zahl Fensterscheiben eingeworfen, denn es war herumgeboten worden, daß das Kloster hinter den Hornmännern stecke. Rings im Kanton stieg die Erregung so, daß der eidgenössische Vorort Luzern beschloß, zwei Kommissäre nach Schwyz abzuordnen. Die radikale Luzerner Regierung griff umso lieber ein, als sie so dem konservativen Regiment in Schwyz beizukommen hoffte. Man meldete den eidgenössischen Mitständen, daß in Schwyz völlige Anarchie herrsche und erklärte die bisherige Regierung für aufgelöst. In Einsiedeln spürten die Kommissäre vor allem darnach, ob nicht das Kloster durch Geldspenden den Aufruhr geschürt hätte. Man konnte aber nichts herausfinden, trotz fünftägigem Verhör. Die Klauenmänner arbeiteten auf eine neue Verfassung hin. Indessen wurde am 17. Juni in Rothenthurm wieder eine Landsgemeinde gehalten, die, weil nur von Hornmännern besucht, ruhig verlief und die Behörden in ihrem Sinne bestellte. Da beide Parteien zu den Waffen gegriffen hatten, forderte der Vorort deren Niederlegung. Die Bezirke Küßnacht, Einsiedeln und Gersau, die auf Seite der Klauen stunden, lieferten sie ab, ebenso die March und Pfäffikon, die zu den Hornmännern hielten. Aber in Arth weigerten sich die Klauen, die Waffen abzugeben, weshalb auch in Schwyz die Waffen nicht abgeliefert wurden. Verhandlungen scheiterten und so bot der Vorort die Truppen in Luzern, Zürich, St. Gallen und Glarus auf; aber auch Schwyz richtete an Unterwaiden die Bitte um Hilfe und an Zürich und Zug um Vermittlung. Auf dies hin wurden allseits die Waffen abgegeben.
In Einsiedeln aber schritten die Freunde einer neuen Verfassung am 28. Juni zur Bildung einer «Regierung der Mehrheit des Volkes des Kantons Schwyz». Eine neue Behörde wurde bestellt und damit eine neue Trennung des Kantons in die Wege geleitet. Zum Glück waren die Führer nicht einig. Die Schuld an diesen Vorgängen wurde auswärts vielfach wieder dem Kloster zugeschoben, das ihnen jedoch völlig ferne stund.
Die Tagsatzung ging indessen auf die Wünsche der Klauenpartei nicht ein und ordnete die Wiederherstellung der verfassungsmäßigen Ordnung unter dem Schulze von eidgenössischen Kommissären an. Aber neue Unruhen fielen vor. In Lachen wurde am 15. Juli sogar ein Mann erschossen. Alles griff wieder zu den Waffen. Eine gemeinsame Landsgemeinde in Rothenthurm, unter dem Vorsitz der eidgenössischen Kommissäre, fiel zu Gunsten der Hornmänner aus. In Einsiedeln siegten allerdings die Klauenmänner bei der Bezirksgemeinde vom 29. Juli. Doch kehrte allmählich die Ruhe zurück.
Der Gedanke an eine Verfassungsrevision aber lebte fort. Da mit 1842 der Termin für die Verfassung von 1833 ablief, wurde auf Begehren der Bezirke eine Totalrevision beschlossen und eine eigene Kommission dafür eingesetzt. Dieser reichte auch Abt Cölestin 1840 seine Wünsche auf Abfassung der Klosterartikel ein. Das Projekt wurde aber vom Volke schließlich verworfen und so blieb es vorderhand beim alten. Erst das Jahr 1847 sollte einen Umschwung der Dinge bringen, den aber Abt Cölestin nicht mehr erlebte.
So hatte der Abt schwerste Zeiten durchzumachen. Mehr denn einmal war das Stift in seiner Existenz aufs schwerste gefährdet. Von König Ludwig von Bayern hatte der Abt sich darum auch die Zusicherung geben lassen, daß man im Falle einer Vertreibung sich in einem aufgehobenen Kloster in Bayern niederlassen könnte.
Gerade der Gedanke an eine Vertreibung von Einsiedeln hatte auch den schon lange gehegten Wunsch einer Zurückgewinnung der Herrschaft St. Gerold wieder aufleben lassen. Da der Pachtvertrag mit Österreich 1825 auslief, so kündete die Regierung denselben. Man erwirkte nun von Einsiedeln aus eine Verlängerung auf 1826, da man nicht so schnell liquidieren konnte. Unterdessen knüpfte man aber Verhandlungen mit Wien an, wo befreundete Männer, wie der Fürstbischof Galura von Brixen, sich für das Kloster einsetzten. Zunächst gewährte man weiter die bisher Abt Konrad verabfolgte Pension, als einen Zuschuß zur Pfarrbesoldung. Schließlich wurde die Fortdauer des Pachtvertrages zugestanden. Da man mit dem sogenannten Wienerkapitel vorderhand genug zu schaffen hatte und beide Fragen nicht miteinander vermengen wollte, so trat die Frage der Rückerwerbung von St. Gerold in den Hintergrund; ganz liegen ließ man sie nicht, wie aus gelegentlichen Eingaben erhellt. Erst 1834 ging man erneut mit größerem Eifer an dieses Geschäft hin. Durch Vermittlung des Stiftes Kremsmünster erkundigte man sich zunächst in Wien nach dem Stand der Dinge, und als man gute Nachrichten bekam, wandte man sich mit Bittschriften an den Kaiser. Doch Kaiser Franz II. starb 1835 und so blieb die Sache wieder liegen. Im Jahre 1836 aber sandte Abt Cölestin den bisherigen Pfarrer von St. Gerold, P. Beat Winkler, nach Wien zu Kaiser Ferdinand, der aber unverrichteter Dinge wieder zurückkehrte. Als 1838 sodann der Staat die zur ehemaligen Herrschaft Blumenegg gehörenden Güter veräußern wollte, interessierte sich das Stift auch um diese Güter, in der Hoffnung, so eher auch St. Gerold wieder zu bekommen. Gerade dadurch wurde die Sache aber verzögert. Man ließ darum später die Absicht fallen, Blumenegg zu erwerben, und dachte bei den schweren Zeiten, die man damals (1838) in Einsiedeln durchzumachen hatte, nur an einen raschen Erwerb von St. Gerold. Eine Abordnung der beiden Patres Josef Tschudi und Beat Winkler nach Innsbruck, wo Kaiser Ferdinand im August 1838 weilte, hatte wieder keinen Erfolg. Endlich am 6. Juni 1839 erklärte die k. k. Staatsgüter-Veräußerungskommission in Innsbruck im Einvernehmen mit der Hofkanzlei in Wien, daß man Einsiedeln St. Gerold um 8277 Gulden 20 Kreuzer überlassen wolle. Daran war allerdings die Bedingung geknüpft, daß das mit den Gütern verbundene Patronatsrecht zu übernehmen und dem Seelsorger der Gehalt nach Staatsgesetzen auszufolgen sei. Den Zehntpflichtigen sollte es erlaubt sein, ihre Verpflichtungen abzulösen. Österreich behielt sich auch das Heinifallrecht vor. Am 1. Juli 1839 wurde der Kaufbrief ausgefertigt, mit dem 12. November sollte der Besitz wieder an Einsiedeln übergehen, doch dauerte es noch bis zum 21. April 1840, bis alle Formalitäten erledigt waren. Ein Hauptverdienst am Zustandekommen des Kaufes trägt unstreitig Erzherzog Johann von Österreich, der sich sehr zu Gunsten des Stiftes eingesetzt hatte. Die Frage, ob man auch Blumenegg erwerben wolle, beschäftigte noch mehrmals den Abt und erst am 14. November 1843 beschloß das Kapitel, angesichts der damit verbundenen Servituten, endgültig von einem Erwerb abstehen zu wollen.
Während Einsiedeln so wieder alten Stammbesitz zurückerwarb, drohte ihm bald darauf ein anderer, ebenfalls jahrhundertalter Besitz verloren zu gehen, nämlich das Kloster Fahr. Seit der Helvetik gehörte das Kloster als eine Exklave zum Kanton Aargau. Die Güter lagen auf Zürcher Gebiet, während das eigentliche Klostergebäude aargauisch blieb. Durch Regierungsbeschluß vom 3. Mai 1803 hatte man die freie Verwaltung des Vermögens wieder erhalten, doch war jährlich Rechnung abzulegen. Am 29. Mai 1805 garantierte Aargau den Fortbestand der in seinem Gebiet gelegenen Klöster, verlangte aber deren Mitwirkung zur Hebung des Schul- und Armenwesens. Auch wurde die Novizenaufnahme an gewisse Bedingungen geknüpft. Man versuchte später die jährliche Rechenschaftsablage in Wegfall zu bringen, doch umsonst. Ein Gesetz vom 19. Dezember 1817, das die Beziehungen der Klöster zum Staate neu regelte, war von dem frühern wenig verschieden. Allmählich machte sich eine stärkere Einmischung der Staatsgewalt geltend. Ein Erlaß vom 20. April 1826 verschärfte die Aufsicht über die Klosterwaldungen. Ende 1827 erhielt man neue Formulare für die Rechnungsablage, die sich auch über die kleinsten Dinge erstrecken sollte. Eine Eingabe des Abtes fand keine Beachtung. Unterm 10. Januar 1832 verlangte man eine sehr eingehende Aufzählung aller Besitzungen, Grundzinsen, Zehnten und anderer Gefälle. Erst auf eine erneute Aufforderung sandte der damalige Propst P. Sebastian Imfeid die Liste ein. Da brachte der 5. März 1834 für alle aargauischen Frauenklöster das Verbot, ohne Erlaubnis der Regierung keine Novizen aufzunehmen. Schon am 12. März folgte die Verordnung, daß eigene Kommissäre ein genaues Inventar aufzunehmen hätten. Am 1. Mai kamen diese auch nach Fahr und nahmen das Inventar in den folgenden Tagen auf. Den 23. April 1835 erfolgte der gemessene Befehl, in Zukunft ohne Vorwissen der Regierung Grund und Boden nicht zu veräußern und am folgenden 7. November erhielten die Klöster staatliche Verwalter. Abt Cölestin legte gegen diese Verfügung Protest ein, nachdem man schon vorher auf das eigenartige Verhältnis, in dem Fahr zu Einsiedeln stund, aufmerksam gemacht hatte. Doch gerade davon wollte man in Aarau nichts wissen und richtete - wie schon früher - die Erlasse stets an die Priorin und nicht an den Propst, den Stellvertreter des Abtes. Die Zürcher Regierung, die Abt Cölestin um ihre Intervention anging, da ja die meisten Güter auf Zürcher Boden lagen, wollte sich nicht in die Angelegenheiten der aargauischen Behörden einmischen. Schwyz, an das man sich ebenfalls wandte, tat zwar Schritte, aber ohne Erfolg. Auf den 1. März 1836 trat der von der Regierung für Maria Krönung in Baden und für Fahr bestellte Verwalter Ludwig Rosenzweig seine Stelle an. Der bisherige Propst P. Sebastian verreiste darum am 25. Februar nach Einsiedeln und sein bisheriger Adjunkt P. Johann Baptist Stöcklin vertrat seine Stelle, da man fand, daß die Ankunft und Tätigkeit des staatlichen Verwalters sich weniger schwierig gestalten würde, wenn der direkte Vertreter des Abtes nicht zugegen sei. Als Rosenzweig erschien, protestierte man feierlich gegen sein Eingreifen. Am 26. März mußte man auch die Schuldtitel und Barschaft ausfolgen.
Gegen das Vorgehen der Regierung richtete Schwyz ein Rundschreiben an alle Stände. Die aargauischen Klöster selber hatten beschlossen, ein gemeinsames Memorial an die Regierung zu richten. Die Wahl des Redaktors desselben hatte man Abt Cölestin überlassen, der sich an den damals in Konstanz lebenden Sohn des Landammanns Müller-Friedberg von St. Gallen wandte. Das vom 24. April 1836 datierte Schriftstück wurde allen Ständen zugestellt. Durch den Nuntius wollte man auch auf die fremden Gesandten in Bern einwirken, von deren Mithilfe man sich viel Gutes versprach. Aber weder in der allgemeinen Klosterfrage, noch in der Fahrerangelegenheit, um die sich Einsiedeln noch besonders bemühte, schaute etwas heraus. In Aarau selbst ging man über alle Proteste hinweg und da P. Johann Baptist dem Verwalter im Wege stund, sollte er polizeilich ausgewiesen werden, ging aber freiwillig weg. (31. Oktober 1836.) Aber auch Rosenzweig solle ihm bald folgen, denn die Regierung hatte allen Grund, mit seiner Verwaltung unzufrieden zu sein. An seine Stelle trat am 13. Februar 1837 Bezirksverwalter Falk aus Baden.
Da alle Proteste gegen das Vorgehen der aargauischen Regierung nichts fruchteten, suchte man in Einsiedeln die Rechte auf die Besitzungen des Klosters, die auf Zürcher Boden lagen, gerichtlich geltend zu machen. Das Bezirksgericht Zürich entschied am 14. Juli 1838, daß Einsiedeln sowohl das Eigentum als die Verwaltung in Fahr zukomme, gegen welches Urteil Aarau an das zürcherische Obergericht appellierte. Durch die juristische Fakultät der Universität Zürich ließ der Abt auf Befürworten des Rechtsanwaltes Klauser, der Einsiedeln vertrat, ein Rechtsgutachten ausarbeiten, das die Ansprüche Einsiedelns darlegte. Natürlich holte auch die Gegenpartei ihrerseits solche Gutachten ein, trotzdem aber erkannte das Obergericht am 31. Dezember 1838 das Eigentumsrecht des Klosters Einsiedeln an, wies aber die Ansprüche Einsiedelns auf die Verwaltung des Vermögens, soweit sie mit dem Dekret des Großen Rates des Kantons Aargau vom 7. November 1835 in Widerspruch standen, ab. Als Aarau aber daran ging, Grundstücke auf Zürcher Boden zu veräußern, rief man dagegen das Bezirksgericht Zürich an, das dies verbot. Da Aarau dagegen Protest einlegte, riet Klauser, noch einmal ein Rechtsgutachten einzuholen. Man wandte sich an die Universität Heidelberg, die ein solches vorlegte. Bevor dies aber eintraf, hob das Obergericht Zürich den Entscheid des Bezirksgerichtes am 3. September 1839 auf. Bald darauf gab Aargau auf das Drängen der Tagsatzung und unter dem Druck der Verhältnisse am 19. Dezember 1839 ein neues Verwaltungsdekret heraus. Die Verwaltung der Klostergüter wurde den Klöstern zurückgegeben, für die Besorgung der Kapitalien und Gefälle aber wurden besondere Rechnungsführer bestellt.
Unterdessen setzte im Aargau die Bewegung für eine Verfassungsrevision ein. Am 5. Januar 1841 fand die entscheidende Abstimmung statt, in der die Katholiken unterlagen. Da die Regierung ähnliche Unruhen befürchtete, wie sie um diese Zeit in Solothurn ausbrachen, so ließ sie das sogen. Bünzenerkomitee, das den Widerstand gegen die neue Verfassung organisiert hatte, einstecken. Das führte zu den bekannten Unruhen im Freiamt, die dessen Besetzung zur Folge hatten. In der auf den 12. Januar einberufenen Großratssitzung erhob vor allem Augustin Keller seine Anklagen gegen die Klöster als Urheber der Unruhen und verlangte deren Aufhebung, die denn auch am 13. Januar beschlossen wurde.
In Fahr wurde am 15. Januar das Todesurteil eröffnet. In den folgenden Tagen wurde das schon früher aufgenommene Inventar verifiziert und am 26. Januar erschien Oberst Frei-Herose mit 16 Offizieren und eröffnete, daß die geistlichen Herren innert zweimal 24 Stunden, die Frauen aber innert 8 Tagen das Kloster zu verlassen hätten. Die Priorin sollte 1200, eine Chorfrau 800, eine Laienschwester 400 Fr. Pension erhalten. Der Propst - es war seit dem 6. März 1839 P. Markus Mettauer - legte dagegen im Namen des Abtes Protest ein, über den man natürlich hinwegging. Am 2. Februar mußten die Frauen das Kloster verlassen, 18 gingen zunächst nach Dietikon, 3 nach Engstringen und 3 blieben auf Ersuchen des Verwalters Falk noch im Kloster zurück. Später wurden die Frauen in den Klöstern Au, Berg Sion, Magdenau versorgt. Nur drei blieben in Engstringen in einem dem Kloster gehörenden Haus; der Propst selber hielt sich im Gasthaus beim Kloster auf, denn im Mai 1842 konnte man die Verwaltung der auf Zürchergebiet gelegenen Güter wieder übernehmen, nachdem der laufende Prozeß zu Gunsten des Klosters entschieden worden war.
Gemeinsam mit den übrigen Klöstern legte Einsiedeln sowohl in Aarau als auch bei der Tagsatzung Protest gegen das Vorgehen der aargauischen Regierung ein. Die Tagsatzung wies die Untersuchung der Frage zunächst an eine Kommission. Auf deren Antrag hin wurde Aarau aufgefordert, seine Beschlüsse in Wiedererwägung zu ziehen. Auf das wiederholte Drängen hin beschloß man schließlich in Aarau am 19. Juli 1841, drei Frauenklöster (Gnadental, Maria Krönung in Baden und Fahr) wieder einzusetzen, diese aber unter Staatsverwaltung zu stellen. Damit wollte man sich katholischerseits nicht zufrieden geben. Die Verhandlungen zogen sich bis ins Jahr 1843 herein; Aarau anerbot sich auch noch, das Kloster Hermetschwil wieder herzustellen, wobei es schließlich die Tagsatzung am 31. August 1843 bewenden ließ.
Unterdessen war der Prozeß, den Einsiedeln um den Besitz der Güter auf Zürcherboden führte, die Aarau ebenfalls an sich ziehen wollte, am 9. April 1842 zum Abschluß gekommen. Einsiedeln wurde wiederum das volle Eigentumsrecht zugesprochen. Auch die auf zürcherische Debitoren lautenden Schuldtitel mußte Aarau herausgeben. Aarau legte dafür freilich auf die im Kanton Aargau gelegenen Kapitalien des Klosters Einsiedeln (in Fahrwangen) den Sequester, wogegen das Stift vergeblich protestierte. Auch um die Ausfolgung der Pensionen an die Klosterfrauen setzte es einen Kampf ab. Da Einsiedeln die Klostergüter für sich beanspruchte, wies Aarau, statt die Pensionen auszuzahlen, diese auf die Klostergüter an. Die Frage war noch nicht erledigt, als das Kloster wieder hergestellt wurde; dies sollte auf den 1. Dezember 1843 den Frauen wieder offen stehen. Am 5. Dezember langten die ersten wieder in Fahr an; am 15. waren wieder alle zurück. Ihre Wiederkehr war freilich an manch harte Bedingung geknüpft. Die Novizenaufnahme war noch verboten. Beichtiger durfte nur ein Weltgeistlicher sein. Gerade von letzterer Bestimmung wollte man aber in Einsiedeln nichts wissen und erreichte endlich auf dringliche Vorstellung hin, daß wieder ein Klostermitglied zugelassen wurde, das aber vorher in Aarau die Konkursprüfung zu bestehen hatte. Eine Reklamation wegen den nicht ausbezahlten Pensionen hatte keinen Erfolg. Ebenso erhielt man keinen Aufschluß darüber, woher ein Defizit von gut 100,000 Fr., das sich gegenüber 1834 zwischen den Angaben der Klosterfrauen und denen der Finanzkommission ergab, rühre.
Kaum waren die Frauen zurück, so verlangte Aarau vom Bezirksgericht Zürich die Einweisung in den Besitz der im Kanton Zürich gelegenen Klostergüter. Aber das Bezirks- wie später das Obergericht lehnten auf Anforderung Einsiedelns hin dieses Ansinnen ab. Später erneuerte man diese Forderungen (1850), erlangte aber erst 1855 das Ziel, indem Aargau auch diese Güter seiner Aufsicht unterstellt erhielt. - Die Novizenaufnahme wurde durch Dekret des Großen Rates vom 2. Juli 1845 wieder gestattet, aber an gewisse Bedingungen geknüpft.
Zu diesen «großen Sorgen» gesellten sich noch eine ganze Reihe kleinerer, die mit dem großen Betrieb notwendig zusammenhingen. So gab der Loskauf von Zehnten und Gefällen viel zu schaffen. Im Kanton Zürich hatte dieser größtenteils schon unter Abt Konrad sich vollzogen. Daher waren das Einsiedler Amtshaus in Zürich, sowie die Zehnttrotten zu Meilen und Stäfa überflüssig geworden. Abt Cölestin veräußerte sie. In Weiningen, Brütten und Männedorf wurden die Zehnten 1832 aufgekündet. Da die Kollaluren der dortigen Pfründen damit verbunden waren, mußten diese Pfründen ausgekauft werden. In Männedorf war sie schon 1828 um 15,000 Gulden erfolgt, in Brütten löste man sie 1834 um 37,000 Fr. aus; für die Pfarrei Weinigen mußte man 37,400 Fr. erlegen. Auch die im Kanton Schaffhausen gelegene Pfarrei Burg wurde 1836 unter großen Opfern ausgelöst. Was für den Zehntenloskauf einging, mußte man für die Ausstattung dieser Pfründen wieder auswerfen. In den Höfen wurde 1839 der Weinzehnten losgekauft, in Eschenz 1842 der sogen, trockene Zehnten. Mit der Oberallmeind Schwyz ergaben sich Anstände wegen den Alpen im Sihltal; daher verkaufte man 1841 die Wänialp samt Wäniweid um 6400 Münzgulden, unter Vorbehalt gewisser Rechte an die Oberallmeind.
Bei den unruhigen Zeiten hielt man es für besser, vom Grundbesitz im Thurgau das eine oder andere Gut zu veräußern. Es handelte sich zunächst 1841 um die Herrschaft Gachnang; aber die Verhandlungen zerschlugen sich. Später suchte man einzelne Grundstücke dieser und der beiden andern thurgauischen Herrschaften zu versilbern, doch auch daraus wurde nichts. Im Jahre 1845 wollte man die sogen. Roßbachhöfe (Kt. Zürich) veräußern, da man gerade damals Schwyz für die Kosten der Freischarenzüge größere Summen vorschießen mußte.
Auch über dem Gotthard stund es nicht besser. Durch Gesetz vom 11. Juni 1836 war die Inventarisierung der Klöster angeordnet worden. Als man im August 1837 auch die Residenz inventarisieren wollte, legte der Propst dagegen Protest ein, weil die Residenz kein Kloster sei. Aber davon wollte die Regierung zuerst nichts wissen; erst als sich auch der Inventarisierung der übrigen Klöster Schwierigkeiten entgegenstellten, ließ man die Residenz ebenfalls in Ruhe. Im September 1839 wurde die bisherige konservative Regierung gestürzt. Am 6. Juni 1841 verfügte die neue Regierung die endgültige Inventarisation. Wieder legten der Propst, die Stadt und der Abt Protest ein, auch die Schwyzer Regierung legte sich ins Mittel. Umsonst! Das Inventar wurde aufgenommen, wobei man keinen Unterschied zwischen Schul- und Klostervermögen machte. Neue Eingriffe folgten bald. Es mußte alljährlich Rechnung abgelegt und von jedem Wechsel im Personal der Regierung Anzeige gemacht werden. Neue Klostergesetze folgten, gegen die man von Seite der Residenz aber nicht protestierte, da man sich konsequenterweise nicht als Kloster betrachtete. Wohl aber hatte man gegen Eingriffe in die Schule sich zu wehren, aber auch da ohne Erfolg. Das Endschicksal ließ sich schon damals vorausahnen.
Nicht geringe Sorgen bereiteten Abt Cölestin auch die Stiftspfarreien. Noch Abt Konrad hatte von Rom die Erlaubnis erhalten, die Pfarreien Sarnienstorf, Ettiswil und Oberkirch-Kaltbrunn mit einem Klostermitgliede zu besetzen. Als zuerst die Pfründe in Sarmenstorf ledig wurde, versuchte der Abt in Erfahrung zu bringen, wie man in Aarau sich zur Ernennung eines Konventualen als Pfarrer stellen würde. Er merkte aber bald, daß es nicht geraten sei, diese Frage jetzt aufzurollen. Aarau hatte schon 1803 ein Gesetz erlassen, wonach alle fremden Kollaturen im Kanton abgelöst werden sollten; doch kam es nicht zur Ausführung. 1836 kam ein neuer diesbezüglicher Gesetzesvorschlag zur Beratung. Aus allem war zu ersehen, daß über kurz oder lang die Ablösung kommen mußte. Man suchte darum. Zehntkapital in Fahrwangen zu veräußern. Die Behörden kamen indessen darauf und verlangten die Sicherstellung dieses Kapitals. Wohl oder übel mußte man es wieder an sich bringen. Im Zusammenhang mit dem Streit um Fahr legte die Regierung auf diese Einkünfte ihre Hand, mußte sie aber wieder freigeben. In Sarmenstorf selberwurden Stimmen laut, die von Einsiedeln Sicherung und schließlich Ablösung der Pfrund forderten. Man erklärte sich am 16. Februar 1846 dazu bereit. Bald nach dem Tode Abt Cölestins sollte sie zustande kommen, nur das Recht der Pfarrernennung reservierte man sich. Aber auch darauf hatte man schließlich 1858 zu verzichten. - Im Vorarlberg besetzte man 1840 die Pfarrei Schnifis mit einem Kapitularen, nachdem die gegenseitigen Beziehungen vorher geregelt worden waren. Im März 1845 begann man dort den Bau eines großen Pfarrhofes, der für die Zeiten einer Ausweisung aus der Schweiz auch als Asyl dienen sollte. Auch die 1824 von Schnifis losgetrennte Pfarrei Düns erhielt 1842 einen Klostergeistlichen als Seelsorger, ebenso 1843 auch Nüziders.
Auch in der Nähe von Einsiedeln wurde damals die erste selbständige Pfarrkuratie geschaffen. Für Euthal hatte Abt Cölestin schon 1825 auch für den Sommer einen Christenlehrer bewilligt. Durch Vertrag vom 23. November 1844 erhielten die Viertelsleute sodann einen ständigen Seelsorger, der zunächst im Schulhaus seine Wohnung haben sollte. Dagegen legte der Bezirk aber Verwahrung ein, sodaß die geplante Installation statt am 17. November erst am 24. stattfinden konnte. Damit war der Anstoß zur Bildung der übrigen Viertelspfarreien gegeben.
Abt Cölestin hatte aber nicht nur nach außen ein reichgerütteltes Maß von Arbeit zu bewältigen gehabt, sondern machte sich auch im Innern des Klosters sehr verdient. Als altem eifrigen Schulmann lag ihm, gleich seinem Vorgänger, die Schule sehr am Herzen. Er war ja der eigentliche Begründer der neuern Klosterschule gewesen. Wenn er nicht in dem Maße seine frühern Pläne verwirklichen konnte, wie er gerne gewollt hätte, so lag die Schuld vor allem an den äußern Umständen. Der Gedanke, in Schwyz eine Schule zu eröffnen, war immer noch lebendig und Abt Cölestin sah sich vor die Frage gestellt, ob er darauf eingehen oder die eigene Schule weiter ausbauen solle. Er entschloß sich für das letztere, kam aber erst 1836 dazu, das Internat, das bisher 36 Zöglinge zählte, um acht weitere Plätze zu vergrößern und neue Schulräumlichkeiten zu schaffen. Mit dem Jahre 1840 gab man den ersten gedruckten Jahresbericht heraus, der es ermöglicht, die Entwicklung der Schule von da an genauer zu verfolgen. Sie umfaßte damals schon sechs Klassen. An ihre Spitze stellte der Abt P. Gall Morel, der in der Folge den größten Anteil an der Weiterentwicklung des Gymnasiums haben sollte. Gelegentlich ließ er auch auswärts Lehrer ausbilden, besonders im Französischen. Auch das theologische Hausstudium wurde erweitert.
Die Schule in Bellenz, die manche schon unter Abt Konrad lieber aufgegeben hätten, hatte seit 1831 immer mehr unter der Einmischung der Regierung zu leiden. Besonders seit 1839 die Radikalen an die Regierung kamen, mehrten sich diese Plakereien. Das Jahr 1841 brachte staatliche Inspektoren, 1844 und 1846 kamen neue Schulgesetze, die die höhern Schulen, die sämtliche in geistlichen Händen lagen, zu vereinheitlichen suchten. Die städtischen Behörden waren der Schule wohlwollender gesinnt. Ihnen überließ man 1836 das alte Versammlungslokal der Kongregation für eine Normalschule. Im Herbst 1841 wollte man eine Sekundarschule mit dem Gymnasium verbinden, doch zerschlug sich das Projekt, ebenso 1844 das einer kantonalen Akademie. Für das Konvikt wurden 1835 die Statuten revidiert.
Für die Schulen in Schwyz wurde der Abt immer wieder um Beihilfe angegangen; man konnte dort den ehedem durch das Convenium festgelegten Betrag kaum verschmerzen. So gab Abt Cölestin für 1827, im Einverständnis mit dem Kapitel, 24 Louisdor für die Schulen. Im folgenden Jahre mußte sich der Abt durch einen Vertrag dazu verstehen, jährlich 30 Louisdor an die Schulen in Schwyz zu geben; überdies sollten von den jährlich 200 Louisdor, die das Kloster als Extrasteuer zu leisten hatte, die Hälfte dem alten Lande zufallen und hauptsächlich für Schulzwecke verwendet werden. Während des Provisoriums stellte Abt Cölestin die Zahlungen 1832 ein; dafür reklamierte man 1834 den Betrag für zwei Jahre und als keine Antwort erfolgte im nächtsen Jahre, den für drei. Auf dies hin sandte der Abt 1835 80 Louisdor. Mit diesem Jahre setzten in Schwyz die Bemühungen zur Errichtung eines Jesuitenkollegs ein. Natürlich wurde auch der Abt in erster Linie begrüßt. Er verpflichtete sich am 14. September 1835, auf zehn Jahre hin jährlich 1600 Fr. an dieses Unternehmen «durch Sammlung bei unbekannt sein wollenden Wohltätern» aufzubringen. Im November 1836 konnte der Abt Landammann Holdener bereits 1100 Louisdor übermitteln, von denen 8000 Gulden für den Kollegiumsbau bestimmt waren. Damit sollte freilich die alte Servitut der jährlich 30 Louisdor abgelöst und erledigt sein. Am 11. April 1837 erklärte sich der Gemeinderat damit einverstanden. Schon am 4. November 1836 hatten die Jesuiten in provisorischen Lokalen die Schule eröffnet. Für die Schaffung eines Kollegiums wurde 1839 eine eigene Aktiengesellschaft gegründet. Abt Cölestin selber war sehr tätig, um neue Geldmittel beizubringen. Insgesamt konnte er an den Bau 20,018 Gulden oder 32,029 alte Franken beisteuern. Es war darum auch gegeben, daß der Abt in Vertretung des frühern Nuntius und nunmehrigen Kardinals de Angelis am 25. Juli 1841 die Grundsteinlegung des neuen Kollegiums vornahm. Bei der feierlichen Besitzergreifung des Kollegiums, den 16. Juni 1844, hielt der Stiftsdekan in Vertretung des Abtes das feierliche Eröffnungsamt.
Für die Volksschulen in Einsiedeln hatte der Abt ebenfalls allzeit ein offenes Auge und eine offene Hand. Um den Religionsunterricht besser erteilen zu können, stellte er 1831 dem damaligen Oberpfarrer, P. Robert Reuttemann, ein Lokal im Kloster zur Verfügung. Er unterstützte auch das Unternehmen des Oberpfarrers, der für die Mädchenschulen zwei Ordensschwestern aus dem Elsaß kommen ließ. Er stellte dieser Schule, da sich das bisherige Lokal im Hause des Dr.Fuchs (Einsiedlerhof) als zu klein erwies, ein Lokal im Kloster zur Verfügung. Die Schwestern mußten freilich 1844 zwei weltlichen Lehrerinnen Platz machen. Seit 1837 beschäftigte man sich mit dem Bau eines neuen Schulhauses, der aber erst 1840 in Angriff genommen wurde. Das Kloster gab dazu nicht nur Grund und Boden, sondern übernahm später den Bau selbst gegen eine Entschädigung von Seite des Bezirks. Das ganze Unternehmen war für den Abt und das Kloster eine Quelle schwerster Verdrießlichkeiten, kam aber doch endlich Ende 1846 zu einem glücklichen Abschluß. Die Lateinschule, die das Dorf seit altem besaß, wurde 1833 provisorisch mit dem Stiftsgymnasium verbunden, doch dauerte diese Vereinigung nur bis 1839. Auch das kantonale Schulwesen besaß in Abt Cölestin einen warmen Freund. P. Thomas Inderbitzin war von 1839 bis 1842 Mitglied des Erziehungsrates, an dessen Stelle dann P. Gall Morel trat. Für die Lehrer wurde vom 16. September bis 5. Oktober 1844 im Kloster ein Übungskurs abgehalten.
Eine ganze Reihe von Patres beschäftigten sich auf wissenschaftlichem und literarischem Gebiete. Viele theologische und asketische Werke erschienen. P. Athanas Tschopp und P. Gall Morel gaben eine Schweizergeschichte heraus. Auch die Klostergeschichte fand eifrige Pflege. Die sogen. Einsiedler Grammatik wurde neu aufgelegt. Naturwissenschaften und Philosophie wurden ebenfalls gepflegt. Nicht wenige Klostermitglieder zeichneten sich auf dem Gebiete der Musik aus. Besonders erwähnt zu werden verdient die religiöse Zeitschrift: «Der Pilger», den mehrere Konventualen herausgaben. Abt Cölestin selber war auch als Abt noch literarisch tätig. Auf das Jubiläum 1826 gab er eine kleine religiöse Anweisung heraus. Ebenso erschien von ihm 1845 eine kleine Wallfahrtsgeschichte. Besonderes Verdienst erwarb er sich durch die Herausgabe der Betrachtungswerke seines verewigten Vorgängers. Über seine Tätigkeit nach innen und außen führte der Abt zwei Tagebücher, die uns sehr wertvolle Aufschlüsse über die ganze Regierungszeit geben. Neben einer großen Anzahl von Predigten haben sich auch noch einige Kompositionen von ihm erhalten, deren Abfassungszeit sich aber nicht mehr feststellen läßt.
Eine Hauptsorge des Abtes galt naturgemäß der Wallfahrt. Er sorgte dafür, daß französische und romanische Beichtväter zur Hand waren. Die französische Einsiedlerchronik, die vergriffen war, ließ er neu bearbeiten und herausgeben. Von Rom erhielt er das Privilegium, zweimal im Jahre den päpstlichen Segen erteilen zu dürfen. In die Gnadenkapelle ließ er 1834 durch Argenti aus Vigiu bei Como einen neuen Altar machen, in den 1839 das durch Wickart aus Einsiedeln entworfene Relief, die Engelweihe darstellend, kam. König Albert von Sardinien stiftete daran 2000 Fr., weswegen auch das königliche Wappen angebracht wurde.
Die Kirche selber, deren Gewölbe und Malereien im Laufe der Zeit stark gelitten hatten, ließ der Abt in den Sommermonaten 1839 und 1840 durch den Stukkaturen Mosbrugger und den Maler Alois Keller aus Pfronten im Allgäu restaurieren. Die Kosten dafür beliefen sich auf 23,000 fl. Auch die Altäre, die Kanzel und die Epitaphien wurden 1842 und in den folgenden Jahren einer eingehenden Restauration unterzogen. In die Hauskapelle des Abtes kam 1836 ein neues, bescheidenes Hausaltärchen. Die St. Benediktskapelle auf dem Friedhof erfuhr auf den 200. Jahrestag ihrer Erstellung ebenfalls eine Restauration. Hingegen wurden die sechs Kapellen auf dem Brüel, die in den ersten Dezennien des 17. Jahrhunderts erstellt worden waren, und die nun sehr baufällig waren, 1837 niedergelegt. Für ihren Unterhalt waren keine Kapitalien da und zudem lagen sie, nach einer vorauf gegangenen Straßenkorrektion nicht mehr an der Straße. Für die Sakristei schaffte der Abt mit Hilfe der Familie des P. Gall Morel einen neuen Pontifikalornat an. Durch den Waldbruder Franz Tos von Luthern hatte man 1827 vier hl. Leiber aus den Katakomben erhalten. Für deren würdige Aufbewahrung ließ der Abt 1839 vier prächtige versilberte Urnen in Straßburg bei Laroche erstellen, die heute noch eine der schönsten Zierden des Hochaltars bilden. Die aus dem aufgehobenen Stifte Salem stammenden holzgeschnitzten Leuchter ließ man 1840 neu vergolden. In die Gnadenkapelle stiftete die Familie des Fr. Franz Xaver Reichlin in Schwyz 1841 vier schöne vergoldete Leuchter nebst zwei Urnen. Eine neue Orgel, wie es der Abt wünschte, konnte er leider nicht mehr erstellen lassen.
Unter den Besuchern der Gnadenstätte und des Stiftes sind zu nennen die Apostolischen Nuntien Ostini, de Angelis, der ein besonders warmer Freund des Klosters war, Gizzi, d'Andrea und Maciotti, der letzte Nuntius in der Schweiz. Der so berühmte Bischof Dupanloup von Orleans kam 1837 das erste Mal nach Einsiedeln; 1843 kam auch Frankreichs größter Kanzelredner der damaligen Zeit, Lacordaire, hierher. Der König von Württemberg kam 1831 persönlich her, um sich über die Wallfahrt zu unterrichten, von der ihm viel Nachteiliges zu Ohren gekommen war. Im Sommer 1835 erschien der Thronerbe von Frankreich, der Duc d'Orleans, der zum Dank für seine Aufnahme ein siebenbändiges Prachtswerk der Bibliothek übersandte. Für den 1835 verstorbenen Kaiser Franz II., wie für die Exkönigin Hortensia von Holland, eine große Wohltäterin von Einsiedeln, wurden feierliche Trauergottesdienste gehalten. Die Wiederkehr der Jahrhundertfeier (1835) seit Einweihung der Kirche benutzte der Abt zu einem kirchlichen Dankfeste. Ebenso hatte man schon 1834 die Erinnerung an die vor 1000 Jahren erfolgte Übersiedlung des heiligen Meinrad vom Etzel nach dem Finstern Wald und zugleich auch die 900-Jahrfeier der Klostergründung in schlichter Weise begangen.
Für seine Mönche war Abt Cölestin ein treu besorgter Vater. Sie hingen darum auch in hingebender Liebe an ihm. Das zeigte sich besonders anläßlich des goldenen Profeßjubiläums, das der Abt am 25. April 1840 begehen konnte. In der schweizerischen Benediktinerkongregation war er auf der Äbteversammlung zu Rheinau, den 8. August 1826 zum ersten Visitator erwählt worden. Die Zeitverhältnisse erlaubten später keine solchen Versammlungen, dennoch wurden die Visitationen in den einzelnen Klöstern gehalten. Abt Cölestin erlangte in Rom das Privileg, daß Wahl und Benediktion der Äbte ohne die Dazwischenkunft des Nuntius abgehalten werden konnten. Viel Sorge bereitete dem Abt vor allem das Kloster Pfäfers, in welchem die Zustände immer mehr dem vollendeten Untergang zutrieben. Als Visitator griff er mehrmals persönlich ein, doch ohne dauernden Erfolg. Das Kapitel beschloß am 9. Januar 1838, in Rom um die Säkularisation einzukommen und erstattete davon zugleich dem katholischen Administrationsrat Anzeige. Dieser verfügte darum am 9. Februar die Aufhebung des Stiftes, womit aber der Große Rat des Kantons nicht zufrieden war und darum am folgenden 20. Februar das Stift nochmals aufhob und das Vermögen einzog. Aber auch die Lage der Klöster in den Kantonen Zürich (Rheinau), Aargau (Muri) und Thurgau (Fischingen) bereiteten dem Abte vielen Kummer, denn immer deutlicher erkannte man, auf was die Klosterfeinde ausgingen. Nach besten Kräften half er den aus Muri vertriebenen Mönchen, die 1845 in Gries bei Bozen ein neues Heim fanden. Aber auch in Mariastein und Disentis waren die innern Zustände besorgniserregend. - In dem Einsiedeln unterstellten Frauenkloster Glattburg übernahm Einsiedeln den Beichtigerposten, den man schon einige Jahre provisorisch innegehabt hatte. Ebenso übernahm man im Jahre 1832 den Beichtigerposten im Kloster Münsterlingen, den Fischingen bisher versehen hatte. Verhandlungen mit dem Kloster Seedorf, wo ebenfalls ein Einsiedler Konventuale als Beichtiger gewünscht wurde, zerschlugen sich. In der Au führte Abt Cölestin am 8. Januar 1846 die ewige Anbetung ein.
Ganz besondere Verdienste erwarb sich Abt Cölestin um die Wiederherstellung des Benediktiner Ordens in Bayern, die König Ludwig I. dort mit großer Hingabe betrieb. Durch seinen Gesandten in Bern ließ der König mit dem Abt Verhandlungen anknüpfen. Im Juli 1835 kamen der neue Abt von St. Stephan in Augsburg, Barnabas Huber und der Bischof von Augsburg selber nach Einsiedeln. Auf den 3. November 1835, an welchem Tage die feierliche Einführung der Benediktiner in Augsburg erfolgte, gingen von Einsiedeln die PP. Gregor Waibel und Meinrad Kälin dorthin. Bald folgte P. Kolumban Mösch, der nach dem von St. Stephan in Augsburg abhängigen Stift Ottobeuren kam. Als P. Gregor 1839 zurückkehrte, ging für ihn P. Ambras Röslin hin. Durch Abt Barnabas erhielt man auch von König Ludwig die Zusicherung, daß man für den Fall der Vertreibung aus der Schweiz, in Bayern eine Zufluchtsstätte finden würde. - Das Projekt einer Klostergründung in Galizien, das schon unter Abt Konrad aufgetaucht war, war auch unter Abt Cölestin noch Gegenstand der Beratung, kam aber zu keinem Abschluß.
Trotz der vielen Anfeindungen, die der Abt gerade von Seite der Einsiedler ertragen mußte, hatte er doch immer eine offene Hand und ein mitfühlendes Herz für die geistigen und leiblichen Nöte derselben. Schon 1826 suchte er das Jubeljahr möglichst feierlich zu gestalten. Auf das Jahr 1840 veranstaltete er durch die Jesuiten eine viel besuchte Volksmission, die mithalf, die aufgeregten Leidenschaften zu beruhigen. Als sich 1832 das Hungerjahr 1817 zu wiederholen schien, sorgte er in großmütiger Weise für die notleidende Bevölkerung. Auch an den Vorgängen im kirchlichen und weltlichen Leben des weitern Vaterlandes nahm er regen Anteil. Als 1828 die Diözese Basel neu umschrieben wurde, regelte er durch ein Abkommen vom 21. Dezember 1830 die gegenseitigen Beziehungen. Am 5. Juli 1835 fand in Einsiedeln die feierliche Konsekration des neuen Bischofs von Chur, Georg Bossi, statt, dessen Ernennung in Chur auf große Schwierigkeiten gestoßen war und der es darum vorzog, die Weihe auswärts zu empfangen. Für Weltgeistliche ließ der Abt 1841 im Stifte durch Jesuiten Exerzitien halten. Am St. Annatag 1841 nahm der Abt in Steinerberg die feierliche Translation der Reliquien des hl. Viktor vor; ebenso wohnte er im August 1845 den Translationsfeierlichkeiten des hl. Theodor in Feusisberg bei. Im gleichen Monat weihte er auch den neuen Friedhof in Euthal. Unter Abt Cölestin wurde auch der Verein der Glaubensverbreitung eingeführt; er gab ihm 1831 in P. Gregor Waibel den ersten Direktor. Ebenso wurde in Einsiedeln die damals weitverbreitete Bruderschaft der Unbefleckten Empfängnis zur Bekehrung der Sünder eingeführt.
In den Vierzigerjahren verschlimmerten sich die politischen Zustände in der Schweiz immer mehr. Abt Cölestin hatte auch dafür ein offenes Auge. Mit großer und lebhafter Sorge erfüllten ihn die Vorgänge in Luzern, wo 1845 die Freischarenzüge und die Ermordung Leus allgemeines Aufsehen erregten. Anderseits war es auch wieder tröstlich zu sehen, wie gerade in diesen schweren Zeiten das katholische Volk seine Zuflucht zur Gnadenstätte nahm. So kamen am 21. April 1845 über 5000 Luzerner hergepilgert. Den Ausgang dieser Dinge sollte Abt Cölestin nicht mehr erleben.
Seit 1840 ließ die Gesundheit des Abtes immer mehr zu wünschen übrig. In diesem Jahre hatte er mit P. Benedikt Müller das Bad Nofeli bei Feldkirch aufgesucht. Im Juni 1845 ging er zu einer Kur nach Baden. Anfangs Oktober stellten sich Schmerzen am linken Fuß ein; bald trat dort ein sogen. Markschwamm in Erscheinung. Man berief zwei auswärtige Ärzte, die den Kranken, wie es schien, mit gutem Erfolg behandelten. Aber zu Beginn des Jahres 1846 stiegen die Schmerzen, es handelte sich um ein krebsartiges Übel (Hautkrebs). Am Dreikönigstage ließ sich der Abt feierlich versehen. Doch hatte der Kranke noch große Schmerzen zu erdulden, ehe er am 26. März 1846 von seinem Leiden erlöst wurde. Am 30. März nahm der Abt von Engelberg die feierliche Beisetzung vor; Pfarrer Schäfer von Schmerikon hielt die Leichenrede.
P. Gall Morel schrieb über den Verstorbenen im «Pilger» (1849, S. 388): «Cölestin war von grosser Statur, wohlgebaut und hatte etwas Imponierendes in seinem Äußern. Die Gesichtszüge waren sehr markiert, die Nase etwas hervorspringend, aus den Augen besonders sprach Klugheit und Scharfsinn. Die Haare, die in frühern Jahren rot gewesen, waren allmählich blond und weiß geworden.
Dem Temperament nach war Cölestin sehr lebhaft und feurig, wenigstens in frühern Jahren, und zu unermüdlicher Tätigkeit wie geboren. Diese große Lebendigkeit und ein angeborenes Wesen, über andere zu dominieren, erregten schon bei seiner Aufnahme ins Kloster einige Bedenklichkeiten; doch nahm zum Glück diese Seite seines Charakters eine gute und wohltätige Richtung, und wenn etwas dabei auszusetzen ist, so möchte es eine gewisse Kleinigkeit sein, sich persönlich in alle, auch die kleinsten Geschäfte zu vertiefen.
Durch diese Eigentümlichkeit zog sich Cölestin manchen Verdruß zu, verlor zum Teil an Ansehen und hatte den Blick weniger aufs Große und Ganze gerichtet.
Das feurige, lebhafte Temperament war allmählich nicht nur durch Erfahrung und die Last der Jahre, sondern besonders durch echt christliche Tugend und Askese gemildert und zu einem trefflichen Charakter gebildet worden. Ich spreche hier nicht sowohl von der Sittenreinheit, gegen welche niemand, außer etwa dem verruchten P. Sebastian (Ammann, einem abgefallenen Kapuziner) je den geringsten Argwohn hegen durfte, nicht von der großen Mäßigkeit in Bezug auf alle Genüsse, von der Genauigkeit in Erfüllung religiöser Pflichten, von der innigen und wahrhaft geläuterten Andacht, von der besondern Verehrung der allerseligsten Jungfrau Maria, von der Liebe zu den Armen und Kranken - hier möchte ich nur aufmerksam machen auf einen gewissen Gleichmut, den Cölestin in allen Wechselfällen seiner vielbewegten Regierungszeit bewahrte. Von morgens früh bis abends spät stand sein Zimmer jedem, auch dem Geringsten seiner Söhne offen. Wer immer ein Anliegen hatte, konnte es ihm unbedenklich eröffnen, ohne einen gleichgültigen oder aufbrausenden Empfang fürchten zu müssen. Man fühlte, dass da nicht Laune herrschte, sondern Charakterstärke und Besonnenheit. Wenn auch oft die ernste Seite des Regenten hervortrat, so war doch wohl zu fühlen, daß väterliche Liebe ihr zur Grundlage diente.
In den Manieren war Cölestin sehr einfach und patriarchalisch. Er hatte nicht nötig, sich durch feine Politur des Äußern einen Anstrich zu geben, und es möchte ihm auch bei der frühesten Erziehung, die er genoss, nicht ganz leicht geworden sein. Nichtsdestoweniger hatte der Abt, wenn er bei den wichtigen Anlässen auftrat, eine edle Haltung. Von Regentenstolz war an Cölestin nichts zu bemerken, im Gegenteil war er sehr leutselig und herablassend und unterhielt sich gerne nicht nur mit vornehmen Leuten, sondern auch mit Personen geringer Stände. In Gesellschaften war er gesprächig und unterhaltend und auch in dieser Beziehung leistete ihm sein ans Wunderbare grenzende Gedächtnis treffliche Dienste»1019.
Kaum ein Jahr war es alsdann P. Cölestin vergönnt, an der Klosterschule zu wirken, als er mit seinen Mitbrüdern ins Exil wandern mußte. Auch er wandte sich in den verhängnisvollen Maitagen des Jahres 1798 nach dem Vorarlberg und fand im Dominikanerkloster St. Peter in Bludenz gastfreundliche Aufnahme. Im November dieses Jahres aber mußte er weiter. Mit vier andern Mitbrüdern ging er nach Bayern, kam zunächst nach den Klöstern Kempten, Ottobeuren, Wessobrunn, um schließlich im Benediktinerstift Benediktbeuren zu bleiben. Doch schon am 15. Dezember mußte er allein weiters ziehen, weil in Benediktbeuren für so viele kein Platz war. Er wandte sich über München, Freising und Landshut nach dem Stifte Aspach, wo er sehr gut aufgehoben war. Durch den Bischof von Passau erhielt er am 31. Dezember 1799 die Erlaubnis zur Ausübung der Seelsorge; ein Zeichen, daß sich P. Cölestin auf diesem Gebiete nützlich zu machen suchte. Von seinen spätem Wanderungen wissen wir leider nur wenig; sicher ist, daß ihn sein Weg auch einmal nach Wien führte, denn über die Merkwürdigkeiten, die er dort sah, finden sich noch Aufzeichnungen vor. Auch aus den noch erhaltenen Predigten können wir ersehen, daß er an verschiedenen Orten, so in Pratz (Vorarlberg) (1798), in St. Gerold (1799), in Münchheim, in Unterbayern (1800), in Aspach (1800-01), in Wichmerting (1801) das Wort Gottes verkündete. Es ist dieses Fehlen näherer Nachrichten umso merkwürdiger, als gerade P. Cölestin später auf Ersuchen des Abtes Konrad seine «Beiträge zur Klostergeschichte von 1798-1818» geschrieben hat.
P. Cölestin kehrte noch im Frühjahr 1803 nach Einsiedeln zurück, um hier als Unterpfarrer zu wirken. Seine Mitbrüder wählten ihn den 7. Oktober 1803 in die Kommission, die den Plan einer neuen Klosterordnung aufstellen sollte. Als man anfangs 1804 die kleine Klosterschule wieder eröffnete, setzte Abt Konrad ihr zunächst P. Anselm Zeiger vor; aber schon im Herbst 1804 trat P. Cölestin an seine Stelle. Damit kam P. Cölestin auf einen Posten, der ihm sehr zusagte. Mit andern Patres entwarf er im Auftrage des Abtes einen Plan über die Art und Weise, wie man sich im Stifte «durch eine ausgedehntere Erziehungs- und Lehranstalt gemeinnütziger machen könnte» (Kapitelsakten). Ein erstes Streben des neuen Vorstehers der Schule ging darauf, die bestehenden Schulräumlichkeiten zu vergrößern. Der Abt stellte ihm einige zweifelhafte Kapitalbriefe in der March und im Gasterlande zur Verfügung, die P. Cölestin flüssig zu machen verstand. So erhielt er die nötigen Mittel, um wenigstens einen Anfang machen zu können; gar mancher Plan kam nicht oder erst viel später zur Ausführung. Bereits 1806 konnte er auch das kleine Schultheater, das er persönlich leitete, eröffnen. Aber nicht nur äußerlich wollte der junge Schulmann seine Anstalt heben, sondern er legte ganz besonderes Gewicht auf die sittliche Bildung der ihm anvertrauten Jugend. In den gleichen Aufzeichnungen, in denen er uns vom äußern Wachstum der Schule berichtet, hat er auch seine erzieherischen Grundsätze festgelegt. Ein Hauptaugenmerk galt dem Religionsunterricht und der Lektüre der Zöglinge. Von Prügelstrafe wollte er schon nichts wissen. Auch der «physischen Bildung», wie er sie nannte, widmete er seine Aufmerksamkeit und hielt es für eine wichtige Aufgabe des Präfesten, sich um die Gesundheit seiner Zöglinge zu kümmern. In der wissenschaftlichen Ausbildung sah er ein Hauptziel darin, tüchtige Lateiner heranzubilden. Für den Rhetorikunterricht gab er selber 1811 ein kleines Lehrbuch heraus. P. Cölestin verdient, wie P. Gall Morel schreibt, der eigentliche Gründer der Stiftsschule genannt zu werden. «Das Gymnasium bewahrte im Ganzen lange noch die Form, welche ihm Cölestin gegeben hatte. Aus demselben ist mancher tüchtige Mann hervorgegangen.»
Wie ein Blitzstrahl traf da den eifrigen Jugenderzieher am 5. Januar 1811 der Befehl des Abtes, den Posten eines Oberpfarrers von Einsiedeln anzutreten. Am Neujahrstage war P. Isidor Moser, der langjährige, beliebte Oberpfarrer zurückgetreten. P. Cölestin konnte geordnetes Erbe übernehmen, das er treu weiter hütete. Für seine spätere Stellung war die Verwaltung dieses Postens insofern sehr wichtig, als er da mit Land und Leuten in enge Berührung kam und die Verhältnisse in Einsiedeln sehr gut kennen lernte. Ähnlich wie an der Schule, so hat er auch hier eine Art Pflichtenheft angelegt und sich Notizen über seine Amtsführung aufgezeichnet. Gegen Mißbräuche trat er sehr entschieden auf. Vor allem wandte er sich auch als Seelsorger der Schule zu; er sorgte für die Beschaffung guter, zweckdienlicher Unterrichtsbücher.
Schon 1815 fand indessen die Tätigkeit als Pfarrer ihr Ende. Für den am 18. Dezember dieses Jahres verstorbenen P. Hieronymus Rigert sandte ihn Abt Konrad als Statthalter nach Sonnenberg. Mit dieser Herrschaft war auch die in Gachnang verbunden, sodaß es keine leichte Aufgabe war, zwei so große Besitzungen, die ziemlich auseinanderlagen, zugleich zu verwalten. Dazu kam das Hungerjahr 1817, das auch an ihn große Anforderungen stellte. Bei allen Verwaltungssorgen vergaß er die Studien nicht. Auf das Reformationsjubiläum 1819, sowie auf die Jahrhundertfeier des sogen. Ittingersturmes ließ er kleine Schriftchen erscheinen. Für die Kinder der ersten Klasse gab er 1824 ein ABC-Büchlein heraus. Seine geschickte Verwaltung, von der heute noch seine Rechnungsbücher Zeugnis ablegen, war es hauptsächlich, die nach dem Tode Abt Konrads den am 18. April 1825 zu einer Neuwahl versammelten Kapitularen den Gedanken nahelegte, P. Cölestin zu dessen Nachfolger zu wählen. Abt Ambros Bloch von Muri präsidierte die Wahl, an der 48 Patres und 11 Fratres teilnahmen. Schon im ersten Wahlgang wurde P. Cölestin zum Abte erkoren. Mit großer Freude wurde überall die Kunde davon aufgenommen. Am 27. Juni erfolgte durch Leo XII. in einem öffentlichen Consistorium die Bestätigung der Wahl; in einem eigenen Breve drückte der Papst dem Neugewählten sein besonderes Wohlwollen aus und verlieh ihm das Recht, an gewissen Tagen den päpstlichen Segen erteilen zu dürfen. Der neue Abt war zunächst entschlossen, der großen Auslagen wegen die feierliche Benediktion nicht in Einsiedeln sich erteilen zu lassen. Auf Vorstellungen des Kapitels hin entschied er sich aber dann doch für Einsiedeln. Am 21. August erteilte ihm Fürstbischof Karl Rudolf von Buol-Schauenstein von Chur, unter Assistenz der Äbte von Rheinau und Pfäfers, die feierliche Benediktion. Abt Plazidus Pfister von Pfäfers hielt dabei die Festpredigt.
Abt Cölestin übernahm von seinem Vorgänger ein schweres Erbe. Die Zeit der Restauration ging ihrem Ende entgegen. Allüberall machten sich neue Strömungen geltend, welche sich der in der voraufgehenden Zeit eingeschlagenen Rückkehr zu den alten, vorrevolutionären Verhältnissen entgegenstemmten. Man wollte das einmal Errungene nicht mehr preisgeben und daher stießen die Geister immer heftiger auf einander. Ein Vorspiel dazu bildete die Besteuerungsfrage des Klosters, die noch im letzten Regierungsjahre des Abtes Konrad angeschnitten worden war. Es geschah dies, wie wir sahen, im Zusammenhang mit der Schulfrage in Schwyz. Während letztere eigentlich erledigt war, trat die Steuerfrage nun in den Vordergrund. Schon als die Schwyzer 1825 am Pfingstdienstag nach Einsiedeln kamen, benützte Abt Cölestin die Gelegenheit, um sich mit den führenden Männern, insbesondere mit Statthalter Aufdermaur zu besprechen. Die Verhandlungen gestalteten sich aber sehr schwierig, trotzdem der Abt, um gute Stimmung zu machen, 2000 fl. an die Kosten der bevorstehenden eidgenössischen Waffeninspektion und für die 14 Schützengesellschaften, nach altem Brauch, 10 Louisdor gab. Das Stift sollte nach Antrag der Kommission inskünftig gemäß der Fünfzehnerakte besteuert werden und diesbezüglich dem Bezirk March gleichgestellt sein. Überdies aber hätte es für die Schulen in Schwyz jährlich 700 Gulden oder dann eine einmalige Abfindung von 14,000 fl. zu leisten und dazu noch dem alten Lande jährlich eine näher zu bestimmende Summe oder auch da ein einmaliges größeres Kapital zu erlegen. Das schien aber dem Abte zu viel und er beantragte, er wolle dem Kanton an Kapitalien eine einmalige Summe von 30,000 Münzgulden geben; bei Erhebung der Kantonssteuer aber solle das Stift dem Bezirk Einsiedeln gleichgestellt werden, der bei einer ganzen Steuer 800, bei einer halben 400 Louisdor zu zahlen hatte. Da das alte Land bei diesem Geschäfte immer noch eine Sonderstellung (als ehemaliger Schirmvogt) einnehmen wollte, waren damit die äußeren Bezirke nicht einverstanden und es setzte in der Folge heftige Kämpfe in dieser Frage ab. Auf den 27. Oktober wurde eigens der Kantonsrat zur Behandlung derselben einberufen. Abt Cölestin legte in einer Eingabe seine Ansicht ausführlich dar. Aber er entschloß sich auch, persönlich nach Schwyz zu gehen und die Sache des Klosters zu vertreten. In Begleitung von zwei Patres begab er sich daselbst in den Kantonsrat und vertrat mit viel Geschick seine Interessen. Ein Antrag auf Aufrechterhaltung des Conveniums wurde abgelehnt und eine Kommission bestellt, die mit dem Abte verhandeln sollte, was sogleich geschah. Wohl oder übel mußte der Abt schließlich sich mit dem Antrag dieser Kommission, der auch vom Rate angenommen wurde, einverstanden erklären, wonach das Stift fürderhin 200 Louisdor entrichten mußte, wovon die eine Hälfte dem ganzen Kanton, die andere dem alten Lande zufallen sollte. So oft eine Kantonssteuer erhoben wurde, sollte man überdies noch diese gleich dem Bezirke Einsiedeln entrichten.
Mit Abt Konrad war der letzte «Pensionär» von St. Gerold gestorben. Zugleich sollte 1825 der mit Österreich s. Z. geschlossene Pachtvertrag ablaufen. Es handelte sich zunächst um die grundsätzliche Seite der Frage, ob man zu St. Gerold überhaupt die alten Beziehungen aufrecht erhalten und mit Zeit und Gelegenheit darauf trachten wollte, diesen uralten Besitz wieder zurückzuerwerben oder nicht. Die im Vorarlberg weilenden Patres waren eher für Aufgabe resp.für Nichtwiedererneuerung des Pachtvertrages. Aber im Kapitel, das am 19. April 1825 in dieser Frage gehalten wurde, entschied man sich doch für die Wiedererneuerung, denn St. Gerold kam doch in erster Linie als Zufluchtsstätte in Frage. Damit war für die spätern Verhandlungen der Weg gewiesen.
Eine andere Frage, die Abt Konrad lebhaft beschäftigt hatte, war die der Rückgewinnung des sogen. Wienerkapitals. Man erhielt gleich in den ersten Tagen nach Cölestins Wahl über Luzern die Meldung, daß man in Wien das Zurechtbestehen jener Forderung anerkannt hätte; aber wie man näher zusah, lagen die Dinge noch in weiter Ferne. Dem Stifte wurden von mehreren Seiten Anerbieten gemacht, gegen Entschädigung ihm in den Wiederbesitz der Gelder zu verhelfen. Nach längern Verhandlungen kam am 9. Februar 1827 mit dem Bankhaus Ehinger & Co. in Basel, Heinrich Meyer in Brugg und Dr. Römer in Stuttgart ein Vertrag zustande. Dr. Römer sollte sich in Wien für die Wiedergewinnung persönlich einsetzen. Aber auch jetzt waren noch gewaltige Schwierigkeiten zu überwinden. Erst anfangs 1828 hatte man eine offizielle Anerkennung der Schuld in den Händen, aber nun galt es, die Zahlungsmodalitäten zu regeln. Auch dies erforderte noch jahrelange Arbeit. Nur der zähen Ausdauer von Dr. Römer ist es zu verdanken, daß man endlich an ein Ziel gelangte. Im Frühjahr 1829 erhielt man zunächst die rückständigen Zinsen ausbezahlt, allerdings statt 118,000 fl. bekam man nur 46,038 fl., wovon ein Drittel dem Kloster zufiel. Die Umschreibung der Obligationen erforderte weitere lange Verhandlungen. Erst am 26. Mai 1832 war Dr. Römer im freien Besitz derselben. Ihr Wert belief sich auf 94,825 fl., wovon dem Stift Zweidrittel, also 63,216 fl. zufielen. Insgesamt hatte man also von den s. Z. dem Kaiserhaus geliehenen 300,000 fl. samt den seit ca. 1805 ausstehenden Zinsen 78,562 fl. erhalten. Aber man mußte in diesen Zeiten froh sein, wenigstens soviel wieder zu erhalten. Ein ähnliches Schicksal hatte ein Anleihen von 20,000 fl., das man zur Zeit des Exils dem Grafen Fugger von Pappenheim gemacht hatte. Dieser machte Bankrott und in l6jährigem Prozeß suchte das Stift seine Forderungen geltend zu machen. Schließlich erhielt man noch 800 fl., wovon aber die seit 1821 erlaufenen Prozeßkosten abzuziehen waren, sodaß man noch 300 fl. in den Händen hatte. Brachte man die vor 1821 ausgelegten Kosten in Anschlag, so blieb weniger als nichts. Die Schuldforderung an den Erzbischof von Paris, die 6000 Louisdor betrug, trat man um 1000 Thaler an die beim Wienergeschäft beteiligten Herren Fischer und Zehnder ab. Von den 1784 dem Fürsten von Schwarzenberg geliehenen 50,000 fl. gelang es, wenigstens wieder die regelmäßigen Zinsen zu erhalten.
Diese Sorgen traten aber alle in den Hintergrund vor andern großen Fragen, die einer Lösung harrten. Zunächst war es in Einsiedeln der Allmeindhandel, wobei es sich um die Ausscheidung zwischen öffentlichen und privaten Rechten handelte, die bisher eng miteinander verquickt waren. Gemeinsam mit dem Kloster nutzten die Bewohner von Einsiedeln die Allmeinden, die sogen. Dreizertheilten Güter, so geheißen, weil daran auch der Vogt ein Mitspracherecht hatte, wenn es zu Streitigkeiten zwischen den eigentlichen Nutznießern kam. Solche Streitigkeiten waren im Laufe der Zeit nicht selten gewesen, noch unter Abt Konrad hatte es solche abgesetzt, die durch den Vertrag vom 1. Dezember 1816 beigelegt worden waren. Dadurch war Mitbesitz und Verwaltung geregelt worden. Aber gerade bei der Verwaltung der Allmeinden kam es zu verschiedenen Reibereien, indem mehrfach die Rechte des Klosters nicht respektiert wurden. Das Bestreben gewisser Kreise ging immer mehr darauf aus, das Kloster zunächst aus seinem Mitnutzungsrecht zu verdrängen. Man wollte darum eine neue Grenzlinie in Bezug auf die beidseitigen Rechte ziehen. Eine eigene Kommission wurde am 8. Mai 1827 vom Rate der Waldstatt bestellt. Diese legte in der Folge ihre Auffassung dar, die darauf ausging, dem Kloster das Mitnutzungsrecht abzusprechen, indem man die Einkünfte als nur dem Land gehörend bezeichnete. Schon bisher hatte man dies faktisch so gehalten, aber das Recht des Klosters auf die Mitnutzung war doch vorgelegen. Und auf dieses Recht wollte man von Seite des Stiftes nicht verzichten. Die Verhandlungen gestalteten sich sehr schwierig und wurden mit wachsender Leidenschaftlichkeit geführt. Am 18. August 1828 erschien Abt Cölestin sogar selber an der Landsgemeinde, um die Rechte des ihm anvertrauten Stiftes zu verteidigen. Immer mehr kam man zur Ansicht, daß ein friedlicher Ausgleich nicht zu erreichen sei. So entschloß man sich beiderseits im Herbst 1828, die Sache vor Landammann und Rat von Schwyz zu bringen. Dieser bestellte einen Ausschuß, der die Frage untersuchen sollte. Unterm 30. Oktober erschien ein Vermittlungsvorschlag im Druck, mit dem sich das Stift, obgleich er ihm neue Opfer auferlegte, einverstanden erklärte. Die Gemeinde aber suchte eine Entscheidung hinauszuziehen. Die Erregung und Erbitterung steigerten sich immer mehr. Schließlich lehnte eine Landsgemeinde vom 23. November den Antrag der Schiedsrichter ab. Die Frage sollte nun vor den Kantonsrat kommen, der nochmals eine Kommission von 18 Mitgliedern einsetzte, um einen friedlichen Ausgleich herbeizuführen. Neue Untersuchungen folgten. Am 10. Februar 1829 fand die entscheidende Sitzung des Kantonsrates statt, die zunächst das Miteigentums-, Mitverwaltungs- und Mitnutzungsrecht des Klosters feierlich anerkannte, dann aber festsetzte, daß eine eigene Behörde, die vom Kloster und Dorf gestellt werde und die von der Bezirksbehörde vollständig unabhängig sein soll, die Verwaltung führe. Für deren Geschäftsführung wurden weitere Bestimmungen gegeben. Ebenso wurde die Verteilung des Nutzens bestimmt, der in erster Linie für die Instandhaltung der Allmeindgüter zu verwenden war. Freilich eine ganz klare Lage schuf dieser Spruch nicht. Kein Wunder darum, daß auch keiner der beiden Teile damit recht zufrieden war. Vor allem fehlte es in gewissen Kreisen der Dorfbewohner am ehrlichen Willen zum Frieden, da man nicht das erreicht hatte, was man wollte. Es setzte darum auch in der Folge immer wieder Mißhelligkeiten ab. Man suchte indessen auf anderm Wege zum Ziele zu kommen und schlug eine völlige Scheidung und Trennung der Verwaltung vor. Da der Kantonsrat mehrfach beschloß, daß es beim Entscheid vom 10. Februar 1829 zu verbleiben habe, so schlug man von Seite der Waldstatt vor, die Sache vor ein privates Schiedsgericht zu bringen. Wohl wurden von beiden Seiten die Mittler ernannt, aber das Geschäft zog sich in die Länge. Endlich wurden die beidseitigen Vorschläge einer Landsgemeinde vom 7. Mai 1830 vorgelegt. Der Antrag des Klosters wurde abgelehnt und beschlossen, für den Fall, daß das Stift nicht auf die Vorschläge des Bezirkes eingehe, solle alles vor die Kantonslandsgemeinde am 9. Mai gebracht werden.
Wirklich kam nun die Sache vor die Kantonslandsgemeinde, zu der sich sehr viele Leute, auch aus andern Kantonen, eingefunden hatten. Die Mittler legten ihren Standpunkt dar. Zu einem Entscheid kam man aber auch da nicht. Es sollten noch weitere Mittler beigezogen werden. Falls man auch dann nicht zu einem Ziele käme, so hatte eine neue Kantonslandsgemeinde zu entscheiden. Auf dies wollte man es aber von Seite des Stiftes nicht mehr ankommen lassen, denn dort entschied unter den obwaltenden Verhältnissen weit mehr die Leidenschaft als das Recht. Die Mittler traten erneut zusammen und einigten sich am 3. Juni auf ein neues Projekt, das die vollständige Ausscheidung des Klosters vorsah. Die dreizertheilten Güter gingen ganz an die Gemeinde über, während das Stift den sogen. Gästlingsberg (Altenberg) überkam; in weitern Punkten wurden die übrigen Beziehungen geregelt. Das Stift zog dem gegenüber aber vor, es beim Kantonsratsbeschluß vom 10. Februar 1829 verbleiben zu lassen. Doch davon wollte die Gemeinde nichts wissen. Diese entschied sich für völlige Trennung und erreichte auch am 16. Juni vom Kantonsrat die Genehmigung ihres Beschlusses. Am 29. Juni 1830 nahm man auch von Seite des Stiftes, unter dem Drucke der Verhältnisse, diesen Vergleich an, der das Stift so ziemlich um alle seine Rechte, die es bisher auf Besitz, Verwaltung und Nutzung dieser Güter gehabt hatte, brachte. Aber auch das Wenige, das man ihm noch gelassen, sollte ihm bald genommen werden. Man mutete sogar dem Abte zu, an die erlaufenen Kosten 200 Louisdor zu erlegen, was er aber entschieden verweigerte. Die Steuerfrage gegenüber dem Bezirk war in dem neuen Übereinkommen offen gelassen. Schon am 13. Oktober 1830 stellte man an das Stift die Forderung, jährlich eine Steuer zu entrichten. Dabei ist zu beachten, daß man damals auch in der Gemeinde noch keine festen Steuern kannte. Der Abt erklärte sich bereit, einen freiwilligen Beitrag zu geben, weigerte sich aber, sich zu einer Steuer zu verpflichten, da für eine solche die gesetzlichen Handhaben fehlten. Man bestellte 1831 eine eigene Kommission, die die «zurückgebliebenen Anstände» bereinigen sollte. Aber andere Dinge traten damals in den Vordergrund des allgemeinen Interesses, und diese Angelegenheiten blieben liegen bis 1835. In diesem Jahre wurde eine Neuregelung der Genossengüter vorgenommen. Viele waren mit der bisherigen Verwaltung durch den Bezirksrat unzufrieden und so kam es zu einer Ausscheidung von Bezirks- und Genossenvermögen. Die Genossame erhielt in der Folge privatrechtlichen Charakter; der Nutzen der Güter floß nicht mehr dem Gemeinwesen, sondern den Genossen zu. Daher gingen von selbst die Mittel, die für die Öffentlichkeit zur Verfügung stunden, zurück. Steuern wurden umso unvermeidlicher, als gerade in den voraufgehenden großen Kämpfen der Kantonstrennung (s. u.) der Gemeinde große Lasten erwachsen waren. In erster Linie sollte das Kloster beigezogen werden, das s. Z. umso eher in die Abtretung der Genossengüter eingewilligt hatte, als man hoffte, dadurch dem Lande finanziell zu helfen. Man erklärte sich von Seite des Klosters bereit, auf Forderungen von ca. 15,000 Pfund zu verzichten, um dem Lande aufzuhelfen, vorausgesetzt, daß man dann Hand bieten würde zu einer friedlichen Lösung der Steuerfrage. Aber dies schien kaum möglich, die Leidenschaften waren immer noch zu sehr erhitzt. Der Rat lehnte die Vorschläge des Klosters ab. Man zitierte das Stift vor den Friedensrichter und da eine Vermittlung nicht zustande kam, sollte der Handel vor das sogen. Präsidentengericht kommen. Der Abt suchte aber einen neuen Prozeß zu verhüten und eine friedliche Lösung zu finden. Bei den hochgespannten Ansprüchen der Gemeinde war dies aber schwierig, auch konnte man sich über das steuerpflichtige Vermögen und das was als Stiftungsgut frei sein sollte, kaum einigen. Schließlich mußte das Stift dem Frieden zulieb einlenken und die Vorschläge des Dorfes annehmen. Am 22. Januar 1837 kam ein Vergleich zustande. Darin mußte das Stift den sogen. Gästlinsberg wieder abtreten, der mit den Genossengütern vereinigt wurde. Dem Kloster wurde ein Miteigentum am Gesamtvermögen der Genossame im Sinne des 1564 abgeschlossenen Vertrages zugestanden; faktisch hatte man nun gar nichts mehr in den Händen. Auch andere Rechte mußten preisgegeben werden. Aus den Genossengütern werden dem Bezirk jährlich 10,000 Gulden an die auf 18,000 Gulden veranschlagten Ausgaben zugeführt. Wird die Summe von 18,000 fl. überschritten, so trägt das Stift einen Drittel der Mehrausgabe. Das Stift verzichtet ferner auf eine Forderung von 11,767 Gulden und leistet an die gegenwärtigen Rückstände des Bezirks 3000 Pfund.
Damit war endlich die Frage der Dreizertheilten Güter wie die der Besteuerung zum Abschluß gekommen. Eine Lösung dieser Fragen war nicht zu umgehen gewesen, aber über die Art und Weise, wie diese erfolgte, kann man jedenfalls verschiedener Auffassung sein.
Mit dem Allmeindhandel wurde auch die Frage der Rechtsverhältnisse in Reichenburg verquickt. Das beidseitige Verhältnis war dort im Verein mit den Kantonsbehörden am 13. März 1817 geregelt worden. Hier regten sich um 1830 Elemente, die eine Lostrennung von Einsiedeln anstrebten. Man beschloß am 31. Mai 1830, die Frage vor den Kantonsrat zu bringen, wurde aber dort abgewiesen, da man auch das Kloster hören wollte. Abt Cölestin erklärte, daß er keinen besondern Wert auf die Aufrechterhaltung der gegenwärtigen Zustände lege, aber darauf bestehen müsse, daß eine Loslösung in rechtlichen Formen vor sich gehe. Unterdessen kam die Trennungsbewegung im Kanton Schwyz in Fluß. Die Reichenburger schlugen sich auf Seite der äußern Bezirke, die, wie wir sehen werden, dem Stifte feindselig gegenüberstanden. Damit war auch faktisch die Trennung von Einsiedeln vollzogen und als später die Wiedervereinigung kam, blieb Reichenburg eine selbständige Gemeinde, die dem Bezirk March zugeteilt wurde.
Das Schicksalsjahr 1830 brachte für den Kanton Schwyz sehr unruhvolle Zeiten. Das alte Land Schwyz hatte im Laufe der Restaurationszeit gesucht, seine alte Stellung gegenüber den neuen Bezirken, den frühern Untertanen, geltend zu machen. Das rief großer Mißstimmung. Dazu kamen noch besondere Klagen in den einzelnen Gebieten. In Einsiedeln hatte vor allem der Allmeindstreit, wobei Schwyz doch mehr zum Kloster stand, mitgeholfen, die Entfremdung zu vergrößern. Man drängte immer mehr auf eine neue Verfassung hin. In Schwyz wollte man davon aber nichts wissen und lenkte erst ein, als es zu spät war. Im sogen. Memorial, das 11 Punkte umfaßte, stellten die Bezirke die Richtlinien für eine neue Verfassung auf. In Einsiedeln beschloß eine Landsgemeinde vom 30. November 1830, diese anzunehmen. Als Schwyz nicht einlenkte, stellte man Ende Februar eine provisorische Landesregierung für das äußere Land auf. Am 9. März 1831 versammelte sich in Lachen erstmals der äußere Landrat und am 26. Juni fand in Einsiedeln die erste allgemeine Landsgemeinde statt. Die Tagsatzung suchte zu vermitteln, auch Schwyz lenkte ein, aber es war zu spät. Am 26. April erschien die neue Staatsverfassung. Neue Vermittlungsversuche der Tagsatzung folgten, auch Zürich bemühte sich darum. Schließlich mußte die Tagsatzung am 22. April 1833 die gegenwärtigen Verhältnisse im Kanton anerkennen, was mit großen Festlichkeiten begangen wurde. Aber die Ernüchterung kam bald.
Das Kloster befand sich in einer sehr schwierigen Lage. Einerseits war es mit dem alten Lande seit Jahrhunderten aufs engste verknüpft und sah in ihm immer noch seinen Schirmherrn, dem es gerade in den voraufgehenden Kämpfen viel zu verdanken hatte. Anderseits aber lag es selbst im Gebiete des äußern Landes. Man suchte darum eine möglichst neutrale Haltung einzunehmen; aber eine solche war auf die Dauer nicht möglich. In Schwyz forderte man, daß das Kloster das Salz, wie bisher, von dort beziehe. Außerschwyz aber verlangte, daß man es vom «Provisorium», wie man die Verhältnisse zunächst benannte, nehme. Man suchte daher, ohne Salz auszukommen. Die Klosterkirche wurde für Gemeindeversammlungen und Landsgemeinden benützt, ohne daß man das Kloster darum begrüßte. Als es am 19. August 1831 hieß, die Schwyzer wollten Einsiedeln überfallen, ließ man das Kloster bewachen, weniger zu dessen Schutz, als um zu verhindern, daß man etwas flüchte. Am 21. August verlangte man sogar die Aushingabe der Kirchen- und Turmschlüssel, was man aber verweigerte. Wieder wurde das Kloster bewacht. Unglücklicherweise fiel in diese Zeit gerade ein Prozeß, in dem man einen vom Kloster 1813 geschlossenen Vertrag mit den Erben eines Thomas Fuchs angriff. Es handelte sich dabei aber vor allem darum, das Kloster vor die außerschwyzerischen Gerichte zu zwingen. Da man den Spruch des Bezirksgerichtes nicht anerkennen konnte, appellierte man von Seite des Klosters nach Schwyz. Die Bezirksbehörden aber erklärten, daß sie die Akten nur an das Appellationsgericht in Lachen ausfolgen würden. Schwyz wandte sich an die Tagsatzung, um dem Kloster Ruhe zu verschaffen und diese erklärte, daß der Handel bis zur Erledigung der Trennungsangelegenheit zu ruhen hätte. In Lachen aber kümmerte man sich um diesen Entscheid nicht und fällte dort am 9. Juli 1832 ein gegen das Kloster lautendes Urteil. Das Kloster aber weigerte sich zu zahlen, weshalb man von Seite des Bezirks zur Pfändung schritt, woraus neue Zwistigkeiten erwuchsen.
Vor allem gab die Besteuerungsfrage zu reden. Man verlangte für das Jahr 1831 vorläufig 100 Louisdor. Das Stift aber erklärte, für dieses Jahr bereits die Steuer nach Schwyz entrichtet zu haben. Die Frage kam schließlich vor die Tagsatzung, die die neue Regierung ernst verwarnen ließ, etwas gegen das Stift zu unternehmen.
Von Schwyz aus suchte man die zwischen den führenden Männern im äußern Land immer mehr sich geltend machende Uneinigkeit zu mehren und auszunützen. Dem Abt selber wurde vorgeworfen, er hätte eine Schrift zur Versöhnung herausgegeben, was jedoch auf Unwahrheit beruhte. Freilich mit der neuen Verfassung, die im Frühjahr 1832 erschien, konnte man sich nicht befreunden. Schon die Bestimmung des dritten Artikels, daß die «christkatholische Religion» die Staatsreligion sein solle, erregte wegen ihrer Fassung viel Bedenken. Die Klöster wurden der Staatsaufsicht unterstellt. Außerschweizerische Novizen durften nur mit Erlaubnis des Kantonsrates aufgenommen werden; bei außerkantonalen galt das Gegenrecht. Die Klöster werden dem verfassungsmäßigen Richter unterstellt. Das Gesetz setzt die ordentlichen wie außerordentlichen Beiträge an den Staat fest. Außerdem sind die Klöster zur Bezirkssteuer verhalten und haben am Orte ihrer Niederlassung Beiträge an die Bezirkslasten und öffentlichen Anstalten zu leisten. Sie unterstehen der Ortspolizei. Ankauf von Gütern und Kapitalien ist ihnen untersagt. In Bezug auf Handel und Gewerbe sind sie auf den Hausbedarf und die Erzeugnisse ihrer Güter beschränkt. Der dreifache Rat hat die oberste Aufsicht über die Klöster.
In Bezug auf den Religionsartikel hatte man sich von Chur Weisung geholt und unterrichtete dementsprechend von der Kanzel aus das Volk über seine allgemeinen Pflichten in dieser Angelegenheit, ohne sich auf die Politik einzulassen. Aber gerade das hatte die heftigsten Anfeindungen zur Folge. Ende 1832 forderte man erneut, daß das Stift das Salz nur vom Provisorium beziehe und diesem eine Steuer von 200 Louisdor entrichte. Das Stift hatte aber die Steuer wie bisher nach Schwyz entrichtet. Darum wurden nun die Einkünfte in der March mit Beschlag belegt. Trotz dieser feindseligen Haltung bemühte man sich von Seite des Stiftes, die streitenden Parteien zu versöhnen. Zürich, Vorort geworden, nahm in dieser Angelegenheit ebenfalls die Hilfe des Abtes in Anspruch. Im Stift sollte am 5. Februar 1833 eine Konferenz stattfinden, aber die neue Regierung wollte nichts davon wissen. Als dann die Anerkennung der Trennung durch die Tagsatzung erfolgte, fanden auch in Einsiedeln Festlichkeiten statt. Auf den 28. April wurde ein Dankgottesdienst angesetzt, den abzuhalten man sich weigerte, da von Seite des Bischofs nichts bestimmt worden sei. So unterblieb, zum großen Ärger der Behörden, in der Stiftskirche jede Dankesfeier. Dafür wurde im Dorf umso mehr gefeiert und gegen das Kloster losgezogen. Als dann von Chur die Erlaubnis eintraf, eine solche Feier abzuhalten, setzte man sie auf den 12. Mai an. Sie unterblieb aber in der Folge, denn das Interesse an der Trennung schwand zusehends. Immer mehr machte sich besonders unter der Bevölkerung von Einsiedeln das Verlangen nach einer Wiederaussöhnung geltend. Da gaben die Vorgänge in Küßnacht Ende Juli 1833 den Dingen eine andere Wendung. Eine eidgenössische Intervention mit bewaffneter Macht wurde unvermeidlich, denn im ganzen Lande Schwyz griff man zu den Waffen. Aus der March kamen ungefähr 200 Bewaffnete nach Einsiedeln, um zunächst am Kloster ihren Mut zu kühlen. Nur mit Mühe gelang es, sie zurückzuhalten. Man mußte im Kloster froh sein, daß am 4. August die Zürcher einrückten und Ordnung schufen. Dem Kloster wurden 208 Mann zugeteilt, die dann aber auf Kosten des Stiftes im Dorfe Aufnahme fanden. Ein unglücklicher Zufall machte am 6. August viel von sich reden. Zürcher halfen beim Vesperläuten mit; da löste sich im Turm, wo kurz zuvor eine Glocke heruntergelassen worden war, ein Balken los und traf einen Soldaten so unglücklich, daß er bald darauf starb. Nun hieß es in der Schweizer Presse, das Kloster hätte eine Falle gestellt. Die Untersuchung ergab freilich die vollständige Haltlosigkeit dieser Behauptungen, aber den Feinden war der Vorfall doch sehr willkommen. Infolge Tagsatzungsbeschluß vom 6. August wurde der ganze Kanton militärisch besetzt. Einsiedeln erhielt neue Truppen, wovon dem Stifte stets eine Anzahl zugewiesen wurden. Unter dem Druck der eidgenössischen Besatzung wurde die Wiedervereinigung in die Wege geleitet. Es kam der sogen. Grundvertrag vom 28. August zustande, auf dessen Grundlage eine neue Verfassung ausgearbeitet wurde, die am 11. Oktober 1833 angenommen wurde. Am 14. Oktober fand wieder die erste gemeinsame Landsgemeinde am Rothenthurm statt, an der die Verfassung beschworen und die Behörden neu bestellt wurden.
Die neue Verfassung unterstellte die Klöster in jeder Beziehung dem Staate, ihre Verhältnisse zu Kanton und Bezirk, sowie die Art und Weise der Aufsicht sollte erst noch durch Gesetz näher bestimmt werden. Ankauf, Erwerb und Erpachtung von Liegenschaften war ihnen verboten. Novizen, die nicht Schweizer sind, haben eine Gebühr an den Kanton zu entrichten. Handel und Gewerbe beschränkt sich auf den eigenen Betrieb. Am Ort ihrer Niederlassung haben die Klöster die Bezirkssteuern zu entrichten. Der Große Rat setzt die ordentlichen und außerordentlichen Beiträge an den Staat fest. Die Klöster sind den Verfügungen der Ortspolizei unterstellt. Im großen ganzen hat man die Bestimmungen der Verfassung von Außerschwyz also übernommen.
Das Kloster sollte nicht so rasch zur Ruhe kommen. Noch in ihren letzten Tagen hatte die provisorische Regierung am 27. September beschlossen, daß das Kloster 400 Louisdor als Steuer zu entrichten hätte. Man weigerte sich begreiflicherweise, diese zu bezahlen. Daher ließen die Behörden in mehreren Ställen des Klosters Vieh und Heubestand im Werte von 542 Louisdor abschätzen. Der Abt wandte sich persönlich an Zürich, erhielt aber den Bescheid, daß man sich in die innern Verhältnisse eines Kantons nicht einmischen wolle. Auch Schwyz setzte sich für das Kloster ein. Es half wenig. Das Kloster mußte sich verpflichten, 250 Louisdor und die Kosten für die Pfändung, 4 Louisdor, zu zahlen, kam aber schließlich dann doch ungeschoren davon.
Noch war der sogen. Fuchsische Prozeß nicht erledigt. Das Kloster rief das Kantons-Appellationsgericht an, das auf den 21. November 1834 die Schlußsentenz fällen sollte. Da es schon vorher in Zwischenfragen zu Gunsten des Klosters entschieden hatte, wollte es die Gegenpartei nicht auf einen richterlichen Entscheid ankommen lassen und lenkte ein. Durch Vergleich vom 24. Oktober wurde die Gegenpartei, die auf ihre Ansprüche verzichten mußte, abgefunden.
Durch die neue Kantonsverfassung war die nähere Regelung der Beziehungen zwischen Kanton und Bezirk und dem Kloster vorbehalten worden. Vorab war die Steuerfrage endgültig zu erledigen. Am 4. April 1834 ernannte darum der Große Rat (wie der Kantonsrat damals hieß) dafür eine eigene Kommission. Schließlich beschloß der Rat, daß bis zum Erlaß eines neuen Steuergesetzes der Beitrag des Klosters zu 200 Louisdor festgesetzt sein solle.
Die politischen Leidenschaften sollten aber im Kantone nicht so bald zur Ruhe kommen. Das Jahr 1838 brachte den sogen. Horn- und Klauenhandel. Die einen, die Besitzer von Kleinvieh (daher Klauen geheißen) oder auch solche, die überhaupt kein Vieh hatten, sahen sich in der Nutzung der Allmeindgüter gegenüber den Großviehbesitzern (Hornmänner) benachteiligt. Verschiedene Vergleichsvorschläge fanden keine Beachtung. Der Handel wurde bald zu einem politischen Streit, zumal da die liberale Partei, die in den Wirren von 1831-33 sich den Sieg zuschrieb, wieder aus ihrer Stellung verdrängt worden war. Die Hornpartei wurde bald mit der konservativen identisiert, während die Klauenpartei die unzufriedenen Elemente um sich scharte. An der berühmten Landsgemeinde vom 6. Mai 1838 in Rothenthurm stießen die beiden Parteien aufeinander. Wenn es auch keine Tote gab, so doch einige Hundert Verletzte. Die Landsgemeinde selber mußte unverrichteter Dinge auseinandergehen. In Einsiedeln setzte es am Abend des Tages eine regelrechte Prügelei zwischen beiden Parteien ab, an der auch Klosterknechte beteiligt waren. Im Kloster wurden eine große Zahl Fensterscheiben eingeworfen, denn es war herumgeboten worden, daß das Kloster hinter den Hornmännern stecke. Rings im Kanton stieg die Erregung so, daß der eidgenössische Vorort Luzern beschloß, zwei Kommissäre nach Schwyz abzuordnen. Die radikale Luzerner Regierung griff umso lieber ein, als sie so dem konservativen Regiment in Schwyz beizukommen hoffte. Man meldete den eidgenössischen Mitständen, daß in Schwyz völlige Anarchie herrsche und erklärte die bisherige Regierung für aufgelöst. In Einsiedeln spürten die Kommissäre vor allem darnach, ob nicht das Kloster durch Geldspenden den Aufruhr geschürt hätte. Man konnte aber nichts herausfinden, trotz fünftägigem Verhör. Die Klauenmänner arbeiteten auf eine neue Verfassung hin. Indessen wurde am 17. Juni in Rothenthurm wieder eine Landsgemeinde gehalten, die, weil nur von Hornmännern besucht, ruhig verlief und die Behörden in ihrem Sinne bestellte. Da beide Parteien zu den Waffen gegriffen hatten, forderte der Vorort deren Niederlegung. Die Bezirke Küßnacht, Einsiedeln und Gersau, die auf Seite der Klauen stunden, lieferten sie ab, ebenso die March und Pfäffikon, die zu den Hornmännern hielten. Aber in Arth weigerten sich die Klauen, die Waffen abzugeben, weshalb auch in Schwyz die Waffen nicht abgeliefert wurden. Verhandlungen scheiterten und so bot der Vorort die Truppen in Luzern, Zürich, St. Gallen und Glarus auf; aber auch Schwyz richtete an Unterwaiden die Bitte um Hilfe und an Zürich und Zug um Vermittlung. Auf dies hin wurden allseits die Waffen abgegeben.
In Einsiedeln aber schritten die Freunde einer neuen Verfassung am 28. Juni zur Bildung einer «Regierung der Mehrheit des Volkes des Kantons Schwyz». Eine neue Behörde wurde bestellt und damit eine neue Trennung des Kantons in die Wege geleitet. Zum Glück waren die Führer nicht einig. Die Schuld an diesen Vorgängen wurde auswärts vielfach wieder dem Kloster zugeschoben, das ihnen jedoch völlig ferne stund.
Die Tagsatzung ging indessen auf die Wünsche der Klauenpartei nicht ein und ordnete die Wiederherstellung der verfassungsmäßigen Ordnung unter dem Schulze von eidgenössischen Kommissären an. Aber neue Unruhen fielen vor. In Lachen wurde am 15. Juli sogar ein Mann erschossen. Alles griff wieder zu den Waffen. Eine gemeinsame Landsgemeinde in Rothenthurm, unter dem Vorsitz der eidgenössischen Kommissäre, fiel zu Gunsten der Hornmänner aus. In Einsiedeln siegten allerdings die Klauenmänner bei der Bezirksgemeinde vom 29. Juli. Doch kehrte allmählich die Ruhe zurück.
Der Gedanke an eine Verfassungsrevision aber lebte fort. Da mit 1842 der Termin für die Verfassung von 1833 ablief, wurde auf Begehren der Bezirke eine Totalrevision beschlossen und eine eigene Kommission dafür eingesetzt. Dieser reichte auch Abt Cölestin 1840 seine Wünsche auf Abfassung der Klosterartikel ein. Das Projekt wurde aber vom Volke schließlich verworfen und so blieb es vorderhand beim alten. Erst das Jahr 1847 sollte einen Umschwung der Dinge bringen, den aber Abt Cölestin nicht mehr erlebte.
So hatte der Abt schwerste Zeiten durchzumachen. Mehr denn einmal war das Stift in seiner Existenz aufs schwerste gefährdet. Von König Ludwig von Bayern hatte der Abt sich darum auch die Zusicherung geben lassen, daß man im Falle einer Vertreibung sich in einem aufgehobenen Kloster in Bayern niederlassen könnte.
Gerade der Gedanke an eine Vertreibung von Einsiedeln hatte auch den schon lange gehegten Wunsch einer Zurückgewinnung der Herrschaft St. Gerold wieder aufleben lassen. Da der Pachtvertrag mit Österreich 1825 auslief, so kündete die Regierung denselben. Man erwirkte nun von Einsiedeln aus eine Verlängerung auf 1826, da man nicht so schnell liquidieren konnte. Unterdessen knüpfte man aber Verhandlungen mit Wien an, wo befreundete Männer, wie der Fürstbischof Galura von Brixen, sich für das Kloster einsetzten. Zunächst gewährte man weiter die bisher Abt Konrad verabfolgte Pension, als einen Zuschuß zur Pfarrbesoldung. Schließlich wurde die Fortdauer des Pachtvertrages zugestanden. Da man mit dem sogenannten Wienerkapitel vorderhand genug zu schaffen hatte und beide Fragen nicht miteinander vermengen wollte, so trat die Frage der Rückerwerbung von St. Gerold in den Hintergrund; ganz liegen ließ man sie nicht, wie aus gelegentlichen Eingaben erhellt. Erst 1834 ging man erneut mit größerem Eifer an dieses Geschäft hin. Durch Vermittlung des Stiftes Kremsmünster erkundigte man sich zunächst in Wien nach dem Stand der Dinge, und als man gute Nachrichten bekam, wandte man sich mit Bittschriften an den Kaiser. Doch Kaiser Franz II. starb 1835 und so blieb die Sache wieder liegen. Im Jahre 1836 aber sandte Abt Cölestin den bisherigen Pfarrer von St. Gerold, P. Beat Winkler, nach Wien zu Kaiser Ferdinand, der aber unverrichteter Dinge wieder zurückkehrte. Als 1838 sodann der Staat die zur ehemaligen Herrschaft Blumenegg gehörenden Güter veräußern wollte, interessierte sich das Stift auch um diese Güter, in der Hoffnung, so eher auch St. Gerold wieder zu bekommen. Gerade dadurch wurde die Sache aber verzögert. Man ließ darum später die Absicht fallen, Blumenegg zu erwerben, und dachte bei den schweren Zeiten, die man damals (1838) in Einsiedeln durchzumachen hatte, nur an einen raschen Erwerb von St. Gerold. Eine Abordnung der beiden Patres Josef Tschudi und Beat Winkler nach Innsbruck, wo Kaiser Ferdinand im August 1838 weilte, hatte wieder keinen Erfolg. Endlich am 6. Juni 1839 erklärte die k. k. Staatsgüter-Veräußerungskommission in Innsbruck im Einvernehmen mit der Hofkanzlei in Wien, daß man Einsiedeln St. Gerold um 8277 Gulden 20 Kreuzer überlassen wolle. Daran war allerdings die Bedingung geknüpft, daß das mit den Gütern verbundene Patronatsrecht zu übernehmen und dem Seelsorger der Gehalt nach Staatsgesetzen auszufolgen sei. Den Zehntpflichtigen sollte es erlaubt sein, ihre Verpflichtungen abzulösen. Österreich behielt sich auch das Heinifallrecht vor. Am 1. Juli 1839 wurde der Kaufbrief ausgefertigt, mit dem 12. November sollte der Besitz wieder an Einsiedeln übergehen, doch dauerte es noch bis zum 21. April 1840, bis alle Formalitäten erledigt waren. Ein Hauptverdienst am Zustandekommen des Kaufes trägt unstreitig Erzherzog Johann von Österreich, der sich sehr zu Gunsten des Stiftes eingesetzt hatte. Die Frage, ob man auch Blumenegg erwerben wolle, beschäftigte noch mehrmals den Abt und erst am 14. November 1843 beschloß das Kapitel, angesichts der damit verbundenen Servituten, endgültig von einem Erwerb abstehen zu wollen.
Während Einsiedeln so wieder alten Stammbesitz zurückerwarb, drohte ihm bald darauf ein anderer, ebenfalls jahrhundertalter Besitz verloren zu gehen, nämlich das Kloster Fahr. Seit der Helvetik gehörte das Kloster als eine Exklave zum Kanton Aargau. Die Güter lagen auf Zürcher Gebiet, während das eigentliche Klostergebäude aargauisch blieb. Durch Regierungsbeschluß vom 3. Mai 1803 hatte man die freie Verwaltung des Vermögens wieder erhalten, doch war jährlich Rechnung abzulegen. Am 29. Mai 1805 garantierte Aargau den Fortbestand der in seinem Gebiet gelegenen Klöster, verlangte aber deren Mitwirkung zur Hebung des Schul- und Armenwesens. Auch wurde die Novizenaufnahme an gewisse Bedingungen geknüpft. Man versuchte später die jährliche Rechenschaftsablage in Wegfall zu bringen, doch umsonst. Ein Gesetz vom 19. Dezember 1817, das die Beziehungen der Klöster zum Staate neu regelte, war von dem frühern wenig verschieden. Allmählich machte sich eine stärkere Einmischung der Staatsgewalt geltend. Ein Erlaß vom 20. April 1826 verschärfte die Aufsicht über die Klosterwaldungen. Ende 1827 erhielt man neue Formulare für die Rechnungsablage, die sich auch über die kleinsten Dinge erstrecken sollte. Eine Eingabe des Abtes fand keine Beachtung. Unterm 10. Januar 1832 verlangte man eine sehr eingehende Aufzählung aller Besitzungen, Grundzinsen, Zehnten und anderer Gefälle. Erst auf eine erneute Aufforderung sandte der damalige Propst P. Sebastian Imfeid die Liste ein. Da brachte der 5. März 1834 für alle aargauischen Frauenklöster das Verbot, ohne Erlaubnis der Regierung keine Novizen aufzunehmen. Schon am 12. März folgte die Verordnung, daß eigene Kommissäre ein genaues Inventar aufzunehmen hätten. Am 1. Mai kamen diese auch nach Fahr und nahmen das Inventar in den folgenden Tagen auf. Den 23. April 1835 erfolgte der gemessene Befehl, in Zukunft ohne Vorwissen der Regierung Grund und Boden nicht zu veräußern und am folgenden 7. November erhielten die Klöster staatliche Verwalter. Abt Cölestin legte gegen diese Verfügung Protest ein, nachdem man schon vorher auf das eigenartige Verhältnis, in dem Fahr zu Einsiedeln stund, aufmerksam gemacht hatte. Doch gerade davon wollte man in Aarau nichts wissen und richtete - wie schon früher - die Erlasse stets an die Priorin und nicht an den Propst, den Stellvertreter des Abtes. Die Zürcher Regierung, die Abt Cölestin um ihre Intervention anging, da ja die meisten Güter auf Zürcher Boden lagen, wollte sich nicht in die Angelegenheiten der aargauischen Behörden einmischen. Schwyz, an das man sich ebenfalls wandte, tat zwar Schritte, aber ohne Erfolg. Auf den 1. März 1836 trat der von der Regierung für Maria Krönung in Baden und für Fahr bestellte Verwalter Ludwig Rosenzweig seine Stelle an. Der bisherige Propst P. Sebastian verreiste darum am 25. Februar nach Einsiedeln und sein bisheriger Adjunkt P. Johann Baptist Stöcklin vertrat seine Stelle, da man fand, daß die Ankunft und Tätigkeit des staatlichen Verwalters sich weniger schwierig gestalten würde, wenn der direkte Vertreter des Abtes nicht zugegen sei. Als Rosenzweig erschien, protestierte man feierlich gegen sein Eingreifen. Am 26. März mußte man auch die Schuldtitel und Barschaft ausfolgen.
Gegen das Vorgehen der Regierung richtete Schwyz ein Rundschreiben an alle Stände. Die aargauischen Klöster selber hatten beschlossen, ein gemeinsames Memorial an die Regierung zu richten. Die Wahl des Redaktors desselben hatte man Abt Cölestin überlassen, der sich an den damals in Konstanz lebenden Sohn des Landammanns Müller-Friedberg von St. Gallen wandte. Das vom 24. April 1836 datierte Schriftstück wurde allen Ständen zugestellt. Durch den Nuntius wollte man auch auf die fremden Gesandten in Bern einwirken, von deren Mithilfe man sich viel Gutes versprach. Aber weder in der allgemeinen Klosterfrage, noch in der Fahrerangelegenheit, um die sich Einsiedeln noch besonders bemühte, schaute etwas heraus. In Aarau selbst ging man über alle Proteste hinweg und da P. Johann Baptist dem Verwalter im Wege stund, sollte er polizeilich ausgewiesen werden, ging aber freiwillig weg. (31. Oktober 1836.) Aber auch Rosenzweig solle ihm bald folgen, denn die Regierung hatte allen Grund, mit seiner Verwaltung unzufrieden zu sein. An seine Stelle trat am 13. Februar 1837 Bezirksverwalter Falk aus Baden.
Da alle Proteste gegen das Vorgehen der aargauischen Regierung nichts fruchteten, suchte man in Einsiedeln die Rechte auf die Besitzungen des Klosters, die auf Zürcher Boden lagen, gerichtlich geltend zu machen. Das Bezirksgericht Zürich entschied am 14. Juli 1838, daß Einsiedeln sowohl das Eigentum als die Verwaltung in Fahr zukomme, gegen welches Urteil Aarau an das zürcherische Obergericht appellierte. Durch die juristische Fakultät der Universität Zürich ließ der Abt auf Befürworten des Rechtsanwaltes Klauser, der Einsiedeln vertrat, ein Rechtsgutachten ausarbeiten, das die Ansprüche Einsiedelns darlegte. Natürlich holte auch die Gegenpartei ihrerseits solche Gutachten ein, trotzdem aber erkannte das Obergericht am 31. Dezember 1838 das Eigentumsrecht des Klosters Einsiedeln an, wies aber die Ansprüche Einsiedelns auf die Verwaltung des Vermögens, soweit sie mit dem Dekret des Großen Rates des Kantons Aargau vom 7. November 1835 in Widerspruch standen, ab. Als Aarau aber daran ging, Grundstücke auf Zürcher Boden zu veräußern, rief man dagegen das Bezirksgericht Zürich an, das dies verbot. Da Aarau dagegen Protest einlegte, riet Klauser, noch einmal ein Rechtsgutachten einzuholen. Man wandte sich an die Universität Heidelberg, die ein solches vorlegte. Bevor dies aber eintraf, hob das Obergericht Zürich den Entscheid des Bezirksgerichtes am 3. September 1839 auf. Bald darauf gab Aargau auf das Drängen der Tagsatzung und unter dem Druck der Verhältnisse am 19. Dezember 1839 ein neues Verwaltungsdekret heraus. Die Verwaltung der Klostergüter wurde den Klöstern zurückgegeben, für die Besorgung der Kapitalien und Gefälle aber wurden besondere Rechnungsführer bestellt.
Unterdessen setzte im Aargau die Bewegung für eine Verfassungsrevision ein. Am 5. Januar 1841 fand die entscheidende Abstimmung statt, in der die Katholiken unterlagen. Da die Regierung ähnliche Unruhen befürchtete, wie sie um diese Zeit in Solothurn ausbrachen, so ließ sie das sogen. Bünzenerkomitee, das den Widerstand gegen die neue Verfassung organisiert hatte, einstecken. Das führte zu den bekannten Unruhen im Freiamt, die dessen Besetzung zur Folge hatten. In der auf den 12. Januar einberufenen Großratssitzung erhob vor allem Augustin Keller seine Anklagen gegen die Klöster als Urheber der Unruhen und verlangte deren Aufhebung, die denn auch am 13. Januar beschlossen wurde.
In Fahr wurde am 15. Januar das Todesurteil eröffnet. In den folgenden Tagen wurde das schon früher aufgenommene Inventar verifiziert und am 26. Januar erschien Oberst Frei-Herose mit 16 Offizieren und eröffnete, daß die geistlichen Herren innert zweimal 24 Stunden, die Frauen aber innert 8 Tagen das Kloster zu verlassen hätten. Die Priorin sollte 1200, eine Chorfrau 800, eine Laienschwester 400 Fr. Pension erhalten. Der Propst - es war seit dem 6. März 1839 P. Markus Mettauer - legte dagegen im Namen des Abtes Protest ein, über den man natürlich hinwegging. Am 2. Februar mußten die Frauen das Kloster verlassen, 18 gingen zunächst nach Dietikon, 3 nach Engstringen und 3 blieben auf Ersuchen des Verwalters Falk noch im Kloster zurück. Später wurden die Frauen in den Klöstern Au, Berg Sion, Magdenau versorgt. Nur drei blieben in Engstringen in einem dem Kloster gehörenden Haus; der Propst selber hielt sich im Gasthaus beim Kloster auf, denn im Mai 1842 konnte man die Verwaltung der auf Zürchergebiet gelegenen Güter wieder übernehmen, nachdem der laufende Prozeß zu Gunsten des Klosters entschieden worden war.
Gemeinsam mit den übrigen Klöstern legte Einsiedeln sowohl in Aarau als auch bei der Tagsatzung Protest gegen das Vorgehen der aargauischen Regierung ein. Die Tagsatzung wies die Untersuchung der Frage zunächst an eine Kommission. Auf deren Antrag hin wurde Aarau aufgefordert, seine Beschlüsse in Wiedererwägung zu ziehen. Auf das wiederholte Drängen hin beschloß man schließlich in Aarau am 19. Juli 1841, drei Frauenklöster (Gnadental, Maria Krönung in Baden und Fahr) wieder einzusetzen, diese aber unter Staatsverwaltung zu stellen. Damit wollte man sich katholischerseits nicht zufrieden geben. Die Verhandlungen zogen sich bis ins Jahr 1843 herein; Aarau anerbot sich auch noch, das Kloster Hermetschwil wieder herzustellen, wobei es schließlich die Tagsatzung am 31. August 1843 bewenden ließ.
Unterdessen war der Prozeß, den Einsiedeln um den Besitz der Güter auf Zürcherboden führte, die Aarau ebenfalls an sich ziehen wollte, am 9. April 1842 zum Abschluß gekommen. Einsiedeln wurde wiederum das volle Eigentumsrecht zugesprochen. Auch die auf zürcherische Debitoren lautenden Schuldtitel mußte Aarau herausgeben. Aarau legte dafür freilich auf die im Kanton Aargau gelegenen Kapitalien des Klosters Einsiedeln (in Fahrwangen) den Sequester, wogegen das Stift vergeblich protestierte. Auch um die Ausfolgung der Pensionen an die Klosterfrauen setzte es einen Kampf ab. Da Einsiedeln die Klostergüter für sich beanspruchte, wies Aarau, statt die Pensionen auszuzahlen, diese auf die Klostergüter an. Die Frage war noch nicht erledigt, als das Kloster wieder hergestellt wurde; dies sollte auf den 1. Dezember 1843 den Frauen wieder offen stehen. Am 5. Dezember langten die ersten wieder in Fahr an; am 15. waren wieder alle zurück. Ihre Wiederkehr war freilich an manch harte Bedingung geknüpft. Die Novizenaufnahme war noch verboten. Beichtiger durfte nur ein Weltgeistlicher sein. Gerade von letzterer Bestimmung wollte man aber in Einsiedeln nichts wissen und erreichte endlich auf dringliche Vorstellung hin, daß wieder ein Klostermitglied zugelassen wurde, das aber vorher in Aarau die Konkursprüfung zu bestehen hatte. Eine Reklamation wegen den nicht ausbezahlten Pensionen hatte keinen Erfolg. Ebenso erhielt man keinen Aufschluß darüber, woher ein Defizit von gut 100,000 Fr., das sich gegenüber 1834 zwischen den Angaben der Klosterfrauen und denen der Finanzkommission ergab, rühre.
Kaum waren die Frauen zurück, so verlangte Aarau vom Bezirksgericht Zürich die Einweisung in den Besitz der im Kanton Zürich gelegenen Klostergüter. Aber das Bezirks- wie später das Obergericht lehnten auf Anforderung Einsiedelns hin dieses Ansinnen ab. Später erneuerte man diese Forderungen (1850), erlangte aber erst 1855 das Ziel, indem Aargau auch diese Güter seiner Aufsicht unterstellt erhielt. - Die Novizenaufnahme wurde durch Dekret des Großen Rates vom 2. Juli 1845 wieder gestattet, aber an gewisse Bedingungen geknüpft.
Zu diesen «großen Sorgen» gesellten sich noch eine ganze Reihe kleinerer, die mit dem großen Betrieb notwendig zusammenhingen. So gab der Loskauf von Zehnten und Gefällen viel zu schaffen. Im Kanton Zürich hatte dieser größtenteils schon unter Abt Konrad sich vollzogen. Daher waren das Einsiedler Amtshaus in Zürich, sowie die Zehnttrotten zu Meilen und Stäfa überflüssig geworden. Abt Cölestin veräußerte sie. In Weiningen, Brütten und Männedorf wurden die Zehnten 1832 aufgekündet. Da die Kollaluren der dortigen Pfründen damit verbunden waren, mußten diese Pfründen ausgekauft werden. In Männedorf war sie schon 1828 um 15,000 Gulden erfolgt, in Brütten löste man sie 1834 um 37,000 Fr. aus; für die Pfarrei Weinigen mußte man 37,400 Fr. erlegen. Auch die im Kanton Schaffhausen gelegene Pfarrei Burg wurde 1836 unter großen Opfern ausgelöst. Was für den Zehntenloskauf einging, mußte man für die Ausstattung dieser Pfründen wieder auswerfen. In den Höfen wurde 1839 der Weinzehnten losgekauft, in Eschenz 1842 der sogen, trockene Zehnten. Mit der Oberallmeind Schwyz ergaben sich Anstände wegen den Alpen im Sihltal; daher verkaufte man 1841 die Wänialp samt Wäniweid um 6400 Münzgulden, unter Vorbehalt gewisser Rechte an die Oberallmeind.
Bei den unruhigen Zeiten hielt man es für besser, vom Grundbesitz im Thurgau das eine oder andere Gut zu veräußern. Es handelte sich zunächst 1841 um die Herrschaft Gachnang; aber die Verhandlungen zerschlugen sich. Später suchte man einzelne Grundstücke dieser und der beiden andern thurgauischen Herrschaften zu versilbern, doch auch daraus wurde nichts. Im Jahre 1845 wollte man die sogen. Roßbachhöfe (Kt. Zürich) veräußern, da man gerade damals Schwyz für die Kosten der Freischarenzüge größere Summen vorschießen mußte.
Auch über dem Gotthard stund es nicht besser. Durch Gesetz vom 11. Juni 1836 war die Inventarisierung der Klöster angeordnet worden. Als man im August 1837 auch die Residenz inventarisieren wollte, legte der Propst dagegen Protest ein, weil die Residenz kein Kloster sei. Aber davon wollte die Regierung zuerst nichts wissen; erst als sich auch der Inventarisierung der übrigen Klöster Schwierigkeiten entgegenstellten, ließ man die Residenz ebenfalls in Ruhe. Im September 1839 wurde die bisherige konservative Regierung gestürzt. Am 6. Juni 1841 verfügte die neue Regierung die endgültige Inventarisation. Wieder legten der Propst, die Stadt und der Abt Protest ein, auch die Schwyzer Regierung legte sich ins Mittel. Umsonst! Das Inventar wurde aufgenommen, wobei man keinen Unterschied zwischen Schul- und Klostervermögen machte. Neue Eingriffe folgten bald. Es mußte alljährlich Rechnung abgelegt und von jedem Wechsel im Personal der Regierung Anzeige gemacht werden. Neue Klostergesetze folgten, gegen die man von Seite der Residenz aber nicht protestierte, da man sich konsequenterweise nicht als Kloster betrachtete. Wohl aber hatte man gegen Eingriffe in die Schule sich zu wehren, aber auch da ohne Erfolg. Das Endschicksal ließ sich schon damals vorausahnen.
Nicht geringe Sorgen bereiteten Abt Cölestin auch die Stiftspfarreien. Noch Abt Konrad hatte von Rom die Erlaubnis erhalten, die Pfarreien Sarnienstorf, Ettiswil und Oberkirch-Kaltbrunn mit einem Klostermitgliede zu besetzen. Als zuerst die Pfründe in Sarmenstorf ledig wurde, versuchte der Abt in Erfahrung zu bringen, wie man in Aarau sich zur Ernennung eines Konventualen als Pfarrer stellen würde. Er merkte aber bald, daß es nicht geraten sei, diese Frage jetzt aufzurollen. Aarau hatte schon 1803 ein Gesetz erlassen, wonach alle fremden Kollaturen im Kanton abgelöst werden sollten; doch kam es nicht zur Ausführung. 1836 kam ein neuer diesbezüglicher Gesetzesvorschlag zur Beratung. Aus allem war zu ersehen, daß über kurz oder lang die Ablösung kommen mußte. Man suchte darum. Zehntkapital in Fahrwangen zu veräußern. Die Behörden kamen indessen darauf und verlangten die Sicherstellung dieses Kapitals. Wohl oder übel mußte man es wieder an sich bringen. Im Zusammenhang mit dem Streit um Fahr legte die Regierung auf diese Einkünfte ihre Hand, mußte sie aber wieder freigeben. In Sarmenstorf selberwurden Stimmen laut, die von Einsiedeln Sicherung und schließlich Ablösung der Pfrund forderten. Man erklärte sich am 16. Februar 1846 dazu bereit. Bald nach dem Tode Abt Cölestins sollte sie zustande kommen, nur das Recht der Pfarrernennung reservierte man sich. Aber auch darauf hatte man schließlich 1858 zu verzichten. - Im Vorarlberg besetzte man 1840 die Pfarrei Schnifis mit einem Kapitularen, nachdem die gegenseitigen Beziehungen vorher geregelt worden waren. Im März 1845 begann man dort den Bau eines großen Pfarrhofes, der für die Zeiten einer Ausweisung aus der Schweiz auch als Asyl dienen sollte. Auch die 1824 von Schnifis losgetrennte Pfarrei Düns erhielt 1842 einen Klostergeistlichen als Seelsorger, ebenso 1843 auch Nüziders.
Auch in der Nähe von Einsiedeln wurde damals die erste selbständige Pfarrkuratie geschaffen. Für Euthal hatte Abt Cölestin schon 1825 auch für den Sommer einen Christenlehrer bewilligt. Durch Vertrag vom 23. November 1844 erhielten die Viertelsleute sodann einen ständigen Seelsorger, der zunächst im Schulhaus seine Wohnung haben sollte. Dagegen legte der Bezirk aber Verwahrung ein, sodaß die geplante Installation statt am 17. November erst am 24. stattfinden konnte. Damit war der Anstoß zur Bildung der übrigen Viertelspfarreien gegeben.
Abt Cölestin hatte aber nicht nur nach außen ein reichgerütteltes Maß von Arbeit zu bewältigen gehabt, sondern machte sich auch im Innern des Klosters sehr verdient. Als altem eifrigen Schulmann lag ihm, gleich seinem Vorgänger, die Schule sehr am Herzen. Er war ja der eigentliche Begründer der neuern Klosterschule gewesen. Wenn er nicht in dem Maße seine frühern Pläne verwirklichen konnte, wie er gerne gewollt hätte, so lag die Schuld vor allem an den äußern Umständen. Der Gedanke, in Schwyz eine Schule zu eröffnen, war immer noch lebendig und Abt Cölestin sah sich vor die Frage gestellt, ob er darauf eingehen oder die eigene Schule weiter ausbauen solle. Er entschloß sich für das letztere, kam aber erst 1836 dazu, das Internat, das bisher 36 Zöglinge zählte, um acht weitere Plätze zu vergrößern und neue Schulräumlichkeiten zu schaffen. Mit dem Jahre 1840 gab man den ersten gedruckten Jahresbericht heraus, der es ermöglicht, die Entwicklung der Schule von da an genauer zu verfolgen. Sie umfaßte damals schon sechs Klassen. An ihre Spitze stellte der Abt P. Gall Morel, der in der Folge den größten Anteil an der Weiterentwicklung des Gymnasiums haben sollte. Gelegentlich ließ er auch auswärts Lehrer ausbilden, besonders im Französischen. Auch das theologische Hausstudium wurde erweitert.
Die Schule in Bellenz, die manche schon unter Abt Konrad lieber aufgegeben hätten, hatte seit 1831 immer mehr unter der Einmischung der Regierung zu leiden. Besonders seit 1839 die Radikalen an die Regierung kamen, mehrten sich diese Plakereien. Das Jahr 1841 brachte staatliche Inspektoren, 1844 und 1846 kamen neue Schulgesetze, die die höhern Schulen, die sämtliche in geistlichen Händen lagen, zu vereinheitlichen suchten. Die städtischen Behörden waren der Schule wohlwollender gesinnt. Ihnen überließ man 1836 das alte Versammlungslokal der Kongregation für eine Normalschule. Im Herbst 1841 wollte man eine Sekundarschule mit dem Gymnasium verbinden, doch zerschlug sich das Projekt, ebenso 1844 das einer kantonalen Akademie. Für das Konvikt wurden 1835 die Statuten revidiert.
Für die Schulen in Schwyz wurde der Abt immer wieder um Beihilfe angegangen; man konnte dort den ehedem durch das Convenium festgelegten Betrag kaum verschmerzen. So gab Abt Cölestin für 1827, im Einverständnis mit dem Kapitel, 24 Louisdor für die Schulen. Im folgenden Jahre mußte sich der Abt durch einen Vertrag dazu verstehen, jährlich 30 Louisdor an die Schulen in Schwyz zu geben; überdies sollten von den jährlich 200 Louisdor, die das Kloster als Extrasteuer zu leisten hatte, die Hälfte dem alten Lande zufallen und hauptsächlich für Schulzwecke verwendet werden. Während des Provisoriums stellte Abt Cölestin die Zahlungen 1832 ein; dafür reklamierte man 1834 den Betrag für zwei Jahre und als keine Antwort erfolgte im nächtsen Jahre, den für drei. Auf dies hin sandte der Abt 1835 80 Louisdor. Mit diesem Jahre setzten in Schwyz die Bemühungen zur Errichtung eines Jesuitenkollegs ein. Natürlich wurde auch der Abt in erster Linie begrüßt. Er verpflichtete sich am 14. September 1835, auf zehn Jahre hin jährlich 1600 Fr. an dieses Unternehmen «durch Sammlung bei unbekannt sein wollenden Wohltätern» aufzubringen. Im November 1836 konnte der Abt Landammann Holdener bereits 1100 Louisdor übermitteln, von denen 8000 Gulden für den Kollegiumsbau bestimmt waren. Damit sollte freilich die alte Servitut der jährlich 30 Louisdor abgelöst und erledigt sein. Am 11. April 1837 erklärte sich der Gemeinderat damit einverstanden. Schon am 4. November 1836 hatten die Jesuiten in provisorischen Lokalen die Schule eröffnet. Für die Schaffung eines Kollegiums wurde 1839 eine eigene Aktiengesellschaft gegründet. Abt Cölestin selber war sehr tätig, um neue Geldmittel beizubringen. Insgesamt konnte er an den Bau 20,018 Gulden oder 32,029 alte Franken beisteuern. Es war darum auch gegeben, daß der Abt in Vertretung des frühern Nuntius und nunmehrigen Kardinals de Angelis am 25. Juli 1841 die Grundsteinlegung des neuen Kollegiums vornahm. Bei der feierlichen Besitzergreifung des Kollegiums, den 16. Juni 1844, hielt der Stiftsdekan in Vertretung des Abtes das feierliche Eröffnungsamt.
Für die Volksschulen in Einsiedeln hatte der Abt ebenfalls allzeit ein offenes Auge und eine offene Hand. Um den Religionsunterricht besser erteilen zu können, stellte er 1831 dem damaligen Oberpfarrer, P. Robert Reuttemann, ein Lokal im Kloster zur Verfügung. Er unterstützte auch das Unternehmen des Oberpfarrers, der für die Mädchenschulen zwei Ordensschwestern aus dem Elsaß kommen ließ. Er stellte dieser Schule, da sich das bisherige Lokal im Hause des Dr.Fuchs (Einsiedlerhof) als zu klein erwies, ein Lokal im Kloster zur Verfügung. Die Schwestern mußten freilich 1844 zwei weltlichen Lehrerinnen Platz machen. Seit 1837 beschäftigte man sich mit dem Bau eines neuen Schulhauses, der aber erst 1840 in Angriff genommen wurde. Das Kloster gab dazu nicht nur Grund und Boden, sondern übernahm später den Bau selbst gegen eine Entschädigung von Seite des Bezirks. Das ganze Unternehmen war für den Abt und das Kloster eine Quelle schwerster Verdrießlichkeiten, kam aber doch endlich Ende 1846 zu einem glücklichen Abschluß. Die Lateinschule, die das Dorf seit altem besaß, wurde 1833 provisorisch mit dem Stiftsgymnasium verbunden, doch dauerte diese Vereinigung nur bis 1839. Auch das kantonale Schulwesen besaß in Abt Cölestin einen warmen Freund. P. Thomas Inderbitzin war von 1839 bis 1842 Mitglied des Erziehungsrates, an dessen Stelle dann P. Gall Morel trat. Für die Lehrer wurde vom 16. September bis 5. Oktober 1844 im Kloster ein Übungskurs abgehalten.
Eine ganze Reihe von Patres beschäftigten sich auf wissenschaftlichem und literarischem Gebiete. Viele theologische und asketische Werke erschienen. P. Athanas Tschopp und P. Gall Morel gaben eine Schweizergeschichte heraus. Auch die Klostergeschichte fand eifrige Pflege. Die sogen. Einsiedler Grammatik wurde neu aufgelegt. Naturwissenschaften und Philosophie wurden ebenfalls gepflegt. Nicht wenige Klostermitglieder zeichneten sich auf dem Gebiete der Musik aus. Besonders erwähnt zu werden verdient die religiöse Zeitschrift: «Der Pilger», den mehrere Konventualen herausgaben. Abt Cölestin selber war auch als Abt noch literarisch tätig. Auf das Jubiläum 1826 gab er eine kleine religiöse Anweisung heraus. Ebenso erschien von ihm 1845 eine kleine Wallfahrtsgeschichte. Besonderes Verdienst erwarb er sich durch die Herausgabe der Betrachtungswerke seines verewigten Vorgängers. Über seine Tätigkeit nach innen und außen führte der Abt zwei Tagebücher, die uns sehr wertvolle Aufschlüsse über die ganze Regierungszeit geben. Neben einer großen Anzahl von Predigten haben sich auch noch einige Kompositionen von ihm erhalten, deren Abfassungszeit sich aber nicht mehr feststellen läßt.
Eine Hauptsorge des Abtes galt naturgemäß der Wallfahrt. Er sorgte dafür, daß französische und romanische Beichtväter zur Hand waren. Die französische Einsiedlerchronik, die vergriffen war, ließ er neu bearbeiten und herausgeben. Von Rom erhielt er das Privilegium, zweimal im Jahre den päpstlichen Segen erteilen zu dürfen. In die Gnadenkapelle ließ er 1834 durch Argenti aus Vigiu bei Como einen neuen Altar machen, in den 1839 das durch Wickart aus Einsiedeln entworfene Relief, die Engelweihe darstellend, kam. König Albert von Sardinien stiftete daran 2000 Fr., weswegen auch das königliche Wappen angebracht wurde.
Die Kirche selber, deren Gewölbe und Malereien im Laufe der Zeit stark gelitten hatten, ließ der Abt in den Sommermonaten 1839 und 1840 durch den Stukkaturen Mosbrugger und den Maler Alois Keller aus Pfronten im Allgäu restaurieren. Die Kosten dafür beliefen sich auf 23,000 fl. Auch die Altäre, die Kanzel und die Epitaphien wurden 1842 und in den folgenden Jahren einer eingehenden Restauration unterzogen. In die Hauskapelle des Abtes kam 1836 ein neues, bescheidenes Hausaltärchen. Die St. Benediktskapelle auf dem Friedhof erfuhr auf den 200. Jahrestag ihrer Erstellung ebenfalls eine Restauration. Hingegen wurden die sechs Kapellen auf dem Brüel, die in den ersten Dezennien des 17. Jahrhunderts erstellt worden waren, und die nun sehr baufällig waren, 1837 niedergelegt. Für ihren Unterhalt waren keine Kapitalien da und zudem lagen sie, nach einer vorauf gegangenen Straßenkorrektion nicht mehr an der Straße. Für die Sakristei schaffte der Abt mit Hilfe der Familie des P. Gall Morel einen neuen Pontifikalornat an. Durch den Waldbruder Franz Tos von Luthern hatte man 1827 vier hl. Leiber aus den Katakomben erhalten. Für deren würdige Aufbewahrung ließ der Abt 1839 vier prächtige versilberte Urnen in Straßburg bei Laroche erstellen, die heute noch eine der schönsten Zierden des Hochaltars bilden. Die aus dem aufgehobenen Stifte Salem stammenden holzgeschnitzten Leuchter ließ man 1840 neu vergolden. In die Gnadenkapelle stiftete die Familie des Fr. Franz Xaver Reichlin in Schwyz 1841 vier schöne vergoldete Leuchter nebst zwei Urnen. Eine neue Orgel, wie es der Abt wünschte, konnte er leider nicht mehr erstellen lassen.
Unter den Besuchern der Gnadenstätte und des Stiftes sind zu nennen die Apostolischen Nuntien Ostini, de Angelis, der ein besonders warmer Freund des Klosters war, Gizzi, d'Andrea und Maciotti, der letzte Nuntius in der Schweiz. Der so berühmte Bischof Dupanloup von Orleans kam 1837 das erste Mal nach Einsiedeln; 1843 kam auch Frankreichs größter Kanzelredner der damaligen Zeit, Lacordaire, hierher. Der König von Württemberg kam 1831 persönlich her, um sich über die Wallfahrt zu unterrichten, von der ihm viel Nachteiliges zu Ohren gekommen war. Im Sommer 1835 erschien der Thronerbe von Frankreich, der Duc d'Orleans, der zum Dank für seine Aufnahme ein siebenbändiges Prachtswerk der Bibliothek übersandte. Für den 1835 verstorbenen Kaiser Franz II., wie für die Exkönigin Hortensia von Holland, eine große Wohltäterin von Einsiedeln, wurden feierliche Trauergottesdienste gehalten. Die Wiederkehr der Jahrhundertfeier (1835) seit Einweihung der Kirche benutzte der Abt zu einem kirchlichen Dankfeste. Ebenso hatte man schon 1834 die Erinnerung an die vor 1000 Jahren erfolgte Übersiedlung des heiligen Meinrad vom Etzel nach dem Finstern Wald und zugleich auch die 900-Jahrfeier der Klostergründung in schlichter Weise begangen.
Für seine Mönche war Abt Cölestin ein treu besorgter Vater. Sie hingen darum auch in hingebender Liebe an ihm. Das zeigte sich besonders anläßlich des goldenen Profeßjubiläums, das der Abt am 25. April 1840 begehen konnte. In der schweizerischen Benediktinerkongregation war er auf der Äbteversammlung zu Rheinau, den 8. August 1826 zum ersten Visitator erwählt worden. Die Zeitverhältnisse erlaubten später keine solchen Versammlungen, dennoch wurden die Visitationen in den einzelnen Klöstern gehalten. Abt Cölestin erlangte in Rom das Privileg, daß Wahl und Benediktion der Äbte ohne die Dazwischenkunft des Nuntius abgehalten werden konnten. Viel Sorge bereitete dem Abt vor allem das Kloster Pfäfers, in welchem die Zustände immer mehr dem vollendeten Untergang zutrieben. Als Visitator griff er mehrmals persönlich ein, doch ohne dauernden Erfolg. Das Kapitel beschloß am 9. Januar 1838, in Rom um die Säkularisation einzukommen und erstattete davon zugleich dem katholischen Administrationsrat Anzeige. Dieser verfügte darum am 9. Februar die Aufhebung des Stiftes, womit aber der Große Rat des Kantons nicht zufrieden war und darum am folgenden 20. Februar das Stift nochmals aufhob und das Vermögen einzog. Aber auch die Lage der Klöster in den Kantonen Zürich (Rheinau), Aargau (Muri) und Thurgau (Fischingen) bereiteten dem Abte vielen Kummer, denn immer deutlicher erkannte man, auf was die Klosterfeinde ausgingen. Nach besten Kräften half er den aus Muri vertriebenen Mönchen, die 1845 in Gries bei Bozen ein neues Heim fanden. Aber auch in Mariastein und Disentis waren die innern Zustände besorgniserregend. - In dem Einsiedeln unterstellten Frauenkloster Glattburg übernahm Einsiedeln den Beichtigerposten, den man schon einige Jahre provisorisch innegehabt hatte. Ebenso übernahm man im Jahre 1832 den Beichtigerposten im Kloster Münsterlingen, den Fischingen bisher versehen hatte. Verhandlungen mit dem Kloster Seedorf, wo ebenfalls ein Einsiedler Konventuale als Beichtiger gewünscht wurde, zerschlugen sich. In der Au führte Abt Cölestin am 8. Januar 1846 die ewige Anbetung ein.
Ganz besondere Verdienste erwarb sich Abt Cölestin um die Wiederherstellung des Benediktiner Ordens in Bayern, die König Ludwig I. dort mit großer Hingabe betrieb. Durch seinen Gesandten in Bern ließ der König mit dem Abt Verhandlungen anknüpfen. Im Juli 1835 kamen der neue Abt von St. Stephan in Augsburg, Barnabas Huber und der Bischof von Augsburg selber nach Einsiedeln. Auf den 3. November 1835, an welchem Tage die feierliche Einführung der Benediktiner in Augsburg erfolgte, gingen von Einsiedeln die PP. Gregor Waibel und Meinrad Kälin dorthin. Bald folgte P. Kolumban Mösch, der nach dem von St. Stephan in Augsburg abhängigen Stift Ottobeuren kam. Als P. Gregor 1839 zurückkehrte, ging für ihn P. Ambras Röslin hin. Durch Abt Barnabas erhielt man auch von König Ludwig die Zusicherung, daß man für den Fall der Vertreibung aus der Schweiz, in Bayern eine Zufluchtsstätte finden würde. - Das Projekt einer Klostergründung in Galizien, das schon unter Abt Konrad aufgetaucht war, war auch unter Abt Cölestin noch Gegenstand der Beratung, kam aber zu keinem Abschluß.
Trotz der vielen Anfeindungen, die der Abt gerade von Seite der Einsiedler ertragen mußte, hatte er doch immer eine offene Hand und ein mitfühlendes Herz für die geistigen und leiblichen Nöte derselben. Schon 1826 suchte er das Jubeljahr möglichst feierlich zu gestalten. Auf das Jahr 1840 veranstaltete er durch die Jesuiten eine viel besuchte Volksmission, die mithalf, die aufgeregten Leidenschaften zu beruhigen. Als sich 1832 das Hungerjahr 1817 zu wiederholen schien, sorgte er in großmütiger Weise für die notleidende Bevölkerung. Auch an den Vorgängen im kirchlichen und weltlichen Leben des weitern Vaterlandes nahm er regen Anteil. Als 1828 die Diözese Basel neu umschrieben wurde, regelte er durch ein Abkommen vom 21. Dezember 1830 die gegenseitigen Beziehungen. Am 5. Juli 1835 fand in Einsiedeln die feierliche Konsekration des neuen Bischofs von Chur, Georg Bossi, statt, dessen Ernennung in Chur auf große Schwierigkeiten gestoßen war und der es darum vorzog, die Weihe auswärts zu empfangen. Für Weltgeistliche ließ der Abt 1841 im Stifte durch Jesuiten Exerzitien halten. Am St. Annatag 1841 nahm der Abt in Steinerberg die feierliche Translation der Reliquien des hl. Viktor vor; ebenso wohnte er im August 1845 den Translationsfeierlichkeiten des hl. Theodor in Feusisberg bei. Im gleichen Monat weihte er auch den neuen Friedhof in Euthal. Unter Abt Cölestin wurde auch der Verein der Glaubensverbreitung eingeführt; er gab ihm 1831 in P. Gregor Waibel den ersten Direktor. Ebenso wurde in Einsiedeln die damals weitverbreitete Bruderschaft der Unbefleckten Empfängnis zur Bekehrung der Sünder eingeführt.
In den Vierzigerjahren verschlimmerten sich die politischen Zustände in der Schweiz immer mehr. Abt Cölestin hatte auch dafür ein offenes Auge. Mit großer und lebhafter Sorge erfüllten ihn die Vorgänge in Luzern, wo 1845 die Freischarenzüge und die Ermordung Leus allgemeines Aufsehen erregten. Anderseits war es auch wieder tröstlich zu sehen, wie gerade in diesen schweren Zeiten das katholische Volk seine Zuflucht zur Gnadenstätte nahm. So kamen am 21. April 1845 über 5000 Luzerner hergepilgert. Den Ausgang dieser Dinge sollte Abt Cölestin nicht mehr erleben.
Seit 1840 ließ die Gesundheit des Abtes immer mehr zu wünschen übrig. In diesem Jahre hatte er mit P. Benedikt Müller das Bad Nofeli bei Feldkirch aufgesucht. Im Juni 1845 ging er zu einer Kur nach Baden. Anfangs Oktober stellten sich Schmerzen am linken Fuß ein; bald trat dort ein sogen. Markschwamm in Erscheinung. Man berief zwei auswärtige Ärzte, die den Kranken, wie es schien, mit gutem Erfolg behandelten. Aber zu Beginn des Jahres 1846 stiegen die Schmerzen, es handelte sich um ein krebsartiges Übel (Hautkrebs). Am Dreikönigstage ließ sich der Abt feierlich versehen. Doch hatte der Kranke noch große Schmerzen zu erdulden, ehe er am 26. März 1846 von seinem Leiden erlöst wurde. Am 30. März nahm der Abt von Engelberg die feierliche Beisetzung vor; Pfarrer Schäfer von Schmerikon hielt die Leichenrede.
P. Gall Morel schrieb über den Verstorbenen im «Pilger» (1849, S. 388): «Cölestin war von grosser Statur, wohlgebaut und hatte etwas Imponierendes in seinem Äußern. Die Gesichtszüge waren sehr markiert, die Nase etwas hervorspringend, aus den Augen besonders sprach Klugheit und Scharfsinn. Die Haare, die in frühern Jahren rot gewesen, waren allmählich blond und weiß geworden.
Dem Temperament nach war Cölestin sehr lebhaft und feurig, wenigstens in frühern Jahren, und zu unermüdlicher Tätigkeit wie geboren. Diese große Lebendigkeit und ein angeborenes Wesen, über andere zu dominieren, erregten schon bei seiner Aufnahme ins Kloster einige Bedenklichkeiten; doch nahm zum Glück diese Seite seines Charakters eine gute und wohltätige Richtung, und wenn etwas dabei auszusetzen ist, so möchte es eine gewisse Kleinigkeit sein, sich persönlich in alle, auch die kleinsten Geschäfte zu vertiefen.
Durch diese Eigentümlichkeit zog sich Cölestin manchen Verdruß zu, verlor zum Teil an Ansehen und hatte den Blick weniger aufs Große und Ganze gerichtet.
Das feurige, lebhafte Temperament war allmählich nicht nur durch Erfahrung und die Last der Jahre, sondern besonders durch echt christliche Tugend und Askese gemildert und zu einem trefflichen Charakter gebildet worden. Ich spreche hier nicht sowohl von der Sittenreinheit, gegen welche niemand, außer etwa dem verruchten P. Sebastian (Ammann, einem abgefallenen Kapuziner) je den geringsten Argwohn hegen durfte, nicht von der großen Mäßigkeit in Bezug auf alle Genüsse, von der Genauigkeit in Erfüllung religiöser Pflichten, von der innigen und wahrhaft geläuterten Andacht, von der besondern Verehrung der allerseligsten Jungfrau Maria, von der Liebe zu den Armen und Kranken - hier möchte ich nur aufmerksam machen auf einen gewissen Gleichmut, den Cölestin in allen Wechselfällen seiner vielbewegten Regierungszeit bewahrte. Von morgens früh bis abends spät stand sein Zimmer jedem, auch dem Geringsten seiner Söhne offen. Wer immer ein Anliegen hatte, konnte es ihm unbedenklich eröffnen, ohne einen gleichgültigen oder aufbrausenden Empfang fürchten zu müssen. Man fühlte, dass da nicht Laune herrschte, sondern Charakterstärke und Besonnenheit. Wenn auch oft die ernste Seite des Regenten hervortrat, so war doch wohl zu fühlen, daß väterliche Liebe ihr zur Grundlage diente.
In den Manieren war Cölestin sehr einfach und patriarchalisch. Er hatte nicht nötig, sich durch feine Politur des Äußern einen Anstrich zu geben, und es möchte ihm auch bei der frühesten Erziehung, die er genoss, nicht ganz leicht geworden sein. Nichtsdestoweniger hatte der Abt, wenn er bei den wichtigen Anlässen auftrat, eine edle Haltung. Von Regentenstolz war an Cölestin nichts zu bemerken, im Gegenteil war er sehr leutselig und herablassend und unterhielt sich gerne nicht nur mit vornehmen Leuten, sondern auch mit Personen geringer Stände. In Gesellschaften war er gesprächig und unterhaltend und auch in dieser Beziehung leistete ihm sein ans Wunderbare grenzende Gedächtnis treffliche Dienste»1019.
Schriften
a) Gedruckte:
1. Erläuterungen über die Geschichte der Wirthe von Stammheim und Reutimann von Nußbaumen, beschrieben von Herrn Pfarrer Irminger bei David Bürkli. 8 °. i. Seiten. Anonym. - Diese Geschichte betrifft die Entsetzung und Gefangennahme (7. Juli 1524) des Pfarrers Johann Oechsli auf Burg, Ittinger Sturm, Hinrichtung des Vogtes Wirth, seines altern Sohnes und Reutimanns. Hd 2747, 4. Hd 2596, 14.
2. Praktische Bemerkungen zur Erleichterung gründlicher Predigt-Aufsätze. Von einem inländischen Lehrer der Beredtsamkeit. Zunächst für seine Schüler. Einsiedeln, gedruckt bei Benziger & Eberle, Kantonsbuchdruckern. 1811. 8 °. 58 Seiten. X 592, 1.
3. Auszüge aus der Reformations-Geschichte der Schweiz. Bey Gelegenheit der dritten Säkular-Feyer der Reformierten zur Beherzigung vorgelegt.
I. Abteilung. Von den Häuptern der Reformation. Münster und Paderhorn, in Commission bey Joh. Jos. Silberberg. 1819. 8°. 110 Seiten.
II. Abteilung. Gang und Beförderungsmittel der Reformation. Münster etc. 1820. 8 °. 127 Seiten.
III. Abteilung. Früchte und Folgen der Reformation. Münster etc. 1820. 8 °. 48 Seiten.
(Zweyte, verbesserte und vermehrte Ausgabe. Münster und Paderborn. 1828. 8». I. 106 S. II. 127 S. III. 48 S. X 592, 2.)
4. ABC oder Schulbüchlein für die Kinder der ersten Klasse. Zum gemeinnützigen Gebrauche. Mit Erlaubnis der Obern. Einsiedeln, gedruckt bei Faktor Benziger & Söhnen. 1824. 8 °. 56 Seiten.
5. Abriß der Geschichte des Klosters und der Wallfahrt von Maria Einsiedeln, mit trefflichem Unterrichte über den Geist und über die ausgezeichnet heilsamen Folgen dieser Wallfahrt. 1845. 12 °. Einsiedeln, bei Gebr. Carl & Nic. Benziger.
6. Über die Wallfahrten überhaupt und über jene nach Einsiedeln im Besondern. Zu einem Andenken für die frommen Wallfahrter. Gedruckt und im Verlag bei Conrad Kuriger, Einsiedeln. 1845. 12 °. 36 S. - Stiftsarchiv Einsiedeln (A.FB 19.) - Stiftsbibliothek Einsiedeln (Hc).
7. Unterricht und Gebete auf das von Seiner Päpstlichen Heiligkeit Leo XII. im Jahre 1826 ausgekündete Jubiläum; zum Gebrauche der Pfarrei Einsiedeln. Mit Genehmigung der Obern. Einsiedeln, gedruckt bey Faktor Benziger & Söhnen. 1826. 8 °. 35 Seiten.
8. Frage: Mit was kann der Christ - der Katholik sich in diesen verhängnisvollen Zeiten beruhigen? Beantwortet in einem Kanzelvortrage zu Einsiedeln an der Feier der Engelweihe am 14. Herbstmonat 1834. Auf Genehmigung und Aufforderung höherer kirchl. Behörden. Einsiedeln, gedruckt und zu haben bei K. Kuriger & Kälin. 1834. 8 °. 32 Seiten. Stiftsarchiv Einsiedeln. Engelweihpredigten 1788-1856. - X 667, 5; 592, 3.
9. Anleitung zu schriftlichen Aufsätzen für Schulen auf dem Lande. Mit Erlaubnis der Obern. M. Eins. gedruckt bey Benziger & Eberle, Kantonsbuchdruckern. 1814. 8 °. 12 Seiten. X 592, 4.
10. Anleitung etc. wie oben, aber weitläufiger. 1814. 8 °. 48 Seiten.
11. Religion, die Trösterin des Christen und Katholiken in seinen Drangsalen. Predigt. Einsiedeln. Kuriger. 1845. 8«. 31 S. X 382, 13.
Die durch ihn herausgegebenen Betrachtungen und Predigten von Abt Konrad Tanner s. d.
12. Wyrsch-Ineichen, Gertrud. Tagbuche der braven,fleissigen Maria Rust von Walchwil samt der Geschichte der Taubstummenanstalt von ALtlandschreiber und Gastwirt Jakob Anton Weidmann in Einsiedeln. Tagebuch eines taubstummen Mädchens aus den Jahren 1842-46. Freienbach: Selbstverlag 1991.
b) Ungedruckte:
1. Eremus afflicta et recreata. Singspiel auf die Benediktion Abt Konrad Tanners. 1808. Text von P. Cölestin Müller. Musik von P. Bernard Foresti. Archiv ohne Sign. (bei den Sachen von P. Gall Morel).
2. Zur Geschichte der Schule. Fol. 450 S. Archiv ohne Sign.
3. Zwölf Predigten auf Heiligenfeste. 1799-1818. 8 °. Unpag. Index. ME 237, wie Nr. 4-7.
4. 14 Sonntagspredigten. 1800-15. Index. 8 °. Unpag.
5. Christenlehren in Trachslau und Willerzell. 1804-10. 1803-04 in Trachslau. 1804-09 in Willerzeil. 8 °. 64 S. m. Anhang.
6. 38 Christenlehren und Predigten. 1801-28. Index. 8 °. Unpag.
7. 15 Festtagspredigten. 1798-1817. Index. 8 °. Unpag.
8. 11 Gelegenheitspredigten. 1798-1818. 8 °. Unpag. Index. (Eine Profeßpredigt von ihm findet sich unter den Predigten von P. Chrysostomus Diethelm Nr. 50.)
9. Vertrauliche Gespräche zwischen einem reformierten und einem katholischen Schweizer über einige Religions-Zweifel. 8». 64 S. (Der Titel des Mscr. lautet zwar: Etwas von dem Übergewicht der römischcatholischen Religion über alle andern. Eine Schrift aus dem Französischen. Gedruckt a Avignon chez Me Vve Auba nel. Imprimeur-Libraire. 1806. Hat aber anscheinend mit dem andern nichts zu tun. M E 590.
10. Inhalt der von den Hochw. Herren Jesuiten gehaltenen Vorträge für die geistlichen Exercitien. 1840. - Inhalt der Vorträge, welche von den H. H. Jesuiten bei der Mission für die Pfarrei Einsiedeln gehalten wurden im Jahre 1840. (Letztere in Skizzen.) 8 °. Unpag. M. S. ohne Sign.
11. Über anzuschaffende Bücher (Verzeichnisse nebst Auszügen). Gr. 8 °. Unpag. M E 55.
12. Oeconomica. Verschiedene Rezepte und Hausmittel. Bücher. Geschichtliche Bemerkungen. Register. Gr. 8 °. 197 S. ME 73.
13. Bücher-Verzeichnis. (728 Nummern.) 8°. Unpag. M E 149.
14. Keller Verortnungs Verzeichnis nach der Verordnung des ersten Jahres der Regierung Sr. Hochw. Gnaden Coelestinus Abbten. Anno 1826. 8 °. Unpag. (Nicht vom Abt geschrieben.) M. S. ohne Sign.
Dem Abte widmete F. Rose ein Gedicht auf Einsiedeln. Gedr. 16 °. 14 S. (in G M 218).
Tagebuch des Äußern oder Jahrbuch. Fol. 161 S. Reg. Archiv. A. HB 86. Tagebuch des Innern oder Jahrbuch. Fol. 74 S. Reg. Archiv. A. HB 87.
Rechnungsbücher A. TP 38-52. - Geschäftsbriefe A. HJ 15.
Akten über Wahl und Tod. A. XB 10 und 11. - Acta privata A. ZB (6) 1-26.
Verschiedene Predigten in den Predigtsammlungen im Stiftsarchiv.
In der Musikbibliothek finden sich: Veni S. Spiritus. Theke 516, 17. - Magnificat Theke 561, 19. - Sacris sollemniis Theke 561, 18.
Das bei seiner Benediktion aufgeführte Singspiel: «Das Opferfest in Arkadien» siehe P. Plazidus Gmeinder und Pater Gall Morel.
1. Erläuterungen über die Geschichte der Wirthe von Stammheim und Reutimann von Nußbaumen, beschrieben von Herrn Pfarrer Irminger bei David Bürkli. 8 °. i. Seiten. Anonym. - Diese Geschichte betrifft die Entsetzung und Gefangennahme (7. Juli 1524) des Pfarrers Johann Oechsli auf Burg, Ittinger Sturm, Hinrichtung des Vogtes Wirth, seines altern Sohnes und Reutimanns. Hd 2747, 4. Hd 2596, 14.
2. Praktische Bemerkungen zur Erleichterung gründlicher Predigt-Aufsätze. Von einem inländischen Lehrer der Beredtsamkeit. Zunächst für seine Schüler. Einsiedeln, gedruckt bei Benziger & Eberle, Kantonsbuchdruckern. 1811. 8 °. 58 Seiten. X 592, 1.
3. Auszüge aus der Reformations-Geschichte der Schweiz. Bey Gelegenheit der dritten Säkular-Feyer der Reformierten zur Beherzigung vorgelegt.
I. Abteilung. Von den Häuptern der Reformation. Münster und Paderhorn, in Commission bey Joh. Jos. Silberberg. 1819. 8°. 110 Seiten.
II. Abteilung. Gang und Beförderungsmittel der Reformation. Münster etc. 1820. 8 °. 127 Seiten.
III. Abteilung. Früchte und Folgen der Reformation. Münster etc. 1820. 8 °. 48 Seiten.
(Zweyte, verbesserte und vermehrte Ausgabe. Münster und Paderborn. 1828. 8». I. 106 S. II. 127 S. III. 48 S. X 592, 2.)
4. ABC oder Schulbüchlein für die Kinder der ersten Klasse. Zum gemeinnützigen Gebrauche. Mit Erlaubnis der Obern. Einsiedeln, gedruckt bei Faktor Benziger & Söhnen. 1824. 8 °. 56 Seiten.
5. Abriß der Geschichte des Klosters und der Wallfahrt von Maria Einsiedeln, mit trefflichem Unterrichte über den Geist und über die ausgezeichnet heilsamen Folgen dieser Wallfahrt. 1845. 12 °. Einsiedeln, bei Gebr. Carl & Nic. Benziger.
6. Über die Wallfahrten überhaupt und über jene nach Einsiedeln im Besondern. Zu einem Andenken für die frommen Wallfahrter. Gedruckt und im Verlag bei Conrad Kuriger, Einsiedeln. 1845. 12 °. 36 S. - Stiftsarchiv Einsiedeln (A.FB 19.) - Stiftsbibliothek Einsiedeln (Hc).
7. Unterricht und Gebete auf das von Seiner Päpstlichen Heiligkeit Leo XII. im Jahre 1826 ausgekündete Jubiläum; zum Gebrauche der Pfarrei Einsiedeln. Mit Genehmigung der Obern. Einsiedeln, gedruckt bey Faktor Benziger & Söhnen. 1826. 8 °. 35 Seiten.
8. Frage: Mit was kann der Christ - der Katholik sich in diesen verhängnisvollen Zeiten beruhigen? Beantwortet in einem Kanzelvortrage zu Einsiedeln an der Feier der Engelweihe am 14. Herbstmonat 1834. Auf Genehmigung und Aufforderung höherer kirchl. Behörden. Einsiedeln, gedruckt und zu haben bei K. Kuriger & Kälin. 1834. 8 °. 32 Seiten. Stiftsarchiv Einsiedeln. Engelweihpredigten 1788-1856. - X 667, 5; 592, 3.
9. Anleitung zu schriftlichen Aufsätzen für Schulen auf dem Lande. Mit Erlaubnis der Obern. M. Eins. gedruckt bey Benziger & Eberle, Kantonsbuchdruckern. 1814. 8 °. 12 Seiten. X 592, 4.
10. Anleitung etc. wie oben, aber weitläufiger. 1814. 8 °. 48 Seiten.
11. Religion, die Trösterin des Christen und Katholiken in seinen Drangsalen. Predigt. Einsiedeln. Kuriger. 1845. 8«. 31 S. X 382, 13.
Die durch ihn herausgegebenen Betrachtungen und Predigten von Abt Konrad Tanner s. d.
12. Wyrsch-Ineichen, Gertrud. Tagbuche der braven,fleissigen Maria Rust von Walchwil samt der Geschichte der Taubstummenanstalt von ALtlandschreiber und Gastwirt Jakob Anton Weidmann in Einsiedeln. Tagebuch eines taubstummen Mädchens aus den Jahren 1842-46. Freienbach: Selbstverlag 1991.
b) Ungedruckte:
1. Eremus afflicta et recreata. Singspiel auf die Benediktion Abt Konrad Tanners. 1808. Text von P. Cölestin Müller. Musik von P. Bernard Foresti. Archiv ohne Sign. (bei den Sachen von P. Gall Morel).
2. Zur Geschichte der Schule. Fol. 450 S. Archiv ohne Sign.
3. Zwölf Predigten auf Heiligenfeste. 1799-1818. 8 °. Unpag. Index. ME 237, wie Nr. 4-7.
4. 14 Sonntagspredigten. 1800-15. Index. 8 °. Unpag.
5. Christenlehren in Trachslau und Willerzell. 1804-10. 1803-04 in Trachslau. 1804-09 in Willerzeil. 8 °. 64 S. m. Anhang.
6. 38 Christenlehren und Predigten. 1801-28. Index. 8 °. Unpag.
7. 15 Festtagspredigten. 1798-1817. Index. 8 °. Unpag.
8. 11 Gelegenheitspredigten. 1798-1818. 8 °. Unpag. Index. (Eine Profeßpredigt von ihm findet sich unter den Predigten von P. Chrysostomus Diethelm Nr. 50.)
9. Vertrauliche Gespräche zwischen einem reformierten und einem katholischen Schweizer über einige Religions-Zweifel. 8». 64 S. (Der Titel des Mscr. lautet zwar: Etwas von dem Übergewicht der römischcatholischen Religion über alle andern. Eine Schrift aus dem Französischen. Gedruckt a Avignon chez Me Vve Auba nel. Imprimeur-Libraire. 1806. Hat aber anscheinend mit dem andern nichts zu tun. M E 590.
10. Inhalt der von den Hochw. Herren Jesuiten gehaltenen Vorträge für die geistlichen Exercitien. 1840. - Inhalt der Vorträge, welche von den H. H. Jesuiten bei der Mission für die Pfarrei Einsiedeln gehalten wurden im Jahre 1840. (Letztere in Skizzen.) 8 °. Unpag. M. S. ohne Sign.
11. Über anzuschaffende Bücher (Verzeichnisse nebst Auszügen). Gr. 8 °. Unpag. M E 55.
12. Oeconomica. Verschiedene Rezepte und Hausmittel. Bücher. Geschichtliche Bemerkungen. Register. Gr. 8 °. 197 S. ME 73.
13. Bücher-Verzeichnis. (728 Nummern.) 8°. Unpag. M E 149.
14. Keller Verortnungs Verzeichnis nach der Verordnung des ersten Jahres der Regierung Sr. Hochw. Gnaden Coelestinus Abbten. Anno 1826. 8 °. Unpag. (Nicht vom Abt geschrieben.) M. S. ohne Sign.
Dem Abte widmete F. Rose ein Gedicht auf Einsiedeln. Gedr. 16 °. 14 S. (in G M 218).
Tagebuch des Äußern oder Jahrbuch. Fol. 161 S. Reg. Archiv. A. HB 86. Tagebuch des Innern oder Jahrbuch. Fol. 74 S. Reg. Archiv. A. HB 87.
Rechnungsbücher A. TP 38-52. - Geschäftsbriefe A. HJ 15.
Akten über Wahl und Tod. A. XB 10 und 11. - Acta privata A. ZB (6) 1-26.
Verschiedene Predigten in den Predigtsammlungen im Stiftsarchiv.
In der Musikbibliothek finden sich: Veni S. Spiritus. Theke 516, 17. - Magnificat Theke 561, 19. - Sacris sollemniis Theke 561, 18.
Das bei seiner Benediktion aufgeführte Singspiel: «Das Opferfest in Arkadien» siehe P. Plazidus Gmeinder und Pater Gall Morel.
Professbucheintrag