Abt Adam Heer von Rapperswil (1569 – 1585)


Abtbuch-Eintrag
Adam Heer von Rapperswil (1569-85). Abt Adam Heer gehörte einem, heute ausgestorbenen Bürgergeschlecht von Rapperswil an. Er war 1535 als Sohn des Johann Heer und der Tochter des Joachim Am Grüt oder von Greuth geboren. Der Vater der Mutter war zürcherischer Ratsschreiber und heftigster Gegner Zwinglis gewesen. Er war auf einer Wallfahrt in Rom 1527 gestorben. Sein Sohn Joachim Christof war von 1549 bis 1564 Abt von Muri, während zwei Töchter ebenfalls ins Kloster traten. Die eine, Sophia, war in Magdenau eingetreten und wurde 1548 durch die Katholischen Orte als Äbtissin nach Tänikon geholt, die andere, Meliora, war von 1553 bis 1599 Meisterin in Hermetswil. Der Vater des Abtes muß offenbar ein zweites Mal geheiratet haben, denn die Stiefmutter, Barbara Blarerin von Wartensee, hielt am 26. Juli 1569 Hochzeit mit dem Stiftsammann von Pfäffikon, Andreas Schmid. Für einen Bruder des Abtes, Johann Christoph, bemühte sich 1580 Nuntius Bonhomini um einen Platz im Collegium Germanicum resp. am Collegium helveticum925.
Adam trat 1553 dem Stiftsverbande von Einsiedeln bei. Den 19. Mai 1554 empfing er die Subdiakonats-, den 9. März 1555 die Diakonatsweihe. Priester wurde er den 24. September 1558. Er scheint bald hernach Subprior geworden zu sein, welches Amt er bis zu seiner Wahl zum Abte bekleidete. Diese fand den 16. Juni 1569 in Gegenwart der Äbte von St. Gallen und Muri statt. Es nahmen daran 14 Konventualen teil. Der Propst von St. Gerold konnte altershalber, drei jüngere, die in Freiburg und Dillingen studierten, der Enfernung wegen, nicht kommen. Die Patres waren der Auffassung gewesen, daß die Fratres, die noch keine Weihen hätten, an der Wahl nicht teilnehmen dürften. Auf das Verlangen der anwesenden Prälaten hin aber wurden sie zugelassen. Die Wahl wurde von Rom den 19. November 1569 gutgeheißen926, aber erst am 2. Februar 1570 konnte die feierliche Benediktion statthaben. Diese nahm der Weihbischof Jakobus von Konstanz, in Gegenwart der Äbte von St. Gallen, Muri und Fischingen, vor. Hier, wie bei der Wahl, waren übrigens auch die Herren von Schwyz vertreten. Diese verlangten noch am Benediktionstag Einblick in die Hinterlassenschaft des verstorbenen Abtes. Abt Adam erklärte ihnen zwar, daß sie dazu kein Recht hätten, nahm dann aber doch mit ihnen Einblick in die hinterlassene Summe, die nicht mehr als 5000 Gulden betrug. Mit Schwyz hatte er übrigens schon den 29. September 1569927 das Schirmrecht erneuert, ebenso mit Zürich, den 15. August das Burgrecht928. Desgleichen hatte Abt Adam noch im Laufe des Jahres 1569 an den verschiedenen Orten die Huldigung der Gotteshausleute entgegengenommen, so den 24. Juni in Einsiedeln, den 26. Juni in Pfäffikon und Wollerau, den 28. Juni in der March, den 29. Juni in Kaltbrunn, den 3. Juli zu Reichenburg, den 10. Juli in St. Gerold, den 1. August in Menzingen, den 14. August in Fahr, den 16. August zu Erlenbach, den 17. August zu Stäfa, den 3. Oktober zu Brütten, den 4. Oktober zu Illnau, den 17. November zu Eschenz und den 15. Dezember zu Dagmersellen929. Mit den Amtleuten hielt er erstmals den 29. August 1569 Abrechnung.
Ganz besondere Sorgfalt widmete der Abt dem Kloster Fahr, das immer noch verlassen dastand. Er kaufte daselbst den 12. März 1571 den halben Meierhof zurück. Am 9. November 1572 weihte er in der Klosterkirche drei Altäre. Doch erst 1576 kam er dazu, wieder Frauen daselbst einzuführen. Er erbat aus dem Frauenkloster in Engelberg (heute in Sarnen) zwei Frauen, die am 18. März feierlich in Fahr eingeführt wurden. Am 23. April hielt Abt Adam die erste Visitation daselbst ab. Freilich sollte sich auch hier die Einführung des klösterlichen Lebens nicht ohne Schwierigkeiten vollziehen, wie wir aus den Nuntiaturberichten Bonhominis930, wo vom skandalösen Verhalten einer Klosterfrau die Rede ist931, ersehen.
Von den Klosterfrauen in Münsterlingen ließ sich der Abt den 11. April 1570 Gehorsam geloben. Innere Zwistigkeiten nötigten den Abt anfangs 1572 daselbst einzugreifen. Mit vieler Mühe brachte er den Frieden zustande. In drastischer Weise schrieb er: «Weitend vil lieber einer Wannen mit Flönen hüten weder Wyberkrieg richten». Doch erst 1577 kam er anläßlich einer Visitation dazu, in diesem Kloster eine strengere Ordnung einzuführen. Von einer eigentlichen Klausur konnte aber offenbar auch jetzt noch keine Rede sein, denn zwei Jahre später hatte Bonhomini größte Mühe, diese einzuführen932.
In Eschenz bemühte sich der Abt um die Rückgewinnung der dortigen Reformierten; 1569 war daselbst der katholische Gottesdienst wieder eingeführt worden. Mit den Herren von Stein besiegelte er den 16. April 1577 sämtliche Verkaufsbriefe um die Gotteshauslehen zu Eschenz. In Ettiswil war durch die Schuld des dortigen Pfarrherrs der Pfarrhof nebst andern Gebäulichkeiten niedergebrannt. Das Stift mußte nicht nur einen neuen Bau erstellen, sondern hatte auch sonst viel Auslagen deswegen. In Einsiedeln ließ der Abt 1570 die St. Gangulphskapelle restaurieren. Im gleichen Jahre weihte er hier auch am 16. August die St. Magdalenakapelle auf dem Friedhofe und den St. Katharinenaltar im untern Münster. Auch nach auswärts wurde er gelegentlich gerufen um Kirchen zu weihen und die hl. Firmung zu erteilen. So weihte er 1571 die Kapelle zu Mülinen in der March; kurz darauf, den 16. September, die Pfarrkirche in Lachen, im folgenden Jahre, den 18. Mai, die St. Annakapelle am Steinerberg. Der Umstand, daß er firmte, sollte ihm später durch Nuntius Bonhomini schwere Vorwürfe zuziehen; offenbar wollte der Nuntius von den erhaltenen Vollmachten nichts wissen933.
Die Wallfahrt erhielt sich trotz der Ungunst der damaligen Zeit. Schon 1570 ließ der Abt mit großen Kosten den Pilgerweg über den Schnabelsberg erstellen. Die Luzerner hielten 1571 eine Büß- und Bittwallfahrt nach Einsiedeln. Ebenso kamen die Zuger außerordentlicherweise den 28. Juli 1575 nach Einsiedeln, als eine furchtbare Viehseuche herrschte934. Die Einsiedler hielten in gleicher Angelegenheit den 29. August 1576 einen Bittgang nach Iberg. Großes Aufsehen erregte die wunderbare Heilung der Anna aus dem Antonierspital in Uznach, bekannt unter dem Namen «Stumpenröckli». Nuntius Bonhomini hat sich eingehend mit dieser Sache befaßt935. Zu den berühmtesten Wallfahrern, die in dieser Zeit nach Einsiedeln kamen, gehören der hl. Petrus Kanisius, der von Freiburg aus mehrmals hier war und der hl. Karl Borromäus, der im August 1570 nach Einsiedeln kam. Er hatte für Abt Adam Worte hohen Lobes936.
Im Spätherbst 1574 unternahm Abt Adam selber eine Wallfahrt nach Rom. Er machte davon am 4. November dem Kapitel Mitteilung und traf die nötigen Anordnungen. Den 19. November verließ er Einsiedeln. Am 17. Dezember kam er in Rom an, wo er der Eröffnung der hl. Pforte beiwohnte und an den Zeremonien des Jubeljahres eifrigen Anteil nahm. Den 3. März 1575 kam er wieder zurück. Seine Reise hat er übrigens im sogen. Verzeichnis-Büchel (s.u.) selber beschrieben. Über die Gründe, die ihn dazu trieben, werden wir unten einiges vernehmen.
Eine furchtbare Heimsuchung brachte der 24. April 1577, indem Dorf und Kloster einer schrecklichen Feuersbrunst anheimfielen. Abt Adam weilte gerade in Fahr, als er die Kunde vernahm. Er eilte sogleich heim, traf aber nur mehr eine trostlose Verwüstung an937. Es war zum Glück die letzte derartige Heimsuchung, die das Kloster bis auf unsere Tage traf. Der Wiederaufbau wurde unverzüglich an die Hand genommen, doch sollte es Jahre dauern, bis alles wieder in Stand gesetzt war. Auf die Engelweihe 1578 war immerhin das allernotwendigste wieder hergestellt. Die Mönche, die sich größtenteils mit dem Abt nach Pfäffikon begeben hatten, kehrten von dort nach siebenmonatlicher Abwesenheit wieder ins Stift zurück. Abt Adam, der früher schon vieles für die Vermehrung des Kirchenschatzes getan hatte, ließ schon 1578 zehn neue Glocken gießen.
Noch schlimmer als diese Heimsuchung sollte aber der große Prozeß werden, in den der Abt 1579 verwickelt wurde. Seine Beziehungen zu Schwyz waren seit einiger Zeit merklich erkaltet. Schon 1571 hatte er sich geweigert, einen Schwyzer als Kanzler zu nehmen und einen Glarner, Walther Schießer (1572-81) bestellt, worüber sich Schwyz beklagte. 1575 liefen ähnliche Klagen ein, daß er, statt Wald- und Landleuten, Fremde aus Schwaben und lutherischen Orten zu Amtleuten und Dienern annehme. Er sollte auch den Kellner und Kämmerling durch Schwyzer ersetzen. Das furchtbare Brandunglück bot den Schwyzern neuerdings Ursache sich in die Verhältnisse des Klosters einzumischen. Er hatte über den Bau ausführliche Rechnung abzulegen. Es ist nicht ausgeschlossen, daß der Abt gerade bei den Wiederherstellungsarbeiten die Interessen von Schwyzern verletzte. Diese benützten darum die Gerüchte, die allmählich über das sittlich nicht einwandfreie Leben des Abtes in die Öffentlichkeit gedrungen waren, um gegen ihn Klagen zu erheben. An der Landsgemeinde vom 28. April 1579 erhoben vier Personen schwere Anklagen gegen Abt Adam wegen seines lockern Lebens und seiner finanziellen Verwaltung. Die Regierung wurde aufgefordert zum Rechten zu sehen. Zunächst übergab man die Angelegenheit dem dreifachen Rat. Abgeordneten von Schwyz gegenüber, die den Abt am 3. Mai zur Rede stellten, leugnete er fast alles ab. Am 15. Juli beschäftigte sich aber der dreifache Rat mit der Sache und lud darauf den Abt auf den 22. Juli nach Schwyz zur Verantwortung. Der Abt erschien mit einigen Konventualen und Freunden. Auf die schweren Anklagen hin bestimmte der Rat, daß der Abt bis auf weiteres im Pfarrhause in Haft gehalten werden solle. Alles Protestieren half nichts. Der Rat übertrug die Verwaltung des Klosters, was das Innere anbelangte, dem Dekan Ulrich Wittwiler, für das Äußere bestellte er den Ratsherrn Balthasar Kyd, der alsbald in die Finanzen des Stiftes Einsicht nahm.
Das Vorgehen der Schwyzer erregte weitherum Aufsehen. Sowohl der Abt und sein Konvent wie auch die Schwyzer gelangten an den päpstlichen Nuntius Bonhomini, der am 9. Juli sich den katholischen Orten in Baden vorgestellt und am 16. Juli in Luzern mit der Visitation begonnen hatte. Unterm August berichtet der Nuntius an Karl Borromäus über das Vorgehen der Schwyzer, die ausgaben, sie hätten den Abt im Namen des Nuntius gefangen genommen. Davon sei keine Rede; er werde sie exkommunizieren müssen. Am 11. August kam der Nuntius über Schwyz nach Einsiedeln. In Schwyz hatte er sich vorerst bemüht den Abt frei zu bekommen; er versprach die Sache streng untersuchen zu wollen. So brachte er Abt Adam mit sich, wies ihm aber in Einsiedeln seine Zimmer als Gefängnis an. Er leitete alsbald den Prozeß in aller Form ein, übertrug aber dann dessen Weiterführung seinem Sekretär und Begleiter Bellino. Wie er unterm 11. August an Borromäus schrieb, hatte der Abt fast alles bekannt. Er hoffte bei dieser Gelegenheit das Kloster reformieren und damit den Anfang der Klosterreform in Deutschland machen zu können. Die Schwyzer, die er exkommuniziert hatte, waren bereits um Absolution eingekommen. Den Abt hatte er inzwischen von der Verwaltung dispensiert. Aus einem weitern Briefe des Nuntius vom 19. August aus Zug erfahren wir, daß die Angelegenheit sich gut entwickelt hatte. Die Zeugenaussagen waren noch nicht abgeschlossen. Da er den Abt suspendiert und interniert hatte, so hatte er die Verwaltung dem Dekan und Kapitel übergeben. Beide ersuchten den Nuntius dem Abte bis zum Ausgang der Dinge die Propstei St. Gerold als Aufenthalt anzuweisen. Der Nuntius stimmte diesem Vorschlag bei und so verfügte sich der Abt dorthin. Die Schwyzer waren für eine vollständige Absetzung des Abtes; Bonhomini hielt sie indessen nach dem kanonischen Rechte nicht für möglich. Er berichtete aber auch in der Folge mehrfach an Borromäus und andere, daß die Schwyzer sich jeder Wiederzulassung des Abtes widersetzen würden. Die Schwyzer wandten sich aber in dieser Angelegenheit auch direkt an den Papst. Dieser hieß das Vorgehen des Nuntius gut, befahl ihm die Angelegenheit sorgfältig zu prüfen und dann die Akten nach Rom zu senden. Aber auch die Schwyzer bestellten eine Kommission, die sich mit der Angelegenheit befassen sollte.
Unterdessen hatte Bonhomini am 25. Oktober 1579 die Prozeßakten, über die er schon früher einen kürzern Auszug gegeben, nach Rom gesandt. Unterm 5. Dezember 1579 gab Gregor XIII. seinem Nuntius alle Vollmachten, in dieser Angelegenheit vorzugehen; auch die Hilfe des weltlichen Armes sollte er, wenn nötig, in Anspruch nehmen dürfen. Unterm 30. Januar 1580 ersuchte der Nuntius indessen den Kardinalstaatssekretär Galli um genauere Weisungen. Zwei Tage später schrieben die argwöhnischen Schwyzer neuerdings an Gregor XIII.; sie fürchteten, Rom möchte mit dem Abt zu glimpflich verfahren. Unterdessen tauchten neue Anklagen gegen den Abt auf, die sich aber später als falsch erwiesen. Sie hatten aber ein neues Verhör zur Folge, indem sich der Abt dem Nuntius in Chur stellte. Endlich, am 11. Juli 1580 erging durch Bonhomini das Urteil. Abt Adam sollte für acht Jahre vorläufig der Verwaltung enthoben sein; für später sollte es dem Gutfinden Roms überlassen werden. Er darf das Kloster in dieser Zeit nicht betreten oder sich ihm auch nur auf drei Meilen nähern. Ein Jahr lang hat er zur Buße jeden Freitag bei Wasser und Brot zu fasten, knieend die sieben Bußpsalmen zu beten mit den dazugehörigen Litaneien und Orationen. Von dem Urteil machte Bonhomini am 30. Juli den Schwyzern, tags darauf dem Dekan von Einsiedeln und am 2. August offiziell Dekan und Konvent daselbst Mitteilung. Damit verband er zugleich an den Konvent die Mahnung sich ihrer Gelübde zu erinnern und nicht zu vergessen, daß sie im berühmtesten Kloster Deutschlands lebten.
Die Dinge konnten freilich auf die Dauer nicht so bleiben. Einerseits wollten die Schwyzer von einer - noch so späten - Rückkehr des Abtes nichts wissen, anderseits lag aber dem Konvent daran wieder ein ordentliches Haupt zu bekommen, da sonst gerade von Schwyz her immer wieder Eingriffe zu befürchten waren. Am 18. März teilte das Kapitel nach Schwyz mit, daß man sich entschlossen habe, dem Abte die Resignation nahe zu legen. Der Abt wollte aber darauf zunächst nicht eingehen, wie aus seinem Schreiben vom 22. März erhellt. Ein längerer Briefwechsel zwischen Abt, Konvent und Schwyz folgte. Schließlich entschloß man sich in Einsiedeln, wo man einerseits eine Einmischung des Abtes von St. Gallen oder die Aufstellung eines fremden Abtes durch Rom fürchtete, im Verein mit Schwyz nochmals den Abt zur Resignation einzuladen. Da auf 1586 überdies die große Engelweihe einfiel, so schien es auch mit Rücksicht auf diese Festfeier durchaus angebracht, daß in Einsiedeln wieder ein Prälat sei. Eine Abordnung der Schwyzer und des Kapitels wurde nun persönlich bei Abt Adam vorstellig. Auf dies hin resignierte er endlich im Herbst 1585 und gab so dem Konvent die Freiheit sich ein neues Oberhaupt zu erwählen. Die Resignationsurkunde selbst hat sich nicht erhalten938.
Abt Adam lebte seit dem Sommer 1579 in St. Gerold. Anfänglich war er dort unter die Aufsicht des Propstes P. Mauritius gestellt, was einige Unzukömmlichkeiten mit sich brachte, worüber der Abt sich beim Nuntius beklagte. Er rief auch die Verwendung von Zug an. Am 3. Dezember 1580 meldete indessen der Nuntius dem Propst, daß er die Verwaltung der Propstei dem Abte übergeben habe; der Propst möge ihm alles übergeben, zugleich mit einem genauen Inventar, und dann nach Einsiedeln zurückkehren. In St. Gerold erwies sich Abt Adam als tüchtigen Verwalter. Er errichtete dort in der Kirche das heute noch vorhandene Grabmal des hl. Gerold; an der Propstei baute er 1602/03 den Östlichen Trakt mit einer eigenen kleinen Kapelle, dem sogen. Rosenkränzlein. Sein Wohnzimmer ließ er aufs schönste mit Decke und Wänden von eingelegter Arbeit schmücken. Daneben aber sühnte er seine frühern Fehler durch ein überaus frommes Leben. Der Klerus der umliegenden Gemeinden verehrte ihn als Vater und Führer; den Armen war er ein großer Helfer und Wohltäter und im Volke hinterließ er das Andenken eines heiligmäßigen Mannes, als er den 3. Mai 1610 starb. Er stiftete die sogen. St. Gerolds- oder Spend-Bruderschaft in St. Gerold.
Auf sein Wappen anspielend setzte man ihm folgendes Epitaph:
Ludere Sors potuit tecum, Te frangere nunquam, Semper enim divum spes Tua numen erat.
Ancora Luci Stella est hinc cincta superne
Bina quoque ex bina candida parte rosa est;
Firmus ibi hamus erit locus et tutissimus hamo, Hunc ubi tempestas rumpere nulla valet.
In den Stiftsverband hat Abt Adam Heer 10 Mitglieder aufgenommen, wozu sich noch neun gesellten, die während seinem Aufenthalte in St. Gerold aber vor seiner Resignation aufgenommen wurden. Leider war das Verhalten einiger Religiösen unter der Regierung dieses Abtes nicht einwandfrei (s. u. Mönche). Auch Abt Adam sandte mehrere seiner Konventualen zur weitern Ausbildung nach Dillingen, Freiburg i. Br. und Mailand. P. Johannes Heider wurde durch Nuntius Bonhomini, der trotz allen widerlichen Vorgängen Einsiedeln selber sehr gewogen war, Administrator der Abtei Pfäfers. Das geistige Leben begann in Einsiedeln allmählich aufzublühen. Dafür spricht auch, daß Ulrich Wittwiler seine literarische Tätigkeit eröffnete. Im Jahre 1576 wurde auch unter Mitwirkung der Konventualen das heute noch erhaltene Schauspiel von St. Meinrads Leben und Sterben939 aufgeführt.

Schriften
1. Acta Abbatis Adami. Stiftsarchiv (A. EB 4). z.T. gedruckt in Documenta Archivii Litt. C. No. XLVI, S. 140 bis 166. Kopie dabei.
2. Rechenbuch des Abtes (Bruchstück; trägt noch die Spuren des Brandes von 1577). Stiftsarchiv (A. TP 1).
3. Bau-Bücher Fürst Adams von 1577-79. Fol. 54 Seiten. Stiftsarchiv (A. KB 2) und Kopie.
4. Apendix ad Breviarium (gedruckt bei Guerraeus Fratres et Soc. MDLXXV). S. 110-112. Gebete für Weihe von Kelch und Patene. Manuskriptensammlung Mscr. 1197 (1142).
5. Unter ihm wurden das Antiphonarium pro Ecclesia Einsidlensi (Manuskriptensammlung ohne Sign.) sowie 1581 ein Pontificiale (Mscr. 12) geschrieben. Letzteres stellt eine für diese Zeit wertvolle künstlerische Leistung dar. Auch einzelne unter ihm erneuerte Urbarien tragen sein Wappen.
Aus der Zeit dieses Abtes stammt auch das erste gedruckte Bild von Einsiedeln, das sich in einem vollständigen Exemplar in der Zentralbibliothek Zürich (Wickiana) und in einem beschädigten in den Sammlungen des Stiftes (aus der Vadiana in St. Gallen) erhalten hat. Abgebildet bei Ringholz S. 210; vergl. Henggeler P.Rudolf: Einsiedeln im Bilde. «Anzeiger für Schweiz. Altertumskunde». 1926. 38. Bd., S. 237-250.
Die Missiven dieses Abtes befinden sich in A. HJ 2. - Acta privata concernentia Abbatem Adamum 1574-1603. A. ZB (3) 1-21. - Das Urbar von Reichenburg von 1573 (I. V 2). und jenes von Stäfa von 1576 (N. EB 10) weisen das Wappen des Abtes auf. - Symian, A. GB 4, S. 29; GB 5, S. 9-34; GB 6, S. 15-30. - Dietrich, Collect. A. I, B 1. I 24-25; II 37-46.

Professbucheintrag