Abt Gerold von Sax (1452 – 1469)


Abtbuch-Eintrag
Gerold von Sax (1452-80)703. Gerold war ein Bruder des Abtes Rudolf III. und erscheint mit diesem das erste Mal 1428 bei der Ämterverteilung, wobei er die Kantorei und Kellerei bekam. Im Jahre 1443 und wiederum 1447 erscheint er als Propst von St. Gerold704. Doch hatte er daneben noch die Kämmerei inne; denn 1449, den 29. Mai, besiegelte er den Loskauf von Eigenleuten, die zur Kämmerei gehörten705. Wahrscheinlich hatte ihm sein Bruder, als er zum Abt gewählt wurde, dieses Amt übergeben.
Seine Wahl zum Abte hat Gerold selber in seinem Brevier706 eingetragen: «Anno domini 1452 jar Sind wir gerolt von Sax, von der Hochen sax fry, von gotz gnaden Abbt vnd herr zu den Einsiedeln worden vff sant oswaltz tag» (5. August). Seine bisherigen Ämter übergab er dem ältesten Konventualen, Richard von Falkenstein.
Abt Gerold bemühte sich zunächst, die von seinem Vorgänger erlangten päpstlichen Bullen durch den Bischof von Konstanz vidimieren zu lassen, was am 15. November 1452 geschah707. Bald sah er sich aber selber gezwungen, an den Papst zu gelangen. Einige Kleriker der Diözese Konstanz hatten dem Stift bedeutenden Schaden zugefügt. Darum beauftragte Nikolaus V. am 13. August 1454 Dompropst und Domdekan von Konstanz und den Propst von Zürich mit dem Untersuch708. Aber schon bald mußte der Abt sich für seine eigene Person wehren, denn er war (ob von den obigen Klerikern, bleibt dahingestellt) in Rom verklagt worden, daß er und einige seiner Konventualen die Güter des Klosters verschleuderten. Nikolaus V. befahl am 1. Oktober 1454 den Domdekanen von Straßburg und Konstanz, sowie dem Propst von Zürich, die Sache zu untersuchen709. Wir erfahren indessen über den Ausgang beider Angelegenheiten nichts. Der Nachfolger Nikolaus V., Calixt III., verlieh am 5. Dezember 1457 dem Abte das Privilegium, sich einen beliebigen Beichtvater auszuwählen710. - Besonders freigebig gegen das Stift erwies sich Pius II. Er bestätigte zunächst den 29. Mai 1463 dem Stifte alle Privilegien und Freiheiten, Besitzungen und Einkünfte711. Durch eine eigene Bulle vom 2. Juni 1463 erklärte er, daß das Stift, laut alter Gewohnheit, nicht gezwungen werden könne, andere als Hochadelige aufzunehmen, vorausgesetzt, daß immer genügend Leute da seien712. Die Exemption von der bischöflichen Gerichtsbarkeit verlängerte er gleichzeitig auf weitere fünfzehn Jahre713. Der apostolischen Kammer waren als erste Früchte von jedem Abt 3331/3 Gulden zu zahlen. Da offenbar noch immer Güter des Klosters in fremden Händen lagen, bestellte der Papst am 18. Dezember 1463 die Dompröpste von Basel und Chur, sowie den Propst von Zürich zu beständigen Konservatoren des Stiftes, seines Eigentums und seiner Rechte714. Die Erlaubnis, die Pilger beichthören zu dürfen, dehnte Pius II. vermittels Bulle vom 1. Februar 1464 auf immer aus und bestätigte zugleich alle Ablässe, darunter auch den sogen. Engelweihablaß715.
Damit scheint aber Abt Gerold noch nicht zufrieden gewesen zu sein. Er machte sich anfangs März 1464 mit einem Gefolge, das 22 Pferde mit sich führte, auf, um an den päpstlichen Hof zu ziehen. In Chur half er den 11. März eine Streitigkeit zwischen seinem Vetter, Graf Georg von Werdenberg-Sargans, und den Gebrüdern von Brandis schlichten716. Anfangs April traf er den Papst, der sich damals in den Bädern zu Petriolo aufhielt. Schon am 10. April wurden ihm zwei Bullen ausgestellt, die eine beschlug die Absolutionsvollmachten, die andere enthob das Kloster der Pflicht, seine päpstlichen Schreiben den Bischöfen von Konstanz zur Vidimierung vorlegen zu müssen717. Ob Abt Gerold noch andere Ziele (Hilfe für einen Kreuzzug) bei seiner Reise verfolgte, muß dahingestellt bleiben718. Auf der Rückreise erwirkte er in Siena einen Ablaßbrief für die Kirche in Freienbach, den sieben Kardinale ausstellten719. Den 1. Juni war Abt Gerold wieder in Zürich, wo er in der oben erwähnten Streitsache seines Vetters eine Urkunde besiegelte720. In Einsiedeln wurde der Abt feierlich empfangen. Zum Dank für die glückliche Reise ließ er auf dem Brüel eine Kapelle mit Kreuz, den sogen. Großen Herrgott aufrichten. Mit dem Bischof von Konstanz setzte es freilich bald Anstände ab, indem dieser nicht alle erlangten Privilegien anerkennen wollte. Abt Gerold suchte schließlich den Bischof persönlich in seinem Schloß Gottlieben auf, wo am 18. Januar 1465 eine Vereinbarung zustande kam, in der Abt Gerold auf die vom Papst verliehene Exemption verzichtete721. Die andern Bullen wurden anerkannt; ebenso hatte der Bischof schon vorher (28. Juni 1464) die Bullen vom 18. Dezember 1463 und 1. Februar 1464 vidimiert. Auch dem Bischof Ortlieb von Brandis in Chur machte der Abt Mitteilung von dem erlangten Privileg, ohne bischöfliche Genehmigung päpstliche Schreiben annehmen zu dürfen; es geschah dies wohl wegen St. Gerold, das in der Churer Diözese lag722.
Auch sonst ließen sich die ersten Regierungsjahre dieses Abtes gut an. Zwar hatte er 1454 mit seinem Konventualen Richard von Falkenstein einen Anstand, der aber am 4. Oktober d. J. beglichen wurde723. In das Stift nahm er um diese Zeit drei junge Verwandte auf: Konrad von Hohenrechberg, seinen Vetter und Bruders Sohn des Abtes Franz, Albrecht von Bonstetten, den Sohn seiner Schwester und Barnabas von Mosax, ebenfalls einen Verwandten. Das Stift galt also gleichsam als Versorgungsstätte einiger eng verwandter Familien.
Von Rudolf Meiß erwarb Abt Gerold alle Rechte, die dieser am Einsiedler Küchenmeisteramte hatte, um 50 Gulden724. In der Glatt erwarb er eine Fischenz, die das Lazariterhaus Gfenn bei Dübendorf innehatte725, die er aber bald wieder veräußerte. Freiherr Petermann von Raron schenkte dem Gotteshause das Gericht und die Vogtei zu Kaltbrunn726. Der früher schon erwähnte Hof Unnützhausen fiel 1466 an das Stift, wurde aber vom Abt an die Verwandten der bisherigen Inhaber verliehen727. Ein Streit mit den Landleuten auf Bildstein und Muschelberg, Gemeinde Altendorf bei Lachen, wegen den Landmarchen, wurde den 28. Juni 1455 zu Gunsten des Stiftes entschieden728. Die Güter und Rechte im Zugerlande, die schon öfters Anlaß zu Mißhelligkeiten geboten, hoffte der Abt schicklich loszuwerden. Unter dem 24. Februar 1464 kam der Auskauf um 3000 Gulden zustande729. Der Abt ging jedenfalls umso lieber auf den Kauf ein, als er den Kaufschilling für seine Reise nach Italien gut brauchen konnte. Indessen hatte man, wie wir bald sehen werden, die Rechnung ohne die Schwyzer gemacht. Mit Zürich hatte der Abt den 6. Juli 1462 das Burgrecht in den frü-hern Formen erneuert, nur war darin keine Rede mehr von der Feste Pfäffikon730.
Mit dem Jahre 1465 kam die große Wendung in der Regierung dieses Abtes. In der Nacht des 21. April brach in der Gnadenkapelle ein Brand aus, dem die Kapelle und das Münster bis zum Fronaltar hin zum Opfer fielen. Wahrscheinlich verbrannte damals auch das alte Gnadenbild, denn das gegenwärtige stammt aus der Mitte des 15. Jahrhunderts. Nun griffen die Schwyzer ein. Sie bestellten den Ratsherrn Josef Stadler zum Baumeister und verlangten, daß der Abt ihnen den Schatz ausliefere, damit sie die Kirche wieder aufbauen könnten. Abt Gerold aber erklärte, daß er die Schwyzer gar nicht als Kastvögte anerkenne; sie hätten den Entscheid Kaiser Sigismunds erschlichen. Geld sei übrigens keines vorhanden; er hätte es auf seiner Italienreise verbraucht. Die Schwyzer gaben sich mit diesem Bescheid natürlich nicht zufrieden und Abt Gerold fand es für besser, das Gotteshaus zu verlassen und gegen Zürich zu gehen, um die Eidgenossen um Vermittlung anzurufen. Unterdessen führte Richard von Falkenstein die Verwaltung des Stiftes. Mit den drei übrigen Konventualen nahm er am 17. Dezember 1465 von Hans Obslachen 800 Gulden auf, wohl um den Kirchenbau zu fördern731. Die Kapelle wurde auf Befehl des Bischofs Burkard von Konstanz gewölbt und an den Seiten wänden mit Streben versehen; der Bischof entschied auch, daß eine neue Weihe nicht nötig sei, da die Kirchenmauern intakt geblieben waren. Manche Guttäter halfen bei der Wiederherstellung mit732. Am 24. Mai 1466 war die Einwölbung beendet.
Unterdessen hatte sich die Spannung zwischen Abt und Schwyzern nur noch vergrößert. Mit Hilfe des Bischofs von Konstanz und des Statthalters Richard von Falkenstein setzten sie den Abt in aller Form ab; zugleich suchten sie auch den Verkauf der Stiftsgüter im Zugerlande rückgängig zu machen; letzteres geschah vor allem aus politischen Gründen: Schwyz verlor dadurch eben allen Einfluß daselbst, den es sonst als Vogt hätte geltend machen können. Der Abt suchte demgegenüber Hilfe bei Papst Paul II. Dieser beauftragte den 31. Mai 1466 den Erzbischof von Mainz und die Bischöfe von Straßburg und Basel, den Abt wieder einzusetzen und die ganze Angelegenheit zu untersuchen und zu entscheiden, ohne Appellation zu gestatten733. Gleichzeitig hatte aber der Abt sich auch an den Dompropst von Chur gewandt, den Pius II. 1463 mit zum Konservator des Stiftes ernannt hatte. Dompropst Hopper erließ am 28. Juni die kanonische Mahnung und setzte einen Beschwerdentag nach Wil an734. Nun griffen die Eidgenossen ein. Sie ersuchten Hopper, den Tag nach Zürich anzuberaumen. Hier kam man Ende August zusammen, aber erst am 2. September gelang die Einigung, die freilich keinen dauernden Frieden brachte735. Der Abt konnte wohl heimkehren, was wegen der einfallenden Engelweihfeier (s. u.) notwendig war. Aber der Zwist fand bald neue Nahrung in den Vorgängen im Zugerlande. Zug wollte den ehemaligen Gotteshausleuten gegenüber seine Rechte, die es durch den Kauf erworben, geltend machen; dagegen aber wehrten sich diese, insgeheim wohl von Schwyz ermuntert. Als Zug strafend einschritt, flohen einige Gotteshausleute nach Einsiedeln, wo sie die Asylfreiheit beanspruchten, zugleich aber die Eidgenossen um Vermittlung angingen. Die Verfügungen Zugs wurden aufgehoben, bis über die Gültigkeit des Kaufes entschieden sei. Das Urteil kam hier, da die Schiedsrichter sich nicht einigen konnten, schließlich an den Obmann, Rudolf Schiffmann von Luzern, der am 14. März 1468 auf Ungültigkeit des Kaufes erkannte736. Das führte zum erneuten Bruche zwischen dem Abt und den Schwyzern, wie wir später sehen werden.
Wie oben gesagt, fiel auf das Jahr 1466 die Engelweihfeier ein, die, soweit wir wissen, den glänzendsten Verlauf von allen Feiern, die aus dem Mittelalter bekannt sind, genommen hat. Auf diese Engelweihfeier, zu der innert vierzehn Tagen über 130 000 Menschen kamen, hat der Meister E S seine berühmten drei Einsiedler Madonnen geschaffen. Wahrscheinlich kam auch das sogen. Blockbuch (St. Meinradslegende) auf diesen Anlaß heraus; ebenso wurden eigene Pilgerzeichen geprägt737.
Viel zu schaffen gaben dem Abte die unterstellten Pfarreien und Pfründen. Die s. Z. in Ettiswil gegründete Kaplanei gab zu längern Streitigkeiten Anlaß, die endlich 1457 beigelegt wurden738. In Freienbach erhielt die dortige Kaplaneistiftung - der Abt hatte das Präsentationsrecht inne - den 6. September 1454 die bischöfliche Bestätigung739. Uneinigkeiten über die Besetzung der Kaplanei zur hl. Barbara in Kaltbrunn, die zwischen dem Abt und den dortigen Kirchgenossen entstanden waren, wurden den 4. Oktober 1465 beigelegt740. Den vierten Teil des Patronatsrechtes in Steinen, den das Stift seit alten Zeiten innehatte, sah man sich genötigt, den 28. Dezember 1464 auf freundliches Drängen den Schwyzern zu überlassen741, die schon um 1420 die übrigen drei Teile vom Hause Österreich an sich gebracht hatten. Dafür schenkte 1468, den 14. Februar, Herzog Sigmund von Österreich dem Stift das Patronatsrecht in Burg (bei Stein a. Rhein), woran er aber die Bedingung knüpfte, daß für ihn und sein Haus alle Quatember eine Jahrzeit gehalten werde742; diese sogen, österreichische Jahrzeit wird heule noch gehalten. Bischof Hermann von Konstanz bestätigte den 2. Mai 1469 diese Vergabung und inkorporierte am folgenden 30. Juni diese Pfarrei dem Stifte743.
Die Pfarrei Eschenz übertrug der Abt 1469 dem Richard von Falkenstein, der als Kämmerer die Verwaltung der dortigen Besitzungen bereits innehatte und der am 7. April 1469 die alten Rodel und Urbar erneuerte. Im Jahr zuvor war es dem Abte gelungen, die Herrschaft über das halbe Dorf Eschenz, die dem Haus Österreich gehörte, aber damals verpfändet war, sowie das Meieramt, das Lehen des Stiftes war, käuflich an sich zu bringen744. In der Herrschaft Reichenburg wurde 1464 das Hofrecht erneuert745. Die Zürcher Besitzungen des Stiftes verwaltete in dieser Zeit als Ammann der bekannte Hans Waldmann, der seinen Aufstieg nicht zum geringen Teil seiner Stellung als Stiftsammann verdankte746.
Während wir von Fahr sehr wenig hören747, hatte Abt Gerold wegen St. Gerold, wo er seit dem Verzichte Richards von Falkenstein auf diese Propstei748 ebenfalls die Verwaltung führte, mit dem Bischof von Chur Anstände. Bischof Ortlieh wollte nämlich die von Papst Nikolaus V. 1452 erteilte Befreiung von der Gerichtsbarkeit des Bischofs von Konstanz, die man auch auf St. Gerold ausdehnte, das aber in der Churer Diözese lag, nicht anerkennen749. Über den Ausgang des Streites erfahren wir aber nichts, wahrscheinlich kehrten mit dem Erlöschen dieses auf 15 Jahre gewährten Privilegiums von selbst die alten Verhältnisse wieder.
Im Spätherbst 1469 zog sich Abt Gerold für immer nach St. Gerold zurück. Um der wachsenden Finanznot zu steuern, hatte er den 10. April 1468 bei der Fraumünsterabtei Zürich 260 Gulden aufnehmen müssen. Dies und anderes steigerte den Unwillen der Schwyzer derart, daß sie den Abt gefänglich einzogen und ihn einige Zeit gefangen hielten. Am 9. Dezember 1468 war er aber wieder frei. Die Schwyzer zogen sich dadurch allerdings die Exkommunikation zu, von der sie ihr Pfarrer laut Vollmacht des Generalvikars von Konstanz vom 13. Oktober 1469750, woraus wir von diesem Gewaltstreich hören, wieder absolvieren konnte. Freilich das Schuldenmachen fand noch kein Ende. Den 9. März 1469 entlieh der Abt von den Augustinern in Zürich 600 Pfund Pfennig751. Den folgenden 17. Mai verkaufte er den Hof zu Hippetsweiler und den Hof Höhreute mit andern Gütern und Rechten um 1560 Gulden an die Stadt Ravensburg752. Von Schultheiß und Rat zu Rapperswil nahm der Abt am 10. Juli 1000 Goldgulden auf753. Bei diesem letztern Anleihen halfen die Schwyzer mit, um dem Abt die Lösung seiner Verpflichtungen und damit den Rücktritt zu ermöglichen. Von Schwyz selber entlieh übrigens der Abt auch 300 Gulden754. Der Generalvikar von Konstanz, Gebhard Sattler, der aber am 16. Oktober 1469 umgekommen war, hatte sich um einen Ausgleich zwischen dem Abt und Schwyz bemüht. So kam es, daß Abt Gerold den 27. Oktober 1469 in Schwyz drüben seinen Verzicht auf die Abtei erklärte. Deren Verwaltung sollte, im Einverständnis mit Konstanz, ein Statthalter übernehmen. Er selber behielt sich die Propstei St. Gerold nebst einem Einkommen von 200 Gulden aus dem Amte Zürich vor. Was er von Einsiedeln mit sich nehmen durfte, wurde genau festgelegt. In St. Gerold selber durfte er nichts veräußern. Die Gotteshausleute entließ er aus dem ihm geschworenen Eid. Durch Klauseln sollte eine Rückgängigmachung der Resignation verhindert werden755.
Abt Gerold zog sich sogleich nach St. Gerold zurück. Für ihn wurde im Stift Konrad von Hohenrechberg als Statthalter oder Pfleger eingesetzt756. Abt Gerold trat wenig mehr hervor. Schon bald nach seiner Ankunft wurde er als Vermittler zwischen Herzog Sigmund von Österreich und Graf Eberhard von Sonnenberg (bei Bludenz) wegen der Grafschaften Feldkirch und Sonnenberg aufgestellt757. Den 20. November 1471 wurde er als Vermittler in einem Streit zwischen dem Leutpriester von Thüringen und Bludesch und seinen Untergebenen angerufen758. Dem Bischof von Chur präsentierte er den 14. Juni 1470 Johannes Wackernell als Pfarrer von Thüringen759. Mit dem Konvente - Gerold behielt den Abtstitel bei, wie aus vorgenannter Urkunde hervorgeht - ließ er den 18. Juli 1471 durch drei Notare in der Propstei Zürich das Vidimus des Bischofs Burkard von Konstanz vom 28. Juni 1464 über die Bulle Pius II., die Konservatoren des Stiftes betreffend, neuerdings vidimieren; der Grund dafür ist nicht bekannt760.
Abt Gerold lebte noch bis 1480. Wie Bonstetten (S. 204) schreibt, starb er am Sonntag vor Gallustag, der auf den 15. Oktober fiel. Das Todesjahr gibt Bonstetten auffallenderweise irrig an, denn es kann nicht 1481 gewesen sein, da der Nachfolger schon 1480 handelnd auftritt; Bonstetten hat wahrscheinlich nur nach dem Gedächtnis diese Angaben, wie auch jene über die Wahl des Nachfolgers gemacht. Aus dem Gesandtschaftsbericht des Mailänders Nikodemus dei Trincadini761 erhalten wir eine kurze Beschreibung der äußern Persönlichkeit des Abtes. Er nennt ihn: «Grande, großo et in vista terribile» (groß, beleibt und strengen Angesichtes).
Abt Gerold führte zwei Siegel, ein Rundsiegel, das zur Seite des Pedums die Wappen des Klosters und des Abtes zeigt, mit der Umschrift: «S. geroldi de sax dei gra abbatis loci heremita»762, und ein spitzovales, das das reichste und größte aller Siegel ist. Es zeigt über einem Torbau den sitzenden Abt mit Inful und Stab, darüber in reichem Baldachin Maria mit dem Kind, unter Seitenbaldachinen sind die W appen des Klosters und des Abtes angebracht. Die Legende lautet: «S. abbatia. geroldi. de. sax. dei. gra. abbatis. loci. heremtiaru.»763.

Professbucheintrag