Abt Plazidus Reimann (1629 – 1670)
Abtbuch-Eintrag
Plazidus Reimann (1629-70). Plazidus Reimann entsproß einer Familie, die in Einsiedeln erstmals 1384 erwähnt wird989. Sie war bis dahin wenig hervorgetreten und sollte erst durch Abt Plazidus zu größerer Bedeutung gelangen. Er selbst wurde den 19. August 1594 geboren. Den 3. April 1611 legte er Profeß ab. Noch im gleichen Jahre sandte ihn Abt Augustin nach Dillingen, damit er dort die Humaniora studiere. Im Jahre 1615 kehrte er auf kurze Zeit zurück und versah, noch Frater, das Amt eines Subkustos. Doch bald mußte er neuerdings nach Dillingen, um die philosophischen Studien anzutreten. Möglicherweise war es auf dieser Reise, daß er, wie Buzelin, in seinem Benedictns redivivus990 erzählt, in größte Gefahr kam, in einer Nachtherberge seine Reinheit zu verlieren, welche Gefahr er aber siegreich überwand. Den 10. April 1617 wurde er mit seinem Gefährten, P. Maurus Hofmann, Baccalaureus der Philosophie. Doch konnte er seine Studien nicht vollenden, denn schon am 21. Februar 1617 hatte der Regens Elias Graf von Dillingen nach Einsiedeln gemeldet, daß Fr. Plazidus an einem langwierigen Übel erkrankt sei, der Arzt halte eine Luftveränderung für das beste. So kam er nach Hause. Den 20. Mai 1617 wurde er Subdiakon, am 23. Dezember desselben Jahres Diakon und am 22. September 1618 Priester. Bald darauf ernannte ihn der Abt zum Präzeptor und zwei Jahre später zum Kustos. Seine Gesundheit schien immer noch zu wünschen übrig zu lassen, denn 1620 mußte er mit dem Dekan P. Joachim von Beroldingen nach Griesbach ins Bad gehen; jedoch ohne großen Erfolg. Heimgekehrt wurde er Novizenmeister. Im Sommer 1622 ist er Pfarrer und Beichtiger im Kloster Münsterlingen, von wo aus er in seiner Erbschaftsangelegenheit nach Einsiedeln schreibt; die Erben wurden den 10. März 1623 gerichtlich angehalten dem Kloster 140 Pfund als Erbe zu geben. Aus der Zeit, da er in Münsterlingen weilte, hat sich noch ein Porträt erhalten, das P. Plazidus als hl. Plazidus darstellt (Archiv). In das Stift zurückgekehrt wurde er 1628 Statthalter. Doch nur für kurze Zeit, denn schon am 9. März 1629 wurde er, erst 34 Jahre alt, zum Abte gewählt.
Die Vorgänge bei der Wahl sollten für die künftige Regierung von tiefgreifender Bedeutung werden. Das Kapitel, das sich am 6. März versammelte, war zum vorneherein entschlossen, seine Rechte gegenüber Schwyz zu wahren. Dort hatte man nämlich, seitdem man 1526 Abt Ludwig von St. Gallen herberufen, den folgenden Abtswahlen jeweilen beigewohnt. Diesen Eingriff in die Rechte wollte man weiter nicht mehr dulden und hatte darum den Tod des Abtes Augustin geheim gehalten und Schwyz keine Anzeige gemacht. Man beschloß die Schwyzer in keiner Weise zur Wahl einzuladen, da sie sich gerühmt hätten, ein Recht dazu zu besitzen. Nun kamen gleichen Tags einige Schwyzer Herren von einer Reise in den Thurgau (Landammann Reding und Seckelmeister Betschart), zu denen Paul Ceberg aus Schwyz stieß. Sie sollten in einer Angelegenheit des Vogtes Ludwig Öchslin vorstellig werden, der über den verstorbenen Abt verläumderische Reden ausgestreut hatte und darum bestraft werden sollte. Da sie nun vom Tode des Abtes und der bevorstehenden Wahl hörten, verlangten sie zur Wahl zugelassen zu werden. Der anwesende Nuntius Rocco forderte sie auf ihre Beweise vorzubringen, was sie aber nicht konnten. Andern Tags verlangten sie eine Audienz beim Kapitel, das drei Mitglieder bestimmte, denen die Schwyzer ihr Verlangen vorbringen sollten. Ihre Forderung, der Wahl beiwohnen zu können, wurde wiederum bestimmt abgewiesen, ihnen aber eröffnet, daß sie nach erfolgter Wahl vorgelassen würden, um zum Tode des alten Abtes zu kondolieren und dem neuen zu gratulieren. In diesem Sinne erging auch eine schriftliche Einladung nach Schwyz. Dort beschloß man, wenn ein Fremder zum Abte gewählt werden sollte, daß dann das Schutzverhältnis aufgehoben und den Einsiedlern sofort ein Vogt gegeben werde sollte. Landammann Heinrich Reding sollte sich mit großem Gefolge sogleich nach Einsiedeln begeben. Am Rotenthurm traf man den Stiftskanzler Oswald Küchlin, der von Einsiedeln abgeordnet worden war, die erfolgte Wahl mitzuteilen. Man blieb nun den ganzen Tag in Rotenthurm und lebte dort auf Stiftskosten; wahrscheinlich holte man in Schwyz neue Weisung ein. Erst auf den Abend kam man nach Einsiedeln, wo die Abgeordneten, da im Stifte selbst alles besetzt war, auf der Waschhütte untergebracht wurden. Darüber unzufrieden gingen die Boten in den «Weißen Wind» und lebten dort auf Kosten des Stiftes. Andern Tags verlangten sie Audienz vor dem Kapitel; zuerst wollten sie von der Gegenwart des neuen Abtes nichts wissen. Sie brachten hier ihre Beschwerden vor, ohne sie aber belegen zu können. So mußten sie schließlich zugeben, daß sie kein Recht auf ihre Forderung hätten, verlangten aber, inskünftig ehrenhalber gerufen zu werden, dann solle alles vergessen sein. Nach Tisch gratulierten sie dem Neugewählten und versprachen ihren Schutz. - Da von Rom aus die Confirmation erst am 29. Oktober erfolgte, konnte die Benediktion erst am 25. November stattfinden. Diese nahm der apostolische Nuntius unter Assistenz der Äbte von Muri und Fischingen vor. Die Schwyzer hatten dazu ihre Abgeordneten gesandt. Am folgenden Tage huldigten die Einsiedler.
Diese Vorgänge muß man wohl im Auge behalten, wenn man die Kämpfe, die sich in der Folge abspielen sollten - die wir hier freilich nur kurz berühren können - recht verstehen will. Dazu kommt allerdings noch ein zweites Moment, das ebenfalls wohl zu beachten ist. Schon 1626, also vor der Wahl unseres Abtes, war der eine Bruder, Augustin, Ammann des Gotteshauses; der andere, Johann Georg, aber Vogt der Waldstatt. Durch ihre Heiraten waren die Reimann auch mit einigen Schwyzerfamilien verwandt. Das Emporkommen der Familie weckte vor allem den Neid des frühern Vogtes Ludwig Öchslin, der ob seiner Schimpfreden gegen den verstorbenen Abt am 2. April 1629 in Gegenwart einer Abordnung von Schwyz, vor Abt Plazidus und einigen Konventualen Abbitte leisten mußte. Öchslin war in der Folge die Seele des Widerstandes gegen die Reimann und gegen das Kloster. Dies zeigte sich schon im sogen. Kirchhofstreit. Noch Abt Augustin hatte die Verlegung des Kirchhofes, der bis anhin bei der Kirche lag, an den heutigen Platz in die Wege geleitet, ohne daß sich ein Widerstand geltend machte. Am 20. April
1629 wollte Abt Plazidus den neuen Kirchhof einweihen. Da erhob am nämlichen Tag der Rat Einspruch dagegen und legte Berufung nach Schwyz ein. Schwyz nahm zuerst eine abwartende Stellung ein und trat erst später entschieden zu Gunsten des Abtes ein. Noch im gleichen Jahre begann der Abt den Bau der Friedhofkapelle, die er am 20. September 1631 einweihen konnte991.
Schon 1629 sollten die Streitigkeiten mit Schwyz einsetzen. Als im August dieses Jahres die Schwyzerboten zur sogen. Jahresrechnung erschienen, wobei die Rechnungen der Amtmänner vorgelegt wurden, verlangten sie, daß ihnen die spezifizierte Rechnung des Klosters vorgelegt werde; darauf ging man nicht ein. Schwyz mußte sich in der Folge mit einer allgemeinen Generalrechnung begnügen. Im folgenden Jahre setzte es Differenzen wegen der Bestrafung der Gotteshausdiener ab, die der Abt für sich in Anspruch nahm. Ebenso erklärte der Abt, daß die Gotteshausleute nicht ohne weiteres pflichtig seien, einem Kriegsaufgebot durch Schwyz, Folge zu leisten. Besonders zu reden gab ein im Herbst 1630 verübter Totschlag zwischen zwei Gotteshausangestellten, der freilich außerhalb der Gemarkungen des Stiftes vorgefallen war. Der Abt verlangte auch hier, daß deren Bestrafung vor sein Gericht gehöre. All diese Vorgänge häuften mit der Zeit einen großen Zündstoff auf, so daß es nur eines geringfügigen Anlasses bedurfte, um den Konflikt zu offenem Ausbruch zu bringen.
Als 1633 die Schweden in den Thurgau einbrachen, mußte auch Schwyz seine Truppen ausrücken lassen. Aus der Waldstatt gingen 50 Mann nach Rapperswil. Das Kriegsrecht wurde bei diesem Anlaß mit Schwyz neu geregelt und den Schwyzern vom Kloster aus an ihre Kosten am 16. September 2000 Gulden und am folgenden 8. Oktober weitere 1000 Gulden geliehen, gegen die ausdrückliche Zusicherung, daß dies keine Kriegssteuer, sondern eine Anleihe sei. Schwyz brauchte aber mehr Geld und beschloß darum, eine allgemeine Kriegssteuer zu erheben. Der Abt sah in einem solchen Beschluß, der ohne ihn zu begrüßen gefaßt worden war, eine Verletzung seiner Rechte und suchte zuerst vertraulich eine Annäherung zu finden. Es kam schließlich zu Verhandlungen, denen der Abt persönlich beiwohnte (7. und 8. April 1636 am Rotenthurm). Man schien eine Lösung gefunden zu haben, als in Schwyz die Stimmung umschlug. Ludwig Öchslin, der früher schon mit ungebührlichen Forderungen, wie: daß der Weihel nur aus den Waldleuten genommen werden dürfe, daß die Stiftsangestellten die Klosterhäuser bewohnten, auch dem Waldstattgesetz unterworfen sein sollten, aufgetreten und abgewiesen worden war, hatte eine nicht geringe Schuld an der Wendung der Dinge. Am 22. April 1637 forderte Schwyz die unverzügliche Einlieferung der Steuer. Unter Führung des Stiftsammanns Reimann beschloß eine Gemeinde in Einsiedeln in dieser Sache zu den Verfügungen des Abtes zu stehen, der die Einlieferung der Steuer untersagte. Schwyz, über die Vorgänge unterrichtet, bestellte am 3. Mai 1637 in Konrad Heinrich ab Yberg einen Landvogt für Einsiedeln, der am 21. Mai unter großem Gepränge in Einsiedeln eingeführt wurde. Schon am 4. Mai hatte sich der Abt - gleichzeitig aber auch die Schwyzer - an den Nuntius gewandt. Ebenso suchte der Abt die Hilfe und Vermittlung der übrigen katholischen Orte nach. Am 17. Mai gelangte er als Reichsfürst auch an den kaiserlichen Abgeordneten, Freiherrn Peter von Schwarzenberg in Luzern. Von allen Seiten gingen Mahnschreiben in Schwyz ein, die aber nichts fruchteten. Am 26. Mai fand eine Konferenz der katholischen Orte Luzern, Uri, Unterwaiden und Zug in Gersau statt, zu der beide Teile erschienen. Man beschloß, den Handel vor eine Konferenz aller sechs katholischen Orte zu bringen. Unterdessen wurde aber in Einsiedeln die Steuer durch den Vogt eingezogen. Dazu kamen gehässige Äußerungen von beiden Seiten, die die Stimmung nur verschlechterten, so daß die am 5. Juni stattfindende Konferenz resultatlos verlief. Durch den Nuntius war die Sache nach Rom gelragen worden, von wo dem Nuntius die Weisung zuging, sich im Verein mit den katholischen Orten der Rechte des Stiftes anzunehmen. Aber Schwyz lehnte jede Vermittlung ab: es wollte die Sache allein austragen, ohne dem Kloster die Möglichkeit zu gewähren, den Rechtsweg beschreiten zu können. Schwyz suchte durch eigene Gesandtschaften an die einzelnen Orte, diese für sich zu gewinnen. Der Stiftsammann Reimann wurde nach Schwyz zitiert und da er nicht erschien, als Rehell erklärt und seine Güter konfisziert. Da alle Vermittlungsversuche des Nuntius und der katholischen Orte vergeblich waren, so erklärte der Abt, er werde sein Recht entweder vor den 13 Orten suchen oder sich seines Burgrechtes mit Zürich bedienen, im Notfalle sogar auswärts d. h. beim Kaiser - den er mehrfach über den Gang der Dinge unterrichtet hatte - sich um Hilfe umsehen. Dies verbitterte nur umso mehr.
Die katholischen Orte, die sich am 13. Januar 1638 in Luzern versammelten und denen ein kaiserliches Mahnschreiben, das mit Intervention drohte, vorlag, stellten ein Vergleichsprojekt auf, dem sie im Februar durch eine eigene Gesandtschaft nach Schwyz mehr Ausdruck verleihen wollten. Man erreichte, daß während der Fastenzeit mit Exekutionen, Konfiskationen und dergl. eingehalten werden sollte. Aber schon am Osterdienstag setzten die Feindseligkeiten wieder ein, der Gotteshausammann wurde neuerdings nach Schwyz zitiert. Man fürchtete im Stifte bereits einen neuen Überfall wie anno 1314. Neue Bittschreiben gingen nach Rom und Wien ab. Unterdessen forderte Schwyz auch genaue Rechnungsablage über den gesamten Haushalt des Stiftes, was der Abt entschieden abwies. Der Nuntius drohte nun mit kirchlichen Strafen, was die Empörung in Schwyz nur noch steigerte. Der Stiftsammann wurde nach dritter fruchtloser Zitation als Rebell erklärt und sein Vermögen endgültig eingezogen.
Da der Kaiser sich direkt bei Schwyz verwandte, benützte man dies, um die Mitstände auf die große Gefahr aufmerksam zu machen, die der Demokratie und Souveränität drohe. Einige Orte wurden auf dies hin wankend in ihrer Haltung. Der Nuntius suchte durch Vermittlung der beiden Kapuziner, P. Sebastian von Beroldingen und Basilius Lindauer, eine Aussöhnung in die Wege zu leiten. Aber alles verfing nichts. Alle Bemühungen schienen fruchtlos. Sowohl die katholischen Orte als auch Papst und Kaiser legten sich erneut ins Mittel. Die Leidenschaften stiegen immer höher. Während man von Seite des Klosters in Beichtstuhl und Kanzel gegen Schwyz Stellung bezog, häuften sich Tätlichkeiten und Schmähreden von der andern Seite. An Stelle des ersten Landvogtes ab Yberg, dessen Amtsdauer nach zwei Jahren abgelaufen war, trat im Mai 1639 Hauptmann Sebastian Reding von Arth.
Rom sandte unterm 7. Juni 1639 an Schwyz ein Monitorium, wodurch man zur Beobachtung der Bulle Leo X. von 1518, durch die die Immunität des Stiftes garantiert worden war, oder aber zur Verantwortung in Rom aufgefordert wurde. Der neue Nuntius, Hieronymus Farnese, der im Spätherbst 1639 erschien, mahnte erneut zum Einlenken unter Hinweis auf kirchliche Strafen, die man sonst inkurriere. Schwyz aber lehnte jede Einmischung Roms in diese Angelegenheit als rein weltlichen Charakters ab. Es gelang ihnen sogar den Bischof von Konstanz - wenn auch nur vorübergehend - gegen die Nuntiatur einzunehmen.
Schwyz legte endlich dem Nuntius seine Akten vor, die diesen aber nicht zu überzeugen vermochten. Das Kloster hatte ebenfalls seine Akten zusammengestellt und gab sie 1640 gedruckt in der sogen. Libertas Einsidlensis heraus, die «im Großen und Ganzen eine vortrefflich ausgeführte, gelungene Zurückweisung der meisten schwyzerischen Prätensionen» darstellt (Kälin). Während die Schwyzer auf dieses Buch mit neuen Schmähungen antworteten, ließ der Nuntius es durch drei Geistliche prüfen. Der Entscheid fiel durchaus zu Ungunsten von Schwyz aus.
Je länger je mehr erregte der Handel Aufsehen in der ganzen Schweiz. Der Nuntius versuchte, nachdem eine Tagung der katholischen Orte in dieser Angelegenheit am 21. August 1640 in Luzern wiederum resultatlos verlaufen war, persönlich in Schwyz eine Lösung zu finden. Doch fand er kein Gehör, da man über seine Drohungen mit kirchlichen Strafen hier wie in den andern katholischen Orten sehr mißstimmt war. Auch den Abt suchte er zum Entgegenkommen zu bestimmen. In einem Schreiben an Schwyz tat dieser auch den ersten Schritt zur Versöhnung, fand aber ebensowenig Gehör. Wohl deshalb suchte er auch die Hilfe des französischen Gesandten nach. Der schon bekannte P. Sebastian von Beroldingen bemühte sich neuerdings, Rat und Volk in Schwyz umzustimmen. Alles schien umsonst. Ein neuer Landvogt wurde in der Person des Ratsherrn Leonhard Schorno gewählt. Da verhängte der Nuntius über diesen die Exkommunikation, falls er etwas gegen die Freiheit des Gotteshauses unternehme. Mit der gleichen Strafe wurden auch jene Einsiedler bedacht, die sich dagegen verfehlen sollten. Am 3. Mai 1641 erhielt man in Schwyz offiziell Kenntnis davon. Das in Einsiedeln angeschlagene Edikt ließen die Schwyzer wegreißen. Der Handel hatte seinen Höhepunkt erreicht. Die Schwyzer wiesen darum eine Aufforderung Luzerns, eine Landsgemeinde einzuberufen, an der die Gesandten der katholischen Orte direkt mit dem Volke verhandeln könnten, rundweg ab. Statt dessen erhob man am 28. Juni 1641 neue, ungebührliche Forderungen. Der Nuntius erließ auf dies hin an die katholischen Orte eine letzte Aufforderung Ernst zu machen und die längst beschlossene Gesandtschaft nach Schwyz abzuordnen. Der Abt rief den Kaiser an, er möchte die Schwyzer der Kastvogtei berauben. Die Schwyzer erklärten sich in der Folge allerdings bereit die Deputation der Orte anzuhören; aber diese selber hegten nun wenig Vertrauen mehr auf einen Erfolg. Eine Landsgemeinde vom 11. August 1641 beschloß, daß ein jeder, der gegen die bisherigen Beschlüsse handle als Meineidiger gelten und des Todes schuldig sein sollte. Alles drängte zu einem vollendeten Bruch. Der Nuntius forderte die Orte auf, Schwyz mit dem Abbruch des freien Handels und Wandels zu drohen. Diese, über das beständige Drohen mit den Kirchenstrafen wenig erbaut, ersuchten ihn, die Exkommunikationssentenz gegen den Landvogt Schorno für einstweilen zu suspendieren; eine Sondergesandtschaft sollte in Schwyz und Einsiedeln eine Einigung versuchen. Diese, bestehend aus Ritter Heinrich Fleckenstein von Luzern, Landammann Johann Tanner aus Altdorf und Ammann Beat Zurlauben aus Zug, traf Mitte November in Einsiedeln ein, von wo sie sich nach Schwyz verfügte. Wenn sie auch direkt keinen Erfolg hatten, so machten doch ihre Bemühungen tiefen Eindruck. Die beiden Kapuziner P. Sebastian und P. Basilius, unterstützt durch den Guardian in Schwyz, P. Apollinaris Jütz, setzten mit ihren Friedensbemühungen erneut ein. In einem Schreiben vom 12. März 1642 suchte der Abt selbst die Versöhnung anzubahnen. Es kam am 26. März in Rothenthurm zu Verhandlungen, an denen der Abt persönlich teilnahm. Das furchtbare Brandunglück, das Schwyz am 20. April 1642 traf, wobei 70 Firsten niederbrannten und wobei der Abt als einer der ersten eine Hilfe von 400 Kronen sandte, half mit, die Gemüter versöhnlicher zu stimmen. Die Verhandlungen wurden fortgesetzt und führten am 10. und 11. September zu einer grundsätzlichen Verständigung. Bereits am 14. September nahmen Schwyzer Abgeordnete, an der eben einfallenden Großen Engelweihe - welches Ereignis mitgeholfen hatte den Gang der Verhandlungen zu beschleunigen - teil. Man freute sich allerorts des geschlossenen Friedens - Luzern ließ sogar alle Glocken läuten, die Geschütze lösen und einen Dankgottesdienst halten. Die Bereinigung des Vertragsinstrumentes zog sich allerdings noch länger hin. Erst am 21. Juni 1645 kam, nachdem im Mai die Stelle eines Landvogtes aufgehoben worden war, der endgültige Friedensvertrag zustande. In diesem wurde die Hauptfrage, um die sich der ganze Handel gedreht, die der Landesoberherrlichkeit, ganz beiseite gelassen. Im übrigen fand man einen Modus vivendi, der für die Folgezeit bestimmend blieb, für das Verhältnis zueinander. Ganz zur Ruhe kam freilich die Frage nicht, wie wir gleich sehen werden. Der Kampf, bei dem viel Persönliches mitsprach, und der sich um die nicht klar ausgeschiedenen Rechte der Kastvogtei drehte, war freilich im Grunde ein Kampf des Staatskirchentums gegen die Selbständigkeit des Klosters. Dem energischen Vorgehen des Abtes vor allem war es zu danken, daß das Stift seine Unabhängigkeit zu bewahren vermochte. Freilich hatte man dafür große Opfer bringen müssen. Abt Plazidus berechnete die Kosten des ganzen Handels für sein Stift auf 11,848 Gulden, 9 Schilling und 1 Angster992.
Schon 1647 ergaben sich mit Schwyz wieder Anstände in Kaltbrunn, wo das Stift viele Rechte und Güter besaß. Schwyz verlangte das sogen. Umgeld auf den Wein. Das Jahr darauf stellte man die gleiche Forderung auch für die Herrschaft Reichenburg. Das Stift kam insofern entgegen als es vorschlug, diese Auflage selbst erbeben, dann aber mit Schwyz teilen zu wollen. Der Abt streckte trotz diesen Vorfällen und trotzdem Schwyz dem stets unruhigen Vogt Öchslin nicht energisch entgegentreten wollte, den Schwyzern 1647, als sie gegen die Schweden in den Thurgau und ins Rheintal ziehen mußten, wieder 2000 Gulden vor. Gegen Ende der Regierungszeit des Abtes traten die Schwyzer wieder energischer mit ihren alten Forderungen hervor. So verlangten sie 1665 das Jagdrecht in gewissen Stiftsgebieten, die Erbschaft der Illegitimen, den sogen. Abzug bei Ehekontrakten und das Recht der freien Werbung. Durch eine Übereinkunft wurden die Fragen geregelt. Im letzten Lebensjahre des Abtes rollte man gar die Frage der Landesoberherrlichkeit wieder auf. Der greise Abt, der keinen neuen Streit mehr heraufbeschwören mochte, gab in Übereinstimmung mit dem Kapitel den Schwyzern entgegenkommende Zusicherungen, nicht zuletzt in der Hoffnung, sich ihrer Hilfe im Streit gegen den Bischof von Konstanz zu versichern.
Aber auch sonst hatte der Abt sich vielfach für die Rechte des Stiftes auf seinen Besitzungen zu wehren, so 1629 und wiederum 1631 in Pfäffikon wegen den Zehnten und andern Abgaben, 1629 mit Rapperswil wegen dem Albelenfang. Die von Freienbach beanspruchten 1632 das Recht, im Frauenwinkel Rohr schneiden zu dürfen; Schwyz half den Anstand beilegen. Ein neuer Streit wegen dem Fall und den Zehnten entstund in Pfäffikon 1653. In Tuggen ergaben sich 1642 mit dem Stifte Pfäfers Anstände wegen dem sogen. Vorfall. Männedorf verlangte 1646 Nachlaß des Totfalls und anderer Abgaben; der Handel wurde erst 1657/58 endgültig beigelegt. Wegen den Fischereirechten im obern Zürichsee fanden schon 1646 Konferenzen zwischen Rapperswil, Glarus und Schwyz statt, die das Stift naturgemäß berührten. Im Jahre 1649 wollten die in den Freien Ämtern regierenden Kantone von den weggeführten Zehnten und Abgaben einen Tribut erheben, wogegen sich der Abt bei den Orten mit Erfolg wehrte. Zwischen Zürich und Schwyz kam es 1666 zu Anständen, da Zürich die Oberhoheit über den ganzen See ansprach, was Schwyz und mit ihm Einsiedeln nicht gelten lassen wollten. Der Vertrag von 1512 wurde bei diesem Anlasse neu umschrieben. Mit Zürich drohten mehr denn einmal Verwicklungen wegen Predigten, die in Einsiedeln, besonders anläßlich der Engelweihen gehalten wurden und worin einzelne Prediger die Reformierten als Häretiker schalten. Auf solche Anklagen hin verlangte aber der Abt genaue Beweise, die man jeweilen nicht erbringen konnte. Übrigens unterließ der Abt nicht Schritte beim Nuntius, damit dieser in Rom Schreiben an die katholischen Orte wie an die Höfe von Paris und Wien erwirkte, um das Stift, das für seine Besitzungen und Einkünfte im Gebiete von Zürich fürchtete, vor feindseligen Schritten zu sichern. Mit den Einsiedlern selbst ergaben sich vielfach kleinere Differenzen. Von weittragender Bedeutung war die Forderung, die die Einsiedler 1669 erhoben, indem sie für sich das Recht beanspruchten, ihr Vieh nach dem Heuet auf dem Brüel auftreiben zu dürfen. Der Abt wies ihnen aber nach, daß dies von jeher als Gnade gewährt worden sei und nicht als Recht.
Sehr viel Unruhe und große Kosten verursachte der Streit, den das Stift mit der Benediktinerabtei Weingarten wegen St. Gerold auszutragen hatte. Schon früher hatte es Zwistigkeiten wegen der Landeshoheit abgesetzt, die Weingarten als Besitzer der Herrschaft Blumenegg innehatte. Nun sollten auch hier (ähnlich wie in Einsiedeln) die Gotteshausleute von St. Gerold, denen von Blumenegg helfen, die Kriegslasten zu tragen. Als man sich dessen weigerte, kam die Sache zunächst vor den Vogt, dann vor den Prälaten von Weingarten, der sich seiner Untertanen annahm. Man wandte sich von Einsiedeln aus an den Apostolischen Nuntius, sowie an den Bischof von Augsburg und die andern, die früher vom Kaiser in dieser Sache als Schiedsrichter aufgestellt worden waren, aber des Schwedenkrieges wegen nichts hatten unternehmen können. Auch an den Kaiser gelangte man von neuem. Die Übergriffe mehrten sich von Seite der Blumeneggschen resp. Weingartschen Beamten. Ende 1632 legte W eingarten zwangsweise Truppen nach St. Gerold, die auf Kosten der Propstei einquartiert wurden. Es kam sogar zu Tätlichkeiten gegenüber dem Propst P. Christoph Hartmann. Die Einkünfte der Propstei wurden mit Beschlag belegt. Vergebens bemühten sich die kaiserlichen Schiedsrichter, eine Einigung herbeizuführen. Vom Nuntius aufgefordert, schritt der Bischof von Chur als Ordinarius ein und drohte mit den kirchlichen Strafen, wenn die Repressalien nicht aufhörten. Der Abt von Weingarten wurde zur Verantwortung vor den Bischof zitiert. Aber dieser hatte bereits vom kaiserlichen Hofe eine Erklärung erwirkt, die ihm untersagte, in dieser Angelegenheit vor dem Nuntius zu erscheinen; der Kaiser wolle die Angelegenheit vor seinen Gerichten beurteilen lassen. Man nahm darum die bischöfliche Zitation nicht an und warf sie, da sie durch den bischöflichen Kommissar im Priorat St. Johann in Feldkirch niedergelegt worden war, zum Fenster hinaus. Abt Plazidus erachtete es nun für gut, zumal der Abt von Weingarten den Bewohnern von St. Gerold wieder eine Kontribution von 1000 Gulden auferlegt hatte, selbst an den Kaiser zu gelangen. Er beauftragte darum den Subprior P. Martin Kachler zusammen mit dem Rechtsgelehrten Doktor Valpert Mozet, Kanzler in Eichstätt, nach Wien zu gehen. P. Martin begab sich darum zunächst im März 1634 nach St. Gerold. Unterdessen lief die von Chur festgesetzte Frist ab und da Weingarten sich nicht anschickte, der bischöflichen Zitation nachzukommen, wurde von Chur die Exkommunikation verhängt. Das Dekret wurde in Feldkirch allerdings von den Kirchtüren weggerissen und an seiner Stelle eine Gegenerklärung des Abtes von Weingarten angeschlagen. Man suchte von Weingarten aus den Nuntius, bei dem noch eine andere Sache wegen der Kirche in Bludesch, an deren Bau St. Gerold beisteuern sollte, anhängig war, gegen Chur einzunehmen; doch vergebens.
Unterdessen war P. Martin Kachler mit seinem Begleiter am 4. Mai nach Wien verreist, wo er an Christi Himmelfahrt beim Kaiser Audienz hatte. Man sparte anscheinend auch nicht mit Geschenken und Trinkgeldern am kaiserlichen Hofe, so daß die beiden nach einer letzten Audienz am 13. Juli sich mit guten Hoffnungen auf die Heimreise begaben. Am 18. Dezember erhielt man ein vom 30. Juni datiertes kaiserliches Reskript, welches verfügte, daß der von Weingarten verhängte Arrest aufgehoben und daß in Kriegszeiten durch Kommissäre im Namen des Kaisers die nötigen Abgaben erhoben würden. Der Handel war damit freilich noch nicht erledigt.
Er lebte neu auf, als 1638 Abt Franz starb und sein Nachfolger Dominicus auch die Gotteshausleute von St. Gerold zur Huldigung aufforderte. Dagegen legte der damalige Propst P. Juslus Ehrler im Namen des Abtes Plazidus Verwahrung ein. In Einsiedeln selbst stand natürlich in dieser Zeit der Streit mit Schwyz im Vordergrunde, weshalb diese Angelegenheit mehr zurücktrat. Nachdem aber der Streit mit Schwyz erledigt war, suchte man auch hier nach einer Lösung. Beide Teile kamen schließlich überein, die Angelegenheit zwei Schiedsrichtern zu übertragen. Von Seite Weingartens wurde Johann Rudolf von der Halden, ehemaliger Präfekt von Blumenegg aufgestellt, während Einsiedeln den Überlinger Ratsherrn Nikolaus Thüring von Erkheim beauftragte. Diese bestimmten, daß Weingarten dem Kloster Einsiedeln die Berge Blons, Vallatschina, Planggen und Gasnerberg mit allen Bewohnern, der Ober- und Niederhoheit, Leibeigenschaft und allen Gerechtigkeiten gegen eine Entschädigung von 30,500 fl. abtreten solle. Alles, was außerhalb dieser Grenzen lag, sollte zu Blumenegg gehören d. h. der Oberhoheit von Weingarten unterstellt sein. Nur die hohe Gerichtsbarkeit sollte vor den Richter in Blumenegg gehören. Das Übereinkommen wurde den 25. November 1648 besiegelt. Damit kam ein Streit zum Abschluß, der nicht nur sehr große Kosten verursacht, sondern auch vielfach Ärgernis gegeben hatte, weil zwei Stifte einander so bekämpften993.
Mit dem Bischofe von Chur, der in vorstehender Streitsache sich zu Gunsten des Stiftes sehr eingesetzt hatte, ergaben sich nicht lange darnach wegen den, in seinem Sprengel gelegenen Stiftspfarreien in Vorarlberg Anstände. Die Edeln von Schönau, denen seit urdenklichen Zeiten das Patronatsrecht über die Pfarrei Nüziders zugehörte, hatten dasselbe den 15. Mai 1632 zu Ehren der Gottesmutter dem Stifte Einsiedeln geschenkt. Im Jahre 1643 erreichte man, daß diese Pfarrei, sowie jene von Schnifis, über die man bereits früher das Patronatsrecht besaß, dem Stifte inkorporiert wurden. Die Pfarrgenossen von Nüziders verlangten zwar gleich zu Anfang, daß sie einen ihnen nicht genehmen Pfarrer nicht anzunehmen hätten. Das Stift ließ dies nicht gelten und wurde vom Nuntius geschützt. Chur suchte später die Exemption anzufechten. Schon 1651 versuchte man, die Propsteikirche in St. Gerold, die nicht Pfarreikirche war, zu visitieren. Dagegen wehrte sich das Stift, unterstützt vom Nuntius, mit Erfolg. Ein gleiches versuchte man wiederum 1660 im Zusammenhang mit dem Streit, der sich seit 1658 wegen der Pfarreien Schnifis und Nüziders ergeben hatte. Man behauptete nämlich, daß die päpstliche Inkorporationsbulle nur von der Exemption der Kirchen, nicht aber von den daran angestellten Geistlichen rede; auch sei diese Bulle ein reines Privilegium. Das Stift bestritt diese Auslegung. Chur versuchte seine Ansicht in Rom durchzusetzen, aber ohne Erfolg. Nuntius Friedrich Borromäus bemühte sich um die Beilegung des Handels. Es gelang ihm endlich den 3. Juli 1665 durch das sogen. Arbitramentum Borromaeum, eine, beide Teile befriedigende Lösung zu finden.
Auch andere Pfarreien verursachten gelegentlich Schwierigkeiten. So entstand 1631 zwischen Freienbach und Feusisberg ein Streit wegen der Unterhaltspflicht des Kirchturms in Freienbach. Abt Plazidus entschied, daß beide Teile gleichmäßig daran beitragen sollten; im übrigen hatten die Entscheidungen wie sie der Pfleger Geroldseck 1523 und Abt Ulrich 1593 gegeben, in Kraft zu bleiben. In Sursee erhoben die Bürger Anspruch auf das Patronatsrecht der Kapelle in Maria Zeil, die der Abt 1656 an einem geeigneteren Platz hatte aufbauen lassen. Es kam 1668 ein Vertrag zustande, der das Patronatsrecht dem Kloster beließ, es aber verpflichtet, in erster Linie Surseer Bürger zu berücksichtigen. In Sarmenstorf gab es 1661 Anstände mit dem dortigen Pfarrer. In Ägeri kauften die Bürger 1669 das Patronatsrecht über ihre Kirche vom Kloster los; das Stift behielt sich nur das sogen. Konfirmationsrecht eines neugewählten Pfarrherrn vor.
Weit schlimmer und langwieriger als die oben erwähnten Anstände mit dem Bischofe von Chur waren jene, die sich etwas früher mit den Bischöfen von Konstanz ergaben, innerhalb deren Gebiet Einsiedeln ja gelegen war. Den Anlaß gab ein Ehehandel in Kaltbrunn, den der Abt vor sein Offizialat gezogen hatte. Abt Plazidus hatte nämlich, um in kirchlichen Sachen sicherer zu gehen, 1639 zwei seiner Konventualen, P. Kolumban Ochsner und P. Wolfgang Weishaupt nach Rom geschickt, um dort die Rechte zu studieren und zugleich auch die Rechtspraxis der Kurie kennen zu lernen. Diese Leute brannten nun darnach ihre Rechtskenntnisse an den Tag legen zu können. Sie brachten dem Abte bei, daß er infolge päpstlicher Privilegien volle Jurisdiktionsgewalt über den ihm unterstellten Welt- und Ordensklerus wie auch über das ihm untergebene Volk habe. Als man nun den oben erwähnten Ehekasus definitiv entschied, wandte sich der eine Teil rekurrierend nach Konstanz. Konstanz nahm die Appellation an und zitierte den andern Teil vor sein Gericht. Dagegen erhob nun der Abt Einsprache und leitete den ganzen Handel nach Rom, wo der englische Benediktiner P. Wilfrid Selby die Interessen des Klosters vertrat. Der Papst wies mit Schreiben vom 6. September 1646 die Sache an den Apostolischen Nuntius in der Schweiz. Der Nuntius lud nun den Bischof vor sich, der den Dompropst nach Luzern sandte und sich zu Verhandlungen bereit erklärte. Auf dies hin ließ der Abt seine Rechtstitel durch zwei Kapitularen dem Bischof unterbreiten.
Unterdessen kam 1647 ein neues Streitobjekt dazu. Der Pfarrer von Ettiswil, wo das Stift das Patronatsrecht der ihm inkorporierten Kirche besaß, gab zu schweren Klagen Anlaß. Nun wollte Abt Plazidus von sich aus Abhilfe schaffen. Konstanz, davon benachrichtigt, wollte aber die Sache vor sein Tribunal ziehen und bestellte den Propst von Luzern, jodocus Knab, als Untersuchungsrichter. Dieser, ein guler Freund des Stiftes, machte den Abt aufmerksam, der daraufhin in Konstanz Verwahrung einlegte. Nun griff der Internuntius ein und ließ den Prozeß führen, womit beide Teile zufrieden waren. Der Vorfall half natürlich mit, die Stimmung in Konstanz zu verschlimmern. Der eigentliche Streit ruhte dann längere Zeit. Im Zusammenhang mit dem Churerhandel hoffte man durch Vermittlung des Nuntius auch die mit Konstanz anhängige Frage einer Lösung entgegenführen zu können. Aber diese Versuche erwiesen sich als vergeblich. Eine anfangs 1665 in Luzern stattgefundene Konferenz verlief, wie frühere Versuche, ergebnislos. Konstanz weigerte sich die vom Nuntius vorgeschlagene Lösung anzunehmen. Der Nuntius riet nun die Frage in Rom einer Kardinalskongregation vorzulegen, wozu man sich in Einsiedeln auch entschloß. Das Geschäft wurde mit allem Eifer betrieben. Auch Konstanz blieb freilich nicht müßig und so erging am 15. Mai 1668 der Entscheid, die Bulle Leo X. vom 10. Dezember 1518 beziehe sich nur auf das Stift und nicht auf dessen Pfarreien. Der Abt verordnete im Juli dieses Jahres, daß alle Vigiltage vor Marienfesten gefastet und am Samstag stets die Lauretanische Litanei nach der Komplet gebetet werden solle, um einen günstigen Ausgang der Angelegenheit zu erflehen. Wirklich erlangte man auch im folgenden Jahre ein päpstliches Dekret, das die Wiederaufnahme der Untersuchungen anordnete. Der Abt bestellte eine eigene Fünferkommission, die sich vorab mit dieser Angelegenheit befassen sollte. Doch sollte weder er noch sein Nachfolger das Ende dieses Handels erleben994.
Es ist begreiflich, daß Abt Plazidus, der so um die Rechte und Privilegien seines Gotteshauses einen schweren Kampf um den andern zu führen hatte, sehr besorgt war, diese Rechte und Privilegien von zuständiger Seite erneuern und bekräftigen zu lassen. Kaiser Ferdinand II. bestätigte den 5. März 1632 und wiederum den 30. Juni 1634 die Privilegien995; die Regalien verlieh er dem Abte den 5. März 1632996. Dieser Kaiser, der unsern Abt sehr hoch schätzte, verlieh ihm auch den 16. März 1636 die Würde eines kaiserlichen Pfalzgrafen997. Sein Nachfolger, Ferdinand III., erneuerte die Bestätigung der Privilegien den 1. Februar 1639998 und die Regalien den folgenden 21. Februar999. Kaiser Leopold I. erneuerte beides den 25. Mai 1660 und erließ noch ein eigenes Diplom zur Bestätigung des Erlasses Kaiser Karl IV., durch das die Gerichtsbarkeit des Klosters geschützt wurde1000. Mehrfach beriefen die Kaiser auch den Abt zu den Reichstagen, welche Einladung freilich nur mehr formellen Charakter hatte.
In Rom suchte man 1640 und wiederum 1645 die Bestätigung der Privilegien zu erhalten; doch erst den 24. März 1649 erfolgte sie. Gewisse Fakultäten von den Zensuren zu absolvieren hatte man 1644 durch die Nuntiatur erhalten1001. Den 30. Dezember 1646 erhielt der Abt das Privilegium, drei öffentliche Notare ernennen zu dürfen1002. Zu den päpstlichen Nuntien jener Zeit unterhielt der Abt vorzügliche Beziehungen. Nuntius Ranutius Scotti (1630-39) schätzte ihn sehr und hielt ihn für einen Heiligen. Nuntius Boccapaduli (1647-52) unterbreitete ihm den sogen. Beginenstreit in Altdorf, der 1649 die Gemüter sehr erhitzte. Ganz besonders aber war Nuntius Friedrich Borromeo (1654 bis 1665) ein warmer Freund des Klosters und des Abtes.
Das Ansehen des Abtes erstreckte sich aber weit über die kirchlichen Kreise hinaus. Im Jahre 1639 fanden in Einsiedeln die ersten Friedensverhandlungen im Dreißigjährigen Krieg zwischen Bayern und Frankreich statt. Im Bauernkrieg rief 1653 die Stadt Luzern die Vermittlnug des Ahtes an, der sich auch nach Luzern begab und zunächst mit der Regierung verhandelte. Die Erregung war aber zu groß, als daß er bei den Aufständischen etwas ausrichten konnte. Im sogen. Zwyerhandel wurde der Abt oft zu Rate gezogen. Unter seiner Vermittlung kam den 1. März 1661 zwischen den Vertretern von Uri und Schwyz in Einsiedeln ein Vergleich zustande1003. Als der erste Villmergerkrieg die Eidgenossen entzweite, ließ der Abt die Reliquien und das Archiv des Gotteshauses nach Schwyz in Sicherheit bringen.
In der Schweizerischen Benediktinerkongregation führte der Abt mit dem heiligmäßigen Abte von St. Gallen, Pius Reher, dem er in enger Freundschaft verbunden war, abwechselnd den Vorsitz. Konstanz versuchte erneut die Privilegien der Kongregation, wie sie durch Urban VIII. verliehen worden waren, zu beseitigen. Durch den schon erwähnten P. Wilfrid Selby aus England, der als Procurator der Schweizerischen Benediktinerkongregation in Rom bestellt war, erwirkte man am 26. September 1631 ein Dekret, das die verliehenen Privilegien als zu Recht bestehend erklärte. Der Streit brach 1642 anläßlich der Abtswahl in Rheinau neu aus. Durch ein Übereinkommen der Klöster Muri, Rheinau, Fischingen und Engelberg mit Konstanz wurde die Frage den 19. Januar 1646 geregelt und von Innozenz X. den 15. August des Jahres bestätigt. Eine Äbteversammlung in Fischingen führte die Communicatio bonorum operum unter den Kongregationsklöstern ein. 1636 gab man neue Statuten.
Viel zu schaffen gaben den Äbten die Klöster Pfäfers und Disentis. In Pfäfers hatte Abt Michael Saxer, der auf den Einsiedler Konventualen Johannes Heider 1600 folgte, das Gute, das sein Vorgänger geschaffen, bald wieder zu Grunde gerichtet. Dessen Nachfolger, Jodoc Höslin, Beda Fink und Justus Zink, vermochten nicht dem Niedergang zu steuern, halfen zum Teil selbst nach besten Kräften dazu mit. Mehrfach mußte die Kongregation in den Jahren 1646 und 1663 eingreifen; Patres aus Muri und St. Gallen versuchten zunächst das Reformwerk, dessen Durchführung aber erst Abt Bonifaz Tschupp (1677) gelingen sollte. In Disentis hatte der aus Muri berufene Abt Augustin Stöcklin (1634-41) einen schweren Kampf um die Selbständigkeit seines Klosters zu führen. Dies, sowie spätere innere Unruhen beschäftigten auch unsern Abt des öftern. Im Jahre 1647 wurde das letzte schweizerische Benediktinerkloster, das bisher der Kongregation noch fern gestanden, Beinwil, das um diese Zeit seinen Sitz nach Mariastein verlegt hatte, in diese aufgenommen. Vorübergehend schlossen sich auch die Stifte Kempten (1664) und Murbach (1666) der schweizerischen Kongregation an, die sich um die Hebung der Ordenszucht in diesen Stiften sehr bemühte. Während St. Gallen seine Leute nach Murbach sandte, gingen von Einsiedeln P. Christoph von Schönau mit P. Benno Zimmermann als Superior nach dem Stifte Kempten, wo sie eine Reihe von Jahren wirkten. Die Benediktineruniversität in Salzburg fand in Abt Plazidus einen warmen Freund. Sie erhielt mit P. August Reding (1654 bis 1658) und P. Bernhard Waibel (von 1657 an) ausgezeichnete Lehrkräfte. Im Stifte Gengenbach wirkte P. Basilius Stricker als Philosophieprofessor.
Vielfach wurde der Abt auch von auswärtigen Klöstern um seine Vermittlung angegangen, so von Mehrerau in einem Streit mit Konstanz, von Eschenbach in einem solchen mit Rathausen, von Weingarten gegen Wettingen. Besonders während des dreißigjährigen Krieges, der nicht zuletzt den Klöstern in Deutschland zusetzte, hatte der Abt Gelegenheit, seine Güte und Gastfreundschaft zu erweisen. Das Kloster St. Peter im Schwarzwald flüchtete 1632 sein Archiv, die Reliquien und Kostbarkeiten nach Einsiedeln, die bis 1650 hier blieben. Eine große Zahl von Flüchtlingen fanden sich in Einsiedeln ein. So lud Abt Plazidus den Abt von Fulda, der in Rorschach sich aufhielt, ein, nach Einsiedeln zu kommen, wo die Äbte von Weingarten, von Ochsenhausen (während 14 Monaten), von Gozau (während 6 Wochen), von Ilsenburg (während eines Jahre) weilten. Aus St. Blasien waren zwei, aus Gengenbach zwei, aus Ettenheimmünster fünf, aus St. Stephan in Würzburg zwei, aus St. Georg im Schwarzwald zwei, aus Petershausen zwei, aus Isny und Zwiefalten je zwei, aus Andechs, Kempten, Ochsenhausen, Plankstetten und Melk je ein Konventuale da. Insgesamt hielten sich an die 30 fremde Mönche in Einsiedeln auf, einer davon 16 Jahre lang. Mehrere starben auch hier. Aus Gengenbach, Kempten, Zwiefalten und Pfäfers kamen auch Fratres her, um hier die Philosophie oder Theologie zu studieren.
Unter den Frauenklöstern, deren Obsorge Abt Plazidus anvertraut war, stand naturgemäß Fahr obenan. Der Abt war auf die Erhaltung der Ordenszucht sehr bedacht. Als 1641 die Priorin starb, ließ er den Posten zunächst unbesetzt, um ein genaues Inventar aufzunehmen. Einen Streit, der 1649 zwischen dem Propst und den Frauen ausgebrochen war. entschied der Abt dahin, daß inskünftig der Propst von Weltlichen und nicht mehr von Klosterfrauen bedient würde. Die starke Hand des Abtes seinen mit der Zeit den Frauen lästig zu fallen und sie versuchten, den Nuntius gegen diesen einzunehmen, um auf diese Weise mehr Freiheit in der Verwaltung zu erhalten. Sobald der Abt von diesen Vorgängen vernahm, klärte er den Nuntius über das Rechtsverhältnis zwischen Fahr und Einsiedeln auf und machte damit derartigen Versuchen der Klosterfrauen ein Ende. Das 1644 neu bereinigte Urbar von Fahr trägt sein Wappen.
Auf Ersuchen des apostolischen Nuntius übernahm Abt Plazidus 1640 die Visitation des Benediktinerinnenklosters Seedorf und des Kapuzinerinnenklosters zu Allen heiligen Engeln in Attinghausen. Während man Seedorf - die kurze Zeit um 1662 ausgenommen - beibehielt, ging die Visitation über Attinghausen 1673 endgütig an die Kapuziner über, die sie von 1660-64 bereits innehatten. Besonders enge Beziehungen unterhielt Abt Plazidus auch zum Kloster Rathausen.
Aus den vielen Beziehungen zu den verschiedenen Orden und Klöstern erklärt es sich auch, daß dem Abt und Kloster von manchen Seiten her die sogen. Communicatio bonorum operum verliehen wurde. So verlieh der Generalvisitator der schweizerischen Kapuziner, Johannes von Montecalerio, den 7. November 1636 dem Kloster diese Communicatio, was er den 13. Mai 1643 als General bestätigte. Als die Kapuziner 1642 in Rapperswil ihr Generalkapitel für die Schweiz und das Elsaß hielten, nahm der Abt die Kosten für ihren Unterhalt auf sich. Nach Beendigung des Kapitels kamen 46 Teilnehmer prozessionsweise nach Einsiedeln, wo der Konvent sie mit dem Heiltum abholte, der Abt ein Pontifikalamt hielt und sie gastlich bewirtete. Die Franziskanerkonventualen verliehen 1641 die nämliche Gnade. Mit der lothringischen Benediktinerkongregation wurde 1643 ein geistliches Bündnis eingegangen, ebenso mit den Klöstern Gengenbach 1664, Rathausen 1665, Nonnberg 1666. Ausnahmsweise verliehen Abt und Konvent 1648 dem Luzerner Propst Jodocus Knab, dem spätern Bischof von Lausanne, diese Communicatio; Knab vermachte testamentarisch seine Bibliothek zu gleichen Hälften den Klöstern Engelberg und Einsiedeln.
Mit dem hohen Ansehen des Stiftes stieg unter der Leitung dieses Abtes auch die Wallfahrt trotz der Ungunst der Zeiten. Ja es waren vielfach gerade diese Zeiten, die die Menschen in erhöhtem Maße zur Gnadenstätte führten. So kam 1630 der Bischof Johann Franz mit den Bürgern von Meersburg, die die Ungunst der Witterung zur Fahrt bewog, denn am 19. Mai hatte ein hoher Schnee fast ganz Deutschland unter schwerem Schaden heimgesucht. Im Jahre 1636 kam die Stadt Überlingen in feierlicher Dankprozession, an der 550 Laien und 15 Priester teilnahmen, um für die Rettung aus der Schwedennot zu danken. 1649 kam die Stadt Freiburg i. Br., 1651 jene von Radolfzell. Zur Zeit des Bauernkrieges kamen 1653 die Zuger den 21. Mai, die Schwyzer den 17. August und die Luzerner den 31. August in außerordentlicher Wallfahrt zur Gnadenstätte; letztere stifteten eine silberne Lampe in der Gnadenkapelle. Der althergebrachte Toggenburgerkreuzgang wurde um diese Zeit neu organisiert. Auch Frauenfeld nahm 1653 seinen altgewohnten Bittgang wieder auf, ebenso die Stadt Baden im Aargau, die schon im 16. Jahrhundert regelmäßig gekommen war. Rapperswil, das besonders im ersten Villmergerkrieg in eine schwierige Lage geraten war, unternahm im selben Jahre, 1656, zwei Bittgänge nach Einsiedeln, den 29. Mai und den 19. August. Von hohen Wallfahrern werden 1660 der Fürst Friedrich von Hohenzollern und der Herzog von Sachsen-Lauenburg genannt. Im gleichen Jahre kamen auch der Abt von St. Peter in Salzburg, der einen kostbaren Kelch opferte und der Abt von Michelbeüren.
Mit großer Feierlichkeit wurden die jeweils einfallenden Engelweihfeste begangen. Während der Engelweihfeier von 1642 wurden 32,400 Kommunionen ausgeteilt und in der Gnadenkapelle 321, in der großen Kirche 850 hl. Messen gelesen. Besonders glänzend gestaltete sich die Feier von 1659, an der neben dem Nuntius Borromeo alle Benediktineräbte der Schweiz teilnahmen. Unter gewaltigem Pomp wurde dabei die feierliche Übertragung der Reliquien des Katakombenheiligen Plazidus begangen; schon einmal vorher hatte Einsiedeln, den 4. September 1650, eine solche Feier gesehen, als die hl. Überreste der Märtyrer Dionysius und Beniba in die Stiftskirche übertragen wurden. Bei diesen Anlässen, wie an den Engelweihfeiern, wurden große religiöse Schauspiele aufgeführt. In Kupferstichen und Gemälden hielt man die großartigen Prozessionen und die Erinnerung an diese Feiern fest. Mit großer Feierlichkeit ließ Abt Plazidus auch die Reliquien des hl. Adelrich den 30. September 1663 nach der Insel Ufnau überführen, wo man die Gebeine dieses Heiligen 1659 erhoben hatte; eine ähnliche Feierlichkeit fand im gleichen Jahre in St. Gerold statt, wo man den 28. Juli 1662 das Grab des hl. Gerold geöffnet und die Überreste daraus entnommen hatte, die man am 19. April 1663 in feierlicher Weise wieder dahin übertrug. Mit den Äbten von St. Gallen und Muri nahm er 1649 an einer Translationsfeier in Luzern teil, nachdem er schon 1640 mit den Äbten von Engelberg, St. Urban und Wettingen bei einer solchen gewesen war. Auch sonst erhielt Abt Plazidus aus Rom eine Reihe von hl. Reliquien, mit denen er die Altäre der Stiftskirche schmücken ließ. Er ließ schon 1650 ein eigenes Verzeichnis der Reliquien anlegen, nachdem er zwei Jahre zuvor ein genaues Inventar des Kirchenschatzes hatte aufnehmen lassen.
Die Gnadenkapelle, deren Fassade 1617 der Erzbischof von Salzburg hatte mit Marmor verkleiden lassen, erhielt 1633 durch dessen Bruder, den Grafen Kaspar von Hohenems einen ähnlichen Schmuck auch an den übrigen drei Seiten. In Salzburg ließ der Erzbischof Paris von Lodron 1646 auf dem Nonnberg ein Abbild der Einsiedler Gnadenkapelle erbauen, nachdem er in andern Klöstern seiner Bischofsstadt Nachbildungen der Heiligtümer von Loreto und Altötting errichtet hatte.
Auch für die Bereicherung des Kirchenschatzes war Abt Plazidus sehr eifrig tätig. Er gab dem Altdorfer Goldschmied Johann Karl Christen 1664 eine goldene Monstranz in Auftrag, an der der Meister 20 Jahre lang arbeitete! Diese Monstranz galt als eine größte Sehenswürdigkeit der Einsiedler Schatzkammer; sie wurde auf Medaillen und in Kupferstichen abgebildet. Zur Zeit der französischen Invasion mußte sie zerlegt werden und verschwand. Schon 1629 ließ der Abt eine Reduktion der uralten Meßstiftungen vornehmen, deren Stiftungskapital sich verloren hatte. Im folgenden Jahre nahm er auch eine solche der Lampen- und Lichterstiftungen vor und verordnete, daß inskünftig nur mehr je eine Lampe vor dem Hochaltar, dem St. Katharinenaltar und in der St. Johanneskapelle brennen sollte. In der Gnadenkapelle sollten 12 Lampen während des Tages, drei aber Tag und Nacht angezündet sein.
Wie um die Rechte des Klosters, so bemühte sich der Abt auch um die Erhaltung und Mehrung des ihm anvertrauten Besitzes. Eine Sammlung der Urkunden des Stiftes enthielt schon die früher genannte Libertas Einsidlensis. Der Abt gedachte überhaupt alle wichtigen Dokumente des Archivs, das er neu ordnen und versorgen ließ, im Drucke herauszugeben. Er selber nahm daran tätigen Anteil. Die ganze Sammlung, die sich heute noch handschriftlich vorfindet, umfaßt 14 Foliobände. Nicht zuletzt bewog ihn der Gedanke dieser Veröffentlichung im Stifte selber eine Buchdruckerei zu errichten, aus der 1665 als eines der ersten Erzeugnisse der erste Band der Documenta Archivii Einsidlensis erschien. Diesem folgte 1670 der zweite Band, der ebenfalls noch Einsiedeln selbst beschlug, der dritte Band, der die Urkunden für Pfäffikon enthielt erschien 1674, der vierte mit denen von Ittendorf 1681 und der fünfte und letzte, mit dessen Erscheinen der Druck eingestellt wurde, 1695; er enthält die Urkunden von St. Gerold.
Unter den Neuerwerbungen des Abtes steht der Ankauf der Herrschaft Ittendorf bei Überlingen obenan. Am 27. Juli 1650 stimmte das Kapitel dem Abte bei und am 16. August ergriffen P. Michael Nägelin, Statthalter in Einsiedeln und P. Columban Ochsner, Offizial des Abtes, in Begleitung des Kanzlers Weißenbach Besitz von der Herrschaft. Die Stadt Überlingen hatte sie, vor allem auch aus Dankbarkeit gegenüber der Gnadenmutter von Einsiedeln, um 30,000 fl., einem verhältnismäßig niedrigen Preis überlassen. Vom Stifte Salem erwarb man 1651 noch die Einkünfte und Rechte in den dieser Herrschaft naheliegenden Gebieten von Rippenhausen, Immenstadt usw. um 12,930 Gulden. Der Kauf wurde aber erst den 24. Februar 1658 perfekt. Gegen den Kauf von Ittendorf erhob 1656 Fürstenberg Einsprache, da man ein Vorkaufsrecht hatte; der Abt mußte 3500 fl. erlegen, um Ruhe zu bekommen. Als die Stadt Überlingen 1656 in Luzern 2000 fl. aufnahm leistete der Abt Bürgschaft. Zum Erwerb dieser Herrschaft trieb besonders der Umstand, daß man für die Getreideversorgung aus dem Reich einen sichern Platz dort haben wollte. Übrigens veräußerte bereits Abt Raphael diese Besitzung 1693 an das Stift Weingarten.
In Einsiedeln kaufte man 1629 den sogen. Freiherrenberg, 1631 die Ahornweid (um 1470 Kronen), in Freudenfels erwarb der Abt 1647 die Güter des Landschreibers Wirz, die an die Stiftsbesitzungen stießen, um 6400 fl. In St. Gerold kaufte man 1657 von Erzherzog Ferdinand Karl um 1200 fl. eine Alp bei Rankweil mit dem sogen. Propstwald.
Um 1633 trug man sich in Einsiedeln offenbar mit dem Gedanken einen Um- und Neubau des Klosters vorzunehmen. Noch sind Pläne dazu vorhanden, die der Jesuitenlaienbruder Jakob Kurrer in Luzern, der Baumeister der dortigen Hofkirche, entwarf. Zum Glück kamen diese nicht zur Ausführung, denn sonst hätte man kaum hundert Jahre später den heutigen imposanten Stiftsbau aufgeführt. Später, 1644, dachte man wenigstens an den Bau eines neuen Chores; doch auch diesen Gedanken führte erst der Nachfolger des Abtes aus. Doch hat auch Abt Plazidus eine Reihe von Bauten und Reparaturen durchgeführt. So errichtete er gleich zu Anfang seiner Regierung die neue Friedhofkapelle. Auf die Engelweihe 1631 wurden neue Krämerstände erstellt; 1637 folgte der Bau einer Apotheke, die mit einem Laboratorium und allem Nötigen versehen wurde. Ein Haus für die Schmiede wurde neu errichtet; ebenso im Sihltal ein Haus. Das Türmchen auf der St. Michaelskapelle, das ein Sturm heruntergeworfen hatte, ließ er wieder herstellen. Die Teufelsbrücke wurde repariert, ebenso das Haus auf dem Etzel und der Schloßgraben in Pfäffikon. In Kaltbrunn wurde 1640 ein neuer Pfarrhof erstellt. Die Orgeln in der Stiftskirche wurden repariert und 1633 im Chor eine neue kleine Orgel von 5-6 Registern aufgestellt. Im Refektorium ließ er die Patrone des Ordens und Ortes malen. In der Stiftskirche wurde 1641 der St. Josefsaltar aufgestellt. In der Kapelle auf der Insel Werd kam ein neuer Altar hin. Die Sakristei erhielt ein schwarz marmorenes Lavabo. Von der Errichtung der Buchdruckerei und ihren Leistungen haben wir schon gesprochen. Für die Bibliothek schaffte der Abt sehr viele Bücher und 1643 zwei große Globen an. - Eine große Leistung war die Beschaffung eines neuen Geläutes. In den Jahren 1636 bis 1638 gossen Peter und Honorat Rosier aus Lothringen für die Stiftskirche 12 Glocken, von denen die größte 142 Zentner wog; sie sind heute noch im Gebrauche. Gelegentlich wurde der Abt auch nach auswärts zu Glockenweihen gerufen, so 1643 nach Eschenbach (Kanton St. Gallen), Steinerberg und Schwyz. Daß Abt Plazidus ein sehr guter Haushalter war, erhellt auch daraus, daß er nicht nur die sehr kostspieligen Prozesse und Rechtshändel führen, große Erwerbungen, wie die von Ittendorf, machen konnte, sondern auch sehr oft durch Geldanleihen und Bürgschaften andern zu Hilfe eilen konnte. Wir haben schon mehrfach Beispiele dafür erwähnt. Hier sei noch darauf hingewiesen, wie er 1647 der Herrschaft Blumenegg 1500 fl. lieh, damit sie die von General Wrangel auferlegten 5000 fl. zahlen konnte. Den Grafen von Montfort bürgte er 1648 für 2000 fl., dem Abte von Ochsenhausen 1649 für 35,000 fl., die dieser bei Hirzel in Zürich aufnahm. Naturgemäß wurde der Abt daneben sehr oft um Almosen angegangen, wobei er allzeit eine offene Hand bewies. So gab er wiederholt der Jesuitenresidenz in Bellenz größere Gaben. An die Glocken im Muothatal schenkte er 1646 100 fl., der Kapelle in Schöz 1661 100 Kronen. 1647 bezahlte er für zwei Kapuziner die Badekur in Pfäfers. Von seiner weitgehenden Gastfreundschaft vertriebenen Ordensbrüdern gegenüber haben wir schon gehört. 1632 bewilligte der Abt dem Vogte Johann Schindler, Landmann zu Schwyz und Einsiedeln in der Waldstatt nach Erz zu graben; dem Kloster sollte der zehnte Teil davon geliefert werden. Kaspar Schindler und Franz Tanner erhielten 1634 die Erlaubnis in Einsiedeln eine Pulverfabrik zu errichten. Aus dem Jahre 1642 erfahren wir, daß man an der Staffelwand nach Gold suchte; jedoch ohne Erfolg. Jäger brachten gelegentlich seltene Tiere dem Abte; so erlegte man 1661 in Lachen einen Wolf, den man dem Abte brachte, der dafür 24 Pfund zahlte. Anno 1648 trieben ihrer 600 (!) Schwyzer und Einsiedler einen gewaltigen Bären auf, der 515 Pfund wog. Die Herren von Schwyz sandten einen Vierteil des erlegten Ungetüms dem Abte. 1631 wurde auf Befehl des Abtes ein Luchs erlegt.
Über all der äußern Tätigkeit vergaß der Abt freilich die Sorge für die ihm anvertraute Herde keineswegs. Wie er streng rechtlich gesinnt war, so hielt er auch strenge auf Ordenszucht. Die Disziplin stand darum auch unter ihm auf einer seltenen Höhe. Darüber vernachlässigte er keineswegs die Ausbildung der jüngern Stiftsmitglieder. Das philosophische und theologische Hausstudium wurden weiter ausgebaut. Da er selber die Gefahren kennen gelernt, denen junge Kleriker auf Reisen ausgesetzt sein konnten, hielt er eher etwas zurück, wo es aber nötig war, scheute auch er keine Kosten. So sandte er, wie wir schon hörten, 1639 zwei Patres nach Rom zum Studium des Rechtes. Im Jahre 1641 gingen nicht weniger als vier nach Lyon, um dort vorab dem Studium der französischen Sprache sich zu widmen; von diesen starben freilich zwei: Ägidius Tschudi und Christoph Göldlin von Tiefenau daselbst an einer ansteckenden Krankheit. P. Augustin Reding ließ er in Freiburg i. Br. 1654 den Doktorgrad in der Philosophie und Theologie erwerben. Darum kamen auch, wie wir schon sahen, aus auswärtigen Stiften junge Mitglieder, um in Einsiedeln ihre Studien zu machen. Umgekehrt mußten Einsiedler Mönche auswärts als Lehrer dozieren, so vor allem in Salzburg und Kempten. Die Zahl der Konventualen stieg unter Abt Plazidus stark an; er ließ darum 30 neue Zellen errichten. Im Jahre 1661 verordnete er, daß inskünftig die Laienbrüder mit ihrem Instruktor in einem eigenen Raume speisen sollten. Abt Plazidus war es auch, der 1664 den ersten Katalog der Stiftsmitglieder in Kempten im Drucke erscheinen ließ. Man zählte damals 38 Priester, 12 Kleriker und 8 Brüder, insgesamt 58 Mitglieder. Aber auch der Verstorbenen gedachte er, indem er 1644 das Mortuarium neu anlegen und ordnen ließ.
Über allem aber vergaß er sein Seelenheil nicht. Gegen sich selber war er am strengsten. Seine Zeitgenossen hielten ihn darum auch für einen Heiligen. Die Annalen des Klosters sind der Lobeserhebungen über seine Tätigkeit, aber auch über sein heiligmäßiges Leben voll. Das Leben des Abtes ging gegen 1670 seinem Ende entgegen. Er selbst fühlte dies deutlich. Seine Gesundheit scheint nie überaus stark gewesen zu sein. Wir hören, daß er 1660 mit sieben Pferden aus S. Maurice im Wallis und 1661 mit fünf Pferden wiederum den Sauerbrunnen holen ließ für sich und einige Patres. Im September 1669 war es ihm vergönnt das goldene Priesterjubiläum zu feiern; der spätere Kardinal Bernhard Gustav von Baden-Baden war dabei geistlicher Vater. Um sich ruhiger auf den Tod vorbereiten zu können trug er sich mit der ernsten Absicht zu resignieren. Am 18. Juni 1670 mußte der Dekan diese Absicht dem Kapitel eröffnen; er hatte selber im Verein mit P. Subprior versucht, den Abt von diesem Gedanken abzubringen. Vergeblich, der Abt bestand darauf. Doch das Kapitel wollte nicht darauf eingehen, sondern schlug ihm vor, sich einen Coadjutor für die Geschäfte zu wählen, oder mit deren Führung jene Fünferkommission zu betrauen, die er in der Konstanzer Angelegenheit kurz zuvor aufgestellt hatte. Der Abt wünschte, daß das Kapitel einen Coadjutor wählen möchte. Diesem Wunsche entsprechend wählte man den Stiftsdekan Augustin Reding zum Gehilfen des Abtes. Der bisherige Subprior P. Basilius Stricker sollte dafür den Dekan im Chor und P. Paul Betschart den Subprior im Chor vertreten. Letztere mit P. Bernhard Waibel wurden ferner zu Consiliaren bestellt für die Beratung wichtigerer Geschäfte. P. Wolfgang Weishaupt sollte die Inventarien aufnehmen und die Rechnung der Ammänner prüfen.
Rascher als man geglaubt hatte wurde der Abt den Seinen entrissen. Er starb am 10. Juli 1670. Abt Plazidus ist der erste Abt, dessen Porträt wir besitzen1004.
Der berühmte Geschichtsschreiber P. Gabriel Buzelin aus dem Stifte Weingarten hat sich in seinen Benedictus redivivus1005 zum begeisterten Lobredner unseres Abtes gemacht; er erzählt sogar von wunderbaren Krankenheilungen, die an seiner Leiche geschahen: «Ipso profesto summi Monachorum Archiducis Benedicti decima Julii vere redivivus ad triumphos et latus tanti patris sui jungitur, evocatus e terris et Einsidlensi magnae Matris Archisterio Placidus eiusdem Abbas Princeps Mariana Regina dignissimus, magnis sane titulis, ut virtutibus, ad omnem posteritatem celebrandus. Is uti Benedictum Patrem vere per omnia Admirabilem, vitae expressit mira imitatione, sic Matris quoque Virginis Benedictae viscera in se ipso continuit, et pietate vere materna non erga suos tantum, sed erga pauperes quoscumque gessit et exhibuit, ex cujus ore nil nisi Divinum, dignumque tanto Principe excidit. Fuit patientia admirabilis numquam sui dissimilis, imperturbato ut semper animo, sic vultu, fronte semper serena, ordo modesto, ipsis quoque moribus, nil nisi placidum referentibus, ita ut quiqumque ipsum intuerentur, tanquam Dei Angelum revererentur, Variis pro juribus Deiparae conservandis, aerumnis et vexationibus tentatus, erga adversarios ita se habuit, ut erga amicissimos, aegerime ferens, si quis de ipsis male loquerentur, tali tolerantia, quae canonizari mereretur».
Die Vorgänge bei der Wahl sollten für die künftige Regierung von tiefgreifender Bedeutung werden. Das Kapitel, das sich am 6. März versammelte, war zum vorneherein entschlossen, seine Rechte gegenüber Schwyz zu wahren. Dort hatte man nämlich, seitdem man 1526 Abt Ludwig von St. Gallen herberufen, den folgenden Abtswahlen jeweilen beigewohnt. Diesen Eingriff in die Rechte wollte man weiter nicht mehr dulden und hatte darum den Tod des Abtes Augustin geheim gehalten und Schwyz keine Anzeige gemacht. Man beschloß die Schwyzer in keiner Weise zur Wahl einzuladen, da sie sich gerühmt hätten, ein Recht dazu zu besitzen. Nun kamen gleichen Tags einige Schwyzer Herren von einer Reise in den Thurgau (Landammann Reding und Seckelmeister Betschart), zu denen Paul Ceberg aus Schwyz stieß. Sie sollten in einer Angelegenheit des Vogtes Ludwig Öchslin vorstellig werden, der über den verstorbenen Abt verläumderische Reden ausgestreut hatte und darum bestraft werden sollte. Da sie nun vom Tode des Abtes und der bevorstehenden Wahl hörten, verlangten sie zur Wahl zugelassen zu werden. Der anwesende Nuntius Rocco forderte sie auf ihre Beweise vorzubringen, was sie aber nicht konnten. Andern Tags verlangten sie eine Audienz beim Kapitel, das drei Mitglieder bestimmte, denen die Schwyzer ihr Verlangen vorbringen sollten. Ihre Forderung, der Wahl beiwohnen zu können, wurde wiederum bestimmt abgewiesen, ihnen aber eröffnet, daß sie nach erfolgter Wahl vorgelassen würden, um zum Tode des alten Abtes zu kondolieren und dem neuen zu gratulieren. In diesem Sinne erging auch eine schriftliche Einladung nach Schwyz. Dort beschloß man, wenn ein Fremder zum Abte gewählt werden sollte, daß dann das Schutzverhältnis aufgehoben und den Einsiedlern sofort ein Vogt gegeben werde sollte. Landammann Heinrich Reding sollte sich mit großem Gefolge sogleich nach Einsiedeln begeben. Am Rotenthurm traf man den Stiftskanzler Oswald Küchlin, der von Einsiedeln abgeordnet worden war, die erfolgte Wahl mitzuteilen. Man blieb nun den ganzen Tag in Rotenthurm und lebte dort auf Stiftskosten; wahrscheinlich holte man in Schwyz neue Weisung ein. Erst auf den Abend kam man nach Einsiedeln, wo die Abgeordneten, da im Stifte selbst alles besetzt war, auf der Waschhütte untergebracht wurden. Darüber unzufrieden gingen die Boten in den «Weißen Wind» und lebten dort auf Kosten des Stiftes. Andern Tags verlangten sie Audienz vor dem Kapitel; zuerst wollten sie von der Gegenwart des neuen Abtes nichts wissen. Sie brachten hier ihre Beschwerden vor, ohne sie aber belegen zu können. So mußten sie schließlich zugeben, daß sie kein Recht auf ihre Forderung hätten, verlangten aber, inskünftig ehrenhalber gerufen zu werden, dann solle alles vergessen sein. Nach Tisch gratulierten sie dem Neugewählten und versprachen ihren Schutz. - Da von Rom aus die Confirmation erst am 29. Oktober erfolgte, konnte die Benediktion erst am 25. November stattfinden. Diese nahm der apostolische Nuntius unter Assistenz der Äbte von Muri und Fischingen vor. Die Schwyzer hatten dazu ihre Abgeordneten gesandt. Am folgenden Tage huldigten die Einsiedler.
Diese Vorgänge muß man wohl im Auge behalten, wenn man die Kämpfe, die sich in der Folge abspielen sollten - die wir hier freilich nur kurz berühren können - recht verstehen will. Dazu kommt allerdings noch ein zweites Moment, das ebenfalls wohl zu beachten ist. Schon 1626, also vor der Wahl unseres Abtes, war der eine Bruder, Augustin, Ammann des Gotteshauses; der andere, Johann Georg, aber Vogt der Waldstatt. Durch ihre Heiraten waren die Reimann auch mit einigen Schwyzerfamilien verwandt. Das Emporkommen der Familie weckte vor allem den Neid des frühern Vogtes Ludwig Öchslin, der ob seiner Schimpfreden gegen den verstorbenen Abt am 2. April 1629 in Gegenwart einer Abordnung von Schwyz, vor Abt Plazidus und einigen Konventualen Abbitte leisten mußte. Öchslin war in der Folge die Seele des Widerstandes gegen die Reimann und gegen das Kloster. Dies zeigte sich schon im sogen. Kirchhofstreit. Noch Abt Augustin hatte die Verlegung des Kirchhofes, der bis anhin bei der Kirche lag, an den heutigen Platz in die Wege geleitet, ohne daß sich ein Widerstand geltend machte. Am 20. April
1629 wollte Abt Plazidus den neuen Kirchhof einweihen. Da erhob am nämlichen Tag der Rat Einspruch dagegen und legte Berufung nach Schwyz ein. Schwyz nahm zuerst eine abwartende Stellung ein und trat erst später entschieden zu Gunsten des Abtes ein. Noch im gleichen Jahre begann der Abt den Bau der Friedhofkapelle, die er am 20. September 1631 einweihen konnte991.
Schon 1629 sollten die Streitigkeiten mit Schwyz einsetzen. Als im August dieses Jahres die Schwyzerboten zur sogen. Jahresrechnung erschienen, wobei die Rechnungen der Amtmänner vorgelegt wurden, verlangten sie, daß ihnen die spezifizierte Rechnung des Klosters vorgelegt werde; darauf ging man nicht ein. Schwyz mußte sich in der Folge mit einer allgemeinen Generalrechnung begnügen. Im folgenden Jahre setzte es Differenzen wegen der Bestrafung der Gotteshausdiener ab, die der Abt für sich in Anspruch nahm. Ebenso erklärte der Abt, daß die Gotteshausleute nicht ohne weiteres pflichtig seien, einem Kriegsaufgebot durch Schwyz, Folge zu leisten. Besonders zu reden gab ein im Herbst 1630 verübter Totschlag zwischen zwei Gotteshausangestellten, der freilich außerhalb der Gemarkungen des Stiftes vorgefallen war. Der Abt verlangte auch hier, daß deren Bestrafung vor sein Gericht gehöre. All diese Vorgänge häuften mit der Zeit einen großen Zündstoff auf, so daß es nur eines geringfügigen Anlasses bedurfte, um den Konflikt zu offenem Ausbruch zu bringen.
Als 1633 die Schweden in den Thurgau einbrachen, mußte auch Schwyz seine Truppen ausrücken lassen. Aus der Waldstatt gingen 50 Mann nach Rapperswil. Das Kriegsrecht wurde bei diesem Anlaß mit Schwyz neu geregelt und den Schwyzern vom Kloster aus an ihre Kosten am 16. September 2000 Gulden und am folgenden 8. Oktober weitere 1000 Gulden geliehen, gegen die ausdrückliche Zusicherung, daß dies keine Kriegssteuer, sondern eine Anleihe sei. Schwyz brauchte aber mehr Geld und beschloß darum, eine allgemeine Kriegssteuer zu erheben. Der Abt sah in einem solchen Beschluß, der ohne ihn zu begrüßen gefaßt worden war, eine Verletzung seiner Rechte und suchte zuerst vertraulich eine Annäherung zu finden. Es kam schließlich zu Verhandlungen, denen der Abt persönlich beiwohnte (7. und 8. April 1636 am Rotenthurm). Man schien eine Lösung gefunden zu haben, als in Schwyz die Stimmung umschlug. Ludwig Öchslin, der früher schon mit ungebührlichen Forderungen, wie: daß der Weihel nur aus den Waldleuten genommen werden dürfe, daß die Stiftsangestellten die Klosterhäuser bewohnten, auch dem Waldstattgesetz unterworfen sein sollten, aufgetreten und abgewiesen worden war, hatte eine nicht geringe Schuld an der Wendung der Dinge. Am 22. April 1637 forderte Schwyz die unverzügliche Einlieferung der Steuer. Unter Führung des Stiftsammanns Reimann beschloß eine Gemeinde in Einsiedeln in dieser Sache zu den Verfügungen des Abtes zu stehen, der die Einlieferung der Steuer untersagte. Schwyz, über die Vorgänge unterrichtet, bestellte am 3. Mai 1637 in Konrad Heinrich ab Yberg einen Landvogt für Einsiedeln, der am 21. Mai unter großem Gepränge in Einsiedeln eingeführt wurde. Schon am 4. Mai hatte sich der Abt - gleichzeitig aber auch die Schwyzer - an den Nuntius gewandt. Ebenso suchte der Abt die Hilfe und Vermittlung der übrigen katholischen Orte nach. Am 17. Mai gelangte er als Reichsfürst auch an den kaiserlichen Abgeordneten, Freiherrn Peter von Schwarzenberg in Luzern. Von allen Seiten gingen Mahnschreiben in Schwyz ein, die aber nichts fruchteten. Am 26. Mai fand eine Konferenz der katholischen Orte Luzern, Uri, Unterwaiden und Zug in Gersau statt, zu der beide Teile erschienen. Man beschloß, den Handel vor eine Konferenz aller sechs katholischen Orte zu bringen. Unterdessen wurde aber in Einsiedeln die Steuer durch den Vogt eingezogen. Dazu kamen gehässige Äußerungen von beiden Seiten, die die Stimmung nur verschlechterten, so daß die am 5. Juni stattfindende Konferenz resultatlos verlief. Durch den Nuntius war die Sache nach Rom gelragen worden, von wo dem Nuntius die Weisung zuging, sich im Verein mit den katholischen Orten der Rechte des Stiftes anzunehmen. Aber Schwyz lehnte jede Vermittlung ab: es wollte die Sache allein austragen, ohne dem Kloster die Möglichkeit zu gewähren, den Rechtsweg beschreiten zu können. Schwyz suchte durch eigene Gesandtschaften an die einzelnen Orte, diese für sich zu gewinnen. Der Stiftsammann Reimann wurde nach Schwyz zitiert und da er nicht erschien, als Rehell erklärt und seine Güter konfisziert. Da alle Vermittlungsversuche des Nuntius und der katholischen Orte vergeblich waren, so erklärte der Abt, er werde sein Recht entweder vor den 13 Orten suchen oder sich seines Burgrechtes mit Zürich bedienen, im Notfalle sogar auswärts d. h. beim Kaiser - den er mehrfach über den Gang der Dinge unterrichtet hatte - sich um Hilfe umsehen. Dies verbitterte nur umso mehr.
Die katholischen Orte, die sich am 13. Januar 1638 in Luzern versammelten und denen ein kaiserliches Mahnschreiben, das mit Intervention drohte, vorlag, stellten ein Vergleichsprojekt auf, dem sie im Februar durch eine eigene Gesandtschaft nach Schwyz mehr Ausdruck verleihen wollten. Man erreichte, daß während der Fastenzeit mit Exekutionen, Konfiskationen und dergl. eingehalten werden sollte. Aber schon am Osterdienstag setzten die Feindseligkeiten wieder ein, der Gotteshausammann wurde neuerdings nach Schwyz zitiert. Man fürchtete im Stifte bereits einen neuen Überfall wie anno 1314. Neue Bittschreiben gingen nach Rom und Wien ab. Unterdessen forderte Schwyz auch genaue Rechnungsablage über den gesamten Haushalt des Stiftes, was der Abt entschieden abwies. Der Nuntius drohte nun mit kirchlichen Strafen, was die Empörung in Schwyz nur noch steigerte. Der Stiftsammann wurde nach dritter fruchtloser Zitation als Rebell erklärt und sein Vermögen endgültig eingezogen.
Da der Kaiser sich direkt bei Schwyz verwandte, benützte man dies, um die Mitstände auf die große Gefahr aufmerksam zu machen, die der Demokratie und Souveränität drohe. Einige Orte wurden auf dies hin wankend in ihrer Haltung. Der Nuntius suchte durch Vermittlung der beiden Kapuziner, P. Sebastian von Beroldingen und Basilius Lindauer, eine Aussöhnung in die Wege zu leiten. Aber alles verfing nichts. Alle Bemühungen schienen fruchtlos. Sowohl die katholischen Orte als auch Papst und Kaiser legten sich erneut ins Mittel. Die Leidenschaften stiegen immer höher. Während man von Seite des Klosters in Beichtstuhl und Kanzel gegen Schwyz Stellung bezog, häuften sich Tätlichkeiten und Schmähreden von der andern Seite. An Stelle des ersten Landvogtes ab Yberg, dessen Amtsdauer nach zwei Jahren abgelaufen war, trat im Mai 1639 Hauptmann Sebastian Reding von Arth.
Rom sandte unterm 7. Juni 1639 an Schwyz ein Monitorium, wodurch man zur Beobachtung der Bulle Leo X. von 1518, durch die die Immunität des Stiftes garantiert worden war, oder aber zur Verantwortung in Rom aufgefordert wurde. Der neue Nuntius, Hieronymus Farnese, der im Spätherbst 1639 erschien, mahnte erneut zum Einlenken unter Hinweis auf kirchliche Strafen, die man sonst inkurriere. Schwyz aber lehnte jede Einmischung Roms in diese Angelegenheit als rein weltlichen Charakters ab. Es gelang ihnen sogar den Bischof von Konstanz - wenn auch nur vorübergehend - gegen die Nuntiatur einzunehmen.
Schwyz legte endlich dem Nuntius seine Akten vor, die diesen aber nicht zu überzeugen vermochten. Das Kloster hatte ebenfalls seine Akten zusammengestellt und gab sie 1640 gedruckt in der sogen. Libertas Einsidlensis heraus, die «im Großen und Ganzen eine vortrefflich ausgeführte, gelungene Zurückweisung der meisten schwyzerischen Prätensionen» darstellt (Kälin). Während die Schwyzer auf dieses Buch mit neuen Schmähungen antworteten, ließ der Nuntius es durch drei Geistliche prüfen. Der Entscheid fiel durchaus zu Ungunsten von Schwyz aus.
Je länger je mehr erregte der Handel Aufsehen in der ganzen Schweiz. Der Nuntius versuchte, nachdem eine Tagung der katholischen Orte in dieser Angelegenheit am 21. August 1640 in Luzern wiederum resultatlos verlaufen war, persönlich in Schwyz eine Lösung zu finden. Doch fand er kein Gehör, da man über seine Drohungen mit kirchlichen Strafen hier wie in den andern katholischen Orten sehr mißstimmt war. Auch den Abt suchte er zum Entgegenkommen zu bestimmen. In einem Schreiben an Schwyz tat dieser auch den ersten Schritt zur Versöhnung, fand aber ebensowenig Gehör. Wohl deshalb suchte er auch die Hilfe des französischen Gesandten nach. Der schon bekannte P. Sebastian von Beroldingen bemühte sich neuerdings, Rat und Volk in Schwyz umzustimmen. Alles schien umsonst. Ein neuer Landvogt wurde in der Person des Ratsherrn Leonhard Schorno gewählt. Da verhängte der Nuntius über diesen die Exkommunikation, falls er etwas gegen die Freiheit des Gotteshauses unternehme. Mit der gleichen Strafe wurden auch jene Einsiedler bedacht, die sich dagegen verfehlen sollten. Am 3. Mai 1641 erhielt man in Schwyz offiziell Kenntnis davon. Das in Einsiedeln angeschlagene Edikt ließen die Schwyzer wegreißen. Der Handel hatte seinen Höhepunkt erreicht. Die Schwyzer wiesen darum eine Aufforderung Luzerns, eine Landsgemeinde einzuberufen, an der die Gesandten der katholischen Orte direkt mit dem Volke verhandeln könnten, rundweg ab. Statt dessen erhob man am 28. Juni 1641 neue, ungebührliche Forderungen. Der Nuntius erließ auf dies hin an die katholischen Orte eine letzte Aufforderung Ernst zu machen und die längst beschlossene Gesandtschaft nach Schwyz abzuordnen. Der Abt rief den Kaiser an, er möchte die Schwyzer der Kastvogtei berauben. Die Schwyzer erklärten sich in der Folge allerdings bereit die Deputation der Orte anzuhören; aber diese selber hegten nun wenig Vertrauen mehr auf einen Erfolg. Eine Landsgemeinde vom 11. August 1641 beschloß, daß ein jeder, der gegen die bisherigen Beschlüsse handle als Meineidiger gelten und des Todes schuldig sein sollte. Alles drängte zu einem vollendeten Bruch. Der Nuntius forderte die Orte auf, Schwyz mit dem Abbruch des freien Handels und Wandels zu drohen. Diese, über das beständige Drohen mit den Kirchenstrafen wenig erbaut, ersuchten ihn, die Exkommunikationssentenz gegen den Landvogt Schorno für einstweilen zu suspendieren; eine Sondergesandtschaft sollte in Schwyz und Einsiedeln eine Einigung versuchen. Diese, bestehend aus Ritter Heinrich Fleckenstein von Luzern, Landammann Johann Tanner aus Altdorf und Ammann Beat Zurlauben aus Zug, traf Mitte November in Einsiedeln ein, von wo sie sich nach Schwyz verfügte. Wenn sie auch direkt keinen Erfolg hatten, so machten doch ihre Bemühungen tiefen Eindruck. Die beiden Kapuziner P. Sebastian und P. Basilius, unterstützt durch den Guardian in Schwyz, P. Apollinaris Jütz, setzten mit ihren Friedensbemühungen erneut ein. In einem Schreiben vom 12. März 1642 suchte der Abt selbst die Versöhnung anzubahnen. Es kam am 26. März in Rothenthurm zu Verhandlungen, an denen der Abt persönlich teilnahm. Das furchtbare Brandunglück, das Schwyz am 20. April 1642 traf, wobei 70 Firsten niederbrannten und wobei der Abt als einer der ersten eine Hilfe von 400 Kronen sandte, half mit, die Gemüter versöhnlicher zu stimmen. Die Verhandlungen wurden fortgesetzt und führten am 10. und 11. September zu einer grundsätzlichen Verständigung. Bereits am 14. September nahmen Schwyzer Abgeordnete, an der eben einfallenden Großen Engelweihe - welches Ereignis mitgeholfen hatte den Gang der Verhandlungen zu beschleunigen - teil. Man freute sich allerorts des geschlossenen Friedens - Luzern ließ sogar alle Glocken läuten, die Geschütze lösen und einen Dankgottesdienst halten. Die Bereinigung des Vertragsinstrumentes zog sich allerdings noch länger hin. Erst am 21. Juni 1645 kam, nachdem im Mai die Stelle eines Landvogtes aufgehoben worden war, der endgültige Friedensvertrag zustande. In diesem wurde die Hauptfrage, um die sich der ganze Handel gedreht, die der Landesoberherrlichkeit, ganz beiseite gelassen. Im übrigen fand man einen Modus vivendi, der für die Folgezeit bestimmend blieb, für das Verhältnis zueinander. Ganz zur Ruhe kam freilich die Frage nicht, wie wir gleich sehen werden. Der Kampf, bei dem viel Persönliches mitsprach, und der sich um die nicht klar ausgeschiedenen Rechte der Kastvogtei drehte, war freilich im Grunde ein Kampf des Staatskirchentums gegen die Selbständigkeit des Klosters. Dem energischen Vorgehen des Abtes vor allem war es zu danken, daß das Stift seine Unabhängigkeit zu bewahren vermochte. Freilich hatte man dafür große Opfer bringen müssen. Abt Plazidus berechnete die Kosten des ganzen Handels für sein Stift auf 11,848 Gulden, 9 Schilling und 1 Angster992.
Schon 1647 ergaben sich mit Schwyz wieder Anstände in Kaltbrunn, wo das Stift viele Rechte und Güter besaß. Schwyz verlangte das sogen. Umgeld auf den Wein. Das Jahr darauf stellte man die gleiche Forderung auch für die Herrschaft Reichenburg. Das Stift kam insofern entgegen als es vorschlug, diese Auflage selbst erbeben, dann aber mit Schwyz teilen zu wollen. Der Abt streckte trotz diesen Vorfällen und trotzdem Schwyz dem stets unruhigen Vogt Öchslin nicht energisch entgegentreten wollte, den Schwyzern 1647, als sie gegen die Schweden in den Thurgau und ins Rheintal ziehen mußten, wieder 2000 Gulden vor. Gegen Ende der Regierungszeit des Abtes traten die Schwyzer wieder energischer mit ihren alten Forderungen hervor. So verlangten sie 1665 das Jagdrecht in gewissen Stiftsgebieten, die Erbschaft der Illegitimen, den sogen. Abzug bei Ehekontrakten und das Recht der freien Werbung. Durch eine Übereinkunft wurden die Fragen geregelt. Im letzten Lebensjahre des Abtes rollte man gar die Frage der Landesoberherrlichkeit wieder auf. Der greise Abt, der keinen neuen Streit mehr heraufbeschwören mochte, gab in Übereinstimmung mit dem Kapitel den Schwyzern entgegenkommende Zusicherungen, nicht zuletzt in der Hoffnung, sich ihrer Hilfe im Streit gegen den Bischof von Konstanz zu versichern.
Aber auch sonst hatte der Abt sich vielfach für die Rechte des Stiftes auf seinen Besitzungen zu wehren, so 1629 und wiederum 1631 in Pfäffikon wegen den Zehnten und andern Abgaben, 1629 mit Rapperswil wegen dem Albelenfang. Die von Freienbach beanspruchten 1632 das Recht, im Frauenwinkel Rohr schneiden zu dürfen; Schwyz half den Anstand beilegen. Ein neuer Streit wegen dem Fall und den Zehnten entstund in Pfäffikon 1653. In Tuggen ergaben sich 1642 mit dem Stifte Pfäfers Anstände wegen dem sogen. Vorfall. Männedorf verlangte 1646 Nachlaß des Totfalls und anderer Abgaben; der Handel wurde erst 1657/58 endgültig beigelegt. Wegen den Fischereirechten im obern Zürichsee fanden schon 1646 Konferenzen zwischen Rapperswil, Glarus und Schwyz statt, die das Stift naturgemäß berührten. Im Jahre 1649 wollten die in den Freien Ämtern regierenden Kantone von den weggeführten Zehnten und Abgaben einen Tribut erheben, wogegen sich der Abt bei den Orten mit Erfolg wehrte. Zwischen Zürich und Schwyz kam es 1666 zu Anständen, da Zürich die Oberhoheit über den ganzen See ansprach, was Schwyz und mit ihm Einsiedeln nicht gelten lassen wollten. Der Vertrag von 1512 wurde bei diesem Anlasse neu umschrieben. Mit Zürich drohten mehr denn einmal Verwicklungen wegen Predigten, die in Einsiedeln, besonders anläßlich der Engelweihen gehalten wurden und worin einzelne Prediger die Reformierten als Häretiker schalten. Auf solche Anklagen hin verlangte aber der Abt genaue Beweise, die man jeweilen nicht erbringen konnte. Übrigens unterließ der Abt nicht Schritte beim Nuntius, damit dieser in Rom Schreiben an die katholischen Orte wie an die Höfe von Paris und Wien erwirkte, um das Stift, das für seine Besitzungen und Einkünfte im Gebiete von Zürich fürchtete, vor feindseligen Schritten zu sichern. Mit den Einsiedlern selbst ergaben sich vielfach kleinere Differenzen. Von weittragender Bedeutung war die Forderung, die die Einsiedler 1669 erhoben, indem sie für sich das Recht beanspruchten, ihr Vieh nach dem Heuet auf dem Brüel auftreiben zu dürfen. Der Abt wies ihnen aber nach, daß dies von jeher als Gnade gewährt worden sei und nicht als Recht.
Sehr viel Unruhe und große Kosten verursachte der Streit, den das Stift mit der Benediktinerabtei Weingarten wegen St. Gerold auszutragen hatte. Schon früher hatte es Zwistigkeiten wegen der Landeshoheit abgesetzt, die Weingarten als Besitzer der Herrschaft Blumenegg innehatte. Nun sollten auch hier (ähnlich wie in Einsiedeln) die Gotteshausleute von St. Gerold, denen von Blumenegg helfen, die Kriegslasten zu tragen. Als man sich dessen weigerte, kam die Sache zunächst vor den Vogt, dann vor den Prälaten von Weingarten, der sich seiner Untertanen annahm. Man wandte sich von Einsiedeln aus an den Apostolischen Nuntius, sowie an den Bischof von Augsburg und die andern, die früher vom Kaiser in dieser Sache als Schiedsrichter aufgestellt worden waren, aber des Schwedenkrieges wegen nichts hatten unternehmen können. Auch an den Kaiser gelangte man von neuem. Die Übergriffe mehrten sich von Seite der Blumeneggschen resp. Weingartschen Beamten. Ende 1632 legte W eingarten zwangsweise Truppen nach St. Gerold, die auf Kosten der Propstei einquartiert wurden. Es kam sogar zu Tätlichkeiten gegenüber dem Propst P. Christoph Hartmann. Die Einkünfte der Propstei wurden mit Beschlag belegt. Vergebens bemühten sich die kaiserlichen Schiedsrichter, eine Einigung herbeizuführen. Vom Nuntius aufgefordert, schritt der Bischof von Chur als Ordinarius ein und drohte mit den kirchlichen Strafen, wenn die Repressalien nicht aufhörten. Der Abt von Weingarten wurde zur Verantwortung vor den Bischof zitiert. Aber dieser hatte bereits vom kaiserlichen Hofe eine Erklärung erwirkt, die ihm untersagte, in dieser Angelegenheit vor dem Nuntius zu erscheinen; der Kaiser wolle die Angelegenheit vor seinen Gerichten beurteilen lassen. Man nahm darum die bischöfliche Zitation nicht an und warf sie, da sie durch den bischöflichen Kommissar im Priorat St. Johann in Feldkirch niedergelegt worden war, zum Fenster hinaus. Abt Plazidus erachtete es nun für gut, zumal der Abt von Weingarten den Bewohnern von St. Gerold wieder eine Kontribution von 1000 Gulden auferlegt hatte, selbst an den Kaiser zu gelangen. Er beauftragte darum den Subprior P. Martin Kachler zusammen mit dem Rechtsgelehrten Doktor Valpert Mozet, Kanzler in Eichstätt, nach Wien zu gehen. P. Martin begab sich darum zunächst im März 1634 nach St. Gerold. Unterdessen lief die von Chur festgesetzte Frist ab und da Weingarten sich nicht anschickte, der bischöflichen Zitation nachzukommen, wurde von Chur die Exkommunikation verhängt. Das Dekret wurde in Feldkirch allerdings von den Kirchtüren weggerissen und an seiner Stelle eine Gegenerklärung des Abtes von Weingarten angeschlagen. Man suchte von Weingarten aus den Nuntius, bei dem noch eine andere Sache wegen der Kirche in Bludesch, an deren Bau St. Gerold beisteuern sollte, anhängig war, gegen Chur einzunehmen; doch vergebens.
Unterdessen war P. Martin Kachler mit seinem Begleiter am 4. Mai nach Wien verreist, wo er an Christi Himmelfahrt beim Kaiser Audienz hatte. Man sparte anscheinend auch nicht mit Geschenken und Trinkgeldern am kaiserlichen Hofe, so daß die beiden nach einer letzten Audienz am 13. Juli sich mit guten Hoffnungen auf die Heimreise begaben. Am 18. Dezember erhielt man ein vom 30. Juni datiertes kaiserliches Reskript, welches verfügte, daß der von Weingarten verhängte Arrest aufgehoben und daß in Kriegszeiten durch Kommissäre im Namen des Kaisers die nötigen Abgaben erhoben würden. Der Handel war damit freilich noch nicht erledigt.
Er lebte neu auf, als 1638 Abt Franz starb und sein Nachfolger Dominicus auch die Gotteshausleute von St. Gerold zur Huldigung aufforderte. Dagegen legte der damalige Propst P. Juslus Ehrler im Namen des Abtes Plazidus Verwahrung ein. In Einsiedeln selbst stand natürlich in dieser Zeit der Streit mit Schwyz im Vordergrunde, weshalb diese Angelegenheit mehr zurücktrat. Nachdem aber der Streit mit Schwyz erledigt war, suchte man auch hier nach einer Lösung. Beide Teile kamen schließlich überein, die Angelegenheit zwei Schiedsrichtern zu übertragen. Von Seite Weingartens wurde Johann Rudolf von der Halden, ehemaliger Präfekt von Blumenegg aufgestellt, während Einsiedeln den Überlinger Ratsherrn Nikolaus Thüring von Erkheim beauftragte. Diese bestimmten, daß Weingarten dem Kloster Einsiedeln die Berge Blons, Vallatschina, Planggen und Gasnerberg mit allen Bewohnern, der Ober- und Niederhoheit, Leibeigenschaft und allen Gerechtigkeiten gegen eine Entschädigung von 30,500 fl. abtreten solle. Alles, was außerhalb dieser Grenzen lag, sollte zu Blumenegg gehören d. h. der Oberhoheit von Weingarten unterstellt sein. Nur die hohe Gerichtsbarkeit sollte vor den Richter in Blumenegg gehören. Das Übereinkommen wurde den 25. November 1648 besiegelt. Damit kam ein Streit zum Abschluß, der nicht nur sehr große Kosten verursacht, sondern auch vielfach Ärgernis gegeben hatte, weil zwei Stifte einander so bekämpften993.
Mit dem Bischofe von Chur, der in vorstehender Streitsache sich zu Gunsten des Stiftes sehr eingesetzt hatte, ergaben sich nicht lange darnach wegen den, in seinem Sprengel gelegenen Stiftspfarreien in Vorarlberg Anstände. Die Edeln von Schönau, denen seit urdenklichen Zeiten das Patronatsrecht über die Pfarrei Nüziders zugehörte, hatten dasselbe den 15. Mai 1632 zu Ehren der Gottesmutter dem Stifte Einsiedeln geschenkt. Im Jahre 1643 erreichte man, daß diese Pfarrei, sowie jene von Schnifis, über die man bereits früher das Patronatsrecht besaß, dem Stifte inkorporiert wurden. Die Pfarrgenossen von Nüziders verlangten zwar gleich zu Anfang, daß sie einen ihnen nicht genehmen Pfarrer nicht anzunehmen hätten. Das Stift ließ dies nicht gelten und wurde vom Nuntius geschützt. Chur suchte später die Exemption anzufechten. Schon 1651 versuchte man, die Propsteikirche in St. Gerold, die nicht Pfarreikirche war, zu visitieren. Dagegen wehrte sich das Stift, unterstützt vom Nuntius, mit Erfolg. Ein gleiches versuchte man wiederum 1660 im Zusammenhang mit dem Streit, der sich seit 1658 wegen der Pfarreien Schnifis und Nüziders ergeben hatte. Man behauptete nämlich, daß die päpstliche Inkorporationsbulle nur von der Exemption der Kirchen, nicht aber von den daran angestellten Geistlichen rede; auch sei diese Bulle ein reines Privilegium. Das Stift bestritt diese Auslegung. Chur versuchte seine Ansicht in Rom durchzusetzen, aber ohne Erfolg. Nuntius Friedrich Borromäus bemühte sich um die Beilegung des Handels. Es gelang ihm endlich den 3. Juli 1665 durch das sogen. Arbitramentum Borromaeum, eine, beide Teile befriedigende Lösung zu finden.
Auch andere Pfarreien verursachten gelegentlich Schwierigkeiten. So entstand 1631 zwischen Freienbach und Feusisberg ein Streit wegen der Unterhaltspflicht des Kirchturms in Freienbach. Abt Plazidus entschied, daß beide Teile gleichmäßig daran beitragen sollten; im übrigen hatten die Entscheidungen wie sie der Pfleger Geroldseck 1523 und Abt Ulrich 1593 gegeben, in Kraft zu bleiben. In Sursee erhoben die Bürger Anspruch auf das Patronatsrecht der Kapelle in Maria Zeil, die der Abt 1656 an einem geeigneteren Platz hatte aufbauen lassen. Es kam 1668 ein Vertrag zustande, der das Patronatsrecht dem Kloster beließ, es aber verpflichtet, in erster Linie Surseer Bürger zu berücksichtigen. In Sarmenstorf gab es 1661 Anstände mit dem dortigen Pfarrer. In Ägeri kauften die Bürger 1669 das Patronatsrecht über ihre Kirche vom Kloster los; das Stift behielt sich nur das sogen. Konfirmationsrecht eines neugewählten Pfarrherrn vor.
Weit schlimmer und langwieriger als die oben erwähnten Anstände mit dem Bischofe von Chur waren jene, die sich etwas früher mit den Bischöfen von Konstanz ergaben, innerhalb deren Gebiet Einsiedeln ja gelegen war. Den Anlaß gab ein Ehehandel in Kaltbrunn, den der Abt vor sein Offizialat gezogen hatte. Abt Plazidus hatte nämlich, um in kirchlichen Sachen sicherer zu gehen, 1639 zwei seiner Konventualen, P. Kolumban Ochsner und P. Wolfgang Weishaupt nach Rom geschickt, um dort die Rechte zu studieren und zugleich auch die Rechtspraxis der Kurie kennen zu lernen. Diese Leute brannten nun darnach ihre Rechtskenntnisse an den Tag legen zu können. Sie brachten dem Abte bei, daß er infolge päpstlicher Privilegien volle Jurisdiktionsgewalt über den ihm unterstellten Welt- und Ordensklerus wie auch über das ihm untergebene Volk habe. Als man nun den oben erwähnten Ehekasus definitiv entschied, wandte sich der eine Teil rekurrierend nach Konstanz. Konstanz nahm die Appellation an und zitierte den andern Teil vor sein Gericht. Dagegen erhob nun der Abt Einsprache und leitete den ganzen Handel nach Rom, wo der englische Benediktiner P. Wilfrid Selby die Interessen des Klosters vertrat. Der Papst wies mit Schreiben vom 6. September 1646 die Sache an den Apostolischen Nuntius in der Schweiz. Der Nuntius lud nun den Bischof vor sich, der den Dompropst nach Luzern sandte und sich zu Verhandlungen bereit erklärte. Auf dies hin ließ der Abt seine Rechtstitel durch zwei Kapitularen dem Bischof unterbreiten.
Unterdessen kam 1647 ein neues Streitobjekt dazu. Der Pfarrer von Ettiswil, wo das Stift das Patronatsrecht der ihm inkorporierten Kirche besaß, gab zu schweren Klagen Anlaß. Nun wollte Abt Plazidus von sich aus Abhilfe schaffen. Konstanz, davon benachrichtigt, wollte aber die Sache vor sein Tribunal ziehen und bestellte den Propst von Luzern, jodocus Knab, als Untersuchungsrichter. Dieser, ein guler Freund des Stiftes, machte den Abt aufmerksam, der daraufhin in Konstanz Verwahrung einlegte. Nun griff der Internuntius ein und ließ den Prozeß führen, womit beide Teile zufrieden waren. Der Vorfall half natürlich mit, die Stimmung in Konstanz zu verschlimmern. Der eigentliche Streit ruhte dann längere Zeit. Im Zusammenhang mit dem Churerhandel hoffte man durch Vermittlung des Nuntius auch die mit Konstanz anhängige Frage einer Lösung entgegenführen zu können. Aber diese Versuche erwiesen sich als vergeblich. Eine anfangs 1665 in Luzern stattgefundene Konferenz verlief, wie frühere Versuche, ergebnislos. Konstanz weigerte sich die vom Nuntius vorgeschlagene Lösung anzunehmen. Der Nuntius riet nun die Frage in Rom einer Kardinalskongregation vorzulegen, wozu man sich in Einsiedeln auch entschloß. Das Geschäft wurde mit allem Eifer betrieben. Auch Konstanz blieb freilich nicht müßig und so erging am 15. Mai 1668 der Entscheid, die Bulle Leo X. vom 10. Dezember 1518 beziehe sich nur auf das Stift und nicht auf dessen Pfarreien. Der Abt verordnete im Juli dieses Jahres, daß alle Vigiltage vor Marienfesten gefastet und am Samstag stets die Lauretanische Litanei nach der Komplet gebetet werden solle, um einen günstigen Ausgang der Angelegenheit zu erflehen. Wirklich erlangte man auch im folgenden Jahre ein päpstliches Dekret, das die Wiederaufnahme der Untersuchungen anordnete. Der Abt bestellte eine eigene Fünferkommission, die sich vorab mit dieser Angelegenheit befassen sollte. Doch sollte weder er noch sein Nachfolger das Ende dieses Handels erleben994.
Es ist begreiflich, daß Abt Plazidus, der so um die Rechte und Privilegien seines Gotteshauses einen schweren Kampf um den andern zu führen hatte, sehr besorgt war, diese Rechte und Privilegien von zuständiger Seite erneuern und bekräftigen zu lassen. Kaiser Ferdinand II. bestätigte den 5. März 1632 und wiederum den 30. Juni 1634 die Privilegien995; die Regalien verlieh er dem Abte den 5. März 1632996. Dieser Kaiser, der unsern Abt sehr hoch schätzte, verlieh ihm auch den 16. März 1636 die Würde eines kaiserlichen Pfalzgrafen997. Sein Nachfolger, Ferdinand III., erneuerte die Bestätigung der Privilegien den 1. Februar 1639998 und die Regalien den folgenden 21. Februar999. Kaiser Leopold I. erneuerte beides den 25. Mai 1660 und erließ noch ein eigenes Diplom zur Bestätigung des Erlasses Kaiser Karl IV., durch das die Gerichtsbarkeit des Klosters geschützt wurde1000. Mehrfach beriefen die Kaiser auch den Abt zu den Reichstagen, welche Einladung freilich nur mehr formellen Charakter hatte.
In Rom suchte man 1640 und wiederum 1645 die Bestätigung der Privilegien zu erhalten; doch erst den 24. März 1649 erfolgte sie. Gewisse Fakultäten von den Zensuren zu absolvieren hatte man 1644 durch die Nuntiatur erhalten1001. Den 30. Dezember 1646 erhielt der Abt das Privilegium, drei öffentliche Notare ernennen zu dürfen1002. Zu den päpstlichen Nuntien jener Zeit unterhielt der Abt vorzügliche Beziehungen. Nuntius Ranutius Scotti (1630-39) schätzte ihn sehr und hielt ihn für einen Heiligen. Nuntius Boccapaduli (1647-52) unterbreitete ihm den sogen. Beginenstreit in Altdorf, der 1649 die Gemüter sehr erhitzte. Ganz besonders aber war Nuntius Friedrich Borromeo (1654 bis 1665) ein warmer Freund des Klosters und des Abtes.
Das Ansehen des Abtes erstreckte sich aber weit über die kirchlichen Kreise hinaus. Im Jahre 1639 fanden in Einsiedeln die ersten Friedensverhandlungen im Dreißigjährigen Krieg zwischen Bayern und Frankreich statt. Im Bauernkrieg rief 1653 die Stadt Luzern die Vermittlnug des Ahtes an, der sich auch nach Luzern begab und zunächst mit der Regierung verhandelte. Die Erregung war aber zu groß, als daß er bei den Aufständischen etwas ausrichten konnte. Im sogen. Zwyerhandel wurde der Abt oft zu Rate gezogen. Unter seiner Vermittlung kam den 1. März 1661 zwischen den Vertretern von Uri und Schwyz in Einsiedeln ein Vergleich zustande1003. Als der erste Villmergerkrieg die Eidgenossen entzweite, ließ der Abt die Reliquien und das Archiv des Gotteshauses nach Schwyz in Sicherheit bringen.
In der Schweizerischen Benediktinerkongregation führte der Abt mit dem heiligmäßigen Abte von St. Gallen, Pius Reher, dem er in enger Freundschaft verbunden war, abwechselnd den Vorsitz. Konstanz versuchte erneut die Privilegien der Kongregation, wie sie durch Urban VIII. verliehen worden waren, zu beseitigen. Durch den schon erwähnten P. Wilfrid Selby aus England, der als Procurator der Schweizerischen Benediktinerkongregation in Rom bestellt war, erwirkte man am 26. September 1631 ein Dekret, das die verliehenen Privilegien als zu Recht bestehend erklärte. Der Streit brach 1642 anläßlich der Abtswahl in Rheinau neu aus. Durch ein Übereinkommen der Klöster Muri, Rheinau, Fischingen und Engelberg mit Konstanz wurde die Frage den 19. Januar 1646 geregelt und von Innozenz X. den 15. August des Jahres bestätigt. Eine Äbteversammlung in Fischingen führte die Communicatio bonorum operum unter den Kongregationsklöstern ein. 1636 gab man neue Statuten.
Viel zu schaffen gaben den Äbten die Klöster Pfäfers und Disentis. In Pfäfers hatte Abt Michael Saxer, der auf den Einsiedler Konventualen Johannes Heider 1600 folgte, das Gute, das sein Vorgänger geschaffen, bald wieder zu Grunde gerichtet. Dessen Nachfolger, Jodoc Höslin, Beda Fink und Justus Zink, vermochten nicht dem Niedergang zu steuern, halfen zum Teil selbst nach besten Kräften dazu mit. Mehrfach mußte die Kongregation in den Jahren 1646 und 1663 eingreifen; Patres aus Muri und St. Gallen versuchten zunächst das Reformwerk, dessen Durchführung aber erst Abt Bonifaz Tschupp (1677) gelingen sollte. In Disentis hatte der aus Muri berufene Abt Augustin Stöcklin (1634-41) einen schweren Kampf um die Selbständigkeit seines Klosters zu führen. Dies, sowie spätere innere Unruhen beschäftigten auch unsern Abt des öftern. Im Jahre 1647 wurde das letzte schweizerische Benediktinerkloster, das bisher der Kongregation noch fern gestanden, Beinwil, das um diese Zeit seinen Sitz nach Mariastein verlegt hatte, in diese aufgenommen. Vorübergehend schlossen sich auch die Stifte Kempten (1664) und Murbach (1666) der schweizerischen Kongregation an, die sich um die Hebung der Ordenszucht in diesen Stiften sehr bemühte. Während St. Gallen seine Leute nach Murbach sandte, gingen von Einsiedeln P. Christoph von Schönau mit P. Benno Zimmermann als Superior nach dem Stifte Kempten, wo sie eine Reihe von Jahren wirkten. Die Benediktineruniversität in Salzburg fand in Abt Plazidus einen warmen Freund. Sie erhielt mit P. August Reding (1654 bis 1658) und P. Bernhard Waibel (von 1657 an) ausgezeichnete Lehrkräfte. Im Stifte Gengenbach wirkte P. Basilius Stricker als Philosophieprofessor.
Vielfach wurde der Abt auch von auswärtigen Klöstern um seine Vermittlung angegangen, so von Mehrerau in einem Streit mit Konstanz, von Eschenbach in einem solchen mit Rathausen, von Weingarten gegen Wettingen. Besonders während des dreißigjährigen Krieges, der nicht zuletzt den Klöstern in Deutschland zusetzte, hatte der Abt Gelegenheit, seine Güte und Gastfreundschaft zu erweisen. Das Kloster St. Peter im Schwarzwald flüchtete 1632 sein Archiv, die Reliquien und Kostbarkeiten nach Einsiedeln, die bis 1650 hier blieben. Eine große Zahl von Flüchtlingen fanden sich in Einsiedeln ein. So lud Abt Plazidus den Abt von Fulda, der in Rorschach sich aufhielt, ein, nach Einsiedeln zu kommen, wo die Äbte von Weingarten, von Ochsenhausen (während 14 Monaten), von Gozau (während 6 Wochen), von Ilsenburg (während eines Jahre) weilten. Aus St. Blasien waren zwei, aus Gengenbach zwei, aus Ettenheimmünster fünf, aus St. Stephan in Würzburg zwei, aus St. Georg im Schwarzwald zwei, aus Petershausen zwei, aus Isny und Zwiefalten je zwei, aus Andechs, Kempten, Ochsenhausen, Plankstetten und Melk je ein Konventuale da. Insgesamt hielten sich an die 30 fremde Mönche in Einsiedeln auf, einer davon 16 Jahre lang. Mehrere starben auch hier. Aus Gengenbach, Kempten, Zwiefalten und Pfäfers kamen auch Fratres her, um hier die Philosophie oder Theologie zu studieren.
Unter den Frauenklöstern, deren Obsorge Abt Plazidus anvertraut war, stand naturgemäß Fahr obenan. Der Abt war auf die Erhaltung der Ordenszucht sehr bedacht. Als 1641 die Priorin starb, ließ er den Posten zunächst unbesetzt, um ein genaues Inventar aufzunehmen. Einen Streit, der 1649 zwischen dem Propst und den Frauen ausgebrochen war. entschied der Abt dahin, daß inskünftig der Propst von Weltlichen und nicht mehr von Klosterfrauen bedient würde. Die starke Hand des Abtes seinen mit der Zeit den Frauen lästig zu fallen und sie versuchten, den Nuntius gegen diesen einzunehmen, um auf diese Weise mehr Freiheit in der Verwaltung zu erhalten. Sobald der Abt von diesen Vorgängen vernahm, klärte er den Nuntius über das Rechtsverhältnis zwischen Fahr und Einsiedeln auf und machte damit derartigen Versuchen der Klosterfrauen ein Ende. Das 1644 neu bereinigte Urbar von Fahr trägt sein Wappen.
Auf Ersuchen des apostolischen Nuntius übernahm Abt Plazidus 1640 die Visitation des Benediktinerinnenklosters Seedorf und des Kapuzinerinnenklosters zu Allen heiligen Engeln in Attinghausen. Während man Seedorf - die kurze Zeit um 1662 ausgenommen - beibehielt, ging die Visitation über Attinghausen 1673 endgütig an die Kapuziner über, die sie von 1660-64 bereits innehatten. Besonders enge Beziehungen unterhielt Abt Plazidus auch zum Kloster Rathausen.
Aus den vielen Beziehungen zu den verschiedenen Orden und Klöstern erklärt es sich auch, daß dem Abt und Kloster von manchen Seiten her die sogen. Communicatio bonorum operum verliehen wurde. So verlieh der Generalvisitator der schweizerischen Kapuziner, Johannes von Montecalerio, den 7. November 1636 dem Kloster diese Communicatio, was er den 13. Mai 1643 als General bestätigte. Als die Kapuziner 1642 in Rapperswil ihr Generalkapitel für die Schweiz und das Elsaß hielten, nahm der Abt die Kosten für ihren Unterhalt auf sich. Nach Beendigung des Kapitels kamen 46 Teilnehmer prozessionsweise nach Einsiedeln, wo der Konvent sie mit dem Heiltum abholte, der Abt ein Pontifikalamt hielt und sie gastlich bewirtete. Die Franziskanerkonventualen verliehen 1641 die nämliche Gnade. Mit der lothringischen Benediktinerkongregation wurde 1643 ein geistliches Bündnis eingegangen, ebenso mit den Klöstern Gengenbach 1664, Rathausen 1665, Nonnberg 1666. Ausnahmsweise verliehen Abt und Konvent 1648 dem Luzerner Propst Jodocus Knab, dem spätern Bischof von Lausanne, diese Communicatio; Knab vermachte testamentarisch seine Bibliothek zu gleichen Hälften den Klöstern Engelberg und Einsiedeln.
Mit dem hohen Ansehen des Stiftes stieg unter der Leitung dieses Abtes auch die Wallfahrt trotz der Ungunst der Zeiten. Ja es waren vielfach gerade diese Zeiten, die die Menschen in erhöhtem Maße zur Gnadenstätte führten. So kam 1630 der Bischof Johann Franz mit den Bürgern von Meersburg, die die Ungunst der Witterung zur Fahrt bewog, denn am 19. Mai hatte ein hoher Schnee fast ganz Deutschland unter schwerem Schaden heimgesucht. Im Jahre 1636 kam die Stadt Überlingen in feierlicher Dankprozession, an der 550 Laien und 15 Priester teilnahmen, um für die Rettung aus der Schwedennot zu danken. 1649 kam die Stadt Freiburg i. Br., 1651 jene von Radolfzell. Zur Zeit des Bauernkrieges kamen 1653 die Zuger den 21. Mai, die Schwyzer den 17. August und die Luzerner den 31. August in außerordentlicher Wallfahrt zur Gnadenstätte; letztere stifteten eine silberne Lampe in der Gnadenkapelle. Der althergebrachte Toggenburgerkreuzgang wurde um diese Zeit neu organisiert. Auch Frauenfeld nahm 1653 seinen altgewohnten Bittgang wieder auf, ebenso die Stadt Baden im Aargau, die schon im 16. Jahrhundert regelmäßig gekommen war. Rapperswil, das besonders im ersten Villmergerkrieg in eine schwierige Lage geraten war, unternahm im selben Jahre, 1656, zwei Bittgänge nach Einsiedeln, den 29. Mai und den 19. August. Von hohen Wallfahrern werden 1660 der Fürst Friedrich von Hohenzollern und der Herzog von Sachsen-Lauenburg genannt. Im gleichen Jahre kamen auch der Abt von St. Peter in Salzburg, der einen kostbaren Kelch opferte und der Abt von Michelbeüren.
Mit großer Feierlichkeit wurden die jeweils einfallenden Engelweihfeste begangen. Während der Engelweihfeier von 1642 wurden 32,400 Kommunionen ausgeteilt und in der Gnadenkapelle 321, in der großen Kirche 850 hl. Messen gelesen. Besonders glänzend gestaltete sich die Feier von 1659, an der neben dem Nuntius Borromeo alle Benediktineräbte der Schweiz teilnahmen. Unter gewaltigem Pomp wurde dabei die feierliche Übertragung der Reliquien des Katakombenheiligen Plazidus begangen; schon einmal vorher hatte Einsiedeln, den 4. September 1650, eine solche Feier gesehen, als die hl. Überreste der Märtyrer Dionysius und Beniba in die Stiftskirche übertragen wurden. Bei diesen Anlässen, wie an den Engelweihfeiern, wurden große religiöse Schauspiele aufgeführt. In Kupferstichen und Gemälden hielt man die großartigen Prozessionen und die Erinnerung an diese Feiern fest. Mit großer Feierlichkeit ließ Abt Plazidus auch die Reliquien des hl. Adelrich den 30. September 1663 nach der Insel Ufnau überführen, wo man die Gebeine dieses Heiligen 1659 erhoben hatte; eine ähnliche Feierlichkeit fand im gleichen Jahre in St. Gerold statt, wo man den 28. Juli 1662 das Grab des hl. Gerold geöffnet und die Überreste daraus entnommen hatte, die man am 19. April 1663 in feierlicher Weise wieder dahin übertrug. Mit den Äbten von St. Gallen und Muri nahm er 1649 an einer Translationsfeier in Luzern teil, nachdem er schon 1640 mit den Äbten von Engelberg, St. Urban und Wettingen bei einer solchen gewesen war. Auch sonst erhielt Abt Plazidus aus Rom eine Reihe von hl. Reliquien, mit denen er die Altäre der Stiftskirche schmücken ließ. Er ließ schon 1650 ein eigenes Verzeichnis der Reliquien anlegen, nachdem er zwei Jahre zuvor ein genaues Inventar des Kirchenschatzes hatte aufnehmen lassen.
Die Gnadenkapelle, deren Fassade 1617 der Erzbischof von Salzburg hatte mit Marmor verkleiden lassen, erhielt 1633 durch dessen Bruder, den Grafen Kaspar von Hohenems einen ähnlichen Schmuck auch an den übrigen drei Seiten. In Salzburg ließ der Erzbischof Paris von Lodron 1646 auf dem Nonnberg ein Abbild der Einsiedler Gnadenkapelle erbauen, nachdem er in andern Klöstern seiner Bischofsstadt Nachbildungen der Heiligtümer von Loreto und Altötting errichtet hatte.
Auch für die Bereicherung des Kirchenschatzes war Abt Plazidus sehr eifrig tätig. Er gab dem Altdorfer Goldschmied Johann Karl Christen 1664 eine goldene Monstranz in Auftrag, an der der Meister 20 Jahre lang arbeitete! Diese Monstranz galt als eine größte Sehenswürdigkeit der Einsiedler Schatzkammer; sie wurde auf Medaillen und in Kupferstichen abgebildet. Zur Zeit der französischen Invasion mußte sie zerlegt werden und verschwand. Schon 1629 ließ der Abt eine Reduktion der uralten Meßstiftungen vornehmen, deren Stiftungskapital sich verloren hatte. Im folgenden Jahre nahm er auch eine solche der Lampen- und Lichterstiftungen vor und verordnete, daß inskünftig nur mehr je eine Lampe vor dem Hochaltar, dem St. Katharinenaltar und in der St. Johanneskapelle brennen sollte. In der Gnadenkapelle sollten 12 Lampen während des Tages, drei aber Tag und Nacht angezündet sein.
Wie um die Rechte des Klosters, so bemühte sich der Abt auch um die Erhaltung und Mehrung des ihm anvertrauten Besitzes. Eine Sammlung der Urkunden des Stiftes enthielt schon die früher genannte Libertas Einsidlensis. Der Abt gedachte überhaupt alle wichtigen Dokumente des Archivs, das er neu ordnen und versorgen ließ, im Drucke herauszugeben. Er selber nahm daran tätigen Anteil. Die ganze Sammlung, die sich heute noch handschriftlich vorfindet, umfaßt 14 Foliobände. Nicht zuletzt bewog ihn der Gedanke dieser Veröffentlichung im Stifte selber eine Buchdruckerei zu errichten, aus der 1665 als eines der ersten Erzeugnisse der erste Band der Documenta Archivii Einsidlensis erschien. Diesem folgte 1670 der zweite Band, der ebenfalls noch Einsiedeln selbst beschlug, der dritte Band, der die Urkunden für Pfäffikon enthielt erschien 1674, der vierte mit denen von Ittendorf 1681 und der fünfte und letzte, mit dessen Erscheinen der Druck eingestellt wurde, 1695; er enthält die Urkunden von St. Gerold.
Unter den Neuerwerbungen des Abtes steht der Ankauf der Herrschaft Ittendorf bei Überlingen obenan. Am 27. Juli 1650 stimmte das Kapitel dem Abte bei und am 16. August ergriffen P. Michael Nägelin, Statthalter in Einsiedeln und P. Columban Ochsner, Offizial des Abtes, in Begleitung des Kanzlers Weißenbach Besitz von der Herrschaft. Die Stadt Überlingen hatte sie, vor allem auch aus Dankbarkeit gegenüber der Gnadenmutter von Einsiedeln, um 30,000 fl., einem verhältnismäßig niedrigen Preis überlassen. Vom Stifte Salem erwarb man 1651 noch die Einkünfte und Rechte in den dieser Herrschaft naheliegenden Gebieten von Rippenhausen, Immenstadt usw. um 12,930 Gulden. Der Kauf wurde aber erst den 24. Februar 1658 perfekt. Gegen den Kauf von Ittendorf erhob 1656 Fürstenberg Einsprache, da man ein Vorkaufsrecht hatte; der Abt mußte 3500 fl. erlegen, um Ruhe zu bekommen. Als die Stadt Überlingen 1656 in Luzern 2000 fl. aufnahm leistete der Abt Bürgschaft. Zum Erwerb dieser Herrschaft trieb besonders der Umstand, daß man für die Getreideversorgung aus dem Reich einen sichern Platz dort haben wollte. Übrigens veräußerte bereits Abt Raphael diese Besitzung 1693 an das Stift Weingarten.
In Einsiedeln kaufte man 1629 den sogen. Freiherrenberg, 1631 die Ahornweid (um 1470 Kronen), in Freudenfels erwarb der Abt 1647 die Güter des Landschreibers Wirz, die an die Stiftsbesitzungen stießen, um 6400 fl. In St. Gerold kaufte man 1657 von Erzherzog Ferdinand Karl um 1200 fl. eine Alp bei Rankweil mit dem sogen. Propstwald.
Um 1633 trug man sich in Einsiedeln offenbar mit dem Gedanken einen Um- und Neubau des Klosters vorzunehmen. Noch sind Pläne dazu vorhanden, die der Jesuitenlaienbruder Jakob Kurrer in Luzern, der Baumeister der dortigen Hofkirche, entwarf. Zum Glück kamen diese nicht zur Ausführung, denn sonst hätte man kaum hundert Jahre später den heutigen imposanten Stiftsbau aufgeführt. Später, 1644, dachte man wenigstens an den Bau eines neuen Chores; doch auch diesen Gedanken führte erst der Nachfolger des Abtes aus. Doch hat auch Abt Plazidus eine Reihe von Bauten und Reparaturen durchgeführt. So errichtete er gleich zu Anfang seiner Regierung die neue Friedhofkapelle. Auf die Engelweihe 1631 wurden neue Krämerstände erstellt; 1637 folgte der Bau einer Apotheke, die mit einem Laboratorium und allem Nötigen versehen wurde. Ein Haus für die Schmiede wurde neu errichtet; ebenso im Sihltal ein Haus. Das Türmchen auf der St. Michaelskapelle, das ein Sturm heruntergeworfen hatte, ließ er wieder herstellen. Die Teufelsbrücke wurde repariert, ebenso das Haus auf dem Etzel und der Schloßgraben in Pfäffikon. In Kaltbrunn wurde 1640 ein neuer Pfarrhof erstellt. Die Orgeln in der Stiftskirche wurden repariert und 1633 im Chor eine neue kleine Orgel von 5-6 Registern aufgestellt. Im Refektorium ließ er die Patrone des Ordens und Ortes malen. In der Stiftskirche wurde 1641 der St. Josefsaltar aufgestellt. In der Kapelle auf der Insel Werd kam ein neuer Altar hin. Die Sakristei erhielt ein schwarz marmorenes Lavabo. Von der Errichtung der Buchdruckerei und ihren Leistungen haben wir schon gesprochen. Für die Bibliothek schaffte der Abt sehr viele Bücher und 1643 zwei große Globen an. - Eine große Leistung war die Beschaffung eines neuen Geläutes. In den Jahren 1636 bis 1638 gossen Peter und Honorat Rosier aus Lothringen für die Stiftskirche 12 Glocken, von denen die größte 142 Zentner wog; sie sind heute noch im Gebrauche. Gelegentlich wurde der Abt auch nach auswärts zu Glockenweihen gerufen, so 1643 nach Eschenbach (Kanton St. Gallen), Steinerberg und Schwyz. Daß Abt Plazidus ein sehr guter Haushalter war, erhellt auch daraus, daß er nicht nur die sehr kostspieligen Prozesse und Rechtshändel führen, große Erwerbungen, wie die von Ittendorf, machen konnte, sondern auch sehr oft durch Geldanleihen und Bürgschaften andern zu Hilfe eilen konnte. Wir haben schon mehrfach Beispiele dafür erwähnt. Hier sei noch darauf hingewiesen, wie er 1647 der Herrschaft Blumenegg 1500 fl. lieh, damit sie die von General Wrangel auferlegten 5000 fl. zahlen konnte. Den Grafen von Montfort bürgte er 1648 für 2000 fl., dem Abte von Ochsenhausen 1649 für 35,000 fl., die dieser bei Hirzel in Zürich aufnahm. Naturgemäß wurde der Abt daneben sehr oft um Almosen angegangen, wobei er allzeit eine offene Hand bewies. So gab er wiederholt der Jesuitenresidenz in Bellenz größere Gaben. An die Glocken im Muothatal schenkte er 1646 100 fl., der Kapelle in Schöz 1661 100 Kronen. 1647 bezahlte er für zwei Kapuziner die Badekur in Pfäfers. Von seiner weitgehenden Gastfreundschaft vertriebenen Ordensbrüdern gegenüber haben wir schon gehört. 1632 bewilligte der Abt dem Vogte Johann Schindler, Landmann zu Schwyz und Einsiedeln in der Waldstatt nach Erz zu graben; dem Kloster sollte der zehnte Teil davon geliefert werden. Kaspar Schindler und Franz Tanner erhielten 1634 die Erlaubnis in Einsiedeln eine Pulverfabrik zu errichten. Aus dem Jahre 1642 erfahren wir, daß man an der Staffelwand nach Gold suchte; jedoch ohne Erfolg. Jäger brachten gelegentlich seltene Tiere dem Abte; so erlegte man 1661 in Lachen einen Wolf, den man dem Abte brachte, der dafür 24 Pfund zahlte. Anno 1648 trieben ihrer 600 (!) Schwyzer und Einsiedler einen gewaltigen Bären auf, der 515 Pfund wog. Die Herren von Schwyz sandten einen Vierteil des erlegten Ungetüms dem Abte. 1631 wurde auf Befehl des Abtes ein Luchs erlegt.
Über all der äußern Tätigkeit vergaß der Abt freilich die Sorge für die ihm anvertraute Herde keineswegs. Wie er streng rechtlich gesinnt war, so hielt er auch strenge auf Ordenszucht. Die Disziplin stand darum auch unter ihm auf einer seltenen Höhe. Darüber vernachlässigte er keineswegs die Ausbildung der jüngern Stiftsmitglieder. Das philosophische und theologische Hausstudium wurden weiter ausgebaut. Da er selber die Gefahren kennen gelernt, denen junge Kleriker auf Reisen ausgesetzt sein konnten, hielt er eher etwas zurück, wo es aber nötig war, scheute auch er keine Kosten. So sandte er, wie wir schon hörten, 1639 zwei Patres nach Rom zum Studium des Rechtes. Im Jahre 1641 gingen nicht weniger als vier nach Lyon, um dort vorab dem Studium der französischen Sprache sich zu widmen; von diesen starben freilich zwei: Ägidius Tschudi und Christoph Göldlin von Tiefenau daselbst an einer ansteckenden Krankheit. P. Augustin Reding ließ er in Freiburg i. Br. 1654 den Doktorgrad in der Philosophie und Theologie erwerben. Darum kamen auch, wie wir schon sahen, aus auswärtigen Stiften junge Mitglieder, um in Einsiedeln ihre Studien zu machen. Umgekehrt mußten Einsiedler Mönche auswärts als Lehrer dozieren, so vor allem in Salzburg und Kempten. Die Zahl der Konventualen stieg unter Abt Plazidus stark an; er ließ darum 30 neue Zellen errichten. Im Jahre 1661 verordnete er, daß inskünftig die Laienbrüder mit ihrem Instruktor in einem eigenen Raume speisen sollten. Abt Plazidus war es auch, der 1664 den ersten Katalog der Stiftsmitglieder in Kempten im Drucke erscheinen ließ. Man zählte damals 38 Priester, 12 Kleriker und 8 Brüder, insgesamt 58 Mitglieder. Aber auch der Verstorbenen gedachte er, indem er 1644 das Mortuarium neu anlegen und ordnen ließ.
Über allem aber vergaß er sein Seelenheil nicht. Gegen sich selber war er am strengsten. Seine Zeitgenossen hielten ihn darum auch für einen Heiligen. Die Annalen des Klosters sind der Lobeserhebungen über seine Tätigkeit, aber auch über sein heiligmäßiges Leben voll. Das Leben des Abtes ging gegen 1670 seinem Ende entgegen. Er selbst fühlte dies deutlich. Seine Gesundheit scheint nie überaus stark gewesen zu sein. Wir hören, daß er 1660 mit sieben Pferden aus S. Maurice im Wallis und 1661 mit fünf Pferden wiederum den Sauerbrunnen holen ließ für sich und einige Patres. Im September 1669 war es ihm vergönnt das goldene Priesterjubiläum zu feiern; der spätere Kardinal Bernhard Gustav von Baden-Baden war dabei geistlicher Vater. Um sich ruhiger auf den Tod vorbereiten zu können trug er sich mit der ernsten Absicht zu resignieren. Am 18. Juni 1670 mußte der Dekan diese Absicht dem Kapitel eröffnen; er hatte selber im Verein mit P. Subprior versucht, den Abt von diesem Gedanken abzubringen. Vergeblich, der Abt bestand darauf. Doch das Kapitel wollte nicht darauf eingehen, sondern schlug ihm vor, sich einen Coadjutor für die Geschäfte zu wählen, oder mit deren Führung jene Fünferkommission zu betrauen, die er in der Konstanzer Angelegenheit kurz zuvor aufgestellt hatte. Der Abt wünschte, daß das Kapitel einen Coadjutor wählen möchte. Diesem Wunsche entsprechend wählte man den Stiftsdekan Augustin Reding zum Gehilfen des Abtes. Der bisherige Subprior P. Basilius Stricker sollte dafür den Dekan im Chor und P. Paul Betschart den Subprior im Chor vertreten. Letztere mit P. Bernhard Waibel wurden ferner zu Consiliaren bestellt für die Beratung wichtigerer Geschäfte. P. Wolfgang Weishaupt sollte die Inventarien aufnehmen und die Rechnung der Ammänner prüfen.
Rascher als man geglaubt hatte wurde der Abt den Seinen entrissen. Er starb am 10. Juli 1670. Abt Plazidus ist der erste Abt, dessen Porträt wir besitzen1004.
Der berühmte Geschichtsschreiber P. Gabriel Buzelin aus dem Stifte Weingarten hat sich in seinen Benedictus redivivus1005 zum begeisterten Lobredner unseres Abtes gemacht; er erzählt sogar von wunderbaren Krankenheilungen, die an seiner Leiche geschahen: «Ipso profesto summi Monachorum Archiducis Benedicti decima Julii vere redivivus ad triumphos et latus tanti patris sui jungitur, evocatus e terris et Einsidlensi magnae Matris Archisterio Placidus eiusdem Abbas Princeps Mariana Regina dignissimus, magnis sane titulis, ut virtutibus, ad omnem posteritatem celebrandus. Is uti Benedictum Patrem vere per omnia Admirabilem, vitae expressit mira imitatione, sic Matris quoque Virginis Benedictae viscera in se ipso continuit, et pietate vere materna non erga suos tantum, sed erga pauperes quoscumque gessit et exhibuit, ex cujus ore nil nisi Divinum, dignumque tanto Principe excidit. Fuit patientia admirabilis numquam sui dissimilis, imperturbato ut semper animo, sic vultu, fronte semper serena, ordo modesto, ipsis quoque moribus, nil nisi placidum referentibus, ita ut quiqumque ipsum intuerentur, tanquam Dei Angelum revererentur, Variis pro juribus Deiparae conservandis, aerumnis et vexationibus tentatus, erga adversarios ita se habuit, ut erga amicissimos, aegerime ferens, si quis de ipsis male loquerentur, tali tolerantia, quae canonizari mereretur».
Schriften
a) Gedruckte:
1. Libertas Einsidlensis. Oder Begründeter kurtzer Beweiss, dass das Fürstliche Gottshauss Einsidlen in fryem Standt gestifftet etc. 1640. 8 °. 200 und 334 S. Archiv A. LK 7.
2. Documenta Archivii Einsidlensis:
I. Bd., enthaltend die allgemeinen geistlichen Akten und Rechtsamen des Klosters, a. 1665. A.-F. Folio. Archiv 1665.
II. Bd., weltliche Akten und Rechtsamen des Klosters und der Waldstatt, a. 1670. G.-O. Folio. Archiv 1670.
III. Bd., Akten, die Propstei St. Gerold betreffend, ohne Titel und Index. 1695. Archiv. P. u. Q. Folio.
V. Bd., Akten, die Statthalterei Pfeffikon betreffend, a. 1681. Archiv. 1674. W.-Y. Folio.
XIV. Bd., Akten, die Herrschaft Ittendorf betreffend, a. 1681. Aa. Bb. Cc. Folio.
Diese 5 Bände wurden im Kloster Einsiedeln gedruckt.
3. Chronik: Unser liebe Fraw zu Einsidlen etc. 1630. A. FB. 2. Archiv.
4. Propria Sanctorum, Officia Monasterii B. V. Mariae Einsidlensis etc. iussu Rev. et Illmi D. D. Placidi . . . edita. Typis ejusdem Principalis Monasterii Einsidlensis per Jacobum Ammon. Anno 1664. 12 °. 178 S. A. QD 86.
b) Ungedruckte:
1. Documenta Archivii Einsidlensis, unter seiner Aufsicht druckfertig zusammengeschrieben:
IV. Bd., Akten, die Propstei und das Kloster Fahr betreffend. 1660. R.-T. Folio. Archiv.
VI. Bd., Akten, die March, Reichenburg, Kaltbrunnen, Rapperswil und Wagen betreffend, a. 1646. AB. BC. CD. und DE. Folio. Archiv 1646.
VII. Bd., Akten über Stäfa, Männedorf, Meilen und Erlibach. a. 1646. EF. FG. GH. HJ. u. J. EL Folio. Archiv 1646.
VIII. Bd., Akten über Schwerzenbach, Illnau, Rümlang, Brütten, Zürich, Höngg und Wädenswil. a. 1646. KL. LM. MN. Folio. Archiv 1646.
IX. Bd., Akten über Sarmenstorf und Sursee, a. 1646. NO. OP. PQ. u. QR. Folio. Archiv 1646.
X. Bd., Akten über Eschenz. a. 1647. RS. ST. u. TV. Folio. Archiv 1647.
XI. Bd., Akten über Eschenz. a. 1647. VW. WX. XY. YZ. Folio. Archiv 1647.
XII. Bd., Akten über Eschenz, Gachnang, Sirenz, Riegol, Kienberg, Hegäu etc. a. 1648. ZA. AC. BD. CE. DF. Folio. Archiv 1647.
XIII. Bd., Akten über Neuheim und Menzingen. 1660. Z. Folio. Archiv.
2. Summarium Archivii Monrii Eins. 5 Bde. Folio. Archiv.
3. Index generalis alphabeticus Archivii. 1 Bd. Folio, do.
4. Diurnale Abbatis Pl.ab Anno 1636 usque 1656. Folio. Unpag. 44 S. - Original und Kopie. A. PB 7.
5. Mortuarium Monasterii Eins. 1644. 1 Bd. Folio. do. 1644.
6. Missivae 1632-51. HJ. 8. u. 1654-58. HJ. 9. do. 1632 bis 1651 u. 1654-58.
7. Abteirechnungen 1629-70. 2 Foliobände. TP. 11. do. 1629-70.
8. Verordnungen für die Officialen des Klosters.
9. Dissertationes variae de jure Advocatiae Monrii Eins. A. LK. 9-17.
10. Historia Monrii Münsterlingensis. 4. No. 546.
11. Acta Monasterii Münsterlingensis. - Auszüge aus den dortigen Urkunden chronologisch. Chronicon Monasterii Münsterlingensis. Kopiert von P. Justus Landolt nach dem im Archiv befindlichen Original. 8 °. 22 Fol. Mscr. 546 (566).
12. Litterae Monasterii Disertinensis turn spiritualia quam temporalia concernentes ab a. 960-1595. Extracta ab III. mo S. R. J. Principe Placido Monrii Eins. Abbate circa annum 1650. Haec omnia fere integra inseruit Theodorus Mohr Codici diplomatieo Curiensi, partem etiam Regestis Monrii Disertinensis.
13. Deductiones et Notamina in varia Privilegia nostra abs Abbate Placido composita (z.T. von andern). 3 Bde. Folio. Unpag. A. NA 1-3.
14. Sermones super Regulam Sti Benedicti. 8». 256 S. Mscr. 1102 (1088).
15. Sermones vario tempore et variis in locis conscripti. Folio. 80. I. B. 384 S. II. B. 793 S. Mscr. 1100 und 1101 (1086 und 1087).
16. Index in opera Thauleri. Verloren. Symian. NB. 1.
17. Tractatus de instituendis educandisque Novitiis, et de tribus votis monasticis. 4. Verloren.
18. Collectanea sive Adversaria in usum Concionatorum. Folio. Mscr. 301 (801).
19. Commentaria in universam Logicam dictata a R. P. Jacobo Bidermanno societatis Jesu excepta a Fr. Pl. R. 1616. 8 °. 733 S. Mscr. 928 (905).
20. Acta von Ittendorf. Folio.
21. Sermones de Humilitate etc. (ob von Abt Plazidus?). 16 °. 93 u. 73 Fol. Mscr. 1105 (1221). (1631 geschrieben.)
22. Auf Ersuchen des Nuntius Scotti verfaßte Abt Plazidus 1636 ein Compendium ortus et progressus Monasterii. (Verloren.)
Von ihm finden sich Randglossen in Mscr. 634 (654): Ordo professionis monasticae, das wohl durch ihn nach Münsterlingen und von da 1845 nach Einsiedeln zurück kam.
Das unter Abt Adam geschriebene Antiphonarium pro Ecclesia Einsidlensi, das Abt Ulrich mit Randnoten versah, weist Seite 2 in der Initiale das Reimannwappen auf.
P. Maurus Weibel von Petershausen verehrte 1669 dem Abte sein Werk: Chemie und Alchemie. 16 °. 287 Folio. Mscr. 1000 (1217).
1. Libertas Einsidlensis. Oder Begründeter kurtzer Beweiss, dass das Fürstliche Gottshauss Einsidlen in fryem Standt gestifftet etc. 1640. 8 °. 200 und 334 S. Archiv A. LK 7.
2. Documenta Archivii Einsidlensis:
I. Bd., enthaltend die allgemeinen geistlichen Akten und Rechtsamen des Klosters, a. 1665. A.-F. Folio. Archiv 1665.
II. Bd., weltliche Akten und Rechtsamen des Klosters und der Waldstatt, a. 1670. G.-O. Folio. Archiv 1670.
III. Bd., Akten, die Propstei St. Gerold betreffend, ohne Titel und Index. 1695. Archiv. P. u. Q. Folio.
V. Bd., Akten, die Statthalterei Pfeffikon betreffend, a. 1681. Archiv. 1674. W.-Y. Folio.
XIV. Bd., Akten, die Herrschaft Ittendorf betreffend, a. 1681. Aa. Bb. Cc. Folio.
Diese 5 Bände wurden im Kloster Einsiedeln gedruckt.
3. Chronik: Unser liebe Fraw zu Einsidlen etc. 1630. A. FB. 2. Archiv.
4. Propria Sanctorum, Officia Monasterii B. V. Mariae Einsidlensis etc. iussu Rev. et Illmi D. D. Placidi . . . edita. Typis ejusdem Principalis Monasterii Einsidlensis per Jacobum Ammon. Anno 1664. 12 °. 178 S. A. QD 86.
b) Ungedruckte:
1. Documenta Archivii Einsidlensis, unter seiner Aufsicht druckfertig zusammengeschrieben:
IV. Bd., Akten, die Propstei und das Kloster Fahr betreffend. 1660. R.-T. Folio. Archiv.
VI. Bd., Akten, die March, Reichenburg, Kaltbrunnen, Rapperswil und Wagen betreffend, a. 1646. AB. BC. CD. und DE. Folio. Archiv 1646.
VII. Bd., Akten über Stäfa, Männedorf, Meilen und Erlibach. a. 1646. EF. FG. GH. HJ. u. J. EL Folio. Archiv 1646.
VIII. Bd., Akten über Schwerzenbach, Illnau, Rümlang, Brütten, Zürich, Höngg und Wädenswil. a. 1646. KL. LM. MN. Folio. Archiv 1646.
IX. Bd., Akten über Sarmenstorf und Sursee, a. 1646. NO. OP. PQ. u. QR. Folio. Archiv 1646.
X. Bd., Akten über Eschenz. a. 1647. RS. ST. u. TV. Folio. Archiv 1647.
XI. Bd., Akten über Eschenz. a. 1647. VW. WX. XY. YZ. Folio. Archiv 1647.
XII. Bd., Akten über Eschenz, Gachnang, Sirenz, Riegol, Kienberg, Hegäu etc. a. 1648. ZA. AC. BD. CE. DF. Folio. Archiv 1647.
XIII. Bd., Akten über Neuheim und Menzingen. 1660. Z. Folio. Archiv.
2. Summarium Archivii Monrii Eins. 5 Bde. Folio. Archiv.
3. Index generalis alphabeticus Archivii. 1 Bd. Folio, do.
4. Diurnale Abbatis Pl.ab Anno 1636 usque 1656. Folio. Unpag. 44 S. - Original und Kopie. A. PB 7.
5. Mortuarium Monasterii Eins. 1644. 1 Bd. Folio. do. 1644.
6. Missivae 1632-51. HJ. 8. u. 1654-58. HJ. 9. do. 1632 bis 1651 u. 1654-58.
7. Abteirechnungen 1629-70. 2 Foliobände. TP. 11. do. 1629-70.
8. Verordnungen für die Officialen des Klosters.
9. Dissertationes variae de jure Advocatiae Monrii Eins. A. LK. 9-17.
10. Historia Monrii Münsterlingensis. 4. No. 546.
11. Acta Monasterii Münsterlingensis. - Auszüge aus den dortigen Urkunden chronologisch. Chronicon Monasterii Münsterlingensis. Kopiert von P. Justus Landolt nach dem im Archiv befindlichen Original. 8 °. 22 Fol. Mscr. 546 (566).
12. Litterae Monasterii Disertinensis turn spiritualia quam temporalia concernentes ab a. 960-1595. Extracta ab III. mo S. R. J. Principe Placido Monrii Eins. Abbate circa annum 1650. Haec omnia fere integra inseruit Theodorus Mohr Codici diplomatieo Curiensi, partem etiam Regestis Monrii Disertinensis.
13. Deductiones et Notamina in varia Privilegia nostra abs Abbate Placido composita (z.T. von andern). 3 Bde. Folio. Unpag. A. NA 1-3.
14. Sermones super Regulam Sti Benedicti. 8». 256 S. Mscr. 1102 (1088).
15. Sermones vario tempore et variis in locis conscripti. Folio. 80. I. B. 384 S. II. B. 793 S. Mscr. 1100 und 1101 (1086 und 1087).
16. Index in opera Thauleri. Verloren. Symian. NB. 1.
17. Tractatus de instituendis educandisque Novitiis, et de tribus votis monasticis. 4. Verloren.
18. Collectanea sive Adversaria in usum Concionatorum. Folio. Mscr. 301 (801).
19. Commentaria in universam Logicam dictata a R. P. Jacobo Bidermanno societatis Jesu excepta a Fr. Pl. R. 1616. 8 °. 733 S. Mscr. 928 (905).
20. Acta von Ittendorf. Folio.
21. Sermones de Humilitate etc. (ob von Abt Plazidus?). 16 °. 93 u. 73 Fol. Mscr. 1105 (1221). (1631 geschrieben.)
22. Auf Ersuchen des Nuntius Scotti verfaßte Abt Plazidus 1636 ein Compendium ortus et progressus Monasterii. (Verloren.)
Von ihm finden sich Randglossen in Mscr. 634 (654): Ordo professionis monasticae, das wohl durch ihn nach Münsterlingen und von da 1845 nach Einsiedeln zurück kam.
Das unter Abt Adam geschriebene Antiphonarium pro Ecclesia Einsidlensi, das Abt Ulrich mit Randnoten versah, weist Seite 2 in der Initiale das Reimannwappen auf.
P. Maurus Weibel von Petershausen verehrte 1669 dem Abte sein Werk: Chemie und Alchemie. 16 °. 287 Folio. Mscr. 1000 (1217).
Professbucheintrag