Abt Beat Küttel von Gersau (1780 – 1808)


Abtbuch-Eintrag
Beat Küttel von Gersau (1780-1808). Zu den führenden Familien in der kleinen Republik Gersau gehörten die Küttel und die Camenzind. Johann Georg Küttel, Landammann von Gersau, und Maria Magdalena Camenzind waren die Eltern des spätern Abtes, der ihnen am 2. Juni 1733 geboren wurde und in der Taufe den Namen des Patrons der Pfarrkirche, des hl. Marzellus, erhielt. Der Vater wurde 95 Jahre alt und starb erst den 17. November 1792. Ein Bruder des Abtes wurde Weltpriester und als solcher 1787 Kaplan auf der Einsiedeln zustehenden Kaplanei Maria Zell bei Sursee.
In Einsiedeln legte Marzell Küttel am 29. September 1751 als Fr. Beat seine Profeß ab. Subdiakon wurde er den 17. Juni 1753, Diakon den 21. September 1754 und Priester den 25. Mai 1755. Seine erste hl. Messe feierte er den 1. Juni 1755. Zunächst kam P. Beat an die kleine Klosterschule, wo er mit der Zeit die Rhetorik lehrte. Im Januar 1762 wurde er zum Präzeptor d. h. Vorsteher der Schule ernannt. Dieser Posten galt als einer der wichtigsten im Kloster, weshalb auch ein früherer Abt sagte, wenn er einen Dekan suche, dann durchgehe er das Konvent einmal, wenn einen Fraterinstruktor, zweimal, wenn aber einen Präzeptor, dann dreimal. P. Beat führte eine neue Ordnung bei den Scholaren ein, deren Zahl damals 28 betrug, in der Folge aber auf 20-24 beschränkt werden sollte. Er drang vor allem auf eine bessere Beaufsichtigung der Jugend; auch deren Äußerem, vorab der Kleidung sollte mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden. Schon nach vier Jahren aber betraute ihn Abt Nikolaus mit der Stelle eines Stiftstatthalters. «Die Abänderung von der Praeceptura», so schrieb Pater Beat damals, «ware mir fast unerträglich. Ich liebte das innere des Gotteshauses; in den Chor hatte ich mich mit Freuden begeben; meine Scholasticae occupationes waren mir sehr angenehm; eine einzige Unterredung mit meinen lieben Herren Confratres schetzte ich höher als viele tägliche Erlustigung mit Weltlichen; die Kinder liebte ich zärtlich und nun werde ich von allen diesen Gegenständen entrissen»1016. Als Statthalter war er aber bald ebenso sehr bei der Sache, wie als Präzeptor. Auch hier fühlt man, daß es ihm vor allem daran lag, Ordnung und Übersichtlichkeit in den Betrieb hereinzubringen. Er ließ eine Reihe von Büchern anlegen, um diesen Zweck zu erreichen. Vor allem war es seiner Umsicht zu verdanken, daß das Hungerjahr 1771 für Einsiedeln verhältnismäßig gut ablief. Seinen Erfolgen auf diesem Gebiete hatte er es zu verdanken, daß Abt Marian bald nach seiner Wahl den bisherigen Statthalter zum Stiftsdekan berief, den 6. August 1774. Als solcher wirkte er ganz im Geiste seines Abtes, dem die innere Hebung und Förderung des Klosters über alles ging. Bei allem gesunden Fortschritt, den diese beiden Männer vorab auf dem Gebiete der Erziehung und Ausbildung huldigten, waren sie sehr auf der Hut vor dem Geist der Aufklärung, der damals auch in manches Kloster eindrang und den alten Geist der Disziplin zu verdrängen drohte. Als Dekan und noch mehr als Abt wachte er mit größter Sorgfalt darüber, daß diese neuen Ideen, deren verheerende Wirkung er in andern Klöstern der Kongregation beobachten konnte, ferne blieben.
Am 4. Dezember 1780 versammelte sich das aus 70 Kapitularen bestehende Kapitel zur Neuwahl seines Vorstehers. Schon im ersten Wahlgang vereinigte der bisherige Dekan 24 Stimmen auf sich, im zweiten waren es 34 und im dritten 37. Nuntius Caprara, der im Beisein der Äbte von St. Gallen und Muri die Wahl präsidiert hatte, nahm am 6. Mai des folgenden Jahres auch die Benediktion vor, nachdem Rom die Wahl am 10. April bestätigt hatte. Von Kaiser Josef II. erhielt er den 1. November 1781, von dessen Nachfolgern Leopold II. am 6. Januar 1792 und von Franz II. am 4. Dezember 1794 die Regalien. Er sollte der letzte Fürstabt sein, denn zwölf Jahre später hörte das heilige römische Reich deutscher Nation zu existieren auf. Kaiser Leopold II. bestätigte auch am 18. Oktober 1791 und Kaiser Franz II. am 24. November 1794 die Privilegien des Stiftes.
Die erste Hälfte der fast dreißigjährigen Regierung dieses Abtes ließ sich sehr gut an. Den verheißungsvollen Anfang bildete die endgültige Beilegung des alten Streites mit Konstanz. Schon bald nach seiner Wahl muß Abt Beat dem Bischof von Konstanz, Kardinal Maximilian von Rodt, seinen Wunsch nach Verständigung kundgegeben haben, denn in einem Schreiben vom 10. Januar 1781 erklärte sich auch der Bischof dazu bereit. Gleichzeitig ging man auch den Abt von Salem, der ähnliche Schwierigkeiten mit Konstanz durchzufechten gehabt, an um seine Vermittlung. Der damalige Statthalter, P. Beda Müller, wurde zu diesem Zwecke eigens nach Salem gesandt. Kanzler Seyfried von Salem wurde in der Folge zum Sachwalter Einsiedelns bei den Verhandlungen mit der bischöflichen Kurie bestimmt. Die Verhandlungen dauerten aber das ganze Jahr über. Ein gutes Zeichen war es, daß der Kardinal, der Einladung des Abtes folgend, zur Engelweihfeier des Jahres 1781 in Einsiedeln erschien, wo er mit größten Ehren empfangen wurde. Endlich am 24. Juli 1782 kam das Geschäft glücklich zum Abschluß. Das darüber aufgesetzte Konkordat bestimmte: «1. Das Stift Einsiedeln erfreut sich der sogen. passiven Exemplion. 2. Ebenso auch die beiden Frauenklöster in der Au und in Fahr, solange dort Weltlichen keine Sakramente gespendet werden. 3. Die Schloßkapellen von Pfäffikon, Freudenfels und Sonnenberg sind von der bischöflichen Visitation befreit, solange dort keine Seelsorge ausgeübt wird. 4. Der Abt verzichtet auf jede Jurisdiktion über den Weltklerus und über die Pfarrei Einsiedeln; der Bischof kann auch in der Klosterkirche selbst oder durch seinen Weihbischof diese ausüben gemäß dem Konkordat von 1693. Der Abt besitzt weder ein eigenes Territorium, noch quasi bischöfliche Jurisdiktion, auch nicht den Titel Nullius im Sinne der römischen Kurie. 5. Der Bischof erlaubt, daß der Abt in Einsiedeln, Fahr, Au, Feusisberg, Freienbach und Sarmenstorf die dortigen Kirchen (oder wenn solche mit bischöflicher Erlaubnis erstellt werden) weihen kann mitsamt den Altären; ebendort sowie in Oberkirch und Ettiswil darf er die Pontifikalien ausüben. 6. Die Reverse für die Weltpriester sollen nach dem Formular A ausgefertigt werden. 7. Das Kloster hat das Spolienrecht in Oberkirch, Kaltbrunn, Sarmenstorf, Ettiswil und Maria Zell. 8. An diesen Orten, sowie in Bettwil und Einsiedeln nimmt der Abt zugleich mit dem bischöflichen Vertreter die sogen. Obsignation beim Tode eines Benefiziaten vor. 9. Die bischöflichen Mandate werden in der Klosterkirche unter Beibehaltung des Namens des Bischofs oder Vikars, in dem des Abtes verlesen. 10. Der Bischof approbiert die jetzt lebenden Konventualen, die der Abt für geeignet erachtet, für die Cura in der ganzen Diözese und in den Frauenklöstern; später wird der Abt sie als Delegierter des Bischofs prüfen und für die geeigneten die bischöfliche Approbation erbitten. Diese Delegation ist nach dem Tode des Bischofs wie des Abtes jeweilen zu erneuern. Ein Religiose, der eine Pfarrei übernimmt und bereits approbiert ist, bedarf keiner neuen Approbation, leistet aber das Glaubensbekenntnis und Treuegelöbnis und zahlt die Taxe. Die Einsiedler Religiosen, die nach Konstanz zu den Weihen geschickt werden, haben zugleich das Examen für die Weihen und die Cura abzulegen; einmal approbiert, bleiben sie es für immer, auch für die Klosterfrauen. Der Abt kann für immer von den bischöflichen Reservaten absolvieren; er kann andere dazu subdelegieren. 11. Die bischöflichen Visitationen, sowohl die gewöhnlichen wie die außergewöhnlichen, sind in den Regularpfarreien des Stiftes zuzulassen; auch die Dekane können delegiert werden. 12. Das Konkordat ist in Rom zur Approbation zu unterbreiten. 13. Das Konkordat von 1693 bleibt in Kraft soweit es nicht durch die vorliegenden Bestimmungen überholt ist.» In einem Nebenrezeß vom gleichen Tage wurden einzelne Artikel des Konkordates noch eingehender erläutert. Ebenso bestimmte noch ein eigener Vertrag die Ausübung des den Äbten zustehenden Rechtes, die hl. Firmung zu erteilen. Alsbald wurde das Konkordat mit empfehlenden Schreiben von beiden Seiten nach Rom gesandt. Dort erhob man aber verschiedene Bedenken, so besonders wegen dem zehnten Artikel, der der kirchlichen Gesetzgebung zuwiderlief. Nach langem Hin und Her einigte man sich auf eine allgemeine Klausel, wonach durch diese Bestimmungen denen des kirchlichen Rechtes kein Abbruch getan werden sollte. Endlich, am 1. Februar 1785, wurde die päpstliche Genehmigung erteilt. Der Handel in Rom hatte allein 1400 fl. gekostet. Dem Kanzler von Salem hatte man schon 1782 ein Geschenk von 44 Louisdor gemacht. Dem Bischof übermittelte der Abt 1785 als besonderes Dankzeichen eine goldene Tabetière. Schon vorher aber hatte der Abt, am 27. und 28. April 1783, den Bischof persönlich in Meersburg aufgesucht, um ihm zu danken; Abt Beat wurde mit der ausgesuchtesten Höflichkeit empfangen und bewirtet.
Nachdem so endlich Friede geschlossen war, konnte Abt Beat ungehindert von den alten Privilegien Gebrauch machen. In Feusisberg wurde 1782 eine neue Kirche gebaut, die er am 24. August 1785 einweihte. Im gleichen Jahre, den 23. Oktober, weihte er auch die neue Schloßkapelle in Pfäffikon ein; 1790, den 24. August, weihte er in der durch ihn restaurierten St. Martinskapelle auf der Ufnau einen neuen Altar ein. In Euthal bauten die Viertelsbewohner mit Hilfe des Klosters nach den Plänen von Br. Jakob Natter die heute noch stehende, schöne Pfarrkirche, die der Abt am 20. August 1792 einweihte. In Freienbach konnte er im Januar 1794 den neuen, auf Kosten des Stiftes errichteten Hochaltar einweihen, der heute noch sein Wappen trägt. Schon Ende August 1792 hatte er in der Propsteikirche zu St. Gerold, die allerdings zum Bistum Chur gehörte, zwei neue Altäre konsekriert. In der vergrößerten Kapelle auf Benau weihte der Abt am 30. Oktober 1793 den Altar. In der Etzelkapelle wurde ebenfalls ein neuer Altar erstellt und den 11. November 1794 durch den Abt eingeweiht. Mit bischöflicher Erlaubnis nahm er im Dezember 1795 in Studen eine Glockenweihe vor.
Auch in der Stiftskirche ließ der Abt 1787 den Hochaltar restaurieren, für den er auch in Augsburg zwei silberne Brustbilder, St. Benedikt und St. Meinrad, erstellen ließ, die der bekannte Bildhauer Babel entworfen hatte. Babel, bereits über 80 Jahre alt, führte auch im Auftrage des Abtes die Statue der Unbefleckten Empfängnis aus, die heute noch den Dorfbrunnen in Lachen schmückt (1797). Vom gleichen Meister steht auch eine Statue des hl. Johann Nepomuk auf der Teufelsbrücke, die durch den Abt mit großen Kosten restauriert wurde. Im Kloster ließ der Abt in viele Zellen Öfen bauen, um sie so wohnlicher zu gestalten. Für die ältern Patres ließ er in der alten Infirmerie über dem Archiv bequemere Zellen anlegen; für die Gäste wurden beim Wechsel (heute Pfarramtflügel) neue Räume bereitgestellt. In Jestetten kaufte man 1787 das sogen. Weinzierl'sche Haus, das vor allem als Depot für die Getreideankäufe dienen sollte. In Oberkirch-Kaltbrunn wurde 1790 ein neuer Pfarrhof gebaut, jene in Meilen und Ettiswil wurden renoviert.
Die umfangreichste Bautätigkeit aber entfaltete dieser Abt in Bellenz. Dort ließ sich der Neubau der Residenz nicht mehr länger hinausschieben. Er selber hatte als Dekan 1779 für Abt Marian die Lage an Ort und Stelle prüfen müssen; doch konnte man sich damals noch nicht zum Bauen entschließen. Schon 1781 gab Abt Beat den Auftrag zum Um- und Neubau der Residenz, sodaß im Frühjahr mit dem Bau begonnen werden konnte, der im Laufe des Jahres 1783 vollendet wurde. Mit dem materiellen Ausbau der Residenz sollte aber auch der geistige Hand in Hand gehen. Abt Beat sandte darum am 6. Januar 1782 einen seiner fähigsten Konventualen als Propst dahin, P. Beda Müller, der leider schon am 5. Juni des folgenden Jahres starb. Um eine Neubesetzung des wichtigen Postens vorzunehmen, begab sich der Abt selber nach Bellenz, wo er von den Behörden sehr ehrenvoll empfangen wurde. Doch erst nachdem er über Chur und Pfäfers wieder heimgekehrt war, ernannte er P. Nikolaus Vedani, einen gebürtigen Mailänder, zum Propsten. Im Juli 1787 besuchte der Abt ein zweites Mal Bellenz und 1791 ein drittes Mal. Damals ging er zuerst nach Hause, um seinen alten Vater nochmals zu sehen, der ihm besonders ans Herz legte, er möchte doch seinen Untergebenen immer mit dem besten Beispiele vorangehen, denn davon hange ungemein viel ab. Der Heimweg führte den Abt über Domodossola, Brig, Sitten und St. Maurice, durch die Waadt nach Freiburg, Bern, St. Urban und Luzern. Die Bürger von Bellenz trugen sich damals mit dem Gedanken, die Schulen weiter auszubauen, indem besonders auch Philosophie dort gelehrt werden sollte. Bereitwillig ging der Abt auf ihr Verlangen ein und stellte ihnen einen Lehrer der Philosophie zur Verfügung. Um das Schulwesen machte sich vorab P. Konrad Tanner verdient, der seit 1782 als Lehrer und Präzeptor in Bellenz weilte. Für das Leben der Zöglinge wie für den Unterricht wurden neue Verordnungen erlassen, die die Gutheißung des Abtes fanden. Von 1789-95 war P. Konrad Propst der Residenz und suchte als solcher noch im letzten Jahre seiner Tätigkeit um die Bestätigung der Rechte der Residenz durch die regierenden Orte nach, die auch am 30. Juni gewährt wurden. Wie kein anderer Abt, seit Augustin II., hat sich Abt Beat um die Residenz und ihre Schule verdient gemacht.
Viel Sorge bereitete dem Abt der Zustand der Klöster St. Gallen und Disentis, um die er sich als Visitator besonders zu kümmern hatte. In Disentis führte Abt Kolumban Sozzi (1764-85) einen so schlechten Haushalt, daß die Äbte eingreifen mußten, wenn nicht das ganze Kloster darüber zu Grunde gehen sollte. Er sah dies selber auch ein und resignierte. Die Äbte übertrugen nun Abt Beat die Besetzung der Abtei, für die faktisch nur ein Bündner in Frage kommen konnte. Ein solcher fand sich auch in Einsiedeln in P. Laurentius Cathomen, bisher Unterpfarrer von Einsiedeln. Er wurde von Abt Beat am 6. Juli 1785 nach Disentis geleitet und am folgenden Tage vom Konvent als Abt begrüßt. Seine Regierung gestaltete sich aber nicht besonders glücklich, denn er hatte mit großen Widerständen zu kämpfen, die ihm mehrfach den Gedanken an eine Resignation nahe legten. Dazu kam der Einmarsch der Franzosen, die am 6. Mai 1799 Kloster und Dorf in Brand steckten. Abt Laurentius zog sich in seine Heimat zurück und starb schon am 9. Februar 1801 in seinem väterlichen Haus zu Brigels. Ebenso unerfreulich waren die Verhältnisse, die sich allmählich im Kloster St. Gallen herausbildeten, wo der Geist der Aufklärung manche Kreise erfaßt hatte. Dazu kam die unglückliche Finanzpolitik des Abtes Beda Angehrn, die viele seiner Konventualen mit wachsender Besorgnis erfüllte, die sich darum auch anläßlich einer Visitation an die anwesenden Äbte von Einsiedeln und Muri wandten. Der Abt hoffte der Bewegung dadurch begegnen zu können, daß er deren Führer, P. Gerold Brandenberg, zum Offizial ernannte. Doch, da der Abt weitere Schulden machte, so stiegen die Unruhen im Konvent. Die Sache wurde nach Rom geleitet, da Abt Beat sich weigerte, ein Schreiben der Opposition, das mit Umgehung des Abtes Beda an ihn gesandt worden war, anzunehmen. Rom mahnte aber von einem Prozeß ab und der Abt legte beiden Parteien Schweigen auf. Doch die Unruhen dauerten fort und 1788 reichte Abt Beda sogar ein Gesuch um Resignation in Rom ein. Die Gegenpartei verlangte nun von Abt Beat eine Visitation, die dieser aber nicht vornehmen wollte. Rom wies einerseits das erneute Gesuch des Abtes um Resignation ab, legte aber anderseits den Gegnern Stillschweigen auf und Abt Beda brach die Opposition dadurch, daß er deren Führer aus St. Gallen fortschaffte und auf auswärtigen Besitzungen versorgte. Bald sollten zu diesen innern Unruhen sich äußere in der dem Kloster untergebenen Landschaft gesellen, die gleichfalls mithalfen, den Untergang der altehrwürdigen Stiftung des hl. Gallus herbeizuführen.
Auch Abt Beat blieben übrigens kleinere Streithändel nicht erspart, wenn sie auch nicht über den Rahmen des Gewöhnlichen hinausgingen. So gab es mit Schwyz, mit dem man 1788 eine Grenzbereinigung vorgenommen hatte, 1793 Streitigkeiten wegen den Grenzen im Sihltal, die im Juli 1794 beigelegt wurden. In Kaltbrunn hatten Übergriffe des Untervogtes Gmür von Schänis in die Rechtsamen des Klosters ebenfalls zu Anständen geführt. Im Vorarlberg hatte man für die Wahrung der Rechte auf die Pfarreien Nüziders und Schnifis zu kämpfen, die durch die Gesetzgebung Joseph II. in Gefahr waren, dem Kloster entzogen zu werden.
Wie sehr Abt Beat den Wissenschaften zugetan war, erhellt daraus, daß er der Ordnung und Äuffnung der Bibliothek seine besondere Sorgfalt zuwandte. Er sandte die Patres Marian Herzog und Markus Landtwing eigens in eine Reihe von süddeutschen Klöstern, um die dortigen Bibliotheken kennen zu lernen und beauftragte sie alsdann mit der Neuordnung der Stiftsbibliothek. Auch der Münz- und Kupferstichsammlung wandte man unter seiner Regierung besondere Aufmerksamkeit zu. Vom 11. bis 13. September 1784 weilte der berühmte elsässische Historiker Philipp Andreas Grandidier studienhalber in Einsiedeln. Göthe kam im September 1797 ein zweites Mal nach Einsiedeln. Im gleichen Jahre war auch der nachmals berühmt gewordene Herzog von Enghien, den Napoleon 1804 erschießen ließ, hier. Die Sorgfalt, die man schon unter Abt Marian den Volksschulen zugewandt, minderte sich auch jetzt in keiner Weise. P. Konrad Tanner (s.u.), P. Fintan Steinegger, P. Aemilian Gstreinthaler und vor allem der unermüdliche Pfarrherr P. Isidor Moser haben sich hier ein bleibendes Denkmal gesetzt.
Die Gnadenstätte sah, je schlimmer sich die Zeiten gestalteten, umso regeren Besuch. Das altbekannte Salve Regina wurde seit 1787 dreistimmig, seit 1790 sogar vierstimmig gesungen. Durch Papst Pius VI. erwirkte man am 17. Mai 1793 eine erneute Bestätigung der Engelweihbulle und des Engelweihablasses. Die vielverbreitete Einsiedler Chronik ließ man eigens ins Französische übertragen, um sie so auch den Pilgern aus Frankreich zugänglich zu machen. Gerade aus Frankreich resp. dem Elsaß kamen, seitdem dort die Revolution ausgebrochen war, viele Pilger. Einer von ihnen, Bernhard Meyer von Niedermüspach im Oberelsaß, wurde sogar den 28. Juni 1794 nur deswegen enthauptet, weil er eine Pilgerfahrt nach Einsiedeln unternommen hatte.
Im Kloster Au machte man 1783 den Anfang mit der Paramentenstickerei, die heute noch dort gepflegt wird. Mit dem Neujahrstag 1786 begann man dort an Sonn- und Feiertagen mit der Ewigen Anbetung, dafür gab man das 1690 eingeführte lateinische Breviergebet auf. Auch wurde für die Weltleute der sogen. Geistliche Bund eingeführt. Aus dem Kloster Fahr kamen um diese Zeit die Klosterfrauen jeweilen im Jahre auf je drei Tage nach Einsiedeln, um hier an der Gnadenstätte beten zu können; zugleich sollte die Fahrt auch der Erholung dienen.
Abt Beat war vor allem auch ein ausgezeichneter Haushalter. Er befahl 1785, die Urbarien des Gotteshauses zu erneuern, um einen genauen Einblick in die daherigen Einkünfte zu erhalten. Der Wohlstand des Klosters stieg zusehends. Der Abt konnte sogar 1783 und 1786 goldene Dukaten schlagen lassen, vor allem um sie bei den Engelweihfeierlichkeiten den geladenen hohen Gästen und den Predigern als Geschenk zu verabreichen. Wie kaum einer seiner Vorgänger war darum auch Abt Beat in der Lage, den Bittgesuchen um Geldanleihen, die von den verschiedensten Seiten an ihn gelangten, weitgehend entgegenzukommen. Dem Stift St. Gallen lieh der Abt insgesamt 50,000 fl.; ebenso hatte das Stift Fischingen größere Summen empfangen. Die Stadt Sitten nahm in den Jahren 1789 und 1790 beim Stift 41,500 fl. auf. Die Gemeinde Ägeri suchte 1790 für den Fall, daß die Soldaten nach dem Wallis ziehen müßten, 3000 fl. Schwyz wollte 1790 vorab für Straßenverbesserungen 1000 Louisdor; der Abt versprach, für die nächsten vier Jahre je 100 Louisdor zu geben, mußte aber bald die Summe auf 200 Louisdor erhöhen. Sogar Zürich versuchte 3000 Louisdor aufzunehmen, erhielt aber nichts. Dem Erzbischof von Straßburg, Kardinal Rohan, der im Exil weilte, streckte man 1792 20,000 Livres vor; dem Erzbischof von Paris 1794 15,000 Livres. Vor allem aber war es Kaiser Franz II., der 1792 um ein Anleihen in der Höhe von 100,000 fl. ersuchte. Man durfte es dem hohen Gesuchsteller nicht gut abschlagen und nahm bei Schultheß & Co. in Zürich 80,000 fl. auf, wofür man die Gefälle in Männedorf, Meilen und Stäfa verpfändete; dazu fügte man im folgenden Jahre noch 20,000 fl. Im Jahre 1796 erschien der Kaiser aufs neue und ersuchte um weitere 100,000 fl. Wiederum streckte Schultheß & Co. das Geld gegen die Verpfändung von Pfäffikon vor. Damit stieg die Schuld des Kaiserhauses auf 300,000 fl. Wohl niemand hatte damals eine Ahnung, wie viel Sorgen diese Anleihen noch mit sich bringen sollten.
Welches Schicksal all diesen Erdengütern drohte, konnte man einem Ereignis entnehmen, das sich in der Nacht vom 6. auf den 7. Februar 1794 zutrug. Von verwegenen Dieben wurde sowohl in die Bibliothek als auch in die Schatzkammer, deren Gewölbe durchschlagen wurde, eingebrochen. An beiden Orten fiel den Dieben eine reiche Beute in die Hände, von der man allerdings am 31. Oktober einen großen Teil wieder fand. Die Schuld daran schob man den sogen. Emigranten zu, die sich damals sehr zahlreich in Einsiedeln aufhielten.
Die französischen Emigranten bildeten die Vorboten schlimmer Gäste in Einsiedeln. Sie kündeten auch in dem stillen Hochtale oben an, daß eine neue Zeit im Anbrechen sei. Schon 1785, den 3. Dezember, also bevor der Sturm der Revolution in Frankreich ausbrach, hatte Abt Beat verordnet, daß allabendlich nach der Komplet das Gebet pro conservatione loci gebetet werden solle. Bereits im November 1790 baten Mönche aus der Kongregation des hl. Maurus um eine Zufluchtsstätte im Kloster, damit sie hier ihr Ordensleben fortsetzen könnten. Dazu konnte sich aber der Abt nicht verstehen. Indessen stellten sich bald solche Unglückliche persönlich ein und fanden gastfreundliche Aufnahme. Schon 1792 waren am Fronleichnamsfest 48 ausgewanderte Geistliche da. Ihre Zahl stieg in der Folge immer mehr. Der oben erwähnte Einbruch hatte zur Folge, daß die Behörden beschlossen, alle Emigranten aviszuweisen. Der Abt konnte zwar diesen Beschluß noch rückgängig machen. Bald klopfte aber die Not an die nächsten Türen, Salz und Getreide wurden immer rarer. Der Abt tat sein Möglichstes, um der Not zu steuern und besonders den Armen zu helfen. Der Einsiedler Obrigkeit streckte er 50 Louisdor zinslos vor. Schwyz ersuchte im April 1795 um 1000 Louisdor, um Früchte kaufen zu können, ebenso die March im Juli um 300 Louisdor. Im Jahre 1797 mußten die Emigranten, deren in diesen Jahren über 2000 in Einsiedeln gewesen waren, wo sie meist auf Kosten des Stiftes lebten, auswandern, da Frankreich es verlangte, nur einige der ältesten konnten auf Verwenden des Abtes bleiben. Doch hat gerade die Aufnahme dieser Unglücklichen dazu beigetragen, Einsiedeln dem besondern Haß der Franzosen zuzuziehen. Nicht minder war es aber auch die Tätigkeit der Patres auf Kanzel und im Beichtstuhl, wo man gegen die neuen Grundsätze eiferte, die den neuen Machthabern in Frankreich Einsiedeln verhaßt machte. Die Zeiten gestalteten sich immer schlimmer. Mehrfach ließ Abt Beat das Vierzigstündige Gebet abhalten. Man wagte nicht mehr, neue Kandidaten ins Kloster aufzunehmen. Am 15. August 1796 fand die letzte Profeß statt.
Immer drohender wurden die Gewitterzeichen. Mit dem Jahre 1798 setzten zunächst in den Untertanengebieten der Schweiz die Unruhen ein. Schwyz forderte den Abt schon im Januar auf, hesonders auf die Getreideversorgung bedacht zu sein. Daß der Abt der neuen Bewegung nicht schroff ablehnend gegenüberstand, erhellt daraus, daß er die Einsiedler, unter denen einige unruhige Köpfe Unzufriedenheit zu stiften versuchten, bat, ihre Beschwerden vorzubringen. Aber am 3. Februar erklärte eine Gemeinde, daß sie nichts wüßte, worüber sie sich mit Recht beschweren könnten. Sie äußerte aber einige Wünsche, die der Abt bereitwillig entgegennahm und worüber man sich am 10. Februar vertraglich einigte. Schwyz sah sich am 18. Februar gezwungen, den Forderungen der Untertanen Landschaft entgegenzukommen und diese für frei und gleichberechtigt zu erklären. Bald meldeten sich auch die Reichenburger bei ihrem Herrn, dem Fürstabte, und dieser erklärte sie am 12. März für frei und unabhängig.
Unterdessen hatten aber die Franzosen bereits zum Sturm auf die alte Eidgenossenschaft angesetzt. Am 5. März fiel Bern und damit war das Schicksal der Schweiz eigentlich besiegelt. Abt Beat wandte sich angesichts der drohenden Gefahr am 8. März an die vorderösterreichische Regierung resp. deren Vertreter in Konstanz, um ihr das Stift zu empfehlen. Er sandte Siebner Karl von Hettlingen aus Schwyz dahin, der sich vor allem auch nach Getreide umsehen sollte. Dieser wurde in Bubikon bei Zürich als Verdächtiger festgenommen. Zwar konnte er die Briefe zerreißen, allein man setzte sie wieder zusammen und nun schrie man im ganzen Lande vom Verrat des Fürsten von Einsiedeln, der den Kaiser und seine Armee habe ins Land rufen wollen. Sofort rief man die Boten von Zürich, Glarus, Luzern und Schwyz zusammen. Von Schwyz aufgefordert, gab der Abt eine Erklärung über seine wahre Absicht ab, womit man sich zufrieden gab. Man hatte übrigens bald wichtigeres zu tun.
Der Umsturz in der Schweiz vollzog sich rasch, nur die Bergkantone wollten von einer Annahme der helvetischen Einheitsverfassung nichts wissen. In Schwyz beschloß die Landsgemeinde am 5. und wiederum am 16. April, um jeden Preis bei der alten Verfassung zu bleiben. Und so mußte man sich auf den Kampf gefaßt machen. Vom Stift verlangte man Pferde und vor allem Geld. Da man aber hier auf die eigene Sicherheit bedacht sein mußte, konnte man nicht viel geben, zumal auch von anderer Seite Gesuche um Anleihen kamen; so erhielten die Landschaft Uznach 1000 fl., die Gemeinden Uznach und Schmerikon ebenfalls je 1000 fl., das Gasterland 4000 fl. Nach Schwyz sandte man 300 Louisdor und später nochmals 700 Louisdor. Als es wirklich zum Kampf kam, war Abt Beat bereits nicht mehr in Einsiedeln. Er kränkelte seit einiger Zeit und erlitt Ohnmachtsanfälle. Man riet ihm daher, sich zur Erholung nach Pfäffikon resp. den Leutschen zu begeben. So verließ er den 21. April das Stift, das er jahrelang nicht wieder sehen sollte. Aber schon nach ein paar Tagen erhielt er in Pfäffikon die Kunde, daß einige «Patrioten» sich seiner Person bemächtigen wollten und so mußte er sich in aller Eile aufmachen und nach St. Gerold im Vorarlberg gehen.
Ende April rückten die Franzosen gegen Schwyz vor. Im Kloster hatte man bis in die letzten Tage nicht glauben wollen, daß es soweit kommen würde und hatte darum auch fast nichts in Sicherheit gebracht. Der Umsicht P. Konrad Tanners, der damals als Statthalter die Leitung der Dinge in den Händen hatte (P. Dekan war schwer krank), gelang es, in den allerletzten Tagen noch manches in Sicherheit zu bringen; das Gnadenbild nahm man sogar erst am 1. Mai weg. Am 29. April rückten die Einsiedler Truppen, unter Führung ihres Pfarrherrn, P. Marian Herzog, nach den Höfen aus, wo sie am folgenden Tage tapfer in den Kampf eingriffen. Man mußte sich aber vor der Übermacht zurückziehen. P. Marian sollte in der Folge die Verteidigung des Etzels übernehmen, wurde aber von den Schwyzern im Stiche gelassen, sodaß er, nachdem der Feind über Schindellegi gegen Rothenthurm vordrang, den Posten aufgeben mußte. Damit war das Schicksal Einsiedelns entschieden. Am 3. Mai rückten die Franzosen in Einsiedeln ein, nachdem tags zuvor die Schwyzer kapituliert hatten. Die Stiftsmitglieder hatten sich zum Teil schon am 29. April auf die Flucht begeben. An den folgenden Tagen mußten alle fort, denn die Drohungen der Franzosen ließen das Schlimmste befürchten. Nur P. Martin Du Fay de Lavallaz, ehedem Offizier in französischen Diensten, blieb zurück; einige Laienbrüder hielten sich ebenfalls in der Nähe auf. Am 3. Mai kam der führende französische General, Schauenburg, nach Einsiedeln, seine Truppen besetzten unter General Nouvion das Kloster, das in der Folge vollständig ausgeraubt wurde. Ende Mai wurde auch die Gnadenkapelle niedergerissen. Die Stiftsgüter wurden als Nationalgüter und das Kloster selber am 17. September 1798 als aufgehoben erklärt. Auch die auswärtigen, in der Schweiz gelegenen Besitzungen gingen an den Staat über und wurden den betreffenden Verwaltungskammern unterstellt.
Abt Beat hatte sich nach St. Gerold begeben. Als der größte Teil der Stiftsmitglieder ebenfalls dorthin sich wandte, suchte er sie in St. Gerold, im Frauenkloster St. Peter in Bludenz und in Feldkirch, so gut es möglich war, unterzubringen. Die kaiserlichen Beamten und der Kaiser selber zeigten sich dem Abte gegenüber sehr entgegenkommend, konnten aber unter den obwaltenden Verhältnissen wenig tun, denn alles hing vom Erfolge der Waffen ab. Eine Reihe von Klöstern anerboten sich, die flüchtigen Patres aufzunehmen. Vorerst aber mußte man abwarten, wie sich die Dinge weiter entwikkeln würden. Die Nachrichten aus der Schweiz ließen aber nichts Gutes erwarten. So entschloß sich der Abt zu einem folgenschweren Schritt. Man hatte die Kapitalbriefe in Sicherheit bringen können, glaubte aber alles gefährdet und schloß darum mit dem Juden Wolf Levi von Hohenems einen Vertrag, der den Einzug dieser Briefe gegen eine Entschädigung von 20 % übernehmen sollte. Nachdem einmal die Briefe selbst dem Juden ausgeliefert waren, hatte man so gut wie das Nachsehen. Die Sendlinge Levis, die in der Schweiz den Einzug mit oder ohne Hilfe der Behörden zu erzwingen suchten, waren dort bald verhaßter als die Franzosen selbst. Unter großen Opfern mußte man schließlich die Briefe wieder zurückerwerben.
Je weniger Hoffnung war, wieder in die Heimat zurückkehren zu können, umso mehr mußte man sich um eine Versorgung im Ausland umsehen, denn auf die Dauer konnte man unmöglich an den bisherigen Orten beisammen bleiben. Man richtete seine Blicke zunächst auf das Kloster Reichenau, doch zerschlugen sich die Verhandlungen mit der Kurie in Konstanz. So mußte der Abt die Patres auf den kommenden Winter hin in verschiedene Klöster in Süddeutschland und im Tirol verteilen. Der Abt selber blieb, obwohl ihm das Kloster Stams ein Asyl anbot, den Winter über in St. Gerold. Als aber im Frühling 1799 die Kämpfe zwischen den Kaiserlichen und den Franzosen mit aller Heftigkeit am Rhein und in der Bündt auflebten, mußte der Abt anfangs März doch von St. Gerold fort und nach Stams. Dort wies man ihm die Besitzung Seefelden in den Bergen oben als Aufenthalt an. Auch die Patres mußten damals weiterfliehen. Da schlug aber das Waffenglück um, die Kaiserlichen drangen auch in der Schweiz siegreich vor; am 8. Juni rückten sie in Einsiedeln ein. Damit war auch für die Patres der Weg zur Heimkehr wieder offen; am 15. Juni langten die ersten wieder an. P. Konrad Tanner nahm die Neuordnung der Verhältnisse sogleich an die Hand, denn das Kloster befand sich in einem trostlosen Zustande. So gut es ging richtete man sich ein. Da die Lage aber immer noch unsicher war - die Franzosen befanden sich immer noch in der Nähe - so kamen zunächst noch nicht viele der alten Klosterbewohner zurück. Auch die auswärtigen Besitzungen wurden von den Patres wieder bezogen. Abt Beat war im Juni dieses Jahres wieder nach St. Gerold gekommen, von wo er sich den 23. Juni nach dem Kloster Petershausen und anfangs Juli nach Freudenfels begab. Dort wollte er den weitern Gang der Ereignisse abwarten. Von dort begab er sich Mitte Juli zu Erzherzog Karl ins Hauptquartier nach Kloten, um ihm für den dem Kloster gewährten Schutz zu danken. Aber schon am 14. August setzten die Franzosen zu einem neuen Vorstoß an. Einsiedeln fiel ihnen am gleichen Tage wieder in die Hände und die Zurückgekehrten mußten aufs neue fliehen. Die frühern Verhältnisse wurden wieder hergestellt; besonders schwer wurde diesmal das Dorf mitgenommen, da es im Kloster nichts mehr zu plündern gab. Nach der unglücklichen Schlacht bei Zürich (25. September) mußten auch die Stiftsbesitzungen im Thurgau geräumt werden und so sah sich Abt Beat gezwungen, wieder zum Wanderstab zu greifen. Er begab sich zunächst nach Petershausen, von wo er später mit dem dortigen Abt nach Herdwangen, einer Besitzung von Petershausen, ging, um dort bis in den Juli 1800 zu bleiben. Durch P. Markus Landtwing ließ der Abt in den verschiedenen Klöstern Tirols und Bayerns erneut um ein Asyl für seine Patres bitten. Aber als die Franzosen im Frühjahr 1800 neue Waffenerfolge zu verzeichnen hatten, mußten die Patres aus den süddeutschen und bayerischen Klöstern weiter nach dem österreichischen flüchten. Der Abt selber kam im Juli nach dem Stift Fiecht, war aber entschlossen, für den Fall, daß die Franzosen weiter vordringen sollten, seine Flucht nach Venedig hin fortzusetzen. Dazu kam es indessen nicht. Am 13. April 1801 konnte er nach St. Gerold zurückkehren.
In der Schweiz bereitete sich allmählich ein Umschwung der Dinge vor, im engsten Zusammenhang mit den Vorgängen in Paris, wo Napoleon Herr wurde. Am 18. November 1801 kam unter dem Einflusse von Alois Reding, der damals erster Landammann der Schweiz war, ein Amnestiegesetz zustande, das den Patres die Heimkehr ermöglichte. Reding selber machte davon noch am nämlichen Tage dem Abte Mitteilung. Dieser selbst wollte die Lage sich erst abklären lassen, ehe er persönlich heimkehrte, gab aber alsbald einigen Patres den Auftrag, zurückzukehren. So langten am 29. November 1801 die ersten Patres mit Dekan P. Mauritius Brodhag in Einsiedeln an, wo sie zunächst (S.Dezember) die Seelsorge übernahmen, die bisher der Kapuziner P. Meinrad Ochsner versehen hatte. Auf vielfaches Drängen hin entschloß sich auch der Abt, obwohl gerade aus seiner nächsten Umgebung vielfach Bedenken geäußert wurden, zur Heimkehr. Anfangs 1802 verließ er St. Gerold und kam über St. Gallen, Zürich nach Fahr, wo die Klosterfrauen hatten verbleiben können. Auf den 11. Januar wurde seine Heimkehr nach Einsiedeln festgesetzt, die unter großer Feierlichkeit und allgemeiner Freudenkundgebungen vor sich ging. Tiefergriffen kehrte der Abt in sein Stift zurück, das er in einem wahrhaft trostlosen Zustand wieder fand. Allmählich kehrten auch die Klostermitglieder heim; dreizehn von ihnen waren allerdings unterdessen gestorben und hatten in fremder Erde ihre letzte Ruhestätte gefunden.
Eine schwere Aufgabe harrte der Zurückgekehrten und vor allem des Abtes. Es galt zunächst das Kloster nach außen sicherzustellen. Das Aufhebungsdekret von 1798 war noch nicht außer Kraft gesetzt; da aber die Rückkehr sich durchaus im Einverständnis mit den führenden Kreisen vollzogen hatte, brauchte man diesbezüglich keine Angst zu haben. Aber die neue Regierung in der Schweiz stund immer noch auf schwachen Füßen; ein Staatsstreich vom 17. April 1802 stürzte Reding. Aber auch die neue Regierung war schwach und ganz von Frankreich abhängig. Abt Beat sandte den Dekan P. Mauritius nach Bern, wo bisher Dr. Karl Zay von Arth die Interessen des Klosters vertreten hatte. Auf den Rat des Berner Bürgermeisters, Dolder, wandte sich der Dekan an den französischen Gesandten Verninac. Dieser erwirkte nun in kurzer Zeit, daß dem Kloster die Nutznießung der im Kanton Waldstätten gelegenen Güter zugesprochen wurde. Dafür mußten der Abt und seine Mönche für die Festigung von Ruhe und Ordnung nach Kräften mitwirken. Unterdessen kam es zum Sturz der Helvetik und in Schwyz zur Bildung einer neuen Regierung, deren Gunst sich der Abt alsbald zu sichern wußte. Bald aber griff Napoleon ein und unter seiner Vermittlung kamen die Mediationsakte zustande (19. Februar 1803). Darin war bestimmt, daß die Klöster ihre Güter im Gebiete der Schweiz wieder zurückerhalten sollten. Durch Schreiben vom 15. März 1803 teilte die Regierung des neugebildeten Kantons Schwyz dem Abte mit, daß alle im Kanton gelegenen Güter gemäß den Bestimmungen der Mediationsverfassung dem Stifte zurückgegeben seien und daß man nach Kräften mithelfen wolle, damit das Stift auch die in andern Kantonen gelegenen Besitzungen wieder erhalte. Damit war die Wiederherstellung des Stiftes vollends gesichert. Ohne Schwierigkeiten erhielt man in der Folge auch diese Güter wieder zurück. Da und dort waren kleinere Veräußerungen vorgenommen worden; da aber aus dem Erlös meist Schulden bezahlt worden waren, so war der Verlust nicht groß. Am meisten empfand man den Verkauf der Insel Ufnau, die man darum auch 1805 wieder zurückerwarb. Das Archiv kam von Zug, wohin es geschafft worden, wieder zurück; ebenso die Bibliothek, die zum Teil in Zürich, zum Teil in Brugg lag. Die Stiftsdruckerei, deren sich die helvetische Regierung bedient hatte und die nach Aarau, später Luzern und Bern gekommen, erhielt man allerdings nicht mehr. Durch Vertrag vom 31. März 1803 sicherte man sich auch wieder den alleinigen Besitz der Stiftskirche, die den Einsiedlern als Pfarrkirche zugesprochen worden war. Schwieriger gestaltete sich die Rückgewinnung von Euthal, das zu einer eigenen, selbständigen Pfarrei erhoben worden war. Doch gelang es auch hier, anfangs Mai 1803 die alten Verhältnisse wieder herzustellen.
Große Auslagen verursachte natürlich die Wiederherstellung der Klostergebäulichkeiten, die aufs schwerste in Mitleidenschaft gezogen worden waren. Da die neuen Machthaber damit nichts anzvifangen gewußt hatten, raubte man soviel nur möglich war. Selbst Böden und Dächer verschwanden. Auch der Wiederaufbau der Ökonomie, wo mit einem Pferd und einem Schwein angefangen wurde, forderte große Opfer.
Die Wallfahrt lag am schwersten darnieder, denn die Gnadenkapelle war niedergerissen und das Gnadenbild immer noch in der Fremde. Abt Beat beschloß darum im Herbst 1803, es heimbringen zu lassen. Am 29. September fand die feierliche Übertragung in die Klosterkirche statt. Am gleichen Tage des folgenden Jahres brachte man auch das Haupt des hl. Meinrad mit großer Feierlichkeit zurück. An einen Wiederaufbau der Gnadenkapelle konnte man freilich noch nicht denken.
Durch die Tagsatzung, wo die Klosterfrage noch manches zu reden gab, war den 27. August 1803 bestimmt worden, daß jeder einzelne Kanton die Beziehungen zu den in seinen Grenzen liegenden Klöstern regeln solle. Damit war den einzelnen Kantonen weiter Spielraum in dieser Angelegenheit gelassen. Es galt darum auch für Einsiedeln, seine Stellung zu Schwyz, die durch die Ereignisse eine ganz andere geworden war, zu regeln. Der Rat entsandte darum zwei Mitglieder nach Einsiedeln, die dem Kloster die Forderungen des Kantons vorlegten: Jährliche Abgabe von 600 Louisdor, jährliche Rechnungsablage und Versprechen, keine Kapitalien im Ausland anzulegen. Der Kanton befand sich ja damals in großer Notlage, aber es war doch eine hohe Anforderung an das Stift, das, fast all seiner Mittel entblößt, jene, die flüssig waren, zum Wiederaufbau dringend benötigte. Und doch galt es, die führenden Männer in Schwyz nicht vor den Kopf zu stoßen. Man legte darum den Abgesandten mündlich und schriftlich nahe, daß es unter der gegenwärtigen Lage des Stiftes nicht möglich sei, so viel zu leisten, daß man aber nach Kräften mithelfen werde. Man sandte sogleich die Patres Friedrich Nager, Statthalter, und P. Markus Landtwing, Kapitelsekretär, nach Schwyz, damit sie dort mit Aloys Reding u.a.Rücksprache nehmen würden. Aber man beharrte in Schwyz vor allem auf der jährlichen Abgabe. Es wurde alsdann eine eigene Kommission eingesetzt, die die Frage beraten sollte, in der Landammann Camenzind, der Schwager des Abtes, das Kloster vertrat. Nach längern, zähen Verhandlungen kam am 8. März 1804 das sogen. Convenium zustande, durch das die Beziehungen zwischen Kanton und Kloster geregelt wurden. Der Kanton sicherte dem Stift die Existenz, sein Eigentum sowie freie Verwaltung zu. Er verhilft dem Stift in- und außerhalb des Kantons zu seinem Rechte. In Streitsachen mit dem Kanton oder Bezirk ist der Kantonsrat zuständig, in Zivilstreitigkeiten der Zivilrichter. Dem Kloster wird freier Handel und Wandes zugesichert, es darf aber keinen Kleinhandel treiben und keine liegenden Güter ohne Genehmigung des Kantonsrates erwerben. Jedem Stiftsmitglied wird das Jus domicilii zugesichert. Dem Stifte werden seine Rechte auf die Stiftskirche und die Pfarrei Einsiedeln, wie auch die Patronats-, Kollatur- und Konfirmationsrechte im Kanton sichergestellt. Es ist frei in der Wahl des Abtes, wie der seiner Beamten. Bei allfälligen Verbrechen wider den Staat behält sich der Kanton gegenüber den Stiftsmitgliedern seine Rechte vor. Ein Polizeireglement soll vom Stifte entworfen und vom Kantonsrat gebilligt werden. Nach altem Brauch hat das Stift jährlich auf St. Bartholomäustag Rechnung abzulegen. Zum Danke für die geleisteten Dienste verpflichtet sich das Stift, jährlich dem Kanton 7000 Gulden in vier Raten zu erlegen. Ebenso wird es für das höhere Schulwesen in Schwyz zwei Professoren oder jährlich 800 Gulden zur Verfügung stellen. Der Kantonsrat sollte befugt sein, wenn die Erfüllung dieser Zahlungspflichten unmöglich wäre, eine Ermäßigung eintreten zu lassen.
Am schwersten fiel dem Stifte diese jährliche Zahlung; es gelang 1805 eine Ermäßigung von 200 Louisdor zu erlangen, so daß nur mehr 400 jährlich zu entrichten waren. Doch dabei blieb es, so lange Abt Beat lebte. Sein Nachfolger erlangte weitere Ermäßigungen und später die völlige Einstellung dieser Zahlungen. Immerhin hat das Stift in den Jahren 1803 bis 1821 über 90,000 fl. an den Kanton bezahlen müssen. An der sogen. Klösterlischule in Schwyz wirkten bis 1812 ein resp. zwei Patres, später wurde auch dieses Servitut abgelöst.
Mit den Einsiedlern setzte es ebenfalls schwierige Verhandlungen ab, denn es galt auch da, die Beziehungen neu zu regeln. Mit ihren Ansprüchen auf die Stiftskirche drangen sie freilich nicht durch. Die Verwaltung der sogen. Dreizerteilten Güter (Genossamen) gab aber zu vielen Streitigkeiten Anlaß, bis man endlich 1816 eine Lösung fand. Auch in den Höfen mußte eine Neuregelung stattfinden, die durch Verträge mit dem Vordem und Hintern Hof am 1. Mai 1804 geregelt wurde. Die Wiederbesitznahme von Fahr, Sonnenberg - Gachnang und Freudenfels ging ohne größere Schwierigkeiten vor sich. Fahr gehörte fortan zum Kanton Aargau. Das Kloster Au, das von seinen Bewohnerinnen ganz verlassen worden, wurde erst 1803 wieder besiedelt.
Verloren ging aber dem Kloster um diese Zeit jene Besitzung, die während dem Exil die wichtigste Zufluchtsstätte gewesen war: St. Gerold. Sie wurde mit in den Reichsdeputationshauptschluß vom 25. Februar 1803 einbezogen und zugleich mit der dem Stifte Weingarten gehörenden Herrschaft Blumenegg dem Fürsten von Oranien zugesprochen. Dieser ergriff schon am 17. Oktober 1802 davon Besitz und stellte den dortigen Patres und Brüdern (5 Patres und 1 Bruder) Pensionen aus. Doch ging St. Gerold schon 1804 an Österreich, durch den Preßburgerfrieden 1806 an Bayern und 1814 wieder an Österreich über. Die Patres konnten aber als Verwalter und Seelsorger dort bleiben. Da es sich herausstellte, daß der Staat, der die Güter kurze Zeit selbst verwaltete, schlechte Geschäfte dabei machte, überließ er die Besitzung dem Kloster in Pacht. Noch schlimmer war, daß Österreich die geliehenen Gelder inkamerierte. Schon Abt Beat versuchte alles, um diese Gelder, die ja gerade bei der gegenwärtigen Notlage von größter Wichtigkeit gewesen wären, frei zu bekommen. Es war umsonst.
Nicht weniger schwierig gestaltete sich für den Abt der innere Wiederaufbau des Stiftes. Seine Untergebenen waren jahrelang außerhalb des Klosters gewesen, waren in die verschiedensten Klöster gekommen, hatten die verschiedensten Sitten und Gebräuche kennen gelernt. Begreiflich, daß sich auch da der Wunsch regte, dies oder jenes daheim nun einzuführen. Vor allem verlangte man - wie dies übrigens auch von Seite des Staates geschah - eine vermehrte Betätigung auf dem Gebiete der Schule. Abt Beat, als ein Mann der alten Richtung, stund solchen Wünschen und Bestrebungen skeptisch gegenüber. Er wollte sich aber gerechten Forderungen nicht verschließen und bestellte darum aus der Mitte des Kapitels eine Siebnerkommission, welche die Frage studieren sollte. Man entwarf einen Plan, der sich mit der Disziplin, der innern Verwaltung und der Ökonomie befaßte. Schon am 13. Dezember 1803 konnte man im Kapitel mit dessen Beratung beginnen. Dies gab indessen viel zu reden und als man das Ganze dem Abte unterbreitete, konnte dieser sich mit manchen Bestimmungen nicht einverstanden erklären. Der Nuntius wurde anläßlich eines Besuches beigezogen und gab dem Abte beruhigende Erklärungen ab, sodaß dieser dem Plane günstiger gestimmt wurde, der am 9. November 1804 zur Annahme gelangte. Freilich als es an die Durchführung kam, stellten sich manche Schwierigkeiten ein; man schwankte hin und her und lenkte in gar manchen Dingen unvermerkt wieder zum Alten zurück.
Von besonderer Wichtigkeit war es, daß man sich den Forderungen der Tagsatzung, des Nuntius und auch Wessenbergs entsprechend dem Ausbau des höhern Schulwesens zuwandte, was umso notwendiger war, als eben seit dem Untergang der Jesuitenschulen keine höhern, in kirchlichem Geiste geleiteten Schulen mehr da waren. Vor allem nahmen sich die jüngern Konventualen, die ja schon vor der Revolution auf diesem Gebiete sehr rührig gewesen waren, mit allem Eifer dieser Tätigkeit an. Im August 1804 bestellte das Kapitel auf den Wunsch des Abtes eine Kommission, die sich mit dieser Frage befaßte. Der bisherige Betrieb wurde erweitert, ebenso auch die Schulräumlichkeiten, die 1805 für 36 Schüler bereitgestellt waren. Im folgenden Jahre konnte auch ein kleines Schultheater eröffnet werden.
Auch die Schule in Bellenz wurde wieder übernommen. Die Residenz und ihre Güter waren dort ebenfalls mit Beschlag belegt gewesen, doch konnten einige Patres, die sich mit der Seelsorge befaßten, dort verbleiben. Jede Tätigkeit auf dem Gebiete der Schule war ihnen aber untersagt. Auch hier wurde indessen den Bestimmungen der Mediationsakte nachgelebt; man erhielt die Güter und Gebäulichkeiten, in denen die Regierung untergebracht gewesen waren, zurück. Die Stadt Bellenz setzte sich mit dem Kloster in Verbindung wegen der Wiedereröffnung der Schule. Doch gar manche der Patres waren weit eher für eine Aufgabe dieser Niederlassung. Angesichts der großen Schwierigkeiten, die sich aber in betreffs der Ausscheidung von Klostereigentum und Schulgut ergaben, entschloß man sich endlich, am 17. August 1805, zur Wiederübernahme der Schule.
Seit 1803 hatte man auch zwei Patres in Schwyz drüben, die dort die höhern Schulen leiten sollten. Durch das sogen. Convenium wurde man in dieser Hinsicht fest gebunden. Bis 1805 blieben zwei, bis 1812 ein Pater daselbst.
Am Feste des hl. Michael, den 29. September 1806, konnte Abt Beat die ersten Novizen wieder aufnehmen, womit die Fortexistenz des Klosters endgültig gesichert war. Dies war umso notwendiger, als der Mitgliederbestand des Klosters stark zurückgegangen war. Während es 1798, unmittelbar vor dem Einbruch der Franzosen, 65 Priester, 5 Kleriker und 23 Laienbrüder, insgesamt 93 Personen gewesen waren, zählte man 1807 noch 48 Priester und 18 Laienbrüder, also insgesamt 66 Mitglieder. Nicht nur die Schule nahm neue Kräfte in Anspruch, sondern vor allem auch die Wallfahrt, die allmählich wieder auflebte. Freilich erstand ihr von kirchlicher Seite in dem bekannten Generalvikar Wessenberg von Konstanz ein schlimmer Feind, indem er im März 1803 speziell gegen die Wallfahrt nach Einsiedeln Verordnungen erließ. Nachdem er aber 1806 gelegentlich eines Aufenthaltes in Einsiedeln eines bessern belehrt worden war, nahm er fürderhin eine freundlichere Haltung ein.
Wie kein anderer Abt hat Abt Beat schwerste Zeit miterlebt. Er sah das Stift in blühendem Wohlstand wie im Zustand schwerster Not. Die furchtbare Heimsuchung hatte seine Kräfte gebrochen. Nur schwer vermochte er sich in die neue Zeit einzuleben, die doch gerade an den Inhaber seines Postens so schwere Anforderungen stellte. So gut es möglich war, suchte er freilich seiner Aufgabe gerecht zu werden. Gegen das Frühjahr 1808 machte sich eine rasche Abnahme seiner Kräfte geltend Immer häufiger stellten sich Ohnmachtsanfälle ein, schließlich mußte er sich niederlegen. Ein aufreibender Husten verzehrte seine letzte Kraft. Am 18. Mai 1808, kurz nach 3 Uhr nachmittags, verschied er im Alter von 76 Jahren, nachdem er während 28 Jahren dem Stifte vorgestanden hatte. Den 23. Mai setzte man seine sterblichen Überreste bei. P. Damascen Pfyl, Guardian in Schwyz, hielt ihm die Leichenrede. Mit Recht sagt von ihm der Chronist: «Wie Beat hatte kaum ein anderer einsiedlischer Fürst zugleich höchst glückliche und höchst unglückliche Zeiten erlebt und sein größter, ewiger Ruhm ist es, daß weder jene noch diese es vermochten, ihn von Gott, von seinen Pflichten, von seiner Redlichkeit und unwandelbaren Herzensgüte zu trennen. Das ist der Beweis wahrer Seelengröße, wenn der Mann in den Stürmen des Lebens, wie in den heitern, ruhigen Tagen sich gleich bleibt»1017.

Schriften
a) Gedruckte:
1. Festspiel 1757. Geschichtsfreund. Bd. XVII, S. 120.
2. Fetsspiel: Eremi sacrae luctuosa gratulatio ad discessum etc. (zum Ahschied des Nuntius Buffalini. 1759. 4 °. 14 S. in 150 Exemplaren gedruckt. In Stiftsarchiv Einsiedeln A. AF 5.
3. Comödie für P. Beat Küttel. Lt. Rechenbuch der Druckerei in 400 Exemplaren gedruckt.
4. Dem H. Präses eine Comoedie. 1763. Lt. Rechenbuch der Druckerei in 500 Exemplaren gedruckt.
5. Herrn Beat seine Comoedie. 1774. Lt. Rechenbuch der Druckerei.
b) Ungedruckte:
1. Kommentar über die hl. Regel. Fol. 2. Selectae seu animadversiones notabiliores ex Annalibus Benedictinis Domini P. Mabillonii O.S.B. 1781. Fol. 316 Fol. Mscr. 91 (778). Kopie in der Fraterbibliothek in Einsiedeln H. 801. 8». 20 Bde. (9. fehlt).
3. Briefwechsel eines gelehrten Engländers mit einem gelehrten Franzosen über die heutige Aufklärung. In deutscher Sprache herausgegeben. Erste deutsche Ausgabe. 8 °. 230 S. Mscr. 829 (550). Scheint von P.Beats Hand zu sein.
4. Diarium der Statthalterei. 1766. 8 ° unpag. A. HB 65.
5. Verzeichnis oder Erinnerungs-Buch deren von dem Jahr 1766 vorgefallenen sondern Geschäfte die Fürstl. Einsidlische Statthalterei betreffend. Von Archivschreiber Wolfgang Dietele aus Frauenfeld geschrieben. Fol. 295 S. Reg. Archiv ohne Sign.
6. Zinsbuch der fürstl. Einsidlischen Statthalterei. 1768 (und 1780). 4 Bde. Stiftsarchiv Einsiedeln A. RP, ohne Nr.
Beschreibung aller in den Einsiedlischen Territorio verunterpfandeten und dem Fürstl. Gottshaus daselbsten zugehörigen Gülten, Versorgnussen, Handschriften, bereiniget von und durch P. B. K. dermahligen Statthalter. 1770. 2 Bde. Fol. 582 S. Stiftsarchiv Einsiedeln A. RP, ohne Nr.
8. Baubücher R. P. Beati, Statthalter. 1768-80. Fol. 51 S. Stiftsarchiv Einsiedeln A. KB (2) 36 a.
9. Rechnung der vier Viertel Capellen. Anno 1775. Stiftsarchiv Einsiedeln A. KD 49.
10. Diarium Reverendissimi ac Celsissimi Beati Printipis et Abbatis Einsidlensis de anno 1782-97. Original in 16 Bändchen. A. HB 74/75. Kopie von P. Ignaz Stürmlin. 1862. Fol. A.HB 74/75.
11. Abtei-Rechnungen 1781-86, 1786-89, 1790-97. 3 Bände. Fol. Stiftsarchiv Einsiedeln A. TP 22-24.
12. Missiven. A. HJ 13 und 14.
Akten über Wahl und Tod siehe A. XB 6 und 8.
Nach P. Otmar Rüepp setzte er auch die Vitae nobiliores Religiosorum nostrorum des P. Mauritius Symian fort, die Pater Fintan Steinegger vollendete.