Abt Bertold (1206 – 1213)
Abtbuch-Eintrag
Bertold (1206-13)204. Während die Annalen nur bemerken, daß Bertold an die Stelle Ulrichs trat205 berichten der Liber Heremi und Bonstetten, daß er «ain freyher von Waise, des stamens der grafen von Hailigenberg» gewesen sei206.
Wenn Bonstetten von ihm des weiteren sagt (1. c.) er sei, «ain widerbringer aller miswürkung seines vorfaren, in den freyen künsten für ander hochgelert und grosser philosophus» gewesen, so fehlen uns hier ebenso die Belege wie für die Mißwirtschaft seines Vorgängers. Immerhin zeugen der Umstand, daß Papst Innozenz III. ihn zugleich mit dem Bischof Reinher von Chur zum Richter in einer Streitsache des Abtes Konrad I. von Alt-St. Johann und des Grafen Rudolf von Montfort ernannte207, für das Ansehen dieses Prälaten. In gleicherweise ernannte ihn auch der Erzbischof von Mainz zum Schiedsrichter zwischen der Äbtissin von Zürich und ihrem Meier in Horgen208. Am 31. März 1213 weilte der Abt am Hoflager des jungen Friedrich II. in Konstanz. Ob Bertold beim jungen Könige damals Hilfe im wiederauflebenden Marchenstreit holen wollte, scheint uns fraglich, denn Friedrich hatte damals um das Erlangen der Krone vollauf zu tun. Ebenso ungewiß ist die Annahme, daß der Marchenstreit den Abt zur Resignation veranlaßt habe. Die Tatsache der Resignation wird indessen durch die Annalen für 1213 bezeugt209. An diesen Abt erinnert heute noch auf dem Türsturz der Reginlindenkapelle auf der Ufnau der Name: «BERTHOLDVS»; wahrscheinlich nahm er Reparaturen an der Kapelle vor.
Während uns die Annalen das Todesjahr dieses Abtes nicht berichten, gibt Bonstetten 1214 an, was nicht stimmen kann, denn er erscheint 1216 noch bei einem Güteraustausch210. Als Todestag bezeichnen die Fragmenta incerta den 5. April211.
Von Abt Bertold hat sich an der Urkunde vom 20. Juli 1210 im Staatsarchiv Zürich, durch welche der Abt den Streit der Äbtissin des Fraumünsters mit ihrem Meier (s. o.) entschied, ein Siegel erhalten. Es ist spitzoval (64 X 51 mm) und weist im Feld einen stehenden, unbedeckten Abt auf, der in der Rechten das Pedum trägt. Die Umschrift lautet: «BERTHOLDVS DEI GRA HEREMITARVM ABBAS»212.
Wenn Bonstetten von ihm des weiteren sagt (1. c.) er sei, «ain widerbringer aller miswürkung seines vorfaren, in den freyen künsten für ander hochgelert und grosser philosophus» gewesen, so fehlen uns hier ebenso die Belege wie für die Mißwirtschaft seines Vorgängers. Immerhin zeugen der Umstand, daß Papst Innozenz III. ihn zugleich mit dem Bischof Reinher von Chur zum Richter in einer Streitsache des Abtes Konrad I. von Alt-St. Johann und des Grafen Rudolf von Montfort ernannte207, für das Ansehen dieses Prälaten. In gleicherweise ernannte ihn auch der Erzbischof von Mainz zum Schiedsrichter zwischen der Äbtissin von Zürich und ihrem Meier in Horgen208. Am 31. März 1213 weilte der Abt am Hoflager des jungen Friedrich II. in Konstanz. Ob Bertold beim jungen Könige damals Hilfe im wiederauflebenden Marchenstreit holen wollte, scheint uns fraglich, denn Friedrich hatte damals um das Erlangen der Krone vollauf zu tun. Ebenso ungewiß ist die Annahme, daß der Marchenstreit den Abt zur Resignation veranlaßt habe. Die Tatsache der Resignation wird indessen durch die Annalen für 1213 bezeugt209. An diesen Abt erinnert heute noch auf dem Türsturz der Reginlindenkapelle auf der Ufnau der Name: «BERTHOLDVS»; wahrscheinlich nahm er Reparaturen an der Kapelle vor.
Während uns die Annalen das Todesjahr dieses Abtes nicht berichten, gibt Bonstetten 1214 an, was nicht stimmen kann, denn er erscheint 1216 noch bei einem Güteraustausch210. Als Todestag bezeichnen die Fragmenta incerta den 5. April211.
Von Abt Bertold hat sich an der Urkunde vom 20. Juli 1210 im Staatsarchiv Zürich, durch welche der Abt den Streit der Äbtissin des Fraumünsters mit ihrem Meier (s. o.) entschied, ein Siegel erhalten. Es ist spitzoval (64 X 51 mm) und weist im Feld einen stehenden, unbedeckten Abt auf, der in der Rechten das Pedum trägt. Die Umschrift lautet: «BERTHOLDVS DEI GRA HEREMITARVM ABBAS»212.
Professbucheintrag