Abt Johannes I. von Schwanden (1299 – 1327)


Abtbuch-Eintrag
Johannes I. von Schwanden (1299 bis 1327)319. Über die Zugehörigkeit dieses Abtes zur Familie von Schwanden, die dem Stifte bereits zwei Äbte gegeben, sind wir aus dem Liber Heremi320 und dem unten zu gebenden Epitaph unterrichtet. Indessen steht über das Verwandtschaftsverhältnis dieser drei Äbte nichts fest.
Urkundlich erscheint der Abt, wie oben gesagt. erstmals den 28. Februar I299; ob er noch zu Lebzeiten seines Vorgängers gewählt wurde, muß dahingestellt bleiben. Schon am 1.April 1299 verlieh ihm König Albrecht in Konstanz die Reichsfürstenwürde321.
Über die Persönlichkeit des Abtes, seine Regierung, wie auch seinen Konvent, sind wir wie über keinen andern mittelalterlichen Abt Einsiedelns unterrichtet durch die Dichtung des Schulmeisters Rudolf von Radegg: «Capella Heremitana»322.
Die einzelnen Konventualen, die uns Radegg näher schildert, werden wir im Profeßbuch eingehender kennen lernen. Mit den sechs Priestern des Konvents ging der Abt am 1. August 1314 einen eigenen Vertrag über den Gebrauch des Konventssiegels ein323. Drei von ihnen wurden nach auswärts als Äbte postuliert: Hermann von Arbon nach Pfäfers (1330-1361), Hermann von Bonstetten nach St. Gallen (1333 1360) und Thüring von Attinghausen nach Disentis (1333-1353)324. Aber auch über die sonstigen Angestellten des Stiftes, wie den Schulmeister Rudolf von Radegg, den Amtmann Heinrich und die im Dienste des Klosters stehenden Kapläne und Weltpriester sind wir gleichfalls gut unterrichtet. Heinrich von Männedorf war Leutpriester an der Muttergotteskapelle325, Johannes war Leutpriester von Einsiedeln326, Dietrich Kaplan des Abtes327, Ortolf der Stanner war zuerst Kaplan des Abtes, dann Pfründner an der St. Johanneskapelle328. Ein Anwachsen der Wallfahrt, die mehrere Priester notwendig machte, ist aber auch anderwärts bezeugt; so haben wir aus der Zeit um die Wende vom 13. zum 14. Jahrhundert ein Wallfahrtsitinerar aus Schwaben und Bayern nach Einsiedeln329. Für den Gottesdienst ließ Abt Johannes auch die alten Choralhandschriften mit ihren Neumen in die neue Notenschrift des Guido von Arezzo umschreiben; von diesen Codices haben sich noch fünf erhalten330. Nach Radegg tat Abt Johannes auch sonst viel für die Zierde des Gotteshauses. Das geistige Leben fand eifrige Pflege, wie heute noch viele Handschriften beweisen. Vor allen tat sich der damalige Bibliothekar Heinrich von Ligerz hervor331.
Für den guten Stand des Klosters sprechen auch eine Reihe von frommen Stiftungen, die damals gemacht wurden. Ritter Albert von Ürikon stiftete den 29. Dezember 1315 die St. Johannespfründe332 in der St. Johanneskapelle im Kreuzgange. Diese Kapelle war schon alt, muß aber damals bauliche Veränderungen erlitten haben, denn am 12. August 1323 weihte Bischof Johannes, Suffragan von Konstanz Chor und Altar neu ein333. Der Rektor der Kirche in Lunkhofen, Rudolf, machte den 22. November 1316 eine Stiftung für den St. Mauritiusaltar. Heinrich von Grabs, Pfarrer von Ägeri, stiftete den 20. Oktober 1326 für sich und seine Angehörigen ebenfalls eine Jahrzeit. Der Pfarrrektor der Kirche in Wald, Ulrich Störi, nahm die Hilfe des Abtes bei einer Jahrzeitstiftung in seiner Kirche in Anspruch334. In Steinen, wo Einsiedeln mit den Herzögen von Österreich das Patronatsrecht hatte, setzte Abt Johannes 1324 einen Pfarrer335 ein. Bei der Gründung der Pfarrei Freienbach resp. deren Lostrennung von der Mutterkirche auf der Ufnau, den 5. November 1308, nahm der Abt tätigen und zugleich verdienstvollen Anteil336. Die bisherige Kapelle in Freienbach wurde erweitert und am 14. August 1323 durch Weihbischof Johannes von Konstanz eingeweiht. Von Papst Clemens V. erlangte Abt Johannes I. den 2. April 1310 die Inkorporation der Pfarreien Meilen und Sarmenstorf, über die das Kloster bisher schon das Patronatsrecht besaß337. Der Bischof von Sitten wurde mit den Äbten von Engelberg und St. Blasien beauftragt, dieser Verordnung Nachachtung zu verschaffen. Sie mußten wirklich gegen den Bischof von Konstanz, der dagegen Einspruch erhob, auftreten. Am 22. Januar 1323 gab Bischof Rudolf seine Zustimmung zur Einverleibung von Sarmenstorf und am 31. Dezember 1332 auch zu der von Meilen338. - Auch dem Bruderhaus im obern Aspe zu Kaltbrunnn erwies sich der Abt günstig gesinnt339.
Sehr beachtenswert ist die Bautätigkeit dieses Abtes, über die uns Radegg näher berichtet. Er führte eine Umfassungsmauer um das Kloster auf; für den Konvent errichtete er ein neues Wohngebäude, ließ den Vorhof der Kirche neu erstellen und den Eingang zur Kirche mit schönen Flügeltüren versehen. Neue Krambuden wurden gemacht und der damals schon bestehende Frauenbrunnen verschönert. Ferner errichtete er verschiedene Werkstätten, eine neue Küche und Mühle u. a. m. Den Umbau der St. Johanneskapelle haben wir bereits erwähnt. In Pfäffikon ließ er den dortigen Turm mit Mauern und Graben umgeben, da, wie Radegg sagt, um 1299 ein Angriff auf die dortigen Stiftsgüter (wahrscheinlich durch den Untervogt) vorgekommen war.
Äußerst zahlreich sind die weltlichen Geschäfte, die unter die Regierungszeit unseres Abtes fallen. Die Vogtei über Pfäffikon usw. gab Abt Johannes 1296 der Gräfin Elisabeth von Rapperswil, die sich in zweiter Ehe mit Rudolf III. von Habsburg-Laufenburg vermählt hatte. Doch erhielt ihr Sohn aus erster Ehe, Wernher von Homberg, einen Teil davon; diesem verpfändete Habsburg-Österreich 1319 auch die Vogtei über Einsiedeln; später gingen alle Lehen vertragsgemäß an Habsburg-Laufenburg über340. Die Verwaltung der Stiftsgüter lag ihm sehr am Herzen. In Höngg und bei Erlenbach ließ er Weinberge anlegen. Der Hof in Riegel war verschuldet und verpfändet; Abt Johannes löste ihn wieder ein. Weit entlegene Güter tauschte er gegen günstiger gelegene ein, so u. a. gab er den Hof in Liel im Elsaß mit dem Patronatsrecht daselbst dem Kloster Beinwil gegen Güter in Gosbrechtingen und Urswil im Kanton Luzern341. Von Peter von Rambach in Rapperswil erwarb er 1300 den sogen. Wala- oder Wallensee bei Bäch. Eine Reihe von Erblehen kaufte er dem Stifte zurück, daneben nahm er öfters Lehenverleihungen vor342. Wegen den Eigenleuten schloß er eigene Verträge mit den Stiften Schännis und Säckingen; auch sonst gaben die Eigenleute viel zu schaffen343.
Von größter Wichtigkeit war unter der Regierung dieses Abtes der Wiederausbruch des Marchenstreites. Solange König Albrecht regierte (1298 bis 1308), war alles ruhig, obwohl gerade Albrecht mit den Schwyzern Anstände hatte wegen der von den dem Stift geraubten Güter zu zahlenden Vogtsteuer. Nach dem gewaltsamen Tode des Königs aber (1. Mai 1308) brach der langverhaltene Grimm der Schwyzer los. Im Mai dieses Jahres begannen, laut dem noch erhaltenen Klagerotel, die Übergriffe auf das Stiftsgebiet. Im Sihl-, Alp- und Bibertal trieben die Schwyzer ganze Herden Vieh auf die Klosterweiden und griffen sonst in die Rechte des Stiftes ein. Dazu kamen bewaffnete Überfälle in diese Gebiete, wie in die Stiftsbesitzungen im Zugerlande. Auf dies hin klagte Einsiedeln beim Bischof von Konstanz und König Heinrich VII. Konstanz entschied, daß die Schwyzer das Geraubte zurückzugeben und den Schaden zu vergüten hätten. Dagegen appellierten die Schwyzer an den Apostolischen Stuhl. Trotzdem verhängte Konstanz über sie die Exkommunikation. Dagegen erhoben die Schwyzer neuerdings Klage in Avignon. Clemens V. verfügte darum am 12. September 1309, daß die Äbte von Weingarten und Engelberg, sowie der Konstanzer Domherr, Lütold von Röteln, die Sache untersuchen sollten. Sei die Exkommunikation nach erfolgter Appellation verhängt worden, dann sei sie aufzuheben und die Streitsache neuerdings zu untersuchen und zu entscheiden. Wirklich hoben die beiden Äbte am 20. Juli 1310 die Exkommunikation auf.
Unterdessen hatte auch Heinrich VII. eingegriffen. Er bestellte ein Schiedsgericht und verbot jede weitere Tätlichkeit. Trotzdem erfolgte ein neuer Angriff, sowie der Bau der Letzimauer an der Altmatt auf Stiftsgebiet. Nun legte sich Zürich ins Mittel. Am 14. März 1311 fanden sich die beiden Parteien im Predigerkloster in Zürich ein und es wurde ein Schiedsgericht bestellt. Unterdessen fielen neue Übergriffe der Schwyzer vor. Das Schiedsgericht selbst konnte sich nicht einigen und so fiel die Entscheidung an den Obmann, Ritter Rudolf Mülner von Zürich. Diesem reichte das Stift den Klagerotel ein, dem wir zur Hauptsache die Kenntnisse der Vorgänge verdanken344. Am 19. Juni 1311 fällte der Obmann seinen Spruch, der die Schwyzer zur Zurückgabe der geraubten Güter und zum Schadenersatz anhielt. Doch die Schwyzer fügten sich auch diesem Spruche nicht, sodaß Zürich in den Streit verwickelt wurde, da es sich verpflichtet hatte, ihm Nachachtung zu verschaffen. Es verband sich darum mit Schaffhausen, Konstanz und St. Gallen, die Schwyz mahnten, einzulenken. Auch hatte unterdessen König Heinrich sich mit den Habsburgern versöhnt und ihnen Wahrung ihrer Rechte in den Waldstätten zugesichert. So mußten die Schwyzer einlenken. Der königliche Landvogt Eberhard von Bürglen sollte den Entscheid fällen. Er legte die Mißhelligkeiten zwischen Schwyz und Zürich bei, opferte aber im übrigen die Ansprüche des Klosters, die es laut dem frühem Entscheid machen konnte, dem Frieden zuliebe. Das konnte Einsiedeln nicht hingehen lassen. Da von weltlicher Seite keine Hilfe zu erwarten war, wandte man sich neuerdings an das geistliche Gericht, und zwar zunächst an den Offizialen des Bischofs von Konstanz. Dieser untersuchte die Sache und verhängte Bann und Interdikt über die Frevler. Diese aber appellierten an den Metropoliten in Mainz. Hier aber wies man sie an das bischöfliche Gericht von Konstanz zurück, das sie neuerdings aufforderte, Genugtuung und Schadenersatz zu leisten. Da dem nicht nachgelebt wurde, ließ man neuerdings überall feierlich Bann und Interdikt verkünden; nur ins Land der Frevler wagte sich niemand. Diese versprachen sogar jedem, der den Abt von Einsiedeln töte oder verstümmle oder ihnen ausliefere, 400 Pfund Pfennige (ca. 8000 Fr.). So spitzten sich die Verhältnisse immer mehr zu. Dazu kam noch, daß Kaiser Heinrich VII. unterdessen, den 24. August 1313, in Italien gestorben war und über seine Nachfolge im Reiche sich großer Zwist erhob. Dies benützten die Schwyzer zu dem bekannten Überfall in der Dreikönigsnacht 1314, den uns Radegg so anschaulich beschrieben hat; daß er dabei in den schwärzesten Farben malt, ist nicht zu verwundern, denn auch er hatte, obwohl nicht Konventsmitglied, darunter schwer zu leiden. Aber auch wenn man ihn als Partei betrachtet, so bleibt doch die Tatsache bestehen, daß Kirche und Kloster in schamloser Weise geplündert, das Vieh und die Fahrhabe geraubt und fünf Konventualen nach Schwyz in die Gefangenschaft geführt wurden. Der Abt hatte sich und die Urkunden rechtzeitig (wohl nach Pfäffikon) in Sicherheit bringen können. Die Gefangenen wurden, mit Ausnahme des Thüring von Attinghausen, der schon nach 10 Tagen heimkehren konnte, erst am 29. März 1314 freigegeben und konnten andern Tags die Heimreise antreten; hochstehende Verwandte hatten sich für sie verwandt.
Da der Schirmvogt des Klosters, Herzog Leopold von Österreich, anderweitig mit der Wahrung der Interessen seines Hauses beschäftigt war, so suchte das Kloster zunächst Hilfe bei Konstanz, das neuerdings Exkommunikation und Interdikt verhängte. Indessen sprach auch König Friedrich von Österreich die Reichsacht über die Schwyzer aus, kam aber nicht dazu, sie zu vollziehen. Die Schwyzer hatten sich naturgemäß auf die Seite des Gegners Friedrich des Schönen, Ludwig des Bayern, gestellt, ein Grund mehr für Österreich, die Rache nicht ganz zu vergessen. Ludwig der Bayer hob in seinem Interesse die Acht auf und verwandte sich auch in Mainz für Aufhebung der durch Konstanz verhängten Zensuren, was indessen längere Untersuchungen nötig machte.
Diese Vorgänge und andere Anstände, die Schwyz und seine Verbündeten mit Österreich hatten, führten endlich zum Kriege345. Allein das Waffenglück entschied am 15. November 1315 gegen Österreich. Auch nachher mag Einsiedeln noch von den Schwyzern zu leiden gehabt haben, denn erst am 19. Juli 1318 kam ein Waffenstillstand zustande, der am 3. Juli 1319 erneuert wurde. In diesen wie in den am 6. November 1320 erneuerten wurde das Stift miteinbezogen, ohne daß ihm aber zu seinem Rechte verholfen worden wäre. Ja das Kloster mußte sogar den 7. November 1319 auf Bitten des Vogtes auf die unterm 17. November 1318 von Papst Johannes XXII. erlangte Bannbulle verzichten. Bischof Johannes von Straßburg, der darin als Bevollmächtigter und Richter aufgestellt worden war, hatte auf den 26. März 1319 beide Parteien vor sich geladen. Die Schwyzer wollten sich aber nicht stellen und so ging der Bischof ohne sie vor und bekräftigte die über sie verhängten Strafen. Durch den Verzicht des Stiftes wurde dann aber alles hinfällig346.
Unter solchen Umständen kann es nicht wunder nehmen, daß das Stift immer tiefer in Schulden geriet; denn nicht nur die eben geschilderten Vorgänge trugen dazu bei, sondern auch die gesamte Lage der damaligen Zeit. Weite Gebiete waren verwüstet, die Einkünfte gingen ein oder wurden nur schlecht entrichtet. Schon 1310 hatte man sich, wie wir oben gehört, durch die Einverleibung der Kirchen von Meilen und Sarmenstorf zu helfen gesucht. Von Clemens V. erlangte man den 21. Oktober 1311 auch eine Bulle, durch die der Propst auf dem Zürcherberge angewiesen wurde, die Schuldner des Stiftes zum Zahlen anzuhalten und im Weigerungsfalle mit kirchlichen Strafen gegen sie vorzugehen347. Ob dies viel fruchtete, ist freilich eine andere Frage. Schließlich mußte man sich dazu entschließen, eine Reihe von Gütern zu verkaufen, so den Hof in Leerüti (Bezirk Hinwil, Zürich) und in Uessikon (bei Maur am Greifensee348; den Hof zu Illnau349; eine Gült zu Beuggen (bei Rheinfelden)350; wahrscheinlich auch das bei Großdietwil (Kt. Luzern) gelegene Mühlegut. Ebenso mußte man den Zehnten verschiedener Besitzungen im Luzernergebiet versetzen351. Zu all dem hinterließ Abt Johannes seinem Nachfolger noch 590 Pfund und 40 Gulden an Schulden352.
So gestaltete sich die Regierung Johannes I. sehr wechselvoll. Nach Bonstetten353 wäre er auch «furmünder der aptey des gotzhaus zu Engelberg, das da ze mal vast mechtig was» gewesen; doch weiß keine andere Quelle davon. Ebenso berichtet uns nur Bonstetten, der von Abt Johannes sagt: «ain prelat hoches lobes wirdig, ausbündiger und seliger regierung», er hätte gegen Ende des Lebens auf die Abtei verzichtet. Er stützt sich dabei wohl auf den Eintrag im Liber vitae: wonach er den 14. Januar 1326 zu Gunsten des Johannes von Hasenburg, der damals Propst in Friesen gewesen sei, auf die Abtei verzichtet hätte. Dem steht aber entgegen, daß am 5. Mai 1326354 in einer Urkunde unter den Zeugen noch Johannes als Abt und Hasenburg als Propst von Friesen erscheint. Die gleiche Urkunde bezeugt uns auch, daß Abt Johannes nicht in diesem Jahre, wie früher angenommen wurde, sondern 1327 gestorben ist; denn die Nekrologien geben uns das Todesjahr nicht an, sondern nur den Todestag, und zwar den 11. März355, der demnach nur der 11. März 1327 sein kann, denn Abt Johannes II. ist für 1327 sicher nachzuweisen.
Abt Johannes wurde im Grabe seines Vorgängers und Verwandten Anselm von Schwanden beigesetzt, wie das noch erhaltene Epitaphium besagt:
«De Swaden nati duo sunt simul hic tumulati, Anshelmus primo sed et ossa Johannis secundo Huc intraverunt, abbates ambo fuerunt»356.
Heinrich von Ligerz nennt kurz Abt Johannes «von allen Aebten den tauglichsten»357.
Von Abt Johannes hatte sich nur ein Siegel erhalten. Es ist spitzoval (65 X 43 mm) und weist einen sitzenden Abt mit Buch und Stab auf. Die Umschrift lautet: «† S. IOHANNIS. DEI. GRA. ABBATIS. MON. HEREMITARVM.»358. Abt Johannes siegelte das erste Mal den 28. Febr. 1299359, das letzte Mal den 8. April 1326360.

Professbucheintrag