Abt Wernher II. von Toggenburg (1173 – 1192)


Abtbuch-Eintrag
Wernher II. von Toggenburg (1173 bis 1192)183. Nach dem Tode Rudolf II. wiederholten sich die Vorgänge von 1142. Wieder wählten die Brüder einen aus ihrer Mitte, dessen Name freilich nicht näher genannt wird, den aber der Vogt Rudolf von Rapperswil und die Ministerialen nicht anerkennen wollten, weil sie zur Wahl nicht beigezogen worden waren. Der Vogt verlangte, daß der Konvent seinen Bruder, einen Mönch in St. Gallen184 als Abt annehmen sollte. Dessen weigerten sich aber die Brüder, worauf ihnen der Vogt und die Ministerialen so zusetzten, daß sie schließlich sich ins Unvermeidliche fügten. Einigen war aber die Flucht gelungen und diese gelangten an Kaiser Friedrich I., der am 28. Februar 1173 in Säckingen beide Parteien vor sich berief und die Sache schließlich dahin entschied, daß er beide Äbte, den von den Brüdern Gewählten und den Ursurpator (der von alters her nicht als Abt gezählt wird) absetzte und selbst einen Abt bestellte, Wernher den Zweiten185.
Während die Annales von ihm nur sagen, daß er von vornehmer Herkunft gewesen sei186, nennen ihn der Liber Heremi und Bonstetten einen Grafen von Toggenburg187. Er war erst Diakon, als er zum Abte bestimmt ward und empfing darum alsbald den 3. März im Fraumünster zu Zürich Priester- und Abtsweihe und kehrte den 5. März nach Einsiedeln zurück188.
Seine Regierung suchte die vorausgegangene Mißwirtschaft wieder gut zu machen. Versetzte Kirchengüter kaufte er um 200 Mark zurück189, in Einsiedeln und auf Stiftsbesitzungen führte er einige Gebäulichkeiten auf, vermehrte den Grundbesitz, erwarb das Gut Ötwil (Bezirk Meilen) wieder zurück und legte auf der Lugeten bei Pfäffikon einen Weinberg an, wie aus den von ihm hinterlassenen Konstitutionen zu ersehen ist. (s.u.) Mit der Verwaltung der Stiftsgüter betraute er mancherorts an Stelle der bisherigen Meier, die zu mächtig wurden, Ammänner, welche beliebig ihrer Stelle enthoben werden konnten.
Von besonderer Bedeutung sind die von ihm in Verbindung mit seinen Mönchen aufgestellten Konstitutionen, durch die er den Unterhalt der Brüder und Knaben, in Kleidung und Nahrung regelte. Wir erhalten darin aber auch zugleich wertvolle Aufschlüsse über die verschiedenen Klosterämter, die im Stift gefeierten Feste und Jahrzeiten, über die wirtschaftliche Tätigkeit des Abtes190. Neben diesen Konstitutionen hat sich aus der Zeit dieses Abtes noch ein Ordo ad faciendum monachum in Handschrift 112 erhalten191.
Hatte Abt Wernher eine Zeitlang Ruhe gehabt von Seite des Vogtes, so änderte sich das ums Jahr 1190, wahrscheinlich im Zusammenhang mit dem Tode Barbarossas. Der Rapperswiler fing sein altes Spiel wieder an und so kam es, daß Abt Rudolf, gegen den Willen seiner Mitbrüder, 1192 auf die Abtei verzichtete192. Er bekleidete aber in der Folge doch das Amt eines Dekans und machte sich als solcher um die Bereicherung des Kirchenschatzes sehr verdient. Die Annalen zählen fünf seidene Wandteppiche, ein Meßgewand, eine Dalmatika und zwei Tunicellen für Subdiakone, zwei Reliquienschreine für die Gebeine der hl. Mauritius und Meinrad auf; ebenso ließ er je einen Arm des hl. Mauritius und der hl. Digna kostbar fassen. Eine spätere Zeit schrieb ihm auch die Anschaffung des großen silbernen Vortragskreuzes zu, das zur Zeit der Revolution verloren ging193.
Der resignierte Abt starb im Jahre 1210194. Der Todestag ist unbekannt. Eine Glosse bei Bonstetten gibt den 17. Januar an.
Von Abt Wernher hat sich ein Siegel erhalten und zwar in Karlsruhe an einer Urkunde des Stiftes Salem vom Jahre 1180, durch die Wernher den Mönchen von Salem, die den s. Z. von Abt Rudolf für das Gut in Maurach bezahlten Kaufpreis zu hoch fanden, noch ein Gut in Mendlisliausen überließ. Das Rundsiegel von 55 mm Durchmesser weist das Brustbild eines Abtes auf. Von der Umschrift ist nur noch «. . . . VM ABBAS» zu lesen195.

Professbucheintrag