Hermann von Bonstetten


Lebensdaten

Personen-ID
Professbuch Band
A
Professbuch Kapitel
V. Die Mönche des 14. Jahrhunderts., Nr. 9
Professbuchnr.
103

Professbuchtext
Hermann von Bonstetten. Er war 1314 beim Überfall des Klosters noch Novize, von dem Radegg singt252 : «Est etiam puer hic, Hermannus Bonsteten, ille Signis monstratur indolis esse bonae.» Auch er wurde gefangen nach Schwyz geführt. Sein Grossvater, Hermann von Bonstetten, hatte 1303, den 8. März, den äussern Hof zu Bonstetten (Kt. Zürich) dem Abte Johannes I. übergeben, ihn aber als Erblehen wieder zurückempfangen253. Unser Hermann wird als Zeuge den 28. Februar 1332 erwähnt, anlässlich der Büchervergabung des Pfarrers Hermann von Freienbach in Pfäffikon254. Schon bald darauf wurde er zum Abte von St. Gallen berufen. Dort hatten sich nach dem Tode des Abtes Hiltbold (13. Dezember 1329) die Mönche nicht einigen können, weshalb Papst Johannes XXII. am 17. April 1330 die Verwaltung der Abtei Bischof Rudolf von Konstanz übertrug, dem er sie aber am 25. Oktober 1333 wiederum entzog. Auf Verwenden des Grafen Hugo von Buchegg (Kanton Bern), der jedenfalls ein Verwandter Hermanns war und am Hofe von Avignon grössern Einfluss besass, übertrug der Papst gleichzeitig die Abtei Hermann von Bonstetten. Er wurde indes zunächst nur als Verwalter bestellt und zwar auf Widerruf255, aber schon am 14. Dezember 1333 teilte der Papst den Vasallen des Stiftes mit, dass er Hermann definitiv zum Abte ernenne, und drei Tage später erlaubte der Papst Hermann, sich von einem beliebigen Bischof die Benediktion erteilen zu lassen256. Papst Johannes hoffte jedenfalls in Abt Hermann einen Bundesgenossen in seinem Kampfe gegen Ludwig den Bayern zu finden. Er forderte ihn darum auch am 18. Juli 1334 auf, dem neuen Bischof von Konstanz, Nikolaus von Frauenfeld, im Kampfe gegen Ludwig beizustehen257. Aber nach dem Tode des Papstes blieb Hermann nichts anderes übrig, als sich mit Ludwig auszusöhnen, der ihm am 10. März 1335 in Nürnberg die Reichslehen übergab und ihm am folgenden 22. März Belohnung für die geleisteten Dienste versprach258. Der Kaiser versetzte in der Folge mehrfach Vogteien über Appenzell, Hundwil und Teufen, doch gestattete er den 9. Juni 1334 dem Abte, sie wieder einzulösen, was auch bereits im folgenden Jahre geschah259. Das Geld dazu musste Hermann allerdings bei der Stadt St. Gallen aufnehmen, der er dafür die Burg Clanx bei Appenzell verpfändete260. Ein dem Kaiser gegebenes Versprechen, ihm stets zu Diensten zu sein und die Burgen Bernang und Blatten offen zu halten, den Zug gegen Rhätien mit des Kaisers Landvogt mitzumachen und diesem 20 Berittene zuzuführen, hatte zur Folge, dass der Abt dem Landvogt gegen die Werdenberger Grafen zu Hilfe ziehen und die beiden Burgen öffnen musste. Nach Kaiser Ludwigs Tod bestätigte Karl IV. den 14. Februar 1348 die Reichslehen und ebenso 1348, den 16. Februar, das Pfandrecht auf die Vogtei über Appenzell261. Kaiser Karl kam 1353 selber nach St. Gallen, wo er nach der Überlieferung sich das Haupt des hl. Otmar schenken liess. Den 29. September 1356 bestätigte Karl dem Stifte alle Rechte und Freiheiten262.
Aber auch die Päpste wandten St. Gallen ihre Gunst zu; so bestätigte Clemens VI. am 7. Oktober 1352 alle Privilegien; desgleichen auch Innozenz VI. den 5. Februar 1353263. Dem Kardinalskollegium konnte Hermann freilich erst am 2. März 1355 einen Teil der für die Erlangung der Abtei geforderten Summe entrichten264.
Die Regierung des Abtes Hermann blieb nicht ohne mannigfache Händel und Streitigkeiten. So hatte er mit seinem Dienstmann Hans von Luterberg einen Anstand, der am 20. Oktober 1343 beigelegt wurde265. Mit Graf Friedrich V. von Toggenburg setzte es Streitigkeiten wegen Eigenleuten ab266. Weiters gab es Differenzen mit Hermann und Johann von Sulzberg, sowie mit Eglolf von Rosenberg267. Die Regelung des Verhältnisses der Abtei zu den Meiern von Altstätten gab ebenfalls zu vielen Verhandlungen Anlass268. Mit der Stadt St. Gallen kam es zu einem Anstand wegen der Leinwandbleiche, der 1352 beigelegt werden konnte269. Der Stadt hatte Hermann schon am 9. Mai 1334 die alte Handveste bestätigt; er verlieh den Bürgern auch das Umgeld in der Stadt270. Auch der Stadt Wil bestätigte er 1334 ihre Rechte271. Mit der Stadt Winterthur ging er 1350 auf zehn Jahre ein Burgrecht ein272.
Der ökonomische Stand der Abtei blieb freilich fortwährend ein bedenklicher, zumal das Kloster seit dem Brandunglück von 1314 immer noch arg darniederlag. Nur zu oft musste Abt Hermann zu Versetzungen und Veräusserungen greifen273. Bischof Heinrich III. von Konstanz inkorporierte dem Stifte 1359 wohl die Pfarrkirchen von Marbach und Kirchberg mit den Filialen Altstätten und Rickenbach274, aber damit war im Grunde genommen wenig erreicht. Dazu kam auch in St. Gallen der furchtbare Beulentod, der die Leute im Gebiete der Abtei zu Tausenden dahinraffte. Damit mag eine Stiftung des Abtes an das Hospital der armen Kranken in St. Gallen, wie auch an das Siechenhaus beim Linsenbühl zusammenhängen275. In Wil machte er 1351 eine Messstiftung276.
In den Jahren 1346 und 1347 erscheint neben Abt Hermann Propst Ulrich von Enne als Pfleger277. Doch scheint die Bestellung desselben nur eine vorübergehende zu sein; möglicherweise hängt sie mit einer längern Abwesenheit des Abtes zusammen.
Das letzte Mal erscheint Abt Hermann urkundlich den 13. Juli 1360278. Er starb den 23. August des nämlichen Jahres und wurde im Kreuzgang bei seinen Vorgängern begraben279. Wenn der st. gallische Geschichtsschreiber Ildefons von Arx von diesem Abte meint, er hätte sich um die Geschäfte der Abtei nicht viel gekümmert, so legen die vielen Urkunden, die von ihm vorhanden sind, eher für das Gegenteil Zeugnis ab. Dem immer grösser werdenden Ruin der Abtei zu steuern, vermochte freilich auch er nicht280.
Quellen Professbuch
- Müller, Iso. Ein exilierter Abtskaplan von Disentis zur Zeit Ludwigs des Bayern (Urkunde des hainricus, Kaplan des Abte von Disentis, an seinen Freund Hermann von Bonstetten, Einsiedeln. (Zeitschrift für Schweizerische Geschichte 68, 1974).