Abt Franz von Hohenrechberg (1447 – 1452)


Abtbuch-Eintrag
Franz von Hohenrechberg (1447-52)683. Franz von Hohenrechberg war Geschwisterkind mütterlicherseits des verstorbenen Abtes. Die Stammburg seines Geschlechtes, das heute noch blüht, lag im Württembergischen (Oberamt Gmünd). Er war 1428 anläßlich der Ämterverteilung, wo er die Propstei Fahr erhielt, der jüngste der Konventualen. Er blieb Propst in Fahr bis zu seiner Erhebung zum Abte. 1438 verhandelte er mit dem Dekan des Landkapitels Zürich und bischöflichem Bevollmächtigten, Reinhard Stahler, Pfarrer der Ufnau, über die Zahlung der ersten Früchte einiger Stiftspfarreien684. In seiner Eigenschaft als Propst von Fahr erscheint er nie in Urkunden685.
Als Abt erscheint Franz das erste Mal den 12. Februar 1447, wie sein Vetter, Konrad von Hohenrechberg, Dompropst in Konstanz, und Heinrich Risplin, bischöflicher Kommissar, als seine Prokuratoren, mit dem Bischof von Konstanz sich wegen der zu zahlenden ersten Früchte vereinbarten. Da das Stift verarmt war, wurden diese auf 700 Gulden angesetzt686.
Unter ihm kam der leidige Bürgerkrieg zum endgültigen Abschluß. Die Friedensverhandlungen fanden in Einsiedeln statt. Der Entscheid wurde beim Abte hinterlegt. Zürich gab hier den 13. Juli sein Bündnis mit Österreich auf und am 21. August beschworen die eidgenössischen Boten und die von Zürich auf dem Brüel die alten Bünde neu. Um die Schäden des verderblichen Krieges zu heilen, wandte sich der Abt an Papst Nikolaus V., der am 25. Oktober 1449 dem Abte der Reichenau befahl, sorgen zu wollen, daß alle dem Stifte entfremdeten und vorenthaltenen Güter wieder zurückgestellt würden687. Derselbe Papst bestätigte den 3. April 1452 dem Stifte auch alle Privilegien und Freiheiten688 und befreite auf Bitten des Herzogs Albrecht von Österreich den folgenden 25. April das Stift auf 15 Jahre von jeglicher Gerichtsbarkeit des Bischofs von Konstanz und von allen Abgaben dorthin689. Als Prokurator des Abtes beim Hl. Stuhl ließ Abt Friedrich von Reichenau den 17. April 1451 das von Bischof Heinrich III. s. Z. ausgefertigte Transsumpt der Engelweihbulle vidimieren690. Den 23. März 1452 verlieh Papst Nikolaus allen Besuchern der Gnadenkapelle an den Festen Maria Geburt und Maria Verkündigung einen Ablaß und am folgenden 25. April verlängerte er die Vollmacht, die Pilger beichtzuhören, auf weitere 15 Jahre691.
Papst Nikolaus V. war es auch, der am 25. Mai 1451 die Kaplaneistiftung in Ettiswil durch Ulrich Wilhelmi von Beromünster guthieß692. Diese Kaplanei wurde an der Kapelle errichtet, die zur Erinnerung an das Hostienwunder in Ettiswil 1447 auf 1448 errichtet worden war und der der Papst bereits am 23. März 1451 einen Ablaß verliehen hatte693. Eine Kaplanei wurde auch in Freienbach an dem St. Theodulsaltar geschaffen, die zugleich auch die Erinnerung an das bei Freienbach vorgefallene Gefecht von 1443 in der Erinnerung festhalten sollte. Ebenso erhielt Sarmenstorf 1450 eine Kaplaneistiftung694. In der Kirche zu Einsiedeln kam am 3. März 1448 ein bedeutender Reliquiendiebstahl vor; die drei Diebe wurden auf Zürcherboden aufgegriffen und gehängt. Die Reliquien kamen den 12. Mai 1448 wieder zurück. Der Vorfall selber gab dem Zürcher Chorherrn Felix Hemmerli, einem erbitterten Gegner der Eidgenossen, Anlaß zu einer Schmähschrift gegen das Kloster695. Auf Abt Franz mochte der Zürcher noch besonders erbost sein, da er das Burgrecht mit Zürich nicht erneuerte, was er unter den gegebenen Verhältnissen auch nicht gut konnte.
Unter den Gotteshausleuten von Einsiedeln war ein Rechtsstreit ausgebrochen, in den das Stift ebenfalls mit hereingezogen wurde, indem es und die Leute im Dorfe mit denen im Groß wegen Weideplätzen uneins wurden. Die Sache wurde durch die Schwyzer den 20. Oktober 1447 entschieden696. Anderseits gab es aber bald Anstände zwischen dem Stift einerseits und dem Vogt und den Waldleuten anderseits über die Auslegung des Schiedsspruches von 1419 in betreffs der Gästlinge. Ein Schiedsgericht ordnete die Angelegenheit den 15. Juli 1451697. Auch die Rechte des Gotteshauses in der March galt es zu wahren698, ebenso jene in den Höfen, den neuen Vögten, d. h. den Schwyzern gegenüber. Unter dem Vorsitz des Berner Schultheißen, Heinrich von Bubenberg, wurde eine neue Eidformel vereinbart, bei der die Rechte des Stiftes gewahrt blieben699.
Auf den Stiftsbesitzungen fiel unter der kurzen Regierung dieses Abtes wenig von Bedeutung vor; ebenso waren auch die sonstigen Geschäfte, die der Abt vornahm, von keiner großen Bedeutung700.
Abt Franz starb bereits den 18. Juli 1452, wie uns Bonstetten sagt701, der noch bemerkt: «Wo er lang gelept, het er vil gutz gethan.»
Sein Siegel zeigt unter reichem Baldachin, der oben Maria mit dem Kinde trägt, einen sitzenden und segnenden Abt mit Inful und Stab; unter kleinen Nebenbaldachinen sind rechts und links die Wappen des Stiftes und des Abtes (zwei gegeneinander gewendete Löwen mit verschlungenen Schweifen) angebracht. Die Umschrift lautet: «S' : francisci : dei : Gra : Abbatis : Monasterii : sancte : Marie : loci : Heremitarvm»702.

Professbucheintrag