Abt Raphael von Gottrau aus Freiburg i. Ue. (1692 – 1698)


Abtbuch-Eintrag
Raphael von Gottrau aus Freiburg i. Ue. (1692-98). Franz Otmar von Gottrau war den 5. Januar 1647 als Sohn einer sehr angesehenen Freiburger Familie, die dem Staat und der Kirche eine Reihe vorzüglicher Mitglieder geschenkt hat, geboren. Sein Vater, Otmar von Gottrau, war Ratsherr; die Mutter hieß Magdalena von der Weid. Im Jahre 1665 trat er ins Noviziat ein und zwar fand die Einkleidung, «tempore et more valde insolito», an Ostern um Mitternacht statt. Am 25. April 1666 legte er als Fr. Raphael Profeß ab. Den 22. September 1668 wurde er Subdiakon, den 20. April 1669 Diakon und den 15. August 1670 in der Schloßkapelle zu Pfäffikon Priester.
P. Raphael wurde zunächst, den 28. November 1670, zum zweiten Exorcisten bestellt. Am 29. Januar 1674 erfolgte seine Ernennung zum Bibliothekar. Im Sommer 1676 beabsichtigte Abt Augustin, ihn nach Bellenz an die dortige Schule zu senden, aber schon am 9. November kam er wieder zurück. Seit dem 5. August 1678 versah er den Posten eines Vize-Bibliothekars. Als am 11. September 1681 der berühmte Prediger P. Markus von Aviano aus dem Kapuzinerorden auf seiner Rückreise nach Italien von Konstanz über Luzern nach Brunnen kam, ordnete der Abt P. Raphael dahin ab. Leider wird von den Eindrücken, die P. Raphael in Brunnen gewann, nichts berichtet. Als 1682 die Union zwischen Pfäfers und Einsiedeln vollzogen wurde, sandte Abt Augustin am 23. April P. Raphael als Dekan dorthin. Doch schon am 8. Oktober des gleichen J ahres kehrte er wieder zurück. Den 29. Mai 1683 wurde er Exorcist. Als solcher mußte er am 2. September 1686 nach Engelberg, «dort einen jungen Frater, den man vermeinte, etwas Malefiz zu haben, zu exorcieren». Vom 24. Februar bis 31. Oktober 1684 versah er auch den Posten eines Brüderinstruktors. Den 12. April 1689 ging er gesundheitshalber nach Pfäffikon. Von dort sollte er den 10. April 1690 als Beichtiger für P. Bonaventura nach Fahr. Er kam aber jedenfalls nicht dorthin, denn am 13. April beschied man ihn nach Hause, da man den französischen Gesandten erwartete, und am 12. Juli war er wieder in Pfäffikon, als ihm der Auftrag erteilt wurde, als Pfarrer nach Münsterlingen zu gehen. Doch schon am 8. Februar 1691 kam er wieder nach Hause. Hier erfolgte am 24. März 1692 seine Wahl zum Abte. Rom bestätigte seine Wahl den 15. Oktober 1692, während Kaiser Leopold I. ihm den 3. September 1694 die Regalien verlieh. Der Abt kam aber erst 1695 dazu, die Huldigung seiner Untertanen in Einsiedeln, den Höfen und in der March entgegenzunehmen.
Der Regierung dieses Abtes sollte keine lange Dauer beschieden sein. Immerhin fallen in die sechs Jahre, da er dem Stifte vorstand, doch einige wichtigere Ereignisse. Das bedeutendste war wohl die Einigung mit Konstanz, die im Augustinerchorherrenstift Oeningen am 12. Dezember 1693 erfolgte. Das Konkordat betraf die dem Stifte unterstellten Pfarreien in Einsiedeln, Freienbach, Oberkirch-Kaltbrunn, Feusisberg, Ettiswil, Reichenburg, Maria Zell bei Sursee, Ägeri, Eschenz, Sarmenstorf und Wagen. Der Bischof sollte in all den Kirchen als Ordinarius gelten, auch in der Stiftskirche sollte er die Pontifikalien ausüben dürfen, doch blieb diese von jeder bischöflichen Jurisdiktion, Visitation und Korrektion ausgenommen. Die Rechte des Bischofs wurden hier auf den Abt übertragen. Der Pfarrer von Einsiedeln konnte vom Bischof nebst einem andern Pater bezeichnet werden, um über kirchliche Angelegenheiten, die das Volk betrafen, zu entscheiden. Auf die Pfründen in Freienbach, Feusisberg, Ägeri und Eschenz konnte der Abt einen Welt- oder Ordensgeistlichen als Vikar setzen. Falls ein Klostermitglied bestellt wird, so ist dieses, vorausgesetzt, daß es die Zulassung zur Seelsorge besitzt, nur zur Ablegung des Glaubensbekenntnisses vor einem bischöflichen Deputierten verpflichtet. Er unterliegt nicht der persönlichen Visitation; diese steht dem Abte zu. Diese Klostermitglieder sind auch nicht zum Besuche der Ruralkapitel gehalten, genießen aber die Rechte der Kapitularen. Wird ein Weltgeistlicher gesetzt, so untersteht er ganz dem Bischofe. Verfehlt er sich gegen die Rechte des Klosters, so wird ihn der Bischof auf die gerechtfertigte Klage des Abtes hin innert einem Monat entfernen. Haben die eidgenössischen Orte in diesen Gebieten das Recht, fehlbare Geistliche abzusetzen, so steht es auch dem Abte zu. Alle andern von den oben genannten Benefizien sind mit Weltgeistlichen zu besetzen, die durchwegs dem Bischof unterstellt sind. Damit war für einmal dieser langwierige und ärgerliche Handel erledigt. Am 22. Mai 1696 kam der Fürstbischof von Konstanz, Marquard Rudolf von Rodt, persönlich nach Einsiedeln, wo er mit größten Ehren aufgenommen wurde und wo man ihm den 15. Juni die Communicatio bonorum operum verlieh.
Das Visitationsrecht über Münsterlingen, dessen Nonnen dem Vorgänger so schwere Sorgen bereitet hatten, übergab Abt Raphael dem päpstlichen Nuntius. In Seedorf legte er den 3. Mai 1695 den Grund zu der dortigen prächtigen Klosterkirche. Er nahm sich auch der Klosterfrauen an, die durch den Rat von Uri sehr bedrängt wurden, indem dieser sich in die finanziellen Verhältnisse einmischte, um die es freilich nicht gut stand. Manche Frauen mußten in andern Klöstern versorgt werden.
Die Neunziger Jahre dieses Jahrhunderts waren sehr unruhige; der kommende Toggenburger Krieg lag damals schon in der Luft. Der Abt befahl darum auch wegen drohender Kriegsgefahr 1695 Archiv und Kirchenschatz einzupacken und zum Flüchten bereit zu halten. Doch kam es nicht so weit, denn der sogen. Wartaüerhandel .fand nochmals eine friedliche Lösung. In St. Gallen kam 1696 der Mann an die Regierung, unter dem die Unruhen im Toggenburg und damit der Bruderkrieg in der Schweiz ausbrechen sollten, Leodegar Bürgisser. Seinen Vorgänger, Cölestin Sfondrati, hatte Innozenz XII. im Herbst 1695 zum Kardinal erhoben. Abt Raphael ließ auf die Kunde davon, die am 23. Dezember nach Einsiedeln kam, ein feierliches Tedeum mit Glockengeläute abhalten. Mit den Schwyzern hatte er 1697 einen Anstand, da sie das Fallrecht des Stiftes in der March nicht anerkennen wollten. Um diese Zeit versah auch das Kloster - wie der Abt den Schwyzern bedeuten ließ - die Seelsorge im Alpthal und zwar umsonst, jedoch nur auf jährliches Anhalten des Kaplans in Schwyz.
Die Wallfahrt sah auch unter diesem Abte glänzende Feste, wie z. B. den Maria-Himmelfahrtstag von 1694, die Engelweihfeier von 1698. Freiburg ließ 1694 in der Gnadenkapelle eine sogen. Standeskerze aufstellen. Der Abt schaffte 1698 die Sitte ab, daß das Gnadenbild den Pilgern zum Küssen gereicht wurde. Damals wurde auch das Allerheiligste in der Gnadenkapelle aufbewahrt.
Im Konvent scheint alles in guter Ordnung gewesen zu sein, wenigstens erfahren wir, daß 1696 die Visitation so rasch beendet war, daß der alte Spruch: «Visitation vor der Tür, macht alles hinterfür; Visitation vor dem Tor, ist ärger als darvor» sich diesmal nicht bewahrheitete. Freilich hatte man 1694 einen Abfall zu beklagen, indem der als Kunstschlosser sehr tüchtige Laienbruder Vinzenz Nußbaumer das Kloster verließ. Er starb, wie man 1697 vernahm, in Ungarn.
Während im Kloster selber die Bautätigkeit ruhte, entstanden in seiner Nähe drei neue Kapellen. Auf dem Etzelplatz ließ der Abt an Stelle der baufällig gewordenen Meinradskapelle eine neue erstellen, die Br. Kaspar Mosbrugger nach seinen Plänen ausführte und Francesco Antonio Giorgioli ausmalte. Sie trägt noch heute das Wappen dieses Abtes, das sich sonst nirgends findet. Abt Raphael konnte sie am 7. September 1698 konsekrieren. Kurz zuvor hatte er den 24. August die neue Kapelle zu Ehren der Schmerzhaften Mutter im Euthal, die besonders auf Antrieb des damaligen Stiftspfarrers P. Wolfgang Sidler von den Leuten gebaut worden war, geweiht und ebenso am 31. August die Kapelle in Schindellegi, die der hl. Anna geweiht wurde. An beiden Orten war wohl auch Br. Kaspar beim Baue beteiligt; doch stunden sie künstlerisch nicht auf der Höhe der Etzelkapelle.
Von seinem Vorgänger hatte Abt Raphael eine Schuldenlast von 208 860 fl. übernommen. Um sie einigermaßen erträglich zu gestalten, beschloß der Abt, die Herrschaft Ittendorf, als die vom Stift am weit entlegenste, zu veräußern. Zwar waren damit nicht alle Konventualen einverstanden. Das Reichsstift Weingarten interessierte sich für den Besitz, fand aber die von Einsiedeln geforderte Summe von 178 428 fl. zu hoch. P. Dekan wurde mit dem Statthalter von Pfäffikon, P. Josef Dietrich, nach Weingarten gesandt, um die Verhandlungen zu führen, die am 11. Februar 1693 zum Abschluß kamen. Einsiedeln überließ die Herrschaft, einschließlich einer Schuldforderung an die dortigen Untertanen um 132 000 fl., die in der Pfingstwoche zu erlegen waren. Zwar erhoben sich noch manche Schwierigkeiten, indem die von Heiligenberg, Überlingen und Konstanz dagegen Einsprache erhoben. Der Verkauf erlangte indessen Rechtskraft. Einsiedeln konnte so manche Schulden tilgen, u. a. die an Rheinau und Wettingen, die zum Kaufe von Sonnenberg Geld vorgestreckt hatten. Die Lage des Abtes war aber fortwährend keine rosige. Dazu kam, daß er nie recht gesund war. Schon 1697 gingen Gerüchte um, er wolle resignieren; im folgenden Jahre hieß es mit Bestimmtheit, daß der Abt nach den Engelweihfeierlichkeiten resignieren werde. Auf den 30. September berief er das Kapitel und legte ihm die Gründe dar, die ihn zu diesem Schritte bewogen. Da er kränklich sei, so könne er nicht mehr den vielen Geschäften vorstehen und die schwere Verantwortung länger tragen. Er hatte bereits in Rom die Erlaubnis erwirkt und legte darum seine Würde nieder. Manche hielten seine Gründe nicht für stichhaltig und eine Deputation von acht Patres ersuchte ihn, seinen Schritt rückgängig zu machen; aber es war vergebens. Als Bedingungen verlangte er zum Aufenthalt die Herrschaft Freudenfels mit dem Titel «Herr von Freudenfels». Die Pontifikalien wollte er beibehalten. Ein Laienbruder sollte ihm als Diener beigegeben werden und bei der Neubesetzung der Pfarrei Eschenz sollte ein Pater dorthin gesetzt werden, dem er als Beichtvater sein Vertrauen schenken konnte. Sollte ihm der Aufenthalt in Freudenfels nicht mehr zusagen, so sollte es ihm freistehen, nach Einsiedeln zurückzukehren, wo er sich wie jeder andere unter den Gehorsam des Abtes stellen wollte. Am 3. Oktober resignierte er in aller Form; schon am folgenden Tage fand die Neuwahl statt. Der Resignat verließ erst am 28. Oktober Einsiedeln, tief betrauert von den Armen, denen er ein überaus milder und gütiger Vater gewesen war. In 14 großen Truhen führte er seinen Hausrat mit, darunter fast das ganze Schlosserwerkzeug von Bruder Vinzenz, ebenso viele Hobel und Sägen und sonstiges Tischmacherwerkzeug. Offenbar wollte der Abt sich mit derartigen Arbeiten die Zeit vertreiben; schon früher hatte er sich auch mit Chemie und Alchimie (Goldmachen) beschäftigt. Mit ihm ging Br. Josef Zuberbühler. Auch der Stiftsdekan gab ihm bis nach Freudenfels das Geleit. Der bisherige Statthalter von Freudenfels, P. Josef Dietrich, kehrte am 29. November heim und an seine Stelle trat P. Desiderius Scolar. Zeitweise (1700) hieß es, der resignierte Abt wolle von Freudenfels weg und auf die Insel Ufnau übersiedeln. Doch kam es nicht dazu. Abt Raphael blieb in Freudenfels bis zu seinem Tode, den 4. Januar 1707. Er fand in dem nahe bei Freudenfels gelegenen Klingenzell, zu dem Freudenfels pfarrgenössig ist, seine letzte Ruhestätte. Heute erinnert dort aber nichts mehr an den Abt. Auch ein Porträt hat sich von ihm nicht erhalten.

Schriften
a) Gedruckte:
Zähen-Tägige Einsamkeit, Oder Betrachtungen zur gewohnlichen Jährlichen Ernewerung, dess H. Francisci von Sales, Bischoffen zu Genff, Gestellt durch die seelige Fraw und Mütter Joanna Francisca Fremiot, Mit-Stiffterin dess Ordens der Heimsuchung Mariae. Auss dem Frantzösischen denen Liebhaberen der Gottseligkeit zu lieb ins Teutsche gegeben, Durch den Ehrw. Herrn P. Raphael Gotraw, Capitularem dess Fürstlichen Gotts-Hauss Einsidlen. Getruckt zu Einsidlen. Durch Joseph Reymann, Im Jahr 1687. 8°. 190 Seiten.
b) Ungedruckte:
1. Centuria prima apophtegmatum asceticorum etc. Mscr.47 (67). Symian NB. 1. Fol. 119 b. XXII. 14.
2. Chemische und physische Abhandlungen.
3. Abtei-Rechnungen 1692-98. A. TP 13.
Vide Symian A. GB 4, S.409; GB 6, S. 187-190, 263-75, 289-298; item Chronique 1787, S. 270.