Abt Augustin II. Reding von Biberegg (1670 – 1692)


Abtbuch-Eintrag
Augustin II. Reding von Biberegg (1670 bis 1692). Die Persönlichkeit des Nachfolgers von Abt Plazidus war eigentlich gegeben. Die Aufstellung des Stiftsdekans Augustin Reding zum Verwalter der Abtei während der Krankheit des Abtes, zeigte bereits deutlich, wen man sich als künftigen Abt dachte. So konnte es nicht überraschen, daß am 17. Juli der bisherige Dekan als Abt erkoren wurde.
Augustin Reding war geboren den 10. August 1625 als ältestes Kind aus der zweiten Ehe des fürstlichsanktgallischen Landvogtes im Toggenburg, Johann Rudolf Reding, mit Margaretha Pfyffer von Altishofen. Von seinen zahlreichen Geschwistern wurde Heinrich Jesuit (gest. 15. Februar 1682 in Freiburg i. Ü.), Jost Dietrich P. Plazidus in Einsiedeln, Maria Katharina war Klosterfrau in Magdenau, Maria Margaretha in St. Maria und Maria Mechtild Priorin in Fahr (gest. 16. Dezember 17241006.
Augustin studierte mit seinem Bruder, dem nachmaligen P. Plazidus in Einsiedeln. Hier legte er am 26. Dezember 1641 seine Profeß ab. Den 22. September 1646 wurde er Subdiakon, den 20. Oktober 1647 Diakon und den 18. September 1649 Priester. Noch ehe er die Priesterweihe empfangen hatte, wurde er bereits zum Lehrer der Philosophie bestellt. Nach Absolvierung des zweijährigen Philosophiekursus übernahm er die Professur der Theologie. Schon am 8. Mai 1654 wurde er zum Novizenmeister und Fraterinstruktor ernannt. Abt Plazidus wünschte dem tüchtigen Professor die akademischen Grade zu verschaffen und sandte ihn darum im Herbst 1654 nach Freiburg i. Br., wo der dortige Universitätsrektor weitgehendes Entgegenkommen zugesichert hatte. So konnte P. Augustin, ohne daß er zuvor eine Universität besucht hatte, am 4. Oktober dort die philosophischen Grade erlangen und tags darauf das theologische Examen ablegen, um Baccalaureus der Theologie zu werden. Nach einem weitern Examen erhielt er am 12. Oktober im Freiburger Münster die Grade eines Lizentiaten und Magisters der Theologie. Mit glänzenden Zeugnissen versehen kehrte P. Augustin zurück, um bald darauf an die kurz zuvor neu errichtete Benediktineruniversität Salzburg als Lehrer geschickt zu werden. Hier wirkte P. Augustin mit ausgezeichnetem Erfolg. Der Erzbischof Guidobald von Salzburg schätzte ihn sehr hoch; er ernannte ihn zu seinem geistlichen Rate. Schon 1656 wollte Abt Plazidus ihn wieder zurückrufen, mußte aber auf die verschiedensten Vorstellungen hin ihn dort belassen. Auf Ende 1657 aber wollte der Abt ihn des entschiedensten zurück sehen; alle Bitten des Erzbischofs, der Äbte, sowie der Äbtissin von Nonnberg, wo P. Augustin das Amt eines Beichtigers versah, fruchteten nichts mehr. An seine Stelle trat P. Bernhard Waibel. Am 22. Oktober 1657 kam er zurück und übernahm an Stelle von P. Bernhard den Lehrstuhl für Theologie; zugleich ernannte ihn der Abt zu seinem Offizial. Als solcher sollte er vor allem dem Abt in dem Streit mit Konstanz zur Seite stehen. In diesem Handel spielte Augustin, besonders nachdem er den 13. Januar 1659 auch noch Dekan geworden war, eine wichtige Rolle. Er führte mehrfach die Verhandlungen, die seit 1663 im Kloster Münsterlingen gepflogen wurden. Einmal passierte es ihm, daß er eine von Konstanz gegen Einsiedeln erwirkte Bulle auf den Boden fallen ließ. Man legte dies dahin aus, als habe er aus Verachtung die Bulle weggeworfen, worauf der Bischof über den Abt die Suspension, über den Dekan aber und 15 Kapitularcn die Exkommunikation verhängte. Der Nuntius annullierte allerdings sogleich dieses Vorgehen.
Neben der Tätigkeit an der Schule und im Stiftsdekanat ging fortwährend auch eine rege schriftstellerische Arbeit; eine größere Zahl von theologischen und apologetischen Werken gingen damals aus seiner Feder hervor. Den 18. Juni 1670 wählte ihn das Kapitel zum Gehilfen des kranken Abtes und kaum ein Monat später ging er als Abt aus der Wahl hervor.
Wie das Vorleben des Abtes durch seine gelehrte Wirksamkeit gekennzeichnet ist, so auch seine Regierungszeit. Wohl vergaß er als Abt nie, was seine Hauptaufgabe war und ebensowenig fehlte es an Schwierigkeiten und Verdrießlichkeiten, die seine Zeit über Gebühr in Anspruch nahmen. Daneben aber führte der Abt stets die Feder in der Hand und arbeitete an der Herausgabe seiner großen Werke. Zunächst erschienen einige polemische Schriften, so gegen den Zürcher Heidegger, der die Fahrtpredigt des Abtes zu Näfels, 18. April 1675, angriff; Heidegger hatte übrigens schon 1669 eine Kontroverse mit Reding gehabt wegen der Wallfahrt nach Einsiedeln. Gegen ihn und den Prädikanten Vedrosi in Chur richtete sich ebenfalls 1670 eine Schrift. Auf Ersuchen des Nuntius Cybo schrieb er auch gegen Heidegger seine Verteidigung des Konzils von Trient, die von 1677 bis 1684 in drei Foliobänden erschien. Auf Wunsch Innozenz XI. verfaßte er den Vindex veritatis annalium ecclesiasticorum Baronii, um diese gegen den Zürcher Ott zu verteidigen (1680). Gegenüber dem herrschenden Gallikanismus schrieb er 1688 die Oecumenica cathedra apostolicae auctoritas, welches Werk ihm nebst dem voraufgehenden die besondere Anerkennung Roms verschaffte. Das Hauptwerk des Abtes, seine Theologia scholastica erschien von 1687 an in 13 Foliobänden; sie zählt zu den besten Erscheinungen der Zeit. Auch über die Unbefleckte Empfängnis Mariens, welche Frage damals besonders an der Salzburger Universität sehr viel erörtert wurde, gab er eine kleinere Schrift heraus. Erwähnenswert ist eine Abhandlung, die er dem 12. Bande seiner Theologie einverleibte: «Über der Eidgenossenschaft Freiheit und vollständige Exemption vom römischen Reiche». Ihr Urheber ist eigentlich der Bruder des Abtes, P. Plazidus, der dem Abt bei der Herausgabe seiner Werke sehr zur Hand ging. Ein Kommentar zur hl. Regel kam nicht in den Druck; ein solcher zu den Büchern der Könige ist verloren gegangen.
Es ist ohne weiteres begreiflich, daß ein Mann, wie Abt Augustin, vor allem auch die Studien in seinem Kloster förderte. Der Unterricht, den der Nachwuchs erhielt, stand auf einer sehr beachtenswerten Höhe. Der Abt gab z. B. 1684 noch Unterricht im Studium controversisticum. Einsiedler Konventualen wurden in die Klöster Pfäfers, Engelberg, Mariastein und Ebersmünster als Lehrer der Theologie und Philosophie erbeten. Aus den Klöstern Pfäfers, Kempten und Gengenbach kamen Kleriker zum Studium nach Einsiedeln. Man dachte daran, in der Schweiz selber nach dem Muster der Salzburger Hochschule eine Aeademia Benedictina zu errichten, die im Kloster Pfäfers ihren Sitz haben sollte; doch zerschlugen sich diese Pläne. Mit großer Feierlichkeit wurden jeweilen die sogen. Theologischen Disputationen im Stifte abgehalten. Die Bibliothek erfreute sich der besonderen Aufmerksamkeit des Abtes.
Neben der Presse benützte der Abt auch jede Gelegenheit, die sich ihm bot, um als Prediger in seinem Geiste zu wirken. Die Fahrtpredigt von Näfels, 1675, haben wir schon erwähnt; er behandelte darin die Frage, welche von den beiden Religionen, die katholische oder die reformierte, die wahre sei. Im gleichen Jahre, 3. Juni 1675, predigte er auch zu Menzingen. In Schwyz hielt er den 3. Oktober 1676 beim Generalkapitel der Kapuziner die Festpredigt. In Luzern predigte er den 28. August 1678 anläßlich der Einweihung der Jesuitenkirche; den 22. März 1682 finden wir ihn nochmals als Prediger daselbst. Bei der Jubelmesse des Abtes Gallus von St. Gallen hielt er den 30. April 1686 die Ehrenpredigt. In Einsiedeln hatte er am Tage vor seiner Benediktion, den 12. September 1671, gepredigt. Auch in der Folge bestieg er hier öfters die Kanzel; einmal, 3. Oktober 1676, um den angefeindeten Ortspfarrer energisch in Schutz zu nehmen.
Als ein Geistesmann von seltener Begabung hielt der Abt besonders auf strenge Ordnung und Disziplin im Kloster. Schon am 21. Juli 1670 legte der Abt dem Kapitel dar, daß er gesonnen sei, alle drei Jahre ein Generalkapitel abzuhalten, wie es nach dem Tode des Abtes Plazidus gewünscht worden war. Er glaubte damit im Sinne der hl. Regel und zugleich der Bestimmungen Benedikt XII. zu handeln, wenn er so in Gemeinschaft mit dem Konvente die wichtigsten Fragen besprach. Auch bestimmte er drei Kapitularen, «welche die gantze Substanz des Gotteshauses jährlich überlegen und über alle Aemter eine Aufsicht halten sollten». Jedes Jahr sollte genaue Rechnung über die Verwaltung aufgestellt und im Dekanat hinterlegt werden. Den 10. April 1673 fand das erste Generalkapitel statt. Der Abt legte zunächst seine Befürchtungen und Bedenken dieser neuen Institution gegenüber dar, glaubte aber doch, dabei bleiben zu dürfen. Es wurden Bestimmungen getroffen über die Dispens bei Verwandtschaft der Klostermitglieder, über die Novizenaufnahme, zu der auch die Expositi berufen werden sollten, über die Laienbrüder, die vor ihrem Eintritt einen Beruf erlernen sollten. Bei Veräußerungen von über 4000 fl. sollten auch die Expositi befragt werden. Man beschloß auch, einen neuen Chor zu bauen und beriet über dessen Finanzierung. In Luzern wollte man sich um das Bürgerrecht bemühen, indem man so hoffte, ein Gegengewicht gegen Schwyz unter den katholischen Orten zu schaffen, indem das Zürcher Burgrecht da nicht gut zur Geltung gebracht werden konnte. Das zweite Generalkapitel, das am 21. August 1676 stattfand und von 44 Kapitularen besucht war, befaßte sich hauptsächlich mit der Stellung der Expositi. Sie sollten jährlich Rechenschaft über ihr Peculium ablegen; schon beim Fortgehen sollten sie über das, was sie mitnahmen, die Obern befragen. In der Kleidung sollten sie sich keine Absonderlichkeiten erlauben; das Tuch dazu hatten sie aus dem Stifte zu beziehen. Ferner wurden die Fragen vorgelegt, ob es tunlich sei, die Expositi häufig zu wechseln, ob sie auch zu den Regularfasttagen verpflichtet seien und ob sie, wieder ins Stift zurückgekehrt, nicht Exerzitien machen sollten. Schon 1670 war übrigens bestimmt worden, daß die Patres in Ittendorf und Münsterlingen einen Socius bei sich haben sollten; der eine von beiden halte die Stelle eines Obern einzunehmen. Ebenso war damals beschlossen worden, daß in St. Gerold die Klausur eingeführt werden sollte und die dortigen Patres, sobald es ihre Zahl erlaubte, die kanonischen Tagzeiten gemeinsam in der Kirche beten sollten. Später (15. Januar 1689) setzte man fest, daß kein Religiose länger als drei Jahre auswärts als Offiziale auf einem Posten bleiben dürfe. - Das dritte Generalkapitel vom 21. August 1679, dem 51 Kapitularen beiwohnten, befaßte sich besonders mit den Bauplänen des Abtes, sowie mit den mißlichen Verhältnissen in der Statthalterei Pfäffikon, für deren Verbesserung Vorschläge gemacht wurden. Ein viertes und wie es scheint letztes Generalkapitel fand den 13. November 1682 statt; dafür war eigens bestimmt worden, daß die auswärtigen Patres nur zu Fuß (wenn es die Verhältnisse erlaubten) erscheinen durften. Hier gaben vor allem die Verhältnisse in Pfäfers, die Frage der dortigen Novizenaufnahme und Abtwahl zu reden. Auch die Zahl der in Einsiedeln aufzunehmenden Mitglieder gab hier, wie übrigens früher schon mehrfach, Anlaß zu Verhandlungen. Schon 1674 hatte der Abt erklärt, er wolle nicht mehr als 60 Patres in den Konvent aufnehmen, ausgenommen, wenn einer die nötige Mitgift mitbringe. Doch schon bald fixierte der Abt die Zahl auf 72, zur Erinnerung an die 72 Jünger des Herrn. Aber schon 1681 (17. März) schlug der Abt im Kapitel vor, die Zahl zu erhöhen, da der Aufgabenkreis gewachsen sei (Pfäfers und Bellenz); die infolge der Bauten und des Kaufes von Sonnenberg angestiegene Schuldenlast sprach allerdings dagegen. Bereits im folgenden Jahre kam diese Angelegenheit wieder zur Sprache, als es sich um die Aufnahme zweier neuer Kandidaten handelte. Da damit der Konvent, Patres und Brüder, gerade die Zahl 100 erreichte, schlug der Abt vor, dabei bleiben zu wollen; die Mittel schienen ihm auch nicht für mehr auszureichen.
Den 28. November 1670 befahl der Abt, die Intentionen für die Konventmesse, wie sie schon unter Abt Plazidus in Aufnahme gekommen und wie sie heute noch in Geltung sind, zu drucken. 1675 verordnete er auch, daß inskünftig bei Abstimmungen im Kapitel dies vermittels Kügelchen zu geschehen habe (bis dahin wurden die Vota geschrieben) ; er ließ eine eigene Urne aus Kupfer anfertigen, die heute noch in den Sammlungen des Stiftes aufbewahrt wird. Im Juni 1677 legte der Abt in längern Ausführungen dem erstaunten Kapitel dar, daß er nicht an die Beschlüsse der Mehrheit des Kapitels gebunden sei. Vom gleichen Jahre datiert auch eine Verordnung, die den Gebrauch des Rasiermessers verbot; man durfte sich nur einer Schere bedienen.
Nach dem Vorgang des P. Anselm Bisling, der ehedem Stadtpfarrer in Luzern gewesen war und 1662 unter Abt Plazidus ins Kloster aufgenommen worden war, suchte auch Kaspar Lang, Pfarrer und Dekan in Frauenfeld, ein Bruder des P. Michael Lang, 1677 um Aufnahme ins Kapitel nach. Das Kapitel hielt aber dafür, dieser ausgezeichnete Priester, der auch als Schriftsteller einen Namen besaß (Historischer Grundriß u.a.m.), könne in der Welt draußen auf seinem Posten mehr zu Gottes Ehre wirken als im Kloster. Vier Jahre früher hatte P. Anton Gray aus dem Schottenkloster in Regensburg, der seit längerer Zeit sich schon in Einsiedeln aufgehalten und die Stiftsapotheke versehen hatte, um Aufnahme gebeten. Obwohl Nuntius Cybo, ein sehr warmer Freund des Klosters, ihn sehr empfohlen hatte, konnte man sich doch nicht zu dessen Aufnahme verstehen. Der aus Besançon stammende Kanoniker Claude Jacquet bat 1677 um eine Wohnung im Kloster, um sich hier verpfründen zu können. Man gewährte ihm dies; später baute er bei der Magdalenenkapelle ein eigenes Haus, das nach seinem Tode (1710) dem Kloster zufiel. Jacquet machte sich auch um die Herausgabe einer französischen Einsiedlerchronik verdient.
Der Besuch des berühmten Kapuziners P. Marcus von Aviano, der 1681 und 1682 durch die Schweiz nach Deutschland resp. von Deutschland nach Italien zog, hinterließ auch in den Tagebüchern des Stiftes seine Spuren. Als er im September 1681 in der Schweiz auf seiner Rückreise nach Italien erwartet wurde, wandte sich der Abt an den Nuntius, er möge sorgen, daß P. Marcus auf die Engelweihe nach Einsiedeln komme. Dieser war aber nicht dazu zu bewegen und darum ging P. Raphael Gottrau am 11. September nach Brunnen, wo der berühmte Prediger auf Bitten der Herren von Schwyz eine Predigt hielt und seine Benediktion gab. Eine Schrift über die durch den Segen dieses Gottesmannes an Dr. theol. Spind gewirkte Heilung erschien 1682 in der Stiftsdruckerei. Vom 26. bis 30. August 1683 weilte der hochberühmte französische Benediktiner Mabillon in Einsiedeln. Aufsehen erregte auch 1684 die in Einsiedeln erfolgte Rückkehr zur Kirche des aus Neapel stammenden Theatiners Dominik Guardati, eines Neffen des Kardinals Caraffa, der vom Orden und der Kirche abgefallen war und längere Zeit sich in Zürich aufgehalten hatte.
Der wachsende Konvent legte dem Abte den Gedanken an einen Neubau des Klosters nahe. Zunächst galt es, den Chor zu vergrößern. Darum brachte er schon am 28. September 1672 dem Kapitel den Wunsch vor, ein neues Chorgebäude aufzuführen. Erst am 10. April 1673 wurde aber der Bau beschlossen, nachdem man sich zuvor über die Beschaffung der Finanzen beraten hatte. Über den Baubeginn wurde man erst am 28. März 1674 schlüssig. Den Bau übergab man Hans Georg Kuen aus Bregenz. Am 11. Juni fand die Grundsteinlegung statt. Kaum war der Neubau im August 1676 unter Dach gekommen, so schloß man am 12. Dezember dieses Jahres mit Kuen einen neuen Vertrag über den Bau der Beichtkirche, die in ihrem zweiten Geschoß eine Sakristei enthalten sollte. Sie kam 1678 unter Dach. Die neue Sakristei oder Schatzkammer, die zugleich auch als Saal für die Disputationen zu dienen hatte, wurde bereits am 28. August 1679 zu einer solchen benutzt. Chor und Beichtkirche erhielten durch Peter Neurone aus Lavis ihre Stukkaturen. Die Ausmalung, die in der Beichtkirche sich bis heute erhalten hat, übernahm der aus Zug stammende Johann Brandenberg. In den Chor hatte 1675 Michael Hartmann aus Luzern die Lieferung des Chorgestühls übernommen; Franz Josef und Michael Feuchtmair von Schongau in Bayern hatten einen Teil der Statuen zu liefern. Das Chorgestühl befindet sich heute im obern Chor. Der Chor mit einem vielbewunderten Hochaltar und zwei Nebenaltären konnte am 7. September 1681 eingeweiht werden; die völlige Ausstattung dauerte bis 1684. Als Abschluß der Beichtkirche errichtete man 1680 die St. Magdalenenkapelle, die den Chor der genannten Kirche bildete. Sie sollte an die Stelle der 1674 abgetragenen St. Magdalenenkapelle treten. Ihre Einweihung fand am 29. September 1684 statt1007.
Als auf die Engelweihe 1681 fast alle Konventualen erschienen waren, hielt der Abt Kapitel und legte die Frage vor, ob man an einen neuen Klosterbau herantreten solle, da die Zahl der Klostermitglieder beständig wuchs. Aber man fand, daß die Schulden zu schwer drücken, als daß man neue hätte auf sich nehmen können. Zehn Jahre später, den 8. Januar 1691, legte der Abt dem Kapitel einen neuen, von Bruder Kaspar Mosbrugger entworfenen Plan für den Neubau einer Kirche vor. Aber das Kapitel fand, daß man eher daran denken solle, einen neuen Konventstock zu errichten. Der Abt kam aber offenbar von seinem Plane eines Kirchenbaues nicht ab und legte am 15. Oktober 1691 erneut den Wunsch vor, wenigstens das obere Munster abbrechen zu lassen; das nötige Geld meinte er aufbringen zu können. Doch die Meinungen gingen auch da so auseinander, daß nichts zustande kam. An andern Bauten hatte der Abt 1672 das Helmhaus (sogen. Vorzeichen der Kirche) renovieren lassen und darin zwei Altäre, einen zu Ehren der Unbefleckten Empfängnis, den andern zu Ehren des hl. Karl Borromäus und des sel. Bruder Klaus errichten lassen. Der Fraubrunnen, den Abt Ulrich 1594 erstellt hatte, war baufällig geworden und wurde 1686 durch Meister Kuen aus Marmor in einer der heutigen ähnlichen Form erstellt. Das hölzerne Madonnenbild schnitzte Karl Schell in Zug, während der Name Maria und die Strahlen von Bruder Vinzenz Nußbaumer gefertigt wurden, der auch das prächtige Chorgitter geschaffen hatte. - Auswärts nahm der Abt besonders in Ittendorf größere bauliche Veränderungen vor. Im Kloster Fahr wurde 1689 ein neuer Kirchturm erstellt. Betreffs der dortigen Priorin wollte er 1682 eine Änderung treffen und sie nur mehr auf je drei Jahre einsetzen. Das Kapitel war aber nicht ganz einverstanden damit. Für das Frauenkloster in der Au hatte der Abt 1674 festgesetzt, daß die Schwestern, die bis dahin den Gottesdienst in der Klosterkirche besucht hatten, an Sonn- und Feiertagen einen eigenen Gottesdienst in ihrer Kirche haben sollten. Das Kloster fiel in der Nacht auf Maria Lichtmeß 1684 einem Brande zum Opfer. Der Abt sorgte zunächst, daß die Frauen z. T. auf der Waschhütte. z. T. im Dorf (im Pfauen) Unterkunft fanden; nach drei bis vier Wochen wurden sie in verschiedene Frauenklöster verteilt. Es waren damals 25 Frauen und 10 Kosttöchter. Der Aufbau des Klosters, den der Abt nach Kräften förderte, wurde unverweilt in Angriff genommen. Den 19. Juni 1685 segnete der Abt die Fundamente der neuen Kirche ein, die er am 30. August 1687 weihen konnte. Für die Klosterfrauen verordnete er 1690, daß sie an Sonnund Feiertagen das lateinische Brevier beten sollten. In Rathausen hielt er am 20. Oktober 1683 mit päpstlicher Vollmacht eine Visitation und nahm zugleich die Wahl einer neuen Äbtissin vor. Mit dem Einsiedeln unterstellten Kloster Münsterlingen setzte es noch in den letzten Tagen des Abtes einen aufsehenerregenden Streit ab. Er hatte dort im Herbst 1691 den bisherigen Oberamtmann, Sigismund Pichler, entfernt und an seine Stelle den von den katholischen Orten empfohlenen Hans Kaspar Göldlin eingesetzt. Dagegen klagten die Klosterfrauen bei Nuntius Menati, zu dem der Abt zunächst am 7. Dezember den Stiftsdekan sandte. Ungeachtet dessen zitierte der Nuntius den Abt binnen zehn Tagen vor sich, unter Androhung der Exkommunikation. Nachfolgende Unterhandlungen in Luzern und Münsterlingen hatten zunächst keinen Erfolg. Abt Augustin erlebte das Ende des Handels nicht mehr.
Ebensowenig sollte der Abt den Streit mit Konstanz zu einem gedeihlichen Ende führen können, obschon er alles tat, um einen günstigen Ausgang zu erlangen. Schon wenige Tage nach der Wahl des Abtes, den 21. Juli, beschloß das Kapitel, die Angelegenheit in Rom mit allen Mitteln zu betreiben. Um den Gang der Dinge zu beschleunigen, beschloß man am 17. Dezember 1670, P. Anselm Bisling an die Kurie zu senden. Er reiste am 27. Dezember in Begleitung des Bruders des Abtes, Franz Ludwig Reding, st. gallischer Lehenvogt, ab. Ein vom Abt vorgenommener Pfarrwechsel in Sarmenstorf, wo er an Stelle des unfähigen Josef Nicolai den bisherigen Pfarrer von Freienbach, Johann Iten, setzte, vermehrte noch die Unzufriedenheit in Konstanz. Da die Sache in Rom nicht vorangehen wollte, sandte man 1672 nochmals P. Anselm Bisling, den diesmal P. Meinrad Steinegger begleitete, nach Rom. Am 2. Juli 1673 erging endlich ein Entscheid, dahin lautend, daß es bei der Verfügung vom 15. Mai 1668 verbleiben solle. Doch damit war man in Konstanz nicht zufrieden, umgekehrt war man in Einsiedeln mit einer römischen Entscheidung vom 14. März 1676 nicht einverstanden, und so ging der Streit weiter. Der Abt hoffte ihn schließlich durch persönliches Eingreifen voran bringen zu können und entschloß sich darum 1684, selbst nach Rom zu gehen. Er verließ Einsiedeln den 3. März, ging zuerst nach Pfäfers und von dort nach Rom; den 27. Juni kehrte er wieder heim, ohne die Angelegenheit vorangebracht zu haben, denn Konstanz arbeitete nach Kräften entgegen.
Mehrfach konnte sich der Abt als Friedensstifter betätigen. So vermittelte er einen Streit, die Kollatur zu Benken betreffend, zwischen dem Stifte Schänis, auf dessen Seite Chur stand, und zwischen der Gemeinde Benken, zu dem Schwyz hielt. Die Erledigung eines Grenzstreites zwischen der Abtei Engelberg und Nidwaiden wurde dem Entscheide des Abtes anheimgestellt. Auch einen Streit zwischen dem päpstlichen Nuntius und Luzern wußte er beizulegen. Der bayerischen Benediktinerkongregation, die wegen ihrer Exemption mit den Bischöfen einen harten Kampf führte, leistete er so wichtige Dienste, daß Kardinal Scarlatti 1684 erklärte, sie verdanke ihre Exemption dem Abte von Einsiedeln. Mit Schwyz gestaltete sich das Verhältnis unter Abt Augustin recht gut. Dem Abte gelang es 1688, einen Streit zwischen dem Abte von St. Gallen und Schwyz wegen Besetzung des Postens eines Landvogtes im Toggenburg, der in einen Krieg auszuarten drohte, beizulegen. Hingegen fehlte es nicht an Anständen mit den Einsiedlern. Gleich nach seinem Regierungsantritte versuchte der Abt beim Herbstgericht, den 4. November 1670, das Seiden- und Baumwollweben und -spinnen als Hausindustrie einzuführen, um so den Erwerb zu mehren. Auch sollte der Entsumpfung der Moore mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden. Im Stifte selber ließ der Abt durch P. Rupert von Roll 1673 die Wollfabrikation einrichten. Als der Abt 1676 die alte Friedhofkapelle beim Kloster - die ihrem Zwecke schon lange nicht mehr diente - niederlegen ließ, da sie dem neuen Beichtkirchenbau im Wege stund, waren gewisse Einsiedler damit nicht zufrieden. Der Abt ließ darum, um die Ruhe zu erhalten, vor dem Kloster, auf dem Platze, eine neue Friedhofkapelle erstellen, die in der Folge als die Pfarrkirche der Einsiedler galt, bis sie 1859 abgetragen wurde. Man dachte damals auch daran, die Atzungsservitut auf dem Brüel abzulösen. Man schlug den Einsiedlern die Winterweide für 8 Kühe und die Sommerweide für 15 oder 22 Stück Vieh vor. Diese aber verlangten, daß beim Begräbnis eines Waldmannes die drei größten Glocken geläutet würden. Dies wollte man aber im Kloster nur zugehen, falls jedesmal ein Zürcher Florin bezahlt würde, um so das Aufkommen eines neuen Servituts zu verhindern. Die Verhandlungen zerschlugen sich. Doch tauchten 1685 neue Differenzen wegen dieser Atzung auf, worauf der Abt erklären ließ, daß den Dorfleuten nur die Atzung nach dem Heuet gehöre, daß es aber dem Gotteshause zustehe, den Brüel nach Belieben zu nutzen, ihn umzuackern oder auch darauf Bauten aufzuführen. Die Differenzen waren zwischenhinein in den Hintergrund getreten zufolge des großen Brandes, der am 16. Dezember 1680 das Dorf heimgesucht hatte. Es waren insgesamt 33 Firsten abgebrannt und 65 Familien obdachlos geworden. Der Abt berief auf den 20. Dezember das Kapitel, um die Hilfeleistung zu beraten. Man war willens, eine sogenannte Brandsteuer von den Gotteshausleuten zu erheben; auch das Erträgnis der Schweigen sollte für die Geschädigten verwendet werden. Den Bau der Magdalenenkapelle wollte man hinausschieben, um so eher helfen zu können. Der Wiederaufbau sollte umso rascher bewerkstelligt werden, als für 1681 eine Engelweihfeier einfiel. Bei dieser Gelegenheit wollte man freilich auch verlangen, daß das Rathaus wieder weiter zurückversetzt würde und daß überhaupt keine Häuser zu nahe dem Kloster erstellt würden, weil dieses bei dem Brande selbst in größter Gefahr gestanden. Zunächst wurde auch festgesetzt, daß man inskünftig den St. Agathatag und den darauffolgenden Tag als Bettag halten wolle; später wurde dieser Tag auf den Sonntag in der Oktav von Maria Empfängnis und auf den St. Adelheidstag verlegt. Luzern, mit dem man ein Burgrecht eingegangen, spendete 1200 Kronen Brandsteuer; der Konvent verlieh dafür der Stadt die Communicatio bonorum operum.
In der Schweizerischen Benediktinerkongregation bekleidete Abt Augustin meist das Amt eines ersten Visitators. Als solcher blieben ihm schwere Sorgen nicht erspart. Vor allem war es das Stift Pfäfers, das nach innen und außen immer mehr dem Ruin entgegen ging. Das Stift war 1665 niedergebrannt. Der damalige Abt, Justus Zink, war in keiner Weise der Lage gewachsen. Muri und St. Gallen nahmen sich vorerst des verwahrlosten Stiftes an. Der apostolische Nuntius veranlaßte schließlich den Abt zur Resignation (18. Dezember 1676). Erst am 6. März 1677 wurde dies dem Konvent durch die Äbte von Muri und Einsiedeln eröffnet und dieser zu einer neuen Abtwahl eingeladen. Der Konvent übertrug aber die Wahl den beiden Äbten, sowie dem resignierten Abte. Diese bestellten in der Folge den bisherigen Stiftsdekan von Einsiedeln, Bonifaz Tschupp, zum Abte. Einsiedeln stellte auch den neuen Dekan, sowie einen Fraterinstruktor. Die Schwierigkeiten in Pfäfers wollten aber kein Ende nehmen und der neue Abt dachte 1682 daran, zu resignieren. Die Pfäferser Konventualen sollten in andere Klöster verteilt und die Rechte dieses Klosters auf ein anderes übertragen werden. Da beschlossen die in Einsiedeln versammelten Äbte, Pfäfers wenigstens auf einige Zeit mit Einsiedeln zu vereinigen. Der Plan wurde Rom unterbreitet, das den Abt von St. Gallen mit der Prüfung beauftragte. In Einsiedeln eröffnete Abt Augustin am 20. März den Plan dem Kapitel, das ihm zustimmte. So kam diese Union 1682 zustande, die auf 30 Jahre geplant war, aber schon mit dem Tode des Abtes Augustin wieder aufgehoben wurde, denn in Pfäfers hatte man sich von Anfang an nur widerwillig gefügt. Einsiedeln selber und im besondern sein Abt haben aber in Pfäfers sehr viel geleistet. Übrigens sah Abt Bonifaz mit der Zeit doch bessere Tage heraufziehen und er hinterließ bei seinem Tode (1706) ein wohlgeregeltes Stift.
Die übrigen Schweizerklöster sahen damals eine Zeit ruhiger Entwicklung. Da und dort, wie in Muri (dem der Abt 1672 3000 fl. lieh), Disentis und Fischingen, wohin der Abt 1689 in die neue Klosterkirche einen Altar stiftete, machte sich bereits eine umfangreichere Bautätigkeit geltend. Kempten, das seine Verbindung mit der Schweizerkongregation allerdings 1678 löste, erbat sich noch 1672 einen Organisten aus Einsiedeln und sandte im gleichen Jahre den Fr. Anselm von Schreckenstein, den spätern Fürstabt, zum Studium der Philosophie nach Einsiedeln. Zu dem Stifte des hl. Bonifatius, Fulda, unterhielt die Kongregation, vorab St. Gallen, seit 1671 engere Beziehungen.
Zwei Erwerbungen, die unter der Regierung Abt Augustins erfolgten, verdienen besondere Erwähnung. Zunächst einmal die Übernahme des Gymnasiums in Bellenz. Dort hatten die Jesuiten seit 1646 eine Schule geführt, die aber infolge mangelnder Fundation nicht recht gedeihen wollte. Sie gaben darum 1674 den Unterricht wieder auf. Nun sahen sich die Orte nach neuen Lehrern um. Von Nuntius Cybo unterstützt, wandten sich die in Bellenz regierenden Orte Uri, Schwyz und Unterwaiden an Abt Augustin. Ein auf den 20. Juli 1675 berufenes Kapitel wollte aber von einer Übernahme der Schule nichts wissen. Da aber die Orte weiter drängten und man auf sie Rücksicht nehmen mußte, kam man schließlich überein, zwei Patres nach Bellenz senden zu wollen, die sich über die Lage der Dinge unterrichten sollten. Die in Brunnen versammelten Orte beschlossen am 20. August, eine Abordnung nach Einsiedeln zu senden, wo der Abt den 20. August neuerdings das Kapitel einberief, das nun im Prinzip zustimmte. Am 21. August kam ein erster Vertrag zustande, der am 3. September in Brunnen in Gegenwart des Nuntius definitiv geregelt wurde. Am 11. September machten sich die ersten nach Bellenz bestimmten Patres, Wolfgans: Weishaupt und Pius Kreuel, auf den Weg. Durch Verträge mit der Stadt Bellenz übernahmen sie am 18. September die Güter der Schulstiftung, sowie von den Jesuiten die diesen eigentümlich zugehörenden Güter; während diese in den Besitz des Stiftes übergingen, blieben die Schulgüter Eigentum der Stadt. Am 14. Oktober folgten drei weitere Patres, die die Schule übernehmen sollten. Diese neue Gründung hatte zunächst einen schweren Stand, da das ganze Unternehmen stark mit Schulden belastet war; aber allmählich hob sich das Ganze und nahm eine erfreuliche Entwicklung.
Abt Augustin besuchte persönlich die Residenz, wie die Niederlassung von den Jesuiten her hieß, 1677 und wiederum 1680 und 1684. Er blieb zeitlebens dem Unternehmen sehr gewogen und gehört zu den größten Wohltätern desselben.
Kurz nachdem man Bellenz, vorab auf Drängen der drei Orte, übernommen hatte, sah man sich durch Luzern zum Kauf der Herrschaft Sonnenberg gedrängt. Dieses große Schloßgut im Thurgau war im Laufe der Zeit durch verschiedene Hände gegangen. Zuletzt hatten es die aus Uri stammenden Beroldingen in Besitz. Nun wollte es Sebastian Ludwig von Beroldingen 1678 an die Stadt St. Gallen verkaufen. Die im Thurgau regierenden katholischen Orte versagten aber dem Kauf die Bestätigung, da sie nicht wollten, daß dieser Besitz in reformierte Hände überging. Der Bruder des Besitzers, Oberst Karl Konrad v. Beroldingen, machte zudem sein Zugrecht geltend und suchte das Gut an einen katholischen Käufer abzusetzen. Luzern legte sich vor allem ins Mittel, um einen solchen zu finden. Im Verein mit dem Nuntius wandte es sich an die Schweizerklöster. Einsiedeln entschloß sich, den Kauf zu übernehmen, doch sollten die übrigen Klöster dabei mithelfen. An die 80,000 fl. betragende Kaufsumme sollte Einsiedeln 20,000 fl., St. Gallen und St. Urban je 12,000 fl., Fischingen 10,000 fl., Wettingen, Muri und Rheinau je 5000 fl. übernehmen, sodaß der größere Teil der Kaufsumme gesichert schien. Am 4. September 1678 nahm der Abt persönlich Besitz von Sonnenberg. Am 19. Mai 1681 erklärte sich der Käufer befriedigt. Einsiedeln hatte, um zunächst seinen Anteil aufzubringen, verschiedene Kostbarkeiten veräußern müssen. Die übrigen Klöster wurden allmählich ausgelöst. Zur Herrschaft gehörte auch die Gerichtsbarkeit über die Dörfer Stettfurt, Matzingen, Kalthäusern, Holdingen und über eine Anzahl von Höfen. Die Aufgabe des den Abt vertretenden Statthalters (als erster funktionierte P. Otmar Reutti von Rickenbach) war insofern keine leichte, als die Dörfer Matzingen und Stettfurt reformiert waren. Doch gestaltete sich das Verhältnis in der Folge ganz leidlich. Mit Fischingen setzte es allerdings 1682 einen Streit wegen den Herrschaftsgrenzen gegen Spiegelberg hin ab, der aber beigelegt wurde.
Die Erwerbung von Sonnenberg förderte auch die Verhandlungen mit den Gottesbausleuten im Zugergebiet, wo das Kloster unter dem 13. Januar 1679 alle Rechte, mit Ausnahme der Geld-, Grundund Bodenzinse den Gotteshausleuten abtrat. Die 8200 Zugergulden, die dafür eingingen, konnte man für den Ankauf von Sonnenberg gut brauchen.
Keinen Erfolg hatten hingegen die Bemühungen des Abtes, die alte Herrschaft Sierenz im Elsaß wieder an das Gotteshaus zurückzubringen. Von dortigen Gütern ist indirekt schon 1194 die Rede, urkundlich werden sie erstmals 1248 erwähnt. Sie sollen durch eine Schenkung Bischof Adalbero I. von Basel an das Stift gekommen sein. Den 5. März 1392 veräußerten Abt Ludwig I. von Thierstein und sein Kapitel den Dinghof daselbst, freilich unter Vorbehalt des Rückkaufes. Doch wurde der Kauf nicht vollzogen und erst am 15. Mai 1398 ging der Hof an die Münch von Landskron über. Offenbar war man sich in Einsiedeln über die Vorgänge von 1398, wobei kein Rückkaufsrecht mehr ausbedungen worden war, nicht mehr im klaren, als man 1680 wieder Ansprüche auf diese dem Stifte längst entfremdete Herrschaft machte. Man sandte anfangs Januar eigens den Dekan nach Solothurn zum französischen Gesandten und hierauf nach Breisach, doch ohne jeden Erfolg.
Im Jahre 1670 waren die Stiftseinkünfte im Bernerbiet gefährdet, indem Bern die Gefälle von kathol. Grundbesitzern (Luzern, Münster, Muri und Einsiedeln) nicht mehr außer Landes gehen lassen wollte. Man beschloß in Einsiedeln, sich den übrigen Interessenten anzuschließen und gemeinsame Schritte zu unternehmen, die dann aber nicht notwendig wurden, da Bern selbst wieder von seinem Projekt abkam.
In St. Gerold wollten viele Gotteshausleute 1671 nicht mehr huldigen, unter dem Vorgeben, sie würden mit Frondiensten allzusehr geplagt. Man bewies ihnen aber, daß sie dazu gehalten seien und daß übrigens die Blumenegger, auf die sie sich beriefen, ebenso viel leisten müßten. Sie verstanden sich hierauf zur Huldigung. In Pfäffikon setzte es 1672 neue Zwistigkeiten wegen den Fischereirechten ab, die aber der Abt zu behaupten vermochte. Einen Streit wegen einer Mühle in Menzingen schlichtete der Abt 1677 persönlich. Im Gebiete von Reichenburg ergaben sich 1679 Anstände zwischen Schwyz und Glarus wegen den Grenzen, an denen das Stift ebenfalls interessiert war, das darum auch die diesbezüglichen Konferenzen beschickte. In Einsiedeln erwarb man 1678 Güter, die Hauptmann Karl Schindler gehörten, auf denen aber der Zürcher Ratsherr Johann Kaspar Hirzel 10 000 fl. stehen hatte. Um sie auszulösen entschloß man sich zum Kaufe, zumal man Hirzel auch Kapitalien, die dieser auf Sonnenberg stehen hatte, zurückzahlen mußte. Dem Fürst von Sigmaringen lieh das Stift 1688 14 000 fl., da der Fürst ein besonderer Gönner des Gotteshauses war.
In der Einsiedeln unterstellten Pfarrei Freienbach begann man 1672 den Bau einer neuen Pfarrkirche, deren Grundstein der Abt am 7. Mai des Jahres einsegnete. Die Kirche konnte den 19. August 1674 durch Nuntius Cybo eingeweiht werden. Der Gottesdienst in der uralten Mutterkirche auf der Ufnau ging um diese Zeit gänzlich ein, nachdem auch die Leute von Hurden nach Freienbach eingepfarrt worden. Dafür wurde in Freienbach den 24. September 1674 das St. Adelrichsfest eingeführt. Einige entfernte Häuser, wie die Lolismühle u. a. wurden 1677 zur Pfarrei Wollerau geschlagen. - In Ägeri wurde den 18. September 1676 ein Streit zwischen dem Pfarrer und den dortigen Pfarrgenossen wegen dem kleinen Zehnten dahin entschieden, daß letztere jährlich die fixe Summe von 40 fl. erlegen sollten. Im Vorarlberg, wo die Leute von St. Gerold und Blons bis dahin nach dem weit entfernten Thüring pfarrgenössig gewesen waren, hatten die Leute von Blonserberg und von Valentschinen schon 1684 ein Kirchlein in Blons gebaut. Auf Verwenden des Stiftes trennte nun Bischof Ulrich Federspiel von Chur am 20. Februar 1689 Blons von Thüring als selbständige Pfarrei endgültig los. Die neue Pfarrei wurde dem Stifte Einsiedeln inkorporiert, das aber keine weiteren Lasten zu tragen hatte. In Eschenz setzte es 1690 zwischen den dortigen Pfarrkindern und den Reformierten in Burg einen Streit wegen des Friedhofes ab. Bei der Lostrennung hatten sich einige reformierte Familien von Burg ein Begräbnisrecht auf dem Friedhof in Eschenz vorbehalten. Sie weigerten sich aber an den Unterhalt des Friedhofes resp. der Friedhofmauer beizutragen und steckten sich hinter Zürich. Der Abt wollte die Sache dem Urteil des Landvogtes im Thurgau überlassen, wozu sich Zürich erst nach einer ergebnislos verlaufenen Konferenz im Schlosse Pfäffikon verstand.
Die Wallfahrt blühte in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts mächtig auf. Dazu trugen nicht wenig die großen Feiern bei, wie sie gelegentlich der Engelweihfeste oder bei Anlaß von sogen. Translationsfeierlichkeiten von Römerheiligen gehalten wurden. Man erhielt nicht weniger als acht heilige Leiber, die unter großen Feierlichkeiten 1571 (Charitosa und Amethyst), 1679 (Gregor, Candida, Alexander und Ägidius) und 1687 (Severus und Lucidus) übertragen wurden. Besonders P. Anselm Bisling war während seines Romaufenthaltes sehr tätig in dieser Hinsicht und verschaffte nebenbei für Arth den Leib der hl. Flora, Wiblingen den des hl. Felician. Abt Augustin schenkte 1683 Schübelbach den Leib des hl. Pius, den der hl. Clara dem Abte von Belleley. Nach Freienbach kam 1684 der Leib der hl. Aurelia, nach dem Stifte Mattsee in Bayern der des hl. Cölestin, nach Engelberg 1685 das Haupt des hl. Columban. Das Fest der Translation der Reliquien des hl. Meinrad verlegte man 1678 vom 6. Oktober auf den zweiten Sonntag im Oktober; dieses Fest bildete fortan den Abschluß der Wallfahrtssaison.
Eine eigene Bruderschaft zu Ehren des hl. Altarsakramentes wurde 1672 eingeführt. Im gleichen Jahre wurden unter dem Titel der Unbefleckten Empfängnis, deren Verehrung der Abt besonders förderte, alle Bruderschaften vereint. Der Abt führte darum auch 1687 die sogen. Goldene Stunde, eine eigene Andacht zu Ehren der Unbefleckten, ein. Seit 1676 (bis 1787) bestand in der Stiftskirche auch der Brauch, beim «Gegrüßt seist du» den Einschiebsel: «ohne Makel der Erbsünde empfangen», zu machen. Seit 1688 fügte man auch beim Rosenkranz den Lobspruch: «Gelobt und Angebetet» ein. Abt Augustin führte übrigens auch den täglichen Rosenkranz in der Stiftskirche ein und zwar wurde er in der Zeit von Ostern bis Rosenkranzsonntag nach der Komplet gebetet, den Winter über am Morgen und zwar an Sonn- und Feiertagen um 6 Uhr, an Werktagen um 1/2 7 Uhr; während dieser Zeit sollte am Rosenkranzaltar eine hl. Messe gelesen werden. Unter den frommen Stiftungen, die gemacht wurden, sind die Lampenstiftungen des Fürsten von Meßkirch (1677) und des Heinrich Pfyffer von Heidegg zu erwähnen. Die Fürstin von Hohenzollern schenkte 1681 einen goldenen Kelch; diese Frau, sowie andere Mitglieder fürstlicher Häuser waren öfters in Einsiedeln. Darum erhielt auch der Fürst von Hohenzollern und seine Familie 1681 die Communicatio bonorum operum. Die gleiche Auszeichnung hatten schon 1670 die Klosterfrauen in Rorschach (heute St. Scholastica in Tübach), 1671 der Fürst von Sachsen-Lauenburg, ein besonderer Wohltäter des Stiftes, erhalten. Ebenso verlieh man sie 1672 der schwäbischen Benediktinerkongregation. Franz Rusconi, sowie Herkules Paganini und ihre Söhne in Bellenz erhielten diese Gnade 1677, da sie sich bei der Übernahme und Einrichtung der dortigen Residenz sehr verdient gemacht hatten. Mit dem Kloster St. Maurice im Wallis wurde die alte Verbrüderung (die heute noch besteht) 1679 erneuert. Dem Kaiser Leopold I., der durch einen eigenen Gesandten dem Abte die Geburt des spätern Kaisers Joseph I. hatte anzeigen lassen, verlieh das Kapitel am 26. August 1678 die Communicatio. Ebenso erhielt die Familie Schwaller in Solothurn als große Wohltäterin des Stiftes dieses Vorrecht. Daß man es 1681 auch Luzern verlieh, haben wir schon erwähnt. Landammann Hegglin von Menzingen, viel verdienter Stiftsammann, der dem Kloster überdies 300 Münzgulden geschenkt hatte, erhielt 1690 die Communicatio verliehen.
Ein Zeichen für die große Verehrung der Gnadenstätte bilden die Einsiedler Kapellen, die auswärts errichtet wurden, wie auch die Kopien des Gnadenbildes, die man nach auswärts verlangte. So ließ Graf Martiniz auf dem Hradschin, unmittelbar beim Königsschloß 1671 eine solche Kapelle errichten. Im Kloster Lichtenthai erbauten die beiden Markgräfinnen Maria Magdalena von Öttingen, zweite Gemahlin des Markgrafen Wilhelm von Baden-Baden und Maria Franziska von Fürstenberg, zweite Gemahlin des Markgrafen Leopold Wilhelm von Baden-Baden ebenfalls eine solche. In Düsseldorf hatte der Fürst von Pfalz-Neuburg 1675 eine Kapelle erbauen lassen. Beim Reichsstifte Wiblingen ließ der dortige Abt Maurus 1681 eine Einsiedler Kapelle erstellen, in die am 20. Juli 1681 eine von Abt Augustin geschenkte Kopie des Gnadenbildes unter großer Feierlichkeit (die auch in einem Kupferstiche festgehalten ist) übertragen wurde. Auch in Frankreich erstand um 1680 zu Pontarlier eine Einsiedler Kapelle. Kopien des Gnadenbildes verschafften sich 1687 die Grafen Fugger in Augsburg, 1689 General Stadel in Konstanz und 1691 das Frauenstift in Lindau, das nicht weniger als drei Kopieen anfertigen ließ.
Wie der Abt für die Vermehrung des Reliquienschatzes bedacht war, haben wir schon gesehen. In die Sakristei kamen unter ihm neue prächtige Ornate, die zum Teil heute noch vorhanden sind. Die sogen. Große Monstranz wurde unter ihm vollendet. Für den gewöhnlichen Gebrauch ließ der Abt bei Goldschmied Georg Domeisen in Rapperswil eine zweite Monstranz anfertigen, die heute noch im Gebrauche ist. Auch die Kirchenmusik erfreute sich besonderer Pflege unter Abt Augustin.
So sah Einsiedeln unter diesem Abte, der sich eines ungewöhnlichen Ansehens erfreute, seine besten Tage in diesem Jahrhundert. Der wissenschaftliche Ruf des Abtes und seiner Konventualen war weit verbreitet. Sein Biograph, P. Gall Morel, schreibt von ihm: «So sehr seine Zeitgenossen sein scharfes Urteil, seinen durchdringenden Verstand bewunderten und er daher sehr oft und von allen Seiten, sogar auch von der in Baden versammelten Tagsatzung durch Boten in wichtigen Dingen beraten wurde, ebenso sehr geboten seine Tugenden Achtung und Liebe. So seine Demut und sein Gehorsam, Tugenden die besonders aus seinen Briefen und aus dem Verhältnis zu seinem Abte (sel. Plazidus) und seinem Bruder hervorgehen. So sein rastloser Eifer im Gottesdienst und in Erfüllung aller Pflichten, bei vielfach kränkelnden, zuweilen sehr kranken und schmerzhaften Zuständen; seine innige Andacht zu den Heiligen, besonders zu Maria der unbefleckt Empfangenen; seine Gewissenhaftigkeit, die auch daraus erhellt, daß eines seiner ersten Geschäfte als Abt dahin ging, die Intentionen der täglichen Konventmesse genau zu bestimmen. Auch seine Mildtätigkeit bewährte sich bei vielen Anlässen, wie etwa in der Aufnahme flüchtiger Benediktiner, die der Krieg in den Jahren 1674 und 1675 aus dem Elsaß verjagt hatte, vorzüglich aber bei dem schrecklichen Brande, der in Einsiedeln im Winter 1680 etwa 30 Häuser zerstörte. Den durch den französischen Krieg in Not geratenen Untertanen zu Ittendorf hatte er bei 30 000 fl. teils vorgestreckt, teils geschenkt. Die Einsiedler Chronik vom Jahre 1718 nennt ihn ,einen wahren und mildreichen Vater der Armen, denen er reiche und tägliche Almosen öffentlich und heimlich mitteilte'. Seine Andacht zeigte er unter anderm auch dadurch, daß er wiederholt zum sel. Bruder Klaus in den Ranft (1671, 1685) und in den Herrgottswald wallfahrtete». In Sachseln stiftete er zusammen mit den andern Benediktiner Äbten den Hochaltar.
Abt Augustin war hin und wieder kränklich. Gegen Ende der 80er Jahre aber verschlimmerte sieh sein Zustand immer mehr. Ein Bruch- und Steinleiden verursachte dem Abte große Schmerzen. Im Sommer 1691 suchte er das Pfäferser Bad auf, ohne großen Erfolg zu spüren. Das Leiden verschlimmerte sich Ende August so, daß der Abt sich versehen ließ. An der Rosenkranzprozession konnte der Abt in einem Tragsessel teilnehmen. Im November verschlimmerte sich der Zustand wieder; am 20. mußten zwei Patres eigens eine Wallfahrt zum hl. Adelrich auf der Ufnau unternehmen, um für den Kranken zu beten. Im Dezember hielten die Äbte von St. Gallen und Muri Visitation in Einsiedeln. Abt Cölestin Sfondrati von St. Gallen bemühte sich dabei für eine Auflösung der Union mit Pfäfers. Dem kranken Abte gab er auf dessen Wunsch in Dekan P. Adelrich Suter einen Coadjutor, dem drei weitere Patres zur Seite stehen sollten. Für den kranken Abt ließ man Mitte Dezember aus Neuenburg den Arzt de St. Andrée kommen, der den Ruf besaß, für Bruch- und Steinleiden sehr tüchtig zu sein. Obwohl er bis zum 10. März verblieb, mit seinem Diener freie Station hatte und 800 Taler Entschädigung verlangte, konnte er dem Kranken doch wenig helfen. Schon am 13. März morgens gegen 9 Uhr starb Abt Augustin. Am 17. März erfolgte die Beisetzung, wobei P. Friedrich Brandenberg aus dem Kapuzinerkloster Schwyz die Leichenrede hielt.
Von Abt Augustin besitzen wir mehrere Porträts. 1685, den 17. April, malte ihn Lukas Wiestner aus Altdorf; das Bild wurde nach Augsburg gesandt, wo es Kilian in Kupfer stach; es ziert die Theologie des Abtes. Auch P. Athanas Beutler, der sich als Maler betätigte und Johann Brandenberg von Zug, der die Beichtkirche ausmalte, schufen Porträts des Abtes. Ein letztes schuf Leonz Düggelin aus Lachen, Bruder des P. Roman Düggelin, am 8. März 1691. Bilder des Abtes finden sich heute noch im Kapitelsaal, im Audienzzimmer der Abtei, im Stiftsarchiv, in Sonnenberg und St. Gerold. - Für die Bibliothek hatte Abt Augustin zwei Ex libris angeschafft, die sein Wappen tragen. Ob eine Medaille, die auf der einen Seite die Gnadenkapelle, auf der andern das Wappen des Abtes trägt, als Denkmünze oder aber als Taler (da sie dessen Größe hat) gedacht war, läßt sich heute nicht mehr sagen; das Stück hat sich nur in einem Gipsabguß in den Stiftssammlungen erhalten1008.

Schriften
a) Gedruckte (in der Bibliothek):
1. De Dominio Clericorum et Religiosorum. Salisburgi 1656. 8°. (Historia Universitatis Salisburgensis. pg. 300.)
2. Controversiae Scholasticae ex universa Theologia, quas in Alma et Archiepiscopali Universitate Salisburgensi, Praeside Adm. Rev. do et Clarissimo Domino ac Patre Augustino Reding, in Exempto Monasterio B. mae V. Einsidlensi O. S. B. professo, SS. Theol. Doctore et Professore Ordinario, III. mi et Rmi Principis et Archiepi Salisburgensis etc. Consiliario, - publice defendendas suscepit D. Gabriel Feuerstein, Ex Silva Brigantina, Philosophiae Magister ac SS. Theologiae Candidatus, ad 5. diem octobris a. 1657. Salisburgi, Typis Jo. Baptista Mayr, Typographi Aulici et Academici. 4 °. (161 Seiten.)
3. De injuriis et restitutione pro iis debita. Salisburgi 1657. 8°. (Historia Universitatis Salisburgensis. pg. 300.)
4. Conclusiones theologicae. Salisburgi. Es findet sich nur diese flüchtige Angabe. Der Druckort verweist auf diese Jahre.
5. Controversiae scholasticae de Justitia legali, quas P. Augustino Reding, Illmi Monrii Einsidlensis O. S. B. Monacho, SS. Theologiae Doctore et Professore Ordinario Praeside, defendendas suscepit R. D. et Doctissimus P. Gregorius Hüsser, ejusdem Monrii Professus et Sacerdos, ac SS. Theologiae Studiosus. A. 1658 die Oct. A. 1658. 4 °. (40 Seiten.) Lucernae, David Hautt, a. 1658. Permissu Superiorum. Hd 1953.
6. Discursus theologici de Augustissimo Virgini Deiparae divinitus consecrato Sacello Einsidlensi, quos in Illmo Monrio Einsidlensi praeside P. Augustino Reding, Benedictino, ejusdem Coenobii Decano, SS. Theologiae Doctore et Professore Ordinario, publico certamini exponit Rev. Rel. et Doctissimus F. Placidus Meyer, ibidem Professus et S. Theologiae Studiosus, die Sept. a. 1659. Cum facultate Superiorum. 40 Seiten. Constantiae Typis Davidis Hauttii. A. 1659. 4 °.
7. Controversiae nonnullae illustriores de Deo Uno et Attributis Divinis, authore Adm. R. Clarissimo Dno P. Augustino Reding, O. S. B. SS. Theologiae Doctore et Almae Archiepiscopalis Universitatis Salisburgensis Professore Ordinario, Exempti Coenobii B/V. M. Einsidlensis Decano. Cum facultate Superiorum. Typis ejusdem Monrii Einsidlensis, per Jacobum Ammon. A. 1664. 12 °. (284 Seiten.) X 1326.
8. Compendii Theologici ab Adm. Rdo et Clarmo Dno ac Patre Augustino Reding, SS. Theol. Doctore, Almae Universitatis Salisburgensis Professore et exempti Monrii Einsidlensis Decano, ad suos Theologicos Tomos praemissi, opusculum I. complectens Tractatus: I. De Deo Uno, II. De Deo Trino, III. De Angelis, IV. De Actibus humanis, V. De peccatis, VI. De Legibus; Non paucis casibus et doctrinis moralibus utiliter illustratos. Cum facultate Superiorum. Typis Monasterii Einsidlensis, per Jacobum Aramona. A. 1666. (612 Seiten.) X 1302.
9. Dissertationes refutatoriae, Synodalis ab Heinrico Heideggero Professore Tigurino adversus sacras, speciatim Einsidlensem peregrinationes evulgatae Dissertationis. Authore Adm. R. et Clar. mo Dno ac Patre Augustino Reding, SS. Theol. Doctore, Almae Universitatis Salisburgensis olim Professore, et Exempti Monasterii Eins. Decano. Cum facullate Superiorum. Typis Monrii Eins, per Nicolaum Wagenmann. 1669. 12«. (220 Seiten.) X 1303 und Stiftsanhiv Einsiedeln.
10. Dissertationes Controversisticae, in quibus plerique Fidei Articuli ab hodierno praetensae Reformationis Ministerio in Controversiam deducti, ad verum Romanae Ecclesiae sensum exponuntur, occasione Libellorum a Joanne Jacobo Vedrosio Ministro Curiensi, Et Joanne Henrico Heideggero Tigurino Professore editorum, Auctore Adm. Reverendo et Clarissimo Domino ac Patre Augustino Reding Ord. S. B. SS. Theologiae Doctore, Almae Universitatis Salisburgensis olim Professore, et Exempti Monrii Einsidlensis Decano. Editio secunda. (Editio prima 1670. Cum fac. Superiorum. Typis Monrii Eins., per Josephum Reymann, Anno Christi 1684. 4 °. 880 Seiten.) X 320, 330.
11. Quaestiones Theologicae de Jure et Justitia, in secundam secundae Divi Thomae Aquin., 56 usque ad quaest. 78. Authore Rmo et illmo S. R. J. Principe ac D. D. Augustino Reding ä Biberegg, Exempti Monrii Eins. O. S. B. Abbate etc. SS. Theologiae Doctore, ac olim in Alma Archiepiscopali Universitate Salisburgensi Professore ordinario. Cum facultate Superiorum. Typis Monrii Einsidlensis per Josephum Reimann, Anno 1673. 8«. 672 Seiten. X 816. Dc 642.
12. Oecumenici Tridentini Concilii Veritas Inextincta, ne apice quidem laesa ex Praesumptuosa Joannis Heinrici Heideggeri Tigurini Anatome Historico-Theologica, Authore Rmo et illmo S. R. J. Principe ac D. D. Augustino Reding ä Biberegg, Exempti Monrii Eins. O. S. B. Abbate etc. SS. Theologiae Doctore etc. Typis Monrii Eins, per Josephum Reymann. 8 °. 8 Bde.
Tom. I. Tractatus 1. Proemialis. a. 1675. 555 Seiten.
Tom. II. Tract. II. in Sessionem 1., 2., 3. et 4. 1676. 406 Seiten.
Tom. III. Tract. III. in Sessionem 5. 1676. 374 Seiten.
Tom. IV. Tract. IV. in Sessionem 6. 1678. 1017 Seiten.
Tom. V. Tract. V. in Sessionem 7. 1679. 596 Seiten.
Tom. VI. Tract. VI. in Sessionem 8.-13. 1681. 1185 Seit.
Tom. VII. Tract. VII. in Sessionem 14. 1681. 653 Seiten.
Tom. VIII. Tract. VIII. in Sessionem 15.-21. 1682. 918 Seiten.
13. Oecumenici Concilii/Tridentini Veritas Inextineta, ne apice quidem laesa etc. Folio. 5 Bde. 1677-84.
Tom. I. a. 1677.
Tom. II. a. 1681.
Tom. III. a. 1682.
Tom. IV., V. a. 1684.
Das ganze Werk umfaßt 14 Tractate und behandelt nebst dem Inhalt der 25 Sitzungen des Concils mehrere andere Gegenstände, wie z. B. die Lehre von der Unbefleckten Empfängnis, von den gallikanischen Freiheiten, von der Engelweihe und anderes. X 796.
14. Ob die Reformirt Evangelische Religion den wahren göttlich-Seeligmachenden Glauben behalten? Von . . . Herrn Augustino, Abbten . . . enscheiden in gewohnlicher Prozession, welche in dem loblichen Eydtgnossischen Landt Glarus bey Neffeis im jetzt lauffenden 1675 Jahr 18. Aprilis gehalten worden . . . Einsidlen durch Joseph Reymann a. 1675. 4 °. 36 Seiten. Die gleiche Ausgabe ist auch in der unten in No. 17 aufgeführten Schrift aufgenommen.
15. Ob die Reformirt u. s. w. wie No. 14 ... entscheiden durch Erwegung ersten Grundts Nähfelser Fahrt Predig. Wider die vermeinte Schutz-Schrifft 1. und 2. Cap. Herrn Doctor Johann Heinrich Heideggers, lobl. Eydtgnössischer Statt Zürich Professors. - Getruckt zu Einsidlen durch Joseph Reymann, a. 1676. 4 °. 23 Seiten. Hd 2568. X 480, 1., 2., 3.
16. Oh die Reformirt u. s. w. wie No. 14 . . . entscheiden durch Alter Catholischer Religion mit vorgedachter Nähfelser Fahrt-Predig. Wider die vermeinte Schutzschrifft Cap. 1. u. 5. Herrn Doctorn Johann Heinrich Heideggers, loblicher Eydtgnössischer Statt Zürich Professorn. Getruckt zu Einsidlen, durch Joseph Reymann, anno 1676. 4 °. 33 Seiten.
17. Reformirt evangelisch genanter Religion, nach wahrer Glaubens Grundvest Erwegung durch vielfältige Predigen dess hochw. . . . Augustin Abbten. . . . daselbst 1677. 4 °. Enthalt nach einer kurzen Vorrede die Predigt No. 14. Dann folgen Erläuterungen in 134 Punkten. 256 Seiten. X 332.
18. Vindex Veritatis Annalium Ecclesiasticorum Emimmi ac Rmi Sacrae Romanae Ecclesiae Cardinalis Caesaris Baronii adversus Arrogatum Job. Henrici Ottii Tigurini Examen Perpetuum. Authore Rmo et Illmo S. R. J. Principe ac D.D. Augustino, Exempti Monrii Eins. O. S. B. Abbate etc., ac Helveto-Benedictinae Congregationis Visitatore. Centuria Prima. Typis Monrii Eins. Per Josephum Reymann. A. Ch.i 1680. Folio. 859 Seiten und Index. X 11.
19. Vindiciae oppositae Vindici Veritatis R. di atque lllmi D. D. Augustini Reding, Abbatis Einsidlensis. Una cum succincta Tractatione de Schismatis Paparum Romanorum. Authore Job. Henrico Ottio, Historiae Ecclesiastico Professore publico. Tiguri, Ex Typographeo Bodmeriano. 1681. 4 °. 114 Seiten.
20. Extractus ex tractatu IX. Concilii Tridentini contra Clerum Gallicanum. 1682. 8 °.
21. De immaculata Conceptione. 1684.
22. Dissertatio historico - iuridico - theologica de Status Helvetici libertate et plena ab imperio exemptione, publico certamini Scholastico in Monrio Eins. exposita sub Praeside Adm. R. P. Placidi Reding ä Biberegg, ibidem SS. Theologiae Prof. ordinarii etc. 1685. 4 ». 38 Seiten. Diese Schrift ist auch unter Abt Augustins Namen in dessen Theologia Scholastica Tom. 12. 1687. pg. 195 etc. wörtlich aufgenommen und wahrscheinlich seine Arbeit.
23. Theologiae Scholasticae in Primam Partem Divi Thomae, ad Normani Theologorum Salisburgensium. Authore Rmo et Illmo S. R. J. Principe ac D. D. Augustino II. Exempti Monrii Eins. 0. S. B. Abbate, Helveto-Benedictinae Congregationis Visitatore etc., SS. Theologiae Doctore, ac olim in Alma Archiepiscopali Universitate Salisburgensi Professore Ordinario. Typis Monrii Eins, per Josephum Reymann. Tomi XIII. Folio.
I. Tomus. In primam partem. De Deo Uno, Trino Et Angelis. a. 1687. 547 Seiten und Index.
II. Tomus. In primam secundae. De ultimo fine et Actibus humanis, Conscientia et peccatis, legibus divinis et humanis, Censuris et irregularitatibus. a. 1687. 522 Seiten und Index.
III. Tomus. In primam secundae. De Ente supernaturali, gratia actuali et habituali, Meritis. a. 1687. 133 Seiten und Index.
IV. Tomus. In tertiam partem. De Mysterio Incarnationis divinae. a. 1687. 251 Seiten und Index.
V. Tomus. In tertiam partem. De Sacramentis in genere et in specie, de Baptismo, Confirmatione, extrema Unctione. u. 1687. 22 Seiten und Index.
VI. Tomus. In tertiam partem. De Eucharistia et Ordine. a. 1687. 318 Seiten und Index.
VII. Tomus. In tertiam partem. De Sacramento Poenitentiae. a. 1687. 332 Seiten und Index.
VIII. Tomus. In tertiam partem. De Sacramento Matrimonii. a. 1687. 315 Seiten und Index.
IX. Tomus: In secundam secundae. De Fide Theologica. a. 1687. 420 Seiten und Index.
X. Tomus. In secundam secundae. De Spe, Charitate ac Religione. a. 1687. 397 Seiten und Index.
XI. Tomus. In secundam secundae. De Virtutibus moralibus Prudentia, Fortitudine, Temperantia et Justitia, earumque Partibus Potentialibus, seu annexis Virtutibus. a. 1687. 253 Seiten und Index.
XII. Tomus. In secundam secundae. De Jure et Justitia. a. 1687. 356 Seiten und Index.
XIII. Tomus. In secundam secundae. De Actibus Justitiae Commutativae. a. 1687. 284 Seiten und Index. X 12.
24. Oecumenica Cathedrae Apostolicae Authoritas. Ex occasione quatuor Cleri Gallicani Propositionum anno 1682 in Parisiensi Ecclesiastico Conventu editarum, asserta et vindicata ab Authore Inextinctae Sacri Concilii Tridentini Veritatis. (Augustino II. Reding, Abbate.) Cum facultate Superiorum. Anno 1689. Folio. 790 Seiten. X 10 und 13.
25. Propria Sanctorum officia Monasterii B. V. Mariae Einsidlensis etc. . . . iussu Rev. et Illustr. D. D. Placidi et Augustini II. ... edita. Typis ejusdem Principalis Monasterii Einsidlensis per Josephum Reymann. Anno 1685. 12 °. 454, 16 Seiten. Stiftsarchiv Einsiedeln A. QD 87.
Constitutiones et Regulae Convictus Adolescentium, sei Seminarij Helveto-Benedictini, ex authoritate Illustrissimorum et Reverendissimorum Dominorum D. Odoardi Cybo ex Principibus Massae etc. . . . Apostolici Nuntij nec non D. Augustini Reding de Biberegg, Exempti Monasterii Einsidlensis . . . Abbatis noviter erecti: ob omnibus ejusdem Seminarij sei Collegij Convictoribus ad observandum in lucem editae. - Typis Monasterii Einsidlensis, Per Josephum Reymann, Anno 1680. 8 °. 13 Seiten. X 117, 12.
b) Ungedruckte:
1. Lucubrationes philosophicae. Pars prima in Logicam et libros Physicorum Aristotelis, dictata a R. D. ac P. Augustino Reding, in Eremo D. V. Professo, Professore Philosophiae Ordinario, Excepta a F. Bonifacio Tschup Professo ibidem a 7. Januarii 1649 ausque ad 24. Novembr. ejusdem anni. 8 °. 51, 133, 152 Fol. Mscr. 920 (992).
2. Summula logicae, quas dictante Rdo et Doctissimo Patre Augustino Reding . . . excepit F. Dionysius Harlmann. Anno Domini 1654. 8 °. 198 S. Mscr. 802 (128).
3. Exhortationes in prologum regulae Sanctissimi Patris Benedicti. Fol. 252, 540 S. Vergl. P. Leo Helbling: Die «Exhortationes in Regulain Sancti Benedicti» des Einsiedler Abtes Augustin Reding (1692) in «Studien aus dem Gebiete von Kirche und Kultur. Sonderdruck aus der Festschrift Gustav Schnürer. Verlag Ferdinand Schöningh, Paderborn. 8 °. S. 87-127.
5. Commentarius in libros Regum. Die in alten Katalogen aufgeführte Handschrift ist verloren.
6. Abteirechnungen 1671-1686. Folio. A. TP. 12.
7. Notae in Calendarium Einsidlense etc. in A. QD 1. Die Missiven dieses Abtes siehe A. HJ 12. - Seine
Rechnungsbücher A. TP 12. - Symian A. GB 4, S. 402; A. GB 5, S. 93-100; A. GB 6, S. 148-157, 183-185.
8. Naumann, Markus. DIe adeligen Fürstabteien Kempten und Fulda zwischen Reform und Beharrung im 17. Jahrhundet. Dargestellt unter besonderer Berücksichtigung der Kontakte zu Schweizer Reformklöstern und personellen Verflechtungen. Zulassungsarbeit für die erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien. Würzburg: beim Verfasser, 1996.

Professbucheintrag