Abt Burkhard von Krenkingen-Weissenburg (1418 – 1438)


Abtbuch-Eintrag
Burkhard von Krenkingen-Weissenburg (1418-38)596. Burkard gehörte der Jüngern Linie der Freiherren von Krenkingen an, die ihre Stammburg im Klettgau hatte, diese aber später aufgab und die Feste Weißenburg bezog, wonach sie sich benannte. Er war 1396 bereits im Stifte, als es sich um die Bestellung Hugos von Rosenegg zum Pfleger handelte. Ebenso war er dabei, als Abt Hugo 1403 den Waldschwestern eine neue Ordnung gab (s.o.). Seit dem 5. Februar 1410 erscheint er als Propst in St. Gerold597. Er besiegelte 1415 als Lehensherrn einen Kaufbrief um das Bannwartsgut zu Münchaffeltrangen598.
Ob Burkard beim Ableben seines Vorgängers der einzige Konventuale war oder nicht, steht nicht fest; Walter von End, der einzig neben ihm noch erwähnt wird, starb wahrscheinlich bald nach 1416; von andern hören wir erst später. Jedenfalls stand es sehr schlimm. Dies rührte einerseits daher, daß man nur Leute aus dem Hochadel aufnahm und anderseits hing es mit dem Niedergang des Adels zusammen, der trotz seiner mißlichen Lage nicht mehr in die Klöster, seine Versorgungsstätten, hinein wollte. Erst im Jahre 1428 erfahren wir, daß vier Herren da waren. Das gemeinsame Leben indessen, wie es die Benediktinerregel vorschreibt, hatte um diese Zeit schon lange aufgehört. Das Stiftsgut war in Pfründen aufgeteilt. So nahm auch Abt Burkard 1428, den 16. April, eine solche Verteilung vor. Richard von Falkenstein erhielt die Kustorei, Rudolf von Sax die Kammerei, dessen Bruder, Gerold von Sax, die Kantorei und Franz von Rechberg die Propstei Fahr, während der Abt die Propstei St. Gerold vorbehielt. Allerdings wollte er aus deren Einkünften die Pfründen der andern aufbessern, wenn es die dazu bestellten Schiedsrichter für nötig finden sollten. Die vier Herren hatten die Pflicht, die Kustorei und das Münster hinter dem St. Katharinenaltar mit Licht, Öl und Wachs zu versorgen; ebenso sollten sie das vordere Münster hinter dem Kreuzaltar gegen den Chor hin in Dach und Fach erhalten599. Bald darauf, den 22. Juli 1429, wurden den vier Konventualen bestimmte Einkünfte aus der Propstei St. Gerold zugewiesen600.
Die erste Amtshandlung des Abtes betraf die Erneuerung des Burgrechtes mit Zürich, das er, im Gegensatz zu seinen Vorgängern, auf Lebzeiten abschloß601. Den Schwyzern gelang es, König Sigismund, den ihr Landammann Itel Reding sogar in Budapest aufgesucht hatte, zu bestimmen, daß er ihnen den 9. Februar 1424 durch eine goldene Bulle die Vogtei über das Gotteshaus selbst, die ihnen immer noch fehlte, übertrug602. Der Abt war damit offenbar nicht einverstanden, konnte aber vorderhand wenig machen. Als der König 1430 nach Überlingen kam, sandte der Abt den Leutpriester Hans Stahler von der Ufnau dorthin und ersuchte den König durch den Fürsten von Braunschweig, durch seinen Oheim, den Grafen Hans von Lupfen und Kaspar von Klingenberg, diese Verfügung rückgängig machen zu wollen. Aber er mußte sich mit der am 13. Dezember 1430 ausgestellten Verleihung der Regalien603 und der Tags darauf erfolgten Bestätigung der Rechte und Freiheiten begnügen604. Abt Burkard gab aber die Hoffnung nicht auf. Er sandte alsbald seinen Diener Heinrich Muderlin mit einem vom 9. Januar 1431 datierten Brief an den König, um seine Bitte zu erneuern und den König zu bitten, das Gotteshaus, wie bisher, «ohne alles Mittel» beim Reiche zu lassen. Der Entscheid fiel erst den 22. Oktober 1431, als der König in Feldkirch weilte. Das den Schwyzern erteilte Diplom wurde als ungültig erklärt605. Nun waren aber die Schwyzer die Unzufriedenen und bemühten sich, den königlichen Entscheid rückgängig zu machen. Obwohl sich Abt Burkard zur Wehr setzte, drangen die Schwyzer doch durch. Am 11. Dezember 1433 sprach ihnen der König in Basel die Vogtei neuerdings zu606. Dem Abte gab der König am gleichen Tage eine erneute Bestätigung der Privilegien607. Der Abt konnte daran nichts mehr ändern; ermußte darum suchen, auf anderm Wege die Selbständigkeit des Gotteshauses zu wahren und setzte sich darum in Beziehung mit den Schwyzern, um von ihnen, so gut es möglich war, seine Rechte sichern zu lassen. Unterm 15.März 1434 stellten Ammann,Rat und Gemeinde von Schwyz dem Gotteshause einen Revers aus, in dein sie die Rechte des Stiftes anerkannten608. Der Abt gab aber, um sich für alle Fälle sicher zu stellen, den 19. März 1434 vor dem kaiserlichen Notar Leonhard Valk und fünf Zeugen in Basel einen Protest zu Protokoll609, ersuchte dann aber doch am 6. April 1434 durch den Bürgermeister Stüssi von Zürich den Kaiser, der damals in Zürich zu Gericht saß, den schwyzerischen Revers bestätigen zu wollen610. Den 4. April erfolgte durch die sogen. Goldene Bulle diese Bestätigung611. Damit ging die Vogtei endgültig an die Schwyzer über, die sie bis zur französischen Revolution innehatten.
Die Stellung der Abtei zum Reiche blieb indessen die gleiche. Schon 1422 hatte der Abt für den Husitenkrieg zwei Gleven (3-4 Lanzenreiter mit einem Harnischreiter an der Spitze) stellen müssen, auch später wurde man zu ähnlichen Leistungen angehalten.
Abt Burkard hatte aber nicht nur für die weltlichen Rechte einzutreten; auch die geistlichen waren gefährdet. Darum schlossen sich, nach dem Vorbild der Reichsritterschaft, auch die Prälaten im Bistum Konstanz zusammen. Abt Burkard stand an der Spitze dieser im Frühjahr 1425 geschlossenen Konfraternität, die 41 Äbte und Pröpste umfaßte. Neben Vereinbarungen religiöser Natur, traf man hauptsächlich Bestimmungen, um sich gegen ungebührliche Forderungen von Seite der päpstlichen wie der bischöflichen Kurie zu sichern612. In Rom ließ der Abt durch Martin V. unterm 8. Dezember 1426 die Freiheiten, Privilegien und Ablässe des Stiftes bestätigen613. Wenige Jahre später versuchte Bischof Otto III. von Konstanz diese Privilegien des Stiftes zu schmälern. Er wollte verhindern, daß die Pilger an der Gnadenstätte die hl. Sakramente empfangen könnten, indem er sich auf das Dekret der Lateransynode von 1215 berief, das bestimmte, kein Gläubiger dürfe ohne Erlaubnis seines Pfarrers bei einem fremden Priester beichten. Abt Burkard wandte sich um Vermittlung an die Eidgenossen614, gelangte aber gleichzeitig an den päpstlichen Kardinallegaten und Präsidenten des Basler Konzils, Julian Cesarini. Dieser gewährte am 26. August 1432 die erbetene Erlaubnis615. Man wollte aber zugleich auch eine direkte päpstliche Bestätigung haben. Abt und Konvent bestellten darum am 26. Dezember 1432 vier Prokuratoren, um diese Bestätigung zu erlangen, die denn auch Eugen IV. am 11. März 1433 auf zehn Jahre gewährte616. Gegen diese Verfügung beschwerte sich Otto vor dem Konzil, das den Abt Burkard vor sich lud. Er bestellte am 28. Mai 1433 Magister Heinrich Annenstetter, Propst zu St. Felix und Regula in Zürich, sowie den Pfarrer der Ufnau, Reinhard Stahler, zu seinen Stellvertretern617. Gleichzeitig wurde aber auch von Rom aus eine Untersuchung der Angelegenheit angeordnet, indem der Papst die Bischöfe von Chur und Cervia (bei Ravenna) damit beauftragte618. Da aber Bischof Otto III. im Herbst 1434 abdankte, kam der ganze Handel zum Stillstand.
Die Wallfahrt, mit der diese Vorgänge in engem Zusammenhang stehen, gewann immer mehr an Bedeutung. Für die Beförderung der Pilger auf dem Zürichsee bestanden eigene Schiffgesellschaften, für die der Rat von Zürich 1419 neue Bestimmungen traf619. Über die Beförderung der Pilger im Obersee kam zwischen denen von Rapperswil und den Leuten von Hürden 1420 ein Vergleich zustande620. Auch in Basel bestand seit 1354 eine Zunft der Schiffer und Fischer, die sich gleichfalls mit der Beförderung von Pilgern befaßte621. Schultheiß, Rat und Bürger von Luzern gaben unterm 24. Juni 1426 einen Geleitsbrief für die Einsiedler Pilger622. Zürich erließ 1432 eine Verordnung für die würdige Begehung seines Kreuzganges. Im Jahre 1426 erfahren wir erstmals vom Kreuzgang der Zuger, der aber damals schon als alte Gewohnheit bezeichnet wurde623. Wir hören aber auch von Pilgern aus Köln und Flandern. Katharina, die Gemahlin des Herzoges Friedrich von Österreich, pilgerte 1442 zur Gnadenstätte. Auch Palästina- und Rompilger kamen auf ihren Fahrten nach Einsiedeln. Gelegentlich wurden auch Wallfahrten an unsere Gnadenstätte von der weltlichen Obrigkeit als Buße aufgegeben. Wie früher, so fanden auch jetzt wieder häufig Tagsatzungen in Einsiedeln statt624.
Abt Burkard bemühte sich, auch den Kirchenschatz zu vermehren. Noch heute legt die unter ihm geschaffene kupfervergoldete Reliquienmonstranz Zeugnis davon ab; ebenso ein Meßbuch, das sein Wappen trägt625. Ein Pluviale, Antipendium, Inful und ein silberner Reliquienschrein haben sich leider nicht mehr erhalten. Die meisten dieser Sachen gingen beim Klosterbrande (1577) zugrunde, wie z. B. auch die zwei großen, schönen Weinkrüge und die zwei Becher, die er aus Silber hatte anfertigen lassen. Unter Abt Burkard wird auch erstmals die Jahrzeit aller Äbte und Konventualen erwähnt626, die am 23. Oktober stattfand.
Auf den Stiftspfarreien fiel unter Abt Burkards Regierung nichts von Bedeutung vor627.
Unter den weltlichen Händeln und Geschäften, die in die Regierungszeit dieses Abtes einfallen, sind zunächst die «Stöße und Mißheilung» zu nennen, die er mit den Waldleuten von Einsiedeln wegen des Falles, des Versetzens und der Schweigen (Viehweiden) hatte, die am 28. Juni 1419 beigelegt wurden628. Kurz darauf, den 3. Oktober, wurden durch dasselbe Schiedsgericht weitere Differenzen wegen den Gästlingen, dem Ehrschatz u. a. beigelegt629. Über die Gefälle in Einsiedeln ließ der Abt 1433 ein neues Urbar erstellen, das sich aber nicht mehr vollständig erhalten hat630. Daraus erfahren wir, daß damals die «willigen Armen» eine Siedlung in Einsiedeln hatten; daneben bestanden aber immer noch die vier Häuser der Waldschwestern631.
Mit den Gotteshausleuten in Zug hatte es schon 1409 unter Abt Hugo Streitigkeiten abgesetzt; diese erneuerten sich632. Mit dem Rat von Zug, der sich Eingriffe in die Rechte des Gotteshauses erlaubte, kam den 13. Februar 1427 durch Schiedsgerichtsspruch eine Einigung zustande633. Hierauf ließ der Abt das dortige Urbar erneuern634. Ein Grenzstreit zwischen Einsiedeln und Ägeri wurde den 26. September 1434 beigelegt635.
Im Gebiet von Zürich setzte es einen längern Streit wegen der Vogtei über den Kelnhof in Kempten ab. Die Sache wurde zu Ungunsten des Klosters entschieden und der Abt mußte die Vogtei käuflich erwerben, worauf dann der Streit endlich beigelegt wurde636. - In Eschenz verlieh der Abt das Meieramt 1419 an Hans von Hoff aus Konstanz637, das aber mit andern einsiedelischen Gütern 1428 an Heinrich von Roggwil auf Schloß Freudenfels überging638. Dieser Heinrich von Roggwil hatte die eine Hälfte der Vogtei über Eschenz inne, mit dem es Anstände gab, die aber 1433 beigelegt wurden639. Die andere Hälfte der Vogtei hatte Ulrich von Hohenklingen inne. Es gelang Abt Burkard, sie 1426 an das Kloster zurückzukaufen640. In Erlenbach gab es Anstände wegen der Bezahlung rückständiger Zinsen641. In Kaltbrunn mußten 22 Männer, die sich weigerten, den Huldigungseid zu leisten, dvirch Kirchenstrafen dazu gezwungen werden642.
Abt Burkard erwarb dem Gotteshaus einige neue Güter, so ein Haus mit Garten in Sursee643, ein anderes in Pfäffikon644 ; auf den Hof zu Unnützhausen machte er das Rückkaufsrecht geltend645. Daneben nahm auch Abt Burkard eine Reihe von Lehensverleihungen, Austausch von Leibeigenen u. a. m. vor646. In einem Streit der Waldleute von Einsiedeln mit den Hofleuten von Wollerau und Bäch wurde er zum Obmann des Schiedsgerichtes bestellt, das am 14. Februar 1427 in Pfäffikon seinen Spruch fällte647. Auch in seiner eigenen Familie wurde er um Vermittlung in einem Streit seines Schwagers mit Hermann von Reußegg angegangen648. Das Konzil von Basel beauftragte ihn, mit dem Bischof von Konstanz und dem Domdekan von Chur das Kloster Pfäfers gegen ungerechte Bedrückung zu schützen649.
Im Kloster Fahr, dessen Frauen um diese Zeit verschiedentliche Güter erwarben650, setzte es Streitigkeiten wegen dem Fall ab, die im Auftrage des Bürgermeisters und Rates von Zürich den 20. Mai 1427 erledigt wurden651. Die Vogtei über Fahr und die dazugehörigen Orte Weiningen, Ober- und Nieder-Engstringen und Geroldswil, die seit 1389 im Besitz der Familie Schön von Zürich war, ging 1435 an Konrad Meyer über652, in dessen Familie sie bis 1798 blieb. - Die Propstei St. Gerold hatte Abt Burkard, wie wir sahen, beibehalten. Er erscheint denn auch dort gelegentlich bei Geschäften653.
Abt Burkard betätigte sich auch als Bauherr. Er ließ den Kreuzgang neu erstellen und führte ein neues Abteigebäude auf. In Pfäffikon ließ er auf drei Seiten des alten Turms ein wohnlicheres Gebäude, die nach ihm benannte Weißenburg aufführen, die auch eine Kapelle enthielt. Darum sagt aber auch Bonstetten (S. 202) von ihm: «verbaut, was im sein vorfaren verliessen in und vor dem gotzhaus». - Zweimal nahm auch Abt Burkard Geld auf, einmal vom Stiftsammann in Uerikon, Heinrich Wirz, und seinem Bruder 500 Pfund Zürcher Pfennige und von einem von Bern 800 Gulden654.
Gelegentlich erfahren wir von Reisen, die der Abt machte, so im April 1434 zu Kaiser Sigismund nach Basel; an Weihnachten 1436 war er beim feierlichen Einzug des Bischofs Heinrich IV. von Hewen in Konstanz. Ob er auch an der dortigen Synode, den 1. Juni 1535, teilnahm, zu der 26 Äbte erschienen waren, steht nicht fest. Für die Reisen des Abtes setzte das Hofrecht von Pfäffikon 1420 fest, daß er dort 12 Pferde einstellen könne und daß, wenn er nach Zürich reise, die Leute auf der Ufnau ihm fünf Ruderknechte zu stellen hätten, doch nur viermal im Jahre. Unter den Diensten des Abtes erscheint auch Ulmann Meyer von Bremgarten, Pfeifer und Geiger, der um 1430 sogar zum Pfeiferkönig ernannt wurde655. Für sich erlangte Abt Burkard 1427 von Papst Martin V. das Privilegium, die hl. Messe vor Tagesanbruch lesen zu dürfen656.
Abt Burkard starb den 21. Dezember 1438, wie ein Eintrag in der Handschrift Nr. 89, Seite 96, hat: «Anno domini MCCCCXXXVIII obiit reverendus pater et generosus dominus Burkardus Dewyssenburg, Abbas huius monasterii in die sancti Thome apostoli». Bonstetten sagt von ihm: «tat auch vast wol»657. Das 1588 angelegte Buch der Stifter und Guttäter nennt ihn «einen herrlichen Prälaten, dessen Lob nicht genug kann ausgebreitet werden, bei Kaisern, Königen, Fürsten und Herren in hohem Wert». Ringholz urteilt mit Recht658 : «Nach allem, was wir von ihm wissen, war Burkard ein geistig regsamer, energischer Herr, der an alles dachte, für alles sorgte, Sinn für alles Gute und Schöne hatte und sich als echten Fürsten auch nach außen hin zeigte ... In religiöser Beziehung war Abt Burkard musterhaft; ihm war für sich selbst und seine Untergebenen unseres Ordens Gesetz und Gewalt maßgebend».
Abt Burkard führte schon als Propst von St. Gerold ein Siegel, das im Siegelfeld die hl. Magdalena zeigte, die zweite Patronin der Propstei war, und uns bereits im Siegel des Rudolf von Pont 1371 begegnete. Daneben finden wir aber hier erstmals das Propsteiwappen, wie es sich bis heute erhalten hat, den Basilisken (wohl eine Anspielung auf die höllischen Geisler, die der Herr aus Magdalena austrieb). Unten ist das Familienwappen des Propstes, eine dreitürmige Burg. Die Umschrift lautet: «S. BVRK. DE. KRENK. PROSTI. FRISEN»659. Als Abt führte Burkard nicht weniger als drei verschiedene Siegel. Das erste von 1419 zeigt unter gotischem Baldachin die stehende, segnende Gestalt des Abtes mit Mitra und Stab, rechts und links davon die Wappen des Klosters und Abtes660. Das zweite Siegel, von 1420, zeigt wieder einen stehenden und segnenden Abt mit Mitra und Stab, aber ohne Baldachin, die Wappen gleichfalls zur Seite. Die Legende lautet: «S. BVRKARDI. DEL GRACIA. ABBAS. MONASTERII. HERIMITAR.»661. Das dritte Siegel endlich, das 1436 erscheint, zeigt unter reichem gotischen Baldachin, der oben Maria mit Kind zeigt, den sitzenden und segnenden Abt mit Mitra und Stab, unten das Familienwappen; ob oben das Klosterwappen war, ist nicht zu sagen, da das erhaltene Exemplar dort beschädigt ist. Die Umschrift heißt: «S'bvrhard. abbatis. monasterii. loci. hemitar.»662. Was alle drei Siegel besonders interessant macht, ist der Umstand, daß wir hier im Stiftswappen zum ersten Male die beiden Raben finden, wie sie übrigens schon die Wappendichtung Konrads von Muri anführt.

Schriften
Abt Burkard ließ das sogen. Burkardenbuch anlegen, das in zwei Bänden die Kopien der wichtigsten Urkunden des Stiftes enthält. Der I. Band, mit 78 gezählten und mehreren ungezählten Blättern, enthält päpstliche und kaiserliche Privilegien und Schenkungen. Der II. Band (Blatt 62 bis 338) enthält die Urkunden nach den einzelnen Besitzungen (Einsiedeln, Pfäffikon, Reichenburg, Rapperswil, Neuheim, Ägeri, Ufnau, Wald, Meilen, Stäfa, Kempten, Kaltbrunn, Mülinen, St. Gerold, Brütten, Eschenz, Zürich, Ettiswil, Bremgarten und Riegel) geordnet. Es folgen Lehenverleihungen, die Fragen, die beim Hofgericht zu stellen, und die Eidesformeln der Gotteshausleute und Richter. Dazu gesellen sich noch Einträge aus späterer Zeit. Die Bände sind im Stiftsarchiv Einsiedeln A. JJ 1 und 2.
Ebenso ließ Burkard das «Urbarium der Zinsen des Gotteshauses» 1433 schreiben, das sein Wappen trägt (A.RM 1).